Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg
30.07.2025 um 19:05Ich zitiere mich da mal selber:
... nicht einfach zurückhalten
... nicht generell unterbinden
also gibt es doch Möglichkeiten, solche Schreiben zurückzuhalten?
Ich werde da nicht unbedingt schlauer, wie die Rechtslage nun tatsächlich aussieht:emz schrieb:https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/anschlag-attentaeter-opfer-werden-gewarnt-100.html
Generalstaatsanwaltschaft: Briefe rechtlich zulässig
Rein rechtlich darf die Justiz solche Schreiben nicht einfach zurückhalten. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg verwies am Montag im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT auf das Briefgeheimnis und erklärte, man könne derartige Schreiben nicht generell unterbinden. Der Sprecher vermutet, dass Taleb A. die Adresse des Opfers durch die Akteneinsicht seines Verteidigers erhielt. Auch diesen Zugang könne man ihm rechtlich nicht verwehren.
... nicht einfach zurückhalten
... nicht generell unterbinden
also gibt es doch Möglichkeiten, solche Schreiben zurückzuhalten?