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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit, Moderne Ausbeutung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 17:57
@IllegalMind
Ich wollte nicht kritisieren, nur aufzeigen, dass Lohn nicht gleich Lohn ist.
Um zu überleben muss man in Deutschland z.B. nicht arbeiten.

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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:07
@OddThomas

Man muss sich um Arbeit bemühen, also eine Arbeit aufnehmen, ansonsten hat man keine Chance zu überleben. So ganz kann ich Deiner Aussage also nicht zustimmen.

Wissenschaftlich gilt eine Aussage dann als richtig, wenn der Umkehrschluss diese belegt.

Wenn man nicht arbeiten will, kann man nicht überleben, da man keine Bezüge erhält, wenn man sagt, man will nicht arbeiten und zB. eine Eingliederungsvereinbarung deshalb nicht unterschreiben will.


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:20
@IllegalMind
Zitat von IllegalMindIllegalMind schrieb:Man muss sich um Arbeit bemühen, also eine Arbeit aufnehmen, ansonsten hat man keine Chance zu überleben
Auch wenn jemand beim Amt wörtlich sagt, ich habe keine Lust auf Arbeit wird er deswegen nicht verhungern, da ihm eine Grundsicherung ( Essen, Trinken, Schlafplatz) zusteht, und sei es eine Nacht im Heim oder einer Polizeistation.
Was einige Leute hindert, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen... Keine Ahnung, verletzter Stolz? Unwissenheit?
Jedenfalls verhungert hier niemand (man überlebt also) , es sei denn durch die Einwirkung Dritter, was ja nun eine Straftat darstellt. Von Rechtswegen, also vom Staat her jedoch niemand.

Ist dies nun durch Umkehrschluss widerlegt? :)


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:27
Zitat von OddThomasOddThomas schrieb:da ihm eine Grundsicherung ( Essen, Trinken, Schlafplatz) zusteht
Welche wäre das genau ?

Obdachlosenheime und Armenküchen werden nicht vom Staat bezahlt.


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Hansi ehemaliges Mitglied

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13.02.2011 um 18:36
In Deutschland ist niemand gezwungen, ohne Obdach zu leben. Wer im Freien übernachtet, tut dies, weil er es möchte, nicht weil er es muss. Jedem Wohnungslosen wird vom Sozialamt eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, wenn er dies wünscht.
Wer keinen festen Wohnsitz hat, weil er das nicht will, erhält in seinem Personalausweis den Zusatz "nicht sesshaft". Dieser Eintrag berechtigt ihn, in jedem Ort Deutschlands um 11 Uhr seinen Sozialhilferegelsatz von circa 10 Euro pro Tag abzuholen.
An jedem Freitag wird der dreifache Regelsatz für das Wochenende ausgezahlt. Außerdem gibt es in vielen Orten kostenlose Essensausgaben


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:40
@Hansi
Zitat von HansiHansi schrieb:Jedem Wohnungslosen wird vom Sozialamt eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, wenn er dies wünscht.
Das Sozialamt ? Da bist Du aber schief gewickelt ! Vielleicht meldet sich ja mal jemand, der wirklich weiss, wovon er redet. Sry Hansi, aber Du hast keine Ahnung von der Ämterstruktur wie mir scheint.
Zitat von HansiHansi schrieb:kostenlose Essensausgaben
Staatlich finanziert ? Nein !


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:45
Zitat von HansiHansi schrieb:Wer im Freien übernachtet, tut dies, weil er es möchte, nicht weil er es muss.
Welch Geistes Kind behauptet denn sowas, da kann einem wirklich schlecht werden, Obdachlose, die freiwillig im Winter erfrieren, als wären das alles Masochisten, die sich nichts sehnlicher als den Erfrierungstod wünschten.


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13.02.2011 um 18:46
@IllegalMind
Es gibt einen Unterschied zwischen Grundsicherung für Arbeitssuchende und Hilfe zum Lebensunterhalt


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:49
@OddThomas
Zitat von OddThomasOddThomas schrieb:Auch wenn jemand beim Amt wörtlich sagