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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

1.672 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

30.07.2025 um 19:05
Ich zitiere mich da mal selber:
Zitat von emzemz schrieb:https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/anschlag-attentaeter-opfer-werden-gewarnt-100.html

Generalstaatsanwaltschaft: Briefe rechtlich zulässig

Rein rechtlich darf die Justiz solche Schreiben nicht einfach zurückhalten. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg verwies am Montag im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT auf das Briefgeheimnis und erklärte, man könne derartige Schreiben nicht generell unterbinden. Der Sprecher vermutet, dass Taleb A. die Adresse des Opfers durch die Akteneinsicht seines Verteidigers erhielt. Auch diesen Zugang könne man ihm rechtlich nicht verwehren.
Ich werde da nicht unbedingt schlauer, wie die Rechtslage nun tatsächlich aussieht:

... nicht einfach zurückhalten
... nicht generell unterbinden
also gibt es doch Möglichkeiten, solche Schreiben zurückzuhalten?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

30.07.2025 um 19:24
Zitat von emzemz schrieb:also gibt es doch Möglichkeiten, solche Schreiben zurückzuhalten?
Man kann Schreiben zurückhalten, aber eben nicht solche Schreiben. Es gibt eine (abschließende) Liste an Gründen, aufgrund derer Schreiben von Strafgefangenen zurückgehalten werden können (z.B. wenn darin weitere Straftaten begangen oder geplant werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit der Anstalt gefährden usw.), dass man den Inhalt nicht gutheißt gehört anscheinend Stand jetzt nicht dazu.


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30.07.2025 um 19:45
Zitat von emzemz schrieb:also gibt es doch Möglichkeiten, solche Schreiben zurückzuhalten?
Der Wortlaut der Generalstaatsanwaltschaft ist eindeutig: Schreiben können ihrer Ansicht nach nur nach Prüfung und mit entsprechender Begründung im Einzelfall ( = Ausnahme) zurückgehalten werden. In der Regel sind sie weiterzuleiten.

"Generell" meint: Unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten, bei dem es die Regel wäre, Briefe zurückzuhalten.

Und "einfach" meint: Nicht ohne Verfahren mit näherer Prüfung und Begründung.

Und wenn man sich die gesetzliche Grundlage ansieht, dann sind dort die Ausnahmen aufgezählt (§ 31 StVollzG):

Beitrag von azazeel (Seite 84)


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30.07.2025 um 22:36
Zitat von azazeelazazeel schrieb:DAs Wort "Rechtsauffassung" hat (in meiner Wahrnehmung) einen gewissen inhaltlichen Wert. Es beinhaltet die Aussage, dass die Person es rechtlich bewerten kann.
Ist halt deine persönliche Wahrnehmung oder Definition. Kann man so sehen, kann man aber auch anders sehen.

Ich sehe es eher so wie hier beschrieben.
Rechtsauffassungen sind die verschiedenen Ansichten, Interpretationen und Auslegungen von Gesetzen, die von unterschiedlichen Personen oder Institutionen vertreten werden können. Diese Auffassungen sind oft stark von historischen, sozialen, politischen und kulturellen Faktoren geprägt und finden ihren Ausdruck in spezifischen Gesetzes- oder Regelwerken.

Die Rechtsauffassung kann auf verschiedenen Ebenen anzutreffen sein, wie zum Beispiel:

Individuelle Rechtsauffassungen – Die persönliche Einschätzung eines Individuums bezüglich einer Rechtsfrage oder eines Falles.
Juristische Rechtsauffassungen – Die Ansichten von Rechtsexperten, wie Anwälten oder Professoren, die sich auf juristische Fachkenntnisse, Präzedenzfälle und geltende Gesetzestexte stützen.
Gesellschaftliche Rechtsauffassungen – Die Sichtweise von Gruppen innerhalb der Gesellschaft auf bestimmte Rechtsfragen oder -prinzipien, die von sozialen, kulturellen und politischen Normen beeinflusst sein können.
Institutionelle Rechtsauffassungen – Die von Institutionen wie Gerichten, Regierungen oder Gesetzgebern vertretenen Rechtsansichten, die das formelle Rechtssystem eines Landes prägen und im Einklang mit dessen Gesetzen und Verfassung stehen.
Quelle: https://kanzlei-herfurtner.de/rechtsauffassung/#:~:text=Rechtsauffassungen%20sind%20die%20verschiedenen%20Ansichten,oder%20Institutionen%20vertreten%20werden%20k%C3%B6nnen.

