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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 12:19
Um es auch noch anders auszudrücken:

Ein Kind ist nach deutscher Rechtslage nicht fähig, selbstbestimmt einzuwilligen, weil es unter 14 ist, nicht, weil "Kind" ist. Gleichzeitig beinhaltet die Definition eine Altersgrenze von 14 Jahren.

Wenn die Definition "Jugendlicher" in der Altersgrenze im 182 erweitert wird, bedeutet das NICHT, dass diese Jugendlichen plötzlich nicht mehr selbstbestimmt einwilligen können. Diese Annahme gilt ausschließlich für alle Menschen bis 14.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 12:19
"Das Problem an dem Gesetz ist NICHT wenn es "richtig" nach dem gesunden Menschverstand interpretiert wird, sondern wie es das Gesetz selbst ermöglich das es MISSBRAUCHT und falsch interpretiert werden KANN.
Den das ist IMMER die Gefahr, das Gesetze außerhalb ihrer eigentlichenZielsetzung missbraucht werden, so wie aktuelle die Terrorgesetze gegen nunliebsame Mitbürger verwendet werden, die nachweislich KEINE Terroristen sind und was nicht mal Staatsanwälte und Polizisten behaupten, was sie aber nicht davon abhält dieses Gesetze gegenüber Bürgen zu missbrauchen."


Dann ist es aber nahezu unerheblich, ob da irgendwelche Altersgrenzen verschoben werden, denn wenn man es so sehr darauf anlegt, reichen die bestehenden Gesetze aus, um jemanden einzubuchten, wenn er als unliebsam gilt.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 12:59
@Je3ara

gut, meinetwegen ist das deine Meinung. Ich würde aber sagen das wir das nun lassen weill wir eh nicht weiter kommen.

Gehen wir doch zur nächsten Anstößigen formulieren. Nämlich das was als "Zwang" definiert ist und was damit unabhängig von der sexuellen Selbstbestimmung, bzw auch bei sexueller Selbstbestimmung der 15-17 jährigen gilt.
Den diese Formulierung ist so schwammig ausgelegt, das man viele Vorkommnisse, die bestimmt nicht strafbar sein sollten, vielleicht höchsten "blöd/nicht anständig" sind als Straftat interpretiert werrden können.

Als Beispiel mein schon mehrfach gebrachtest "Wenn du nicht mit mir schläft dann liebst du mich nicht/& gehe ich nicht mit ins Kinos/ suche ich mir eine andere Freunding" etc. wesegen es mit Sicherheit extrem ungerecht ist einen Jugendlichen als Sexualsträftäter mit mind. 4 Jahre Gefägniss zu bestrafen. Und dasa cor allem da ja auch schon der Versuch strafbar ist, also das einfache Aussprechen solcheines blöden Satzes ohne Vollzug schon für bis zu 4 Jahren Knast ausreicht.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:02
sumpfding

<<Dann ist es aber nahezu unerheblich, ob da irgendwelche Altersgrenzen verschoben werden, denn wenn man es so sehr darauf anlegt, reichen die bestehenden Gesetze aus, um jemanden einzubuchten, wenn er als unliebsam gilt.
<<
stimmt, bestes Beispiel war ja vor kurzem die Zerstörung intakter Familien durch die wildgewordenen Emanzen von "Wildwasser".

Aber das neue Gesetz macht das halt noch erheblich einfacher und breiter möglich.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:06
Probleme wirft nicht die Neuregelung des § 182 StGB auf, sondern die Neuregelungen zu § 184b StGB. Das wird hier von beiden Seiten verkannt.

§ 184b hatte in der Vergangenheit bereits zu unliebsamen Urteilen geführt, und zwar in beide Richtungen. Zum einen gab es obskure Urteile, in denen z. B. Elternteile wegen Pornografie Minderjähriger oder Jugendlicher rechtskräftig (!) verurteilt wurden, dies aufgrund von Urlaubsfotos, die den Pornografiebegriff erfüllten. Andererseits gab es unverhältnismäßige Freisprüche, weil der Tatbestand des Missbrauchs sich nicht eindeutig beweisen lies. Mit den Neuregelungen ist zweiterem damit gut zu begegnen, aber im Gegenzug wird damit ein Pornografiebegriff begründet, der m. E. untragbar in den Auswirkungen seiner Definition ist.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:08
@overtheworld

bitte eins nach dem Anderen, darauf wollte ich mit Jeara später kommen, wenn wir das "unter Zwang" abgehandelt haben.

Wenn hier allses durcheinander geschmissen wird, dann blicken Neueinsteiger in den Thread ja bei unserer Diskussion nicht mehr durch.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:10
UffTaTa,

wovon Du hier sprichst, ist nicht gegenständlich. Das von dir ständig zitierte Mindeststrafmaß von 4 Jahren hat in unserem Recht diesbezüglich keine Bedeutung, ebensowenig die von dir eben beschriebenen Beispiele.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:11
Über den 184b kann man geteilter Meinung sein, das habe ich schon gestern geschrieben.

