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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

2.283 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Türkei, Menschenrechte, Haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

01.07.2007 um 22:03
Zuerst einmal gilt: Andere Länder, andere Sitten. Oder soll mal wieder am deutschen Wesen
die Welt genesen?
Warum warten wir die Untersuchung des Falles durch die türkischen
Behörden nicht einfach mal ab?

Am Anfang hieß es doch, sie haben nur Händchen
gehalten. Inzwischen ist man schon etwas weiter. Vielleicht kommt am Ende noch viel
raus?

Die türkischen Behörden haben erst mal richtig gehandelt. Es gab eine
Anzeige einer ausländischen Touristen wegen sexueller Übergriffe. Dem müssen die Behörden
nachgehen.
Und ich denke, das tun sie auch.

Eine sofortige Freilassung zu
fordern, verbunden mit der Drohung, sonst ist der Weg für die Türkei nach Europa noch
unendlich weit
ist einfach eine Unverschämtheit.

Hier wird dem ganzen
türkischen Volk mit Repressalien gedroht.

Im übrigen soll der Deutsche Jugendliche
angeblich freiwillig eine Verlegung in ein anderes Gefängnis abgelehnt haben.

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

01.07.2007 um 22:24
^^Warten wir ab, daß wäre ein gutes Motto!;)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 00:48
Hohoho,halblang @geraldo, juristische Allgemeinplätze wie "mangelnde materiellenRechtmäßigkeitsvoraussetzung im Hinblick des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit " undBeschimpfung des Richterbundes bringen da nicht weiter.
So dumm undabwegig war dasnämlich gar nicht,was von dort geäußert wurde.
Schauen wir uns die hiesige Rechtslagemal an:

§112 StPO sagt ganz klar , daß U-Haft angeordnet werden kann ,wenn derBeschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und wenn und so lange ein Haftgrund wie z.B.Fluchtgefahr besteht und zwar bis zur Rechtskraft des künftigen Urteils.
Unddas kann ,je nach Verfahrensdauer , durchaus dauern.

Nach § 116 StPO muß zwar dieU-Haft bei Fluchtgefahr ausgesetzt werden,wenn weniger einschneidende Maßnahmen dieFlucht ebenfalls verhindern.Im einzelnen sind dies:
-Meldepflicht
-Aufenthaltsbeschränkung (meist mit Einzug des Passeskombiniert)
-Weisung die Wohnung nur unter Aufsicht zuverlassen
-Sicherheitsleistung

Bei Punkt 1-3 darf der Beschuldigte das Landnicht verlassen,was aber wiederum einen festen,inländischen Wohnsitz voraussetzt, beiTouristen also eher nicht in Frage kommt.Und Sicherheitsleistungen müßten schonentsprechend hoch sein und vom Beschuldigten natürlich erst mal aufgebracht werdenkönnen.
Sind diese Maßnahmen nicht dazu geeignet,eine Flucht zu verhindern,bleibt nurdie U-Haft.Diese ist gem. §72 JGG durchaus auch im Jugendstrafverfahren zulässig.

In so weit hatte der Richterbund Recht mit seiner Aussage,daß hier zu Lande im Prinzipnichts anderes gelten würde als in der Türkei.

PS:Heißt der Grundsatz nicht:'nulla poena sine lege'.??? ;) :) :D


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 00:58
Klar wird in Deutschland genauso verfahren. Der 116 kann sowieso nicht auf die Türkeiübertragen werden ...

Und am Ende steht einfach: Tatort=Gerichtsort.

Überdie DAUER der U-Haft lässt sich allerdings streiten. DIE würde bei Minderjährigen andersaussehen.

Aber daraus nen Vorwurf an die Türkei zu stricken, hat mit demspeziellen Fall schon nix mehr zu tun.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 01:01
Bis Weihnachten ist er wieder zu Hause! Das Jahr steht aber noch nicht fest!


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 02:13
@zaphodB.:

Mal davon abgesehen, dass §112 StPO schonmal gar nichts über die Dauerder U-Haft bestimmt, halte ich die erforderliche Verhältnismäßigkeit zu §112 StPO insolch einem Falle bereits mit Abs. 1 gerade im Hinblick auf die Bedeutung und die zuerwartende Strafe, die sehr wahrscheinlich in der Anwendung des JGG liegt, als nichtgegeben. Zudem lässt sich eine Fluchtgefahr nach Abs. 2 nicht alleine darinrechtfertigen, dass der Beschuldigte Urlauber bzw. Ausländer ist, sondern bedarf einersubstantiierteren Begründung.