Hervorhebung durch mich

Mir ist, wie bereits geschrieben, nicht so ganz klar, warum da von deiner Seite Diskussionsbedarf besteht.
Sollten wir dann aber gegebenenfalls aus diesem Thread auslagern, es geht ein bisschen ins OT


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31.07.2025 um 08:56
Die Briefe wurden in Umschlägen verschickt, die ein Begleitschreiben beinhalteten, das den Sachverhalt beschrieb und den Empfänger vorwarnte. Dadurch bestand die Möglichkeit den Brief ungelesen zu lassen.
Da er noch in Untersuchungshaft ist, konnten die Briefe nicht generell zurückgehalten werden.


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31.07.2025 um 09:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zur Rechtsauffassung: Eine Rechtsauffassung hat jeder, der der Auffassung ist: "Ich habe Recht."
Kann man so interpretieren, aber diese Sichtweise teile ich nicht. Das Wort "Auffassung" beinhaltet schon alles, was eine laienhafte Meinung zu einem beliebigen Fachgebiet darstellt. Wenn ich das fachlich erweitere, möchte ich damit eigentlich eine Aussage zur Qualität der Einschätzung machen - die hier aber nicht vorliegt.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Kann man so sehen, kann man aber auch anders sehen.
Absolut.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Mir ist, wie bereits geschrieben, nicht so ganz klar, warum da von deiner Seite Diskussionsbedarf besteht.
Kein Diskussions- sondern ein Klarstellungsbedarf. Von meiner Seite aus können wir es dabei aber auch belassen, ich habe benannt, was ich benennen wollte. Einen Anspruch auf Absolutheit meiner Sichtweise habe ich nicht erhoben.


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31.07.2025 um 14:05
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Briefe wurden in Umschlägen verschickt, die ein Begleitschreiben beinhalteten, das den Sachverhalt beschrieb und den Empfänger vorwarnte. Dadurch bestand die Möglichkeit den Brief ungelesen zu lassen.
Das liest sich so, als seien deiner Meinung nach diejenigen, egal ob Verletzte oder Angehörige, selbst schuld, wenn sie die Briefe gelesen haben. Sie wussten schließlich, von wem die Post kommt, hatten also die freie Wahl, die Briefe auch ungelesen wegzuwerfen.


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31.07.2025 um 14:07
Zitat von emzemz schrieb:Das liest sich so, als seien deiner Meinung nach diejenigen, egal ob Verletzte oder Angehörige, selbst schuld, wenn sie die Briefe gelesen haben. Sie wussten schließlich, von wem die Post kommt, hatten also die freie Wahl, die Briefe auch ungelesen wegzuwerfen.
Was heißt "selber Schuld"? Es wäre damit ihre eigene Entscheidung gewesen. Ein Teil des Briefes steht ja eh schon in den Medien.


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31.07.2025 um 14:50
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was heißt "selber Schuld"? Es wäre damit ihre eigene Entscheidung gewesen. Ein Teil des Briefes steht ja eh schon in den Medien.
Hätten sie erst mal in den Medien schaun sollen, ob sie da schon Teile hätten lesen können?
Dann hätten sie den Brief erst gar nicht öffnen müssen?


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31.07.2025 um 15:09
Zitat von emzemz schrieb:Das liest sich so, als seien deiner Meinung nach diejenigen, egal ob Verletzte oder Angehörige, selbst schuld, wenn sie die Briefe gelesen haben. Sie wussten schließlich, von wem die Post kommt, hatten also die freie Wahl, die Briefe auch
So hat es die Staatsanwaltschaft gewollt.Und wenn jemand den Brief lesen will, dann darf er das. Und anscheinend hat jemand den Brief den Medien gegeben, so daß alle das lesen können.


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31.07.2025 um 15:10
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was heißt "selber Schuld"? Es wäre damit ihre eigene Entscheidung gewesen.
Wäre es das wirklich? Zu 100%?
Wenn ich mir vorstelle, ich wäre betroffen und würde so einen Brief erhalten ... als Angehörige könnte ich vermutlich gar nicht anders, als ihn zu öffnen. Und sei es auch nur aus dem irrationalen Bedürfnis heraus, das Unbegreiflliche ein winziges Stückchen besser zu begreifen. Selbst wenn ich wüsste, dass es mir nach dem Lesen mit einer 90%igen Wahrscheinlichkeit schlechter geht.

Und selbst wenn ich ihn nicht öffnen würde, würde ich mich für den Rest meines Lebens fragen müssen, was wohl drinsteht und ob es mir nicht vielleicht doch irgendwie geholfen hätte.
Da wäre es für mich und meinen Seelenfrieden vermutlich besser, so einen Brief von vornherein gar nicht zu erhalten.
Ich finde es gruselig, dass es einem Täter gestattet ist, die Angehörigen seiner Opfer in so eine missliche und seelisch aufwühlende Lage zu bringen und damit in gewisser Weise Macht über sie auszuüben.


