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Kostenaufwand bei Entführungen

79 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entführung, Auslandsentführung, Kostenaufwand ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
frieder Diskussionsleiter
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Kostenaufwand bei Entführungen

29.05.2009 um 07:33
hallo liebe allmy-gemeinde

hab gerade gehört das der aufwand nach einer entführung ins ausland von den jeweiligen entführten selbst bezahlt werden muss ,so die entscheidung des bundesverwaltungsgericht leipzig.

bericht:

"Leipzig (AP) Der Staat darf die Kosten für eine Geiselbefreiung im Ausland von den Betroffenen zurückverlangen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil. Nach dem Spruch der Leipziger Richter muss eine Frau, die im Jahr 2003 aus der Gefangenschaft kolumbianischer Rebellen ausgeflogen worden war, 12.640 Euro an die Staatskasse erstatten. Mit der Entscheidung bestätigten die Richter ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und wiesen die Revision der Klägerin


Die selbst bei der Urteilsverkündung anwesende Reinhilt Weigel zeigte sich unmittelbar danach schwer enttäuscht. Ihr Leben sei zumindest für die kommenden Jahre ruiniert, erklärte sie. Die Frau war im September 2003 bei einer Reise nach Kolumbien von Rebellen entführt worden. Nach Verhandlungen zwischen den Geiselnehmern sowie den deutschen und kolumbianischen Behörden wurde sie nach zehnwöchiger Gefangenschaft per Hubschrauber aus dem Dschungel nach Bogota gebracht. Den Einsatz des Helikopters hatten die Rebellen zur Voraussetzung der Freilassung gemacht. Gemeinsam mit einer spanischen Geisel kam die Frau frei.

12.640 Euro in Rechnung gestellt

Für die Hilfe stellte das Auswärtige Amt der Frau 12.640 Euro in Rechnung. Sie war in einem vom Roten Kreuz gecharterten Helikopter ausgeflogen worden. Zu Recht, wie die Bundesverwaltungsrichter nun entschieden. Ihr sei durch die Zusage der anteiligen Kostenübernahme eine konsularische Hilfe zuteil geworden, wie sie vom Gesetz zur Behebung einer Notlage vorgesehen sei. Regelmäßig seien solche Hilfen zu ersetzen. Dazu zählten nach Ansicht der Richter eben auch die anteiligen Kosten für den Hubschrauber.

Grundsätzlich hätten die zuständigen Stellen die Möglichkeit festzustellen, ob unter gewissen Voraussetzungen auf einen Teil der Kostenerstattung verzichtet werde. Dies könnte von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht werden. Beispielsweise könnte es eine Rolle spielen, ob es wie im vorliegenden Fall eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gegeben hätte. Auch könne ein Unterschied abhängig davon gemacht werden, ob es sich um eine touristische Reise oder etwa den dienstlichen Einsatz eines Entwicklungshelfers gehandelt habe. Eine Minderung sei bei der Klägerin nicht notwendiger Weise vorzunehmen.

Anwalt weist Einschätzung des Auswärtigen Amts zurück

Der Anwalt der Frau, Josef Mayer, hatte hingegen keine gesetzliche Grundlage für die Rückforderung gesehen und argumentiert, das Konsulargesetz hebe lediglich auf wirtschaftliche oder soziale Notfälle ab, in denen zum Beispiel die Rückreise Betroffener nach Verlust von Reisetickets oder anderer Dokumente aus dem Ausland bezahlt werde. Der Hubschrauberflug sei jedoch nicht Teil der Rückführung, sondern vielmehr der Befreiung seiner Mandantin gewesen. Würden Geiseln die Kosten von Befreiungsaktionen auferlegt, kämen leicht extrem hohe Forderungen auf sie zu. Er verwies darauf, dass es aus seiner Sicht eine Gesetzeslücke für solche Fälle gebe.

Der Vertreter des Auswärtigen Amts, Benjamin Beckmann entgegnete, das Ministerium stelle natürlich nicht sämtliche bei Geiselnahmen entstehenden Kosten in Rechnung. So würden Arbeitszeiten von Konsularbeamten oder Krisenstäben nicht angerechnet. Er widersprach dem Anwalt der Frau, der sagte, gängige Verwaltungspraxis sei es, nur die Kosten zu verlangen, die nach Befreiung aus der Geiselhaft entstünden. Beckmann führte an, dass zum Beispiel Geiseln Medikamente in Rechnung gestellt worden seien, die diesen in während ihrer Haftzeit zugesandt wurden."

(Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 7 C 13.08


mich würde dazu eure meinung interessieren .

selbst bin ich dagegen weil man sich doch nicht in krisengebiete begibt nur aus den beweggrund aus den spaß an der freude.

bei den überwiegenden teil steht doch der zweck im sinne der hilfe und nächstenliebe im raum.

wäre sehr gespannt auf eure meinungen.

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Kostenaufwand bei Entführungen

29.05.2009 um 07:49
@frieder

:D Ich habe mir gestern abend darüber Gedanken gemacht, ob es nicht gut wäre einen Thread darüber aufzumachen. :D Da bist du mir jedoch zuvor gekommen.

Aber mal zum Thema:

Meiner Meinung nach ist es eine Frechheit von den befreiten zu verlangen, das sie die Rückreisekosten/Kosten für den Rücktransport übernehmen sollen.

Es ist ja nicht so, dass man irgendwo steht und sich entführen lässt, oder?

Auch kann man es den befreiten Geiseln nicht zum Vorwurf machen, das man sie dann mit einem Hubschrauber zurückfliegt. Der Rückflug wird ja wohl nicht mit den befreiten Geiseln abgesprochen, oder?


Traurig ist es jedoch, das die Opfer nun auch noch der Geiselnahme leiden müssen. Nicht jeder Mensch hat mal eben so 12.000,-€ um das zu bezahlen, oder? Hier wird am falschen Ende gespart und dieses Gerichtsurteil ist nicht nachvollziehbar...

*blubb*


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frieder Diskussionsleiter
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29.05.2009 um 08:10
@datrueffel


seh ich genaus so
heißt es nicht man wäre unter den schutz des staates gestellt .
schließlich bezahlt man im laufe des lebens ne unmenge an steuern.
die meisten entführten tragen auch dazu bei das deutschland einen guten ruf im ausland erhält was hilfsorganisationen und freie helfer betrifft.

hier wird ein falsches zeichen gesetzt und womöglich die motivation beschnitten, gutes in krisengebieten zu verrichten.


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29.05.2009 um 08:32
ihr wahrscheinklich hohes lösegeld wird ihr doch nicht in rechnung gestellt.sondern die ANTEILIGEN kosten für den helikoptereinsatz.

auch wenn man sich bewusst in gebieten rumtreibt, muss einem klar sein, dass man bei einer möglichen entführungsbefreiung kosten auferlegt bekommt.auch wenn hier und da jemand gerne den westlichen samariter spielen möchte, ist es in meinen augen nur die abenteuerlust, die diese leute in diese gegenden treibt.man kann auch hier streetworker sein.seine private motivation und kein uno-mandat.

und sogar in diesem fall war die betroffene auf abenteuer aus und nicht auf gute taten.


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29.05.2009 um 08:37
@KittyMambo
Zitat von KittyMamboKittyMambo schrieb:auch wenn man sich bewusst in gebieten rumtreibt, muss einem klar sein, dass man bei einer möglichen entführungsbefreiung kosten auferlegt bekommt.
Gilt das auch für einen humanitären Einsatz? Wenn du beispielsweise in Afghanistan die Infrastruktur aufbaust und dann entführt wirst? Wenn dir deine Firma, die den Auftrag erhalten hat dann sagt, das du da hin sollst und die Straßen aufbauen sollst?

Finde ich persönlich eine Frechheit, das ein Mensch diese Kosten unter diesen Umständen zu tragen hat.

Bei Abenteurer und Co. kann ich das noch nachvollziehen, auch wenn mir das schwer fällt, denn es gibt ja kaum noch Reisewarnungen ;)

*blubb*


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frieder Diskussionsleiter
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29.05.2009 um 08:38
die anteiligen kosten des helikopterfluges würden aber ihrer ausage nach ihr leben für die nächsten jahren sehr beeinflussen und auch wenn da abenteuerlust und die naivität dahintersteht sich in derer art krisengebiete zu begeben sollte der staat meiner meinung nach doch nicht so ein zeichen setzen und leuten die entscheidung schwerer machen als sie so schon ist in krisengebiete zu reisen um dort etwas für die ansässigen leut zu tun .


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29.05.2009 um 08:42
@frieder
nochmal: die betroffene war auf einem abenteuertrip, es war keine private hilfeaktion

und ja,es ist bestimmt teuer diese kosten zu tragen, aber auch das ist ein risiko,was einkalkulier werden sollte/muss.zumindest bei abenteurern.