Dass § 116 StPO Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 einen festenWohnsitz im Geltungsbereich voraussetzen würde, wäre mir allerdingsneu.

PS:Heißt der Grundsatz nicht :'nulla poena sine lege'.???

Nö,das Rückwirkungsverbot ist doch hier unmaßgeblich. Allerdings halte ich das Schuldprinzipim Sinne der objektiven Gegebenheit schon eher für relevant, da ja bereits die angeblicheTat fragwürdig erscheint.



@krungt:

Hahaha, na ganz so dramatischwürde ich das nicht sehen ;)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 02:55
und dass liebe jeara musst du mal den lieben leuten begreiflich machen die diesen threadmit genau dem vollgetextet haben was du gerade gesagt hats :-) von wegen vorwurf türkei


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kral ehemaliges Mitglied

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 08:19
............... UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT ............


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fener ehemaliges Mitglied

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 10:48
Medialer Angriff auf deutsche Gefängnisse

Nach deutscher Kritik an denHaftbedingungen des 17-jährigen Marco W. schauen türkische Medien jetzt in die umgekehrteRichtung: Überproportional viele Türken, die in Deutschland in Haft genommen würden,brächten sich um, schreibt die Zeitung "Zaman".

Von BorisKalnoky

...

Nun drehen türkische Medien den Spieß um und schreiben überHaftbedingungen für Türken, die in deutschen Gefängnissen einsitzen. Die Online-Ausgabeder islamisch orientierten Zeitung "Zaman" veröffentlichte Zahlen des türkischenAußenministeriums, wonach seit 1988 insgesamt 76 Bürger der Türkei in deutschenGefängnissen ums Leben kamen; für die vergangenen zehn Jahre betrage die Zahl 38. Zu denTodesursachen zählt die Zeitung vorwiegend Selbstmord und "verdächtige Umstände".Deutsche Staatsbürger türkischer Abstammung sind in den Zahlen nichtinbegriffen.Insgesamt starben der Zeitung zufolge seit 1994 in deutschen Gefängnissen 182Häftlinge aller Staatsangehörigkeiten, davon 93 durch Selbstmord. Als Quelle dafür nenntdie Zeitung das deutsche Justizministerium. Nach Angaben der Zeitung schlüsseln deutscheBehörden die Statistik nicht nach Staatszugehörigkeit auf, angesichts des hohen Anteilsvon Selbstmorden unter den türkischen Todesfällen scheine es jedoch, dass mehr als dieHälfte aller Häftlinge, die sich in deutschen Gefängnissen das Leben nehmen, Türkenseien. Die Zeitung merkt an, dass dies eine krasse proportionale Diskrepanz zumtürkischen Bevölkerungsanteil in Deutschland darstellt.Die Zeitung moniert außerdem, dassAusländer, die zum ersten Mal in Deutschland straffällig werden, in Deutschlandautomatisch in Gefängnissen einsäßen, die für Wiederholungstäter gedachtsind.

http://www.morgenpost.de/desk/989072.html


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 11:14
@ kral


............... UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT............




__________________VERBOTSIRRTUM__________________




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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 11:40
Schön wie die Medien zur Völkerverständigung beitragen,
schön das sich nicht alledavon Manipulieren lassen.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 11:45
der hype um den "armen jungen" der da "ganz schnell raus" muss aus dem "drecksloch" istwieder vorbei.. mit den aktuellen anschlägen lässt sich mehr verdienen..


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 11:46
^^Und die Nachrichtensperre greift auch.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 12:02
jepp.. plötzlich ist der uninteressant..


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 12:06
Ich warte auf die Touristen mit ihren Horrormeldungen weil sie für ihre 150€ (mit Hin-und Rückflug) All inclusive in einem Loch gelandet sind
statt in nem 6 Sterne Hotel.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 12:07
Link: www.sueddeutsche.de (extern) (Archiv-Version vom 04.07.2007)

Die SZ berichtet heute, daß Marco sich in einem Interview selbstbelastete.
Interview mit Folgen?
Das Auswärtige Amt macht sich Sorgen.In einem Interview mit der türkischen Zeitung Hürriyet könnte der 17-Jährige sich selbstbelastet haben....
...Der Spiegel berichtete, insbesondere habe das Auswärtige Amtbeanstandet, dass in dem Interview Äußerungen erschienen, mit denen sich der Jugendlichemöglicherweise selbst belastete.....

