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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

303 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Euro, Praxisgebühr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:14
ich hab schon gegessen..kannst meinen anteil haben *g* *stups*

alsorelict..das
muss ja niemand wissn is doch bei mir auch so ;)

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:18
Unsere ganzen Rechte haben wir seit über Tausenden Jahren angefochten und bekommen, unddas wir sie seit einigen Jahren für uns beanspruchen werden sie Schritt für Schrittwieder aubgebaut und alle Schreien "Hurra" Hauptsache wir haben arbeit.

Folge dem Licht
"Die Schlimmste Nebenwirkung von Gras, ist die Strafverfolgung"



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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:19
@alanor
Nee darum gehts auch nicht. Worum es geht, ist das bei tatsächlichenmöglicherwiese ernsthaften Krankheiten die Leute durch solche Spärenzchen wie Praxigebührnicht mehr früh genug zum Arzt gehen -> teure Folgekosten bis too late.
Und diewelche es irgendwann nicht mehr verhindern können zum Arzt zu gehen, sind ja meist auchdie, welche nicht gerade üppig Kohle haben, Rentner, Berufunfähige, chronisch Kranke usw.


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Alle Menschen sind klug: Die einen vorher - die anderen nachher.
Wir haben die DDR überstanden und werden auch die BRD überstehen.
-=CIA=- *|CduS|*



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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:20
"Neuwahlen. ^^"

kommen da jetzt nich nochmal wahlen wo wir die letztemöglichkeit bekommen die merkel wieder nach hause zu schicken?

"Tja wir leben jaauch nur auf dem Papier in einer Demokratie (Herrschaft des Volkes)"

das ist jadas problem..wir leben eben nicht in einer reinen demokratie..sondern in einerparlamentarischen demokratie in der wir leute wählen die wiederum leute wählen die sagenwas gemacht wird -.-


Wenn man die CD rückwärts laufen lässt sind Satanische klänge zu hören,schlimmer noch,wenn man sie vorwärts laufen lässt installiert sie Windows XP
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--4815162342--



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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:22
@ne0
deswegen sagte ich ja Oligarchie. :)

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:22
@relict

du wirst das auch noch mitbekommen wie immer mehr Arme und alte MenschenKrank durch die strassen ziehen und in den Biotonnen der reichen wüllen

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:23
" Rentner, Berufunfähige, chronisch Kranke usw. "

sind alles leute die diepraxisgebühr nicht oder nur zum teil zahlen müssen..die leute die voll zahlen müssen sinddie ,die normal arbeiten gehen..das ist hier halt so..wer arbeitet wird bestraft

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:30
dabei geht ohne uns normalen arbeiter doch nix...

eigentlich müssten sie uns mitsamthandschuhen anpacken :D


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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:33
Wer zahlt?

Die Krankenkassengebühr ("Praxisgebühr") ist gemäß § 28Abs. 4 SGB V-GMG-E von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vorBehandlungsbeginn zu leisten. Die Krankenkassengebühr ("Praxisgebühr") ist also dann zuzahlen, wenn die Erstinanspruchnahme des Vertragsarztes am 18. Geburtstag des Patientenoder danach stattfindet.

Auch bei telefonischer Inanspruchnahme oder z.B. beider Ausstellung von Wiederholungsrezepten ist vorher (!) die 10-EUR-Gebühr zu entrichten.
Mit anderen Worten: Ohne eine persönliche Vorsprache in der Praxis mit Zahlung der10 EUR sind zukünftig telefonische Beratungen, Überweisungen und/ oderWiederholungsrezepte nicht mehr möglich.

Die nachträgliche Vorlage einesgültigen Überweisungsscheins oder einer Bescheinigung zur Gebührenbefreiung durch denPatienten entbindet nicht von der Zahlung der Krankenkassengebühr ("Praxisgebühr") imbetroffenen Quartal, eine Rückzahlung ist nicht möglich.

Wichtig: Alle vordem 01.01.2004 ausgestellten Befreiungsausweise verlieren nach dem 31.12.2003 ihreGültigkeit! Dies gilt auch für chronisch Kranke!
Wechselt der Versicherte imlaufenden Quartal seine Kasse, zieht der weitere Arztbesuch bei demselben Vertragsarztkeine erneute Erhebung der Praxisgebühr nach sich.

Für den Fall des Wechselsdes Versicherten von der Kostenerstattung zur Sach- oder Dienstleistung im laufendenQuartal muss der Versicherte eine Bestätigung der Krankenkasse vorlegen, dass er indiesem Quartal die Krankenkassengebühr ("Praxisgebühr") bereits an seine Krankenkasseentrichtet hat.

Empfänger laufender Leistungen zum Lebensunterhalt(Sozialhilfe):
Sozialhilfeempfänger gemäß § 264 SGB V wählen eine Krankenkasse, dersie leistungsrechtlich zugeordnet werden. Demnach gilt für sie grundsätzlich auch dieVerpflichtung der Leistung von Zuzahlungen gemäß § 28 Abs. 4 SGB V.

Diesegrundsätzliche Regelung wird durch das vermutlich zeitnahe Überschreiten derBelastungsgrenze gegenkompensiert werden. Solange aber der Empfänger laufender Leistungenzum Lebensunterhalt keine Zuzahlungsbefreiung vorlegt, hat er die Krankenkassengebühr("Praxisgebühr") nach § 28 Abs. 4 SGB V zu leisten.

LebensbedrohlicheNotfälle als Ausnahme
Nur bei akut bedrohlichen Notfällen ist eine Zahlung der 10EUR nach Behandlungsbeginn erlaubt.


