https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/anschlag-weihnachtsmarkt-opfer-keine-einzelvertretung-prozess-100.html
Mehrere Opfer des Magdeburg-Anschlags haben beantragt, bereits im Ermittlungsverfahren gegen Taleb A. eigene Anwälte nehmen zu dürfen. Das Landgericht Halle hat nun entschieden, dass das nicht zulässig ist. Alle Opfer sollen weiterhin gemeinsam von zwei Anwälten aus Magdeburg vertreten werden. Ob die Nebenkläger im Hauptverfahren einzelne Anwälte nehmen dürfen, ist noch offen.

Insgesamt hatten 63 Verletzte beantragt, in dem Verfahren gegen den Beschuldigten Taleb A. jeweils eigene Anwälte beauftragen zu dürfen. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Naumburg hatte stattdessen zwei Anwälte aus Magdeburg für alle bestellt - mit der Begründung, die Interessen der Betroffenen seien weitgehend gleich. Angesichts der großen Zahl der Betroffen sei diese Lösung nicht nur zulässig, sondern auch zweckmäßig, so das Gericht.

Im Ermittlungsverfahren zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist die Beschwerde zahlreicher potenzieller Nebenkläger abgelehnt worden. Wie das Landgericht Halle am Freitag mitteilte, dürfen 19 mutmaßliche Opfer des Anschlags vom Dezember vergangenen Jahres ihre Interessen nicht durch einen Anwalt ihrer Wahl auf Staatskosten vertreten lassen.

Die Entscheidung solle auch dazu beitragen, das Verfahren zügig abzuschließen und die Betroffenen nicht durch ein langes Verfahren zusätzlich zu belasten.

Sobald der eigentliche Gerichtsprozess gegen den Beschuldigten Taleb A. am Landgericht Magdeburg beginnt, gelte diese Regelung aber nicht mehr. Das Gericht in Magdeburg müsse dann neu entscheiden, ob sich die Nebenkläger von eigenen Anwälten vertreten lassen dürfen.
Vorteile einer Nebenklage sind z.B., dass man auch als Zeuge den gesamten Prozess hindurch im Gerichtssaal anwesend sein darf.
Ferner darf man dem Angeklagten Fragen stellen. Man erhält Akteneinsicht und darf Beweisanträge stellen.