.... In dem Gespräch beteuerte der Schülerseine Unschuld. Zugleich schilderte er ausführlich, wie er die 13-jährige Charlotte ausGroßbritannien, die ihn des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, kennengelernt hatte undwelche sexuellen Kontakte er mit ihr hatte.....

.....Der Anwalt der 13-jährigenCharlotte M. aus Manchester, Ömer Aycan, will ein schnelles Ende des Verfahrens dagegenunbedingt verhindern, wie Focus weiter berichtete. Er wolle beim nächsten Prozessterminam Freitag die Fortdauer der Untersuchungshaft für den beschuldigten Marcobeantragen.

Die mutmaßliche Sexattacke sei "weit härter" abgelaufen als bislangbekannt, sagte Aycan dem Blatt: "Das war keineswegs so eine kindliche und unschuldigeAngelegenheit, wie das nun dargestellt wird."



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 23:11
Link: www.sueddeutsche.de (extern) (Archiv-Version vom 04.07.2007)

Freilassung ungewiß!
Freilassung ungewiss
Endlich: In wenigen Tagenbeginnt der Prozess gegen den 17-Jährigen, der seit Monaten in der Türkei im Gefängnissitzt. Doch ob er schon am ersten Verhandlungstag wieder frei kommt, bleibtungewiss.
...Da der Jugendliche aber schon elf Wochen in Haft sitze, könne dieReststrafe in eine Geldbuße umgewandelt werden und Marco nach Deutschland zurückkehren.Der Anwalt der 13-jährigen Britin hatte dagegen angekündigt, zu Beginn der Verhandlungdie Fortdauer der Untersuchungshaft für Marco zu beantragen.

"Es steht überhauptnicht fest, wie spät die Sache Marco am Freitag verhandelt wird‘‘, sagte der Sprecher desAuswärtigen Amtes. Alle zu Verhandlungen im Justizpalast von Antalya geladenen Personenmüssten um 9.00 Uhr anwesend sein und würden dann im Laufe des Tages zu ihrem Prozessaufgerufen.

Die Verhandlung im Fall Marco findet zum Schutz der jugendlichenBeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. .....



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

02.07.2007 um 23:14
@geraldo
Zur Dauer der U-Haft braucht der § 112 auch nichts zu sagen, weil sich dasaus dem Zweck der Norm (Ermöglichung der Durchführung eines Strafprozesses) bereits erschließt. Nichts desto trotz haben Literatur und Rechtsprechung(z.B. OLG Hamm m.W.bereits 1954) im Rahmen von Entscheidungen zum § 112 einhellig eine Dauer bis zurRechtskraft des Urteils vertreten .

Und natürlich implizieren §116 Nr.1-3 einenfesten Wohnsitz,,denn Meldepflicht,Aufenthaltsbeschränkung und Hausarrest machen ohnefesten Wohnsitz wohl de facto wenig Sinn ;) :D Im übrigen ergibt sich das auch imUmkehrschluß aus § 113 II Nr.2, wo sogar bei geringem zu erwartendem Strafmaß das Fehleneines festen Wohnsitzes ein U-Haft-Grund ist.

Fluchtgefahr ist dann gegeben, wennmit dem selben Wahrscheinlichkeitsgrad wie beim dringenden Tatverdacht für das Gerichtdie Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich mit der Wirkung in das Ausland absetzt,daßer für die Ermittlungsbehörden und Gerichte unerreichbar und ihrem Zugriff auch wegender drohenden Strafvollstreckung entzogen ist.Hierzu genügen u.a. fehlender festerWohnsitz und gute Beziehungen ins Ausland, sowie eine potentiell hohe Straferwartung,wobei auch da nur zu prüfen ist,ob es Gründe gibt,die einer Flucht entgegen stehen.
Und die Gefahr ist im vorliegenden Fall nicht von der Hand zu weisen und Gründe ,dieeiner Flucht entgegen stehen, sehe ich auch nicht.
Also wäre nach m.E. die U-Haftauch nach hiesiger Gestezeslage angeordnet worden.Und wie gesagt, auch die Anwendung desJGG schließt U-Haft nicht aus.

Das Schuldprinzip im Sinne der objektivenGegebenheit sehe ich hier weniger problematisch,da in der Türkei die besagte Altersgrenzebei 15 Jahren liegt und der Beschuldigte sich wohl dahingehend eingelassen hat, daß erangeblich geglaubt habe,das Mädel sei 15. Auch in dem Fall läge also nach türkischemRecht ein Verschulden vor.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

03.07.2007 um 01:46
@zaphodB.:

Zur Dauer der U-Haft braucht der § 112 auch nichts zu sagen, weilsich das aus dem Zweck der Norm (Ermöglichung der Durchführung eines Strafprozesses)bereits erschließt. Nichts desto trotz haben Literatur und Rechtsprechung(z.B. OLG Hammm.W. bereits 1954) im Rahmen von Entscheidungen zum § 112 einhellig eine Dauer bis zurRechtskraft des Urteils vertreten .