Wer zahlt nicht?

Die Krankenkassengebühr ("Praxisgebühr") ist bei Versicherten der so genannten "SonstigenKostenträger" nicht zu erheben.
Sonstige Kostenträger im Sinne des § 28 Abs. 4 SGBV sind:

Versicherte, die Leistungen im Rahmen der Durchführung der von denUnfallversicherungsträgern zu leistenden Heilbehandlung erhalten,
Mitglieder derBeitragsklassen I, II und III der Krankenversorgung der Bundesbeamten,
Mitgliederder Postbeamtenkrankenkasse, die der Mitgliedergruppe A angehören,
Mitglieder, dieHeilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Beamten des Bundeseisenbahnvermögens inAnspruch nehmen,
Mitglieder, die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletztenBeamten der aus der ehemaligen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellenin Anspruch nehmen,
Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz, dievertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen,
Zivildienstleistende, dievertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen,
Soldaten der Bundeswehr, dievertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen.

Keine Krankenkassengebühr("Praxisgebühr") zahlen Patienten, wenn die Erstinanspruchnahme des Vertragsarztes vordem 18. Geburtstag stattfindet. Am Geburtstag oder danach ist zu zahlen.

Beialleiniger Inanspruchnahme im Rahmen von Schutzimpfungen und Vorsorge/ Präventionentfällt die Erhebung ebenfalls, dürfte aber in der Praxis selten auftreten.

Legt der Versicherte vor Beginn der Behandlung unaufgefordert eine mitGültigkeitszeitraum versehene neue Bescheinigung nach § 62 SGB V-GMG-E vor, ist ebenfallskeine Gebühr zu entrichten.



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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:35
"dabei geht ohne uns normalen arbeiter doch nix... "

Eigetlich schon Sie müsstenuns so behandeln wie Wir es bei Ihnen tun, nur leider sind wir durch sie so beeinflusstdas ohnen Sie alles 100% läuft und das ist der schwere Denkfehler da ohne uns garnichtsläuft. Aber leider wird nur under vorgehalter hand das wahre Wort gesagt und niemandschärrt sich um die Konsequenzen

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:42
@ne0
ich steh da in der notaufnahme mit meinen saftenden finger..und was fragtdiese tuse mich? "haben sie die 10 euro dabei?!" in nem ton als wäre ich nenlandstreicher der nach essen fragt -.-

Und hier ist die (verspätete)Antwort:

Lebensbedrohliche Notfälle als Ausnahme:
Nur bei akut bedrohlichenNotfällen ist eine Zahlung der 10 EUR nach Behandlungsbeginn erlaubt.

;)




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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:44
darum gehts garnicht...ich scheiß auf die 10 euro..geht mir nur darum..wenn ich in dienotaufnahme komme und nen stück meiner fingerkuppe aussieht als hätte helmut kohl draufgetanzt, dann erwarte ich als erstes hilfe und nciht die frage nach 10 euro!

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:46
aus den augen aus dem sinn..

fakt is doch das sich das niemand leisten will
...da geh ich 10 nich zum arzt und schon hab ich genug geld um mir was vernünftigteszu kaufen ....
wenn ich so daran denke das mein vadder kein urlaubsgeld mehr krichtund so ne sachen...alles andere wird auch teurer...aber...abwarten..die regierung bekommtdas schon zu spüren


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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:46
Wen ich ehrlich wäre musste ich mal mit meine Digicam mal duech die City ziehen und dasalles Fotografieren was in Deutschland schiefft geht doch leider würde es den Rahmen derThemen sprängen die hier nicht beachtet oder mit absicht unter den Tisch gefägt würdezeigen.

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:47
@ ne0

lol jo...stimmt auch wieder ...hättest die 10 euro um deinen fingerwickeln könn...geld is geld - geld bleibt geld..mit oder ohne blut ^^


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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:48
Die 20€ sind doch erst der Anfang?

im Wein liegt die Wahrheit
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in vino veritas
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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:49
merkel sachte doch irgendwas von wegen es kann und wird die nächsten 10-15 jahre teurerwerden


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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:50
"fakt is doch das sich das niemand leisten will "

jo ..wenn ich soüberlege..früher wenn ich zum arzt gegangen bin saß da alles bunt gemischt,vom schülerbis zum renter..heute sind da eigentlich nur noch renter und ab und an mal jemand immittleren alter der sich nen rezept abholt..nun sind 10 euro im quartal nicht die weltund vorsorge ist befreit..aber..mal davon abgesehen das ich das auch nicht einsehen würde10 euro zu bezahlen,haben viele sicherlich auch einfach angst zum arzt zu gehen...werkann sich in der heutigen zeit denn noch ausfälle leisten und damit vllt noch riskierenden job zu verlieren?

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Praxisgebühr soll auf 20 Euro erhöht werden

30.03.2006 um 14:51
@ne0
Ja das erwartest DU, aber die Ärzte müssen leider zuerst anderes erwarten, wiegesagt "akuter Notfall" ist ein sehr dehnbarer Begriff. ;)
Ich denk nicht, dass diesböse Absicht oder Ignoranz ist, eher leider inzwischen Pflicht.
Daran sieht man gut,dass auch hier Geld mehr wiegt als ein Menschenleben, diesmal sinds der GG und die KK.

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30.03.2006 um 14:54
" Ja das erwartest DU, aber die Ärzte müssen leider zuerst anderes erwarten,"

dann haben die ärzte ihren beruf verfehlt..ganz einfach.
egal was die regierungvorgibt..für einen arzt sollte der patient immer an erster stelle stehen

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