Härtere Strafen für Polizisten-Attacken
21.01.2010 um 20:43Anzeige
Jugendliche Plakatierer verhaftet@informator
Berlin. Der Kriminalisierungswahn gegen Antifaschisten, die zu Protesten gegen den Neonaziaufmarsch am 13. Februar in Dresden aufrufen, geht weiter. Am Mittwoch abend haben etwa 25 Mitglieder des Studierendenverbandes Die Linke.SDS und des Jugendverbandes ’solid demonstrativ Antifa-Plakate in Berlins Mitte aufgehängt (Foto). Tausende dieser Plakate waren am Tag zuvor bei Razzien beschlagnahmt worden, weil darauf zu antifaschistischen Blockaden aufgerufen wird.
kiki1962 schrieb:ich stehe generell hilflos vor diesen "eingehüllten" - lege auch großen wert drauf . .Klingt als wäre das dein Hobby.
kiki1962 schrieb:sehe ich anders - auch von mir wird der ausweis verlangt - von mir wird erwartet, dass ich mich nicht "vermumme" und mein gesicht zeige - ich stehe generell hilflos vor diesen "eingehüllten" - lege auch großen wert drauf . .Der Polizist tritt aber in diesem Moment nicht als Privatmann vor dich, sondern als Repräsentant der Staatsgewalt. Da tut seine Identität im Grunde nichts zur Sache.
aber wenn jemand im öffentlichen dienst steht - und sich so präsentiert - dann möchte ich schon auch wissen wer es ist - und wenn es eine große nummer auf dem rücken ist . . aber ich möchte schon sagen können - dieser hat ...
es kann nicht für den einen das gelten und für den anderen nicht -
kiki1962 schrieb:nö - sie wechseln nur öfter - . . egal -@kiki1962
kiki1962 schrieb:genau das ist es : kriminalisierungswahn - das ist was sorge macht - das hoch schrauben - - http://www.jungewelt.de/2010/01-22/008.phpNa ja, ob man Berichte von dieser Seite so ernst nehmen sollte.
Warhead schrieb:Dabei scheinen die Verheerungen die das dividendegeile Kapital in der Natur und in den Köpfen der Menschen anrichtet keine Sau zu interessierenWer sagt, dass keiner sich dafür interessiert? Das tun sogar ne ganze Menge!
In der Tat existiert ein Straftatbestand, der es verbietet, sog. nichtverbotene Versammlungen zu stören. Gem. § 21 VersammlG ist es u. a. untersagt, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern bzw. u. a. ihre Durchführung zu vereiteln. Der vorgesehene Strafrahmen reicht hier bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Schließlich wäre auch noch je nach Konstellation und Ausführung grundsätzlich an eine strafbare Nötigung gem. § 240 StGB zu denken. Hier gilt der gleiche Strafrahmen wie bei § 21 VersammlG.http://www.frag-einen-anwalt.de/Blockade-einer-genehmigten-Demonstration-__f72047.html
Des Weiteren handelt es sich sowohl bei § 21 VersammlG als auch bei § 240 StGB um sog. Offizialdelikte, die vom Amts wegen verfolgt werden, so dass ein Strafantrag nicht nötig wäre. Vielmehr sind die Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnis zum Einschreiten nach dem sog. Legalitätsprinzip verpflichtet, § 152 StPO. Es würde daher bei entsprechender Kenntnisnahme zu einer Strafverfolgung durch die Ermittlungsbehörden kommen.
Auch ein Verdecken bzw. vollständiges Abhängen der Plakate könnte auf gerichtlichen Wege unproblematisch erreicht werden.
kiki1962 schrieb:"dessen sei er sich nicht so sicher - er sehe uns als bedrohung der demokratie" - würden wir die ne stunde laufen lassen - wär doch alles in bester ordnung"Richtig. Demokratie bedeutet "Ein Mann , eine Stimme" und nicht " Wir die Retter - die da müssen weg". Das haben "die" schon mal gemacht. Du stellst dich somit auf die selbe Stufe und wirst vom Staatsbediensteten als ähnlich gefährlich betrachtet.
kiki1962 schrieb:na klasse - niemals sollen die in ruhe ihre straße ziehen dürfen - das hatten wir schon mal - herausgekommen ist eine zeit des schreckens . .Ach so, ihr habt das recht auf Demonstrationen, aber jemand der eine andere Meinung hat als ihr ist eine Gefahr für die Demokratie? Das läuft doch dem demokratischen Grundgedanken zuwider oder täusche ich mich da?