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31.07.2025 um 15:57
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Kann man so interpretieren, aber diese Sichtweise teile ich nicht.
Das ist auch ziemlich schnuppe, mein Verständnis gleicht dem der professionellen Rechthaber (=Juristen). Es ist ein Unterschied, ob jemand der Auffassung ist, das Versenden der Briefe sei eine Sauerei oder ob er die Auffassung vertritt, das sei unzulässig oder strafbar.
Zitat von emzemz schrieb:Hätten sie erst mal in den Medien schaun sollen, ob sie da schon Teile hätten lesen können?
Dann hätten sie den Brief erst gar nicht öffnen müssen?
Teile des Briefes werden erst in den Medien gelandet sein, nachdem sie Angehörige erhalten haben. Oder hat die Staatsanwaltschaft Teile des Textes vorab veröffentlicht? Das wäre unwahrscheinlich. Vielmehr nehme ich an, dass Adressaten das Schreiben oder Teile davon an die Medien weiter gegeben haben.


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31.07.2025 um 18:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Diese Interessen wären evtl. personenbezogene Daten wie die Adressen oder weitere Informationen über persönliche Verhältnisse der Opfer. Die würde ich als schutzwürdig betrachten, insbesondere, wenn sie nicht tatrelevant sind und die Verteidigung behindern. - Mal davon abgesehen, dass der Tatverdächtige vermutlich anwaltlich verteidigt wird, hätte er auch materiell m.E. keinen Anspruch auf unbeschränkte Akteneinsicht.
Als Laie haette ich erwartet, dass der Taeter an die Adressen der Angehoerigen der Getoeteten nicht herankommt.
Und das ein Kontakt, sofern vom Taeter gewuenscht, ueber seinen Rechtsanwalt an den jeweiligen Rechtsanwalt des Angehoerigen laeuft.


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31.07.2025 um 18:21
@Pusemuckel

Es wäre deine Entscheidung gewesen.


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31.07.2025 um 18:35
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es wäre deine Entscheidung gewesen.
Die ich aber nicht frei und emotional unbelastet hätte treffen können. Und die mich potenziell in beiden Fällen retraumatisieren könnte - ob ich mich nun dafür oder dagegen entscheide, den Brief zu öffnen.

Dass ein Täter Angehörige von Menschen, die er auf dem Gewissen hat, diese überhaupt in so eine zusätzlich belastende Lage bringen kann, finde ich - wie gesagt - einfach falsch.


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31.07.2025 um 18:40
@Pusemuckel

Vielleicht empfinden es andere aber als wertvoll, wenn Täter sich demensprechend entschuldigen oder so.

Ich denke hier hatte es vernünftige Mechanismen gegeben, damit der Täter nicht einfach so Kontakt aufnehmen konnte. Die Post wird kontrolliert und mit einem Beibrief an die Empfänger weitergeleitet.
Immerhin reden wir auch noch über jemanden in U-Haft, der nichtmal rechtskräftig verurteilt ist. Auch wenn seine Tat mehr als bewiesen erscheint.

Viel Aufregung um wenig, m.M.n.


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31.07.2025 um 19:12
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Als Laie haette ich erwartet, dass der Taeter an die Adressen der Angehoerigen der Getoeteten nicht herankommt.
Und das ein Kontakt, sofern vom Taeter gewuenscht, ueber seinen Rechtsanwalt an den jeweiligen Rechtsanwalt des Angehoerigen laeuft.
Tja, das könnte man dem dicken "Lexikon der Rechtsirrtümer" hinzufügen...

Es gibt tausende von Gesetzen und genauso viele irrige Annahmen von Laien, weil in diesen Gesetzen Interessenabwägungen vorgenommen werden, an die wir nicht Traum denken.

Die wenigsten von uns dürften beispielsweise - zum Glück - bislang mit dem Strafvollzugsgesetz in Berührung gekommen sein.


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31.07.2025 um 19:41
Steht denn auf den Briefen überhaupt drauf, das dieser Brief von einem Insassen ist und von welchem Insassen?
Da hätte man wenigstens noch die Chance sich zu entscheiden, das man von diesem Absender, explizit dieser Person nichts erfahren möchte, wenn es der Brief schon bis zum eigenen Briefkasten geschafft hat.


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31.07.2025 um 20:28
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Steht denn auf den Briefen überhaupt drauf, das dieser Brief von einem Insassen ist und von welchem Insassen?
Da hätte man wenigstens noch die Chance sich zu entscheiden, das man von diesem Absender, explizit dieser Person nichts erfahren möchte, wenn es der Brief schon bis zum eigenen Briefkasten geschafft hat.
Na man sieht ja auf dem Brief den Absender, also Person XY und die JVA.


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31.07.2025 um 20:29
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Na man sieht ja auf dem Brief den Absender, also Person XY und die JVA.
Na wenigstens das, gruselig ist es allemal. Vielleicht sollte man im Standard bei solchen Verurteilungen ein Kontaktverbot aussprechen (lassen).


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