Ansonsten, UffTaTa, bringt eine Diskussion zwischen uns beiden nichts. Du liest Dir durch, was ich schreibe, um anschließend zu antworten, dass Du anderer Meinung bist usw.

Ich schlage vor, die Zeit abzuwarten und nehme mir die Freiheit, zu behaupten, dass es kein einziges Urteil gegen Jugendliche geben wird, weil sie Sex hatten.

Wir werden sehen...

Jeara


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:16
@Jeara

<<Über den 184b kann man geteilter Meinung sein, das habe ich schon gestern geschrieben<<

na dann, auch gut.

<<Ansonsten, UffTaTa, bringt eine Diskussion zwischen uns beiden nichts. Du liest Dir durch, was ich schreibe, um anschließend zu antworten, dass Du anderer Meinung bist usw.<<

natürlich und warum ich mich so verhalte habe ich dir auch mehrfach detailiert erklärt.

Könnten wir trotzdem mal das "unter Zwang" durchgehen oder möchtest du dich hiermit ausklinken?


@OtW
<<Das von dir ständig zitierte Mindeststrafmaß von 4 Jahren hat in unserem Recht diesbezüglich keine Bedeutung, ebensowenig die von dir eben beschriebenen Beispiele.<<

was meinst du mit "diesbezüglich" und warum hat das zitierte Mindestrafmaß von 4 Jahren keine Bedeutung? Das steht so wohl in dem zukünftigen Gesetz drin.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:17
Ich hab ja gehört, das man für Sex in Zukunft eine behördliche Genehmigung beim jeweiligen Landratsamt einholen muss. Das wird dann so ähnlich wie bei den Müllmarken gehandhabt - wobei man am Ende vom Jahr für nicht gebrauchte Marken einen Bonus erhält


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:17
UffTaTa,

wo liegt denn da das Problem? Die Definition 'unter Ausnutzung einer Zwangslage' ist doch relativ eindeutig, oder?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:17
Was gibts denn durchzugehen bzgl. "Zwang"?

Was soll denn daran neu sein? Ausnutzung einer Zwangslage war schon immer Bestandteil des 182.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:21
<<Was soll denn daran neu sein? Ausnutzung einer Zwangslage war schon immer Bestandteil des 182.<<

was eine Zwangslage ist bzw. was eine Vergütung ist.

Das neue Gesetz bezieht nicht-materielle Vergütung explizit ein. Damit auch "verweigerte Liebe" u.ä.
Auch wird über die Höhe der materiellen Vergütung kleinerlei Aussage getroffen, ein Abendessen oder Kinobesuch würde damit also auch unter "Bezahlung" fallen.

Das biete dem Missbrauch Tür und Tor.

Außerdem ist schon der Versuch strafbar. Also eine Bestrafung OHNE das es zu einer, wie auch immer gearteten Schädigung einer Person oder zu einem Rechtsverstoß nach dem bisherigen Gesetz kommt.

Das ist völlig überzogen und biete die Möglichkeit Menschen wegen Lapalien zu kriminalisieren.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:24
Das biete dem Missbrauch Tür und Tor.

Ja, wenn man "Verhältnismäßigkeit" einfach mal missachtet oder es normal findet, wenn jemand Sex gegen irgendeinen Vorteil mit Minderjährigen eintauscht.

Hier trägt man dem Umstand Rechnung, dass in vielen Fällen Jugendliche durch diverse Vorteile (Kleidung, Urlaub usw.) zum Sex gedrängt werden.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:37
UffTaTa,

was eine Zwangslage ist, lässt sich nicht katalogisiert oder per Definition eingrenzen. Doch kann sie nicht lapidar angenommen werden, sondern muss eine Erheblichkeit in der Tatrelation erfüllen.

Die Vergütung ist mit Entgelt, somit durchaus materiell definiert. Die Höhe wird in Fallrelation erkannt. Abendessen oder Kinobesuch geben im Gegenteil Anlass zur automatischen Annahme eines Entgelts.

Die Anforderungen an den Versuch sind nicht gering, da er die beweisliche Anforderung einer unverweigerlichen Tatfolge erfüllen muss.


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10.09.2007 um 13:41
<<Ja, wenn man "Verhältnismäßigkeit" einfach mal missachtet oder es normal findet, wenn jemand Sex gegen irgendeinen Vorteil mit Minderjährigen eintauscht.<<<

Die Verhältnissmäßigkeit liegt im Ermessen des Richters und verhindert nicht das jemand wegen einer Lapalie angezeigt und vor Gericht gestellt wird, was ein extremer Eingriff in seine Privatsphäre und bei erfolgender Vorverurteilung (bei Sexualdeliktverhandlungen durchaus üblich) schwerweigend sein kann.



<<Hier trägt man dem Umstand Rechnung, dass in vielen Fällen Jugendliche durch diverse Vorteile (Kleidung, Urlaub usw.) zum Sex gedrängt werden.<<

das könnte man auch einbeziehen wenn man einen Mindestwert der materiellen Vergütung angibt. Da dies jedoch in keinster Weise geschieht.....