@datrueffel
mist..ich muss weg.bis dann


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29.05.2009 um 08:47
@frieder

Ich habe etwa 10 Jahre gebraucht, um die Kosten für eine "Rückreise" aus dem Libanon via Zypern incl. Krankenhausaufenthalt dort abzustottern. Schon vor über 30 Jahren waren Krankenkassen nicht bereit, dergleichen zu zahlen. Vom Staat mal ganz abgesehen.


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29.05.2009 um 08:51
Ich kann es weder bei einem Abenteuertrip noch bei sonstwas verstehen.
Ich finde es eine absolute Frechheit. Man ist geschädigt und muss dafür noch zahlen...
Dieser Gerichtsbeschluss ist einfach nur unverschämt...


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29.05.2009 um 08:54
@sadiyah


Wenn ich mich in ein Kriegsgebiet begebe, weiss ich, was mich dort erwartet.


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frieder Diskussionsleiter
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29.05.2009 um 09:01
@Doors

hoff war nicht so schlimm wie sich das ließt


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29.05.2009 um 09:07
@frieder

Danke der Nachfrage, war ausreichend schlimm.


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29.05.2009 um 09:19
@Doors
ja aber sie hatte bestimmt nicht auf der Stirn stehen "bitte entführt mich"
Ok das sie ein gewisses Risiko eingegangen ist will ich nicht bestreiten, nichts desto trotz halte ich den Gerichtsbeschluss für ungerecht... Sie MUSS einfach das zahlen was ihr vorgesetzt wird... Wie Frieder schon erwähnte - man zahlt Jahre lang für diesen Staat ein, und wenn es drauf ankommt gibt es nichts zurück...
Fängt ja schon bei kleineren Dingen an....


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29.05.2009 um 09:22
@sadiyah

Der Staat ist kein Sparbuch, auf das man jahrelang einzahlt, um bei Bedarf etwas abzuheben.

"ja aber sie hatte bestimmt nicht auf der Stirn stehen "bitte entführt mich""

Ich trug seinerzeit auch kein Schild mit dem arabischen Text: Würden sie mich bitte mit 120 mm Granatwerfern beschiessen. Abgesehen davon, dass die Falangisten das auf die Entfernung nicht hätten lesen können :D


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29.05.2009 um 09:28
@Doors
Klar ist der Staat kein Sparbuch - aber als Staatsbürger sollte man von seinem Staat bei Hilfeleistungen schon Hilfe erwarten können.
Anstatt irgendwelche bunten Aufkleber für die Umwelt zu entwerfen sollten die mal ihr ganzes System überdenken...


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29.05.2009 um 09:32
@sadiyah


Genauso OT wie die bunten Aufkleber:

Selbst die Feuerwehr kostet Geld: Die Einsatzkosten werden berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

das Beseitigen von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern),
das Beseitigen von Sturmschäden,
das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,
Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen, etc.,
zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten,
Einfangen von Tieren,
Entfernen von Insekten-Nestern,
Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,
Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen,
Stellung von Brandsicherheitswachen,
Nachbarschaftshilfe,
Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung).

Kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter oder Veranlasser.


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29.05.2009 um 09:36
Es geht doch wie immer nur um Geld!

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29.05.2009 um 09:39
@Doors
Bei der Feuerwehr sehe ich das ja auch noch irgendwo ein...
Aber mit dem Entschluss bei einer ENTFÜHRUNG!! kann ich mich einfach nicht anfreunden...
Ich mein Sie hat bestimmt todesängste Ausgestanden, und dann noch sowas...
Vielleicht ist es ihr finanzieller Ruin... Für manche ist 12000 EUR(wenn ich mich bei den Betrag in diesem Fall nicht irre) eine Menge Menge Geld...


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29.05.2009 um 09:40
@DerDarkiii
ja leider... Menschlichkeit wird leider nur noch klein geschrieben in der heutigen Gesellschaft...


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29.05.2009 um 09:43
@sadiyah

Sicher, wer das Geld hat regiert die Welt. So wars schon immer und wird es immer bleiben wenn die Menschheit nicht endlich aufwacht.


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29.05.2009 um 09:48
@DerDarkiii
Ich glaube Besserung wird es nicht geben...
Anstatt endlich mal aufzuwachen, machen die doch grad weiter wo sie doch jetzt eigentlich langsam mal verstehen sollten...
Sorry aber wir sind doch nur Marionetten eines beschissenen Systems


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