Darum ging es mir mit meiner Anmerkungauch nicht und über den Zweck der Norm brauchst Du mich sicherlich nicht aufzuklären. Unddie Dauer ist nicht generell bis zur Rechtskraft eines Urteils, sondern nur imAusnahmefall über die Dauer von 6 Monaten hinaus möglich, was seitens der Rechtsprechungan enge Voraussetzungen gebunden wurde (s. a. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 270).

Und natürlich implizieren §116 Nr.1-3 einen festen Wohnsitz,,dennMeldepflicht,Aufenthaltsbeschränkung und Hausarrest machen ohne festen Wohnsitz wohl defacto wenig Sinn

Nö, wieso denn? Ein Arrest muss nicht notwendigerweise aneinem festen Wohnort stattfinden, und auch einer Meldepflicht steht eine anderweitigeUnterkunft nicht automatisch engegen.

Im übrigen ergibt sich das auch imUmkehrschluß aus § 113 II Nr.2, wo sogar bei geringem zu erwartendem Strafmaß das Fehleneines festen Wohnsitzes ein U-Haft-Grund ist.

Je nu, dat dacht ich mir, dassDu mit dem 113er heute ankommen wirst. Ne, den Umkehrschluss ziehst Du - das ist keineRechtsnorm. Dir sollte eigentlich klar sein, dass ein U-Haft-Grund in der Rechtspraxisnicht alleine damit bereits gegeben ist, sondern eine Abwägung aller Umstände erfordertund generell eine entsprechend substantiiertere Begründung erfordert.

Hierzugenügen u.a. fehlender fester Wohnsitz und gute Beziehungen ins Ausland, sowie einepotentiell hohe Straferwartung, wobei auch da nur zu prüfen ist,ob es Gründe gibt,dieeiner Flucht entgegen stehen.

Definitiv nein! (s. z. B. Meyer-Goßner StPO zu§ 112). Begründe mir doch bitte auch mal diese merkwürdige Prüfungsumkehrung, von der Duda sprichst.

Also wäre nach m.E. die U-Haft auch nach hiesiger Gestezeslageangeordnet worden.

Sehe ich nicht so - abgesehen von meiner etwasdifferenzierteren Sicht zu § 112 StPO (insb. zu Abs. 2) auch nicht zuletzt deshalb, weildie Schwere der Tat hierzulande i. d. R. schonmal eine etwas andere Bedeutsamkeitbeigemessen würde.

Und wie gesagt, auch die Anwendung des JGG schließt U-Haftnicht aus.

Behauptet ja auch keiner, denn das 16 LJ hat er ja bereitsvollendet :)

Das Schuldprinzip im Sinne der objektiven Gegebenheit sehe ichhier weniger problematisch,da in der Türkei die besagte Altersgrenze bei 15 Jahren liegtund der Beschuldigte sich wohl dahingehend eingelassen hat, daß er angeblich geglaubthabe,das Mädel sei 15. Auch in dem Fall läge also nach türkischem Recht ein Verschuldenvor.

Wobei denn mal abzusehen ist, was denn nu überhaupt vorgefallen ist odernicht vorgefallen ist. Ich meine... schlussendlich wird da nicht viel bei rauskommen.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

03.07.2007 um 01:52
Link: www.bild.t-online.de (extern) (Archiv-Version vom 05.07.2007)

Vllt bekommt Marco seinen Realschulabschluß "geschenkt"
Bekommt Marcoseinen
Schulabschluss geschenkt?
Berlin/Uelzen – Marco W. (17) ist seit 83 Tagen imKnast in der Türkei. Auf ein schnelles Verfahren oder eine Freilassung nach dem 1.Prozesstag am kommenden Freitag darf der Uelzener Schüler kaum hoffen – aber darauf, denverpassten Realschulabschluss geschenkt zu bekommen!
... „Bei Gründen, die der Schülernicht selbst zu verantworten hat, besteht die Möglichkeit, einen Realschulabschluss auchohne Prüfung zu erteilen“, sagte Kultusminister-Sprecher Georg Wessling (53) zu BILD.„Sollte es allerdings ein rechtskräftiges Urteil geben, müssten wir dieses genauanschauen.“....



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