Außerdem ist die kritischste Formulierung die der "immateriellen Vergütung", die je nach moralischem Hintergrund des Richters auch Lapalien als schwerwiegend erscheinenlassen kann.

Und vor allem, gerade in dem Alter zwischen 14-18, wo "Freundinnen" schon mal im Wochenrythmus wechseln können, wo Neid und Missgunst in sexuellen Dingen an der Tagesordnung sind und die betroffenden Personen noch lange nicht in ihrer Persönlichkeit stabil sind und dementsprechend auch mal "Scheiße" bauen, darf man nicht so enge Regeln und solch ein hohes Strafmaß ansetzen, gerade wenn der "Täter" selbst noch ein Jugendlicher ist.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:46
@OtW

<<Die Anforderungen an den Versuch sind nicht gering, da er die beweisliche Anforderung einer unverweigerlichen Tatfolge erfüllen muss. <<

Kapier ich nicht.



<<Abendessen oder Kinobesuch geben im Gegenteil Anlass zur automatischen Annahme eines Entgelts. <<

ähh? heisst das ein Abendessen berechtigt zur Annahme das damit ein Vorteil verschafft werden soll?
Äh...ja, schon, meist natürlich zwischen Mann und Frau schon. Das gehört zum geselschaftlich akzeptierten "Balzverhalten" von Menschen!

Und das soll nun strafbar sein? Und du findest das in Ordnung?


Ebenso gehören kleinere Geschenke zum guten Ton wenn man um eine Frau wirbt. Ebenso zum guten Ton innerhalb einer nicht-sexuellen Beziehung. Was ist daran strafbar bzw. wo ist die eindeutige Abgrenzun zu einer strafbaren Handlung.

Wohlgemerk, der Versuch zählt auch. Also die Einladung zu einem Abendessen alleine schon?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:48
UffTaTa,

die Gefahr, dass ein Gesetz missbraucht oder falsch angewandt wird, besteht IMMER.
Damit bewegen wir uns plötzlich ganz woanders, als noch vor nen paar Minuten.

das könnte man auch einbeziehen wenn man einen Mindestwert der materiellen Vergütung angibt.

Das ist nicht richtig, man kann keinen Wert angeben, da solche Dinge sich nur individuell entscheiden lassen. Es käme dabei z.B. auf das Alter einer Person an, auf die finanzielle Lage usw. Es ist unmöglich, einen Mindestwert festzulegen. Das verhält sich in etwa so, wie beim "Taschengeldparagrafen". Das eine Kind bekommt 250 Euro Taschengeld, das andere 20...

und solch ein hohes Strafmaß ansetzen, gerade wenn der "Täter" selbst noch ein Jugendlicher ist.

Das Jugendstrafrecht bleibt unberührt.


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10.09.2007 um 13:50
Ebenso gehören kleinere Geschenke zum guten Ton wenn man um eine Frau wirbt. Ebenso zum guten Ton innerhalb einer nicht-sexuellen Beziehung. Was ist daran strafbar bzw. wo ist die eindeutige Abgrenzun zu einer strafbaren Handlung.

Daran ist nichts strafbar. und das ist auch nach einer Änderung nicht strafbar!

Mit anderen Worten:

Wer hergeht und sagt: Mach die Beine breit, dann bekommst Du ne Goldkette/500 Euro/nen Auto, der ist böse. Wer jemanden beschenkt, ist nicht böse.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

10.09.2007 um 13:58
@Jeara
<<die Gefahr, dass ein Gesetz missbraucht oder falsch angewandt wird, besteht IMMER.
Damit bewegen wir uns plötzlich ganz woanders, als noch vor nen paar Minuten.<<

Nein, überhaupt nicht. Seit Seite 1 weiße ich darauf hin das solch ein Gesetz OK wäre, WENNN es ausschließlich dem "gesunden Menschverstand" entsprechen angewendet würde.
Und seitdem (und auch die von mir zitierten Texte) wird darauf hingewiesen das dieses Gesetz zum Missbrauch animiert das es von vorne bis hinten aus schwammigen Formulierungen besteht die, je nach moralischem Standpunkt und NICHT nach faktischem Geschehen, völlig anderst interpretiert werden kann.

Etwas dem du anscheinen ja nicht mal wiederspricht.


<<<Das Jugendstrafrecht bleibt unberührt.<<

als Strafmaß gilt die Mindestrafe von 4 Jahren


<<Wer hergeht und sagt: Mach die Beine breit, dann bekommst Du ne Goldkette/500 Euro/nen Auto, der ist böse. Werjemanden beschenkt, ist nicht böse.<<

Und wenn ein 16jähriger eine 17 jährige zum Kino einlädt und dann zur Pizza und dann fragt ob Sie mit Ihm nach Hause kommen will, um es sich etwas "gemütlich" zu machen und nebenher noch schnell in die Toilette geht um (hoffentlich) ein paar Präser zu holen.
Was ist das dann?

Weisst du, eindeutige Beispiele brauchen wir nicht zu bringen, die große, große "Grauzone" ist das Thema das dieses Gesetz so Scheiße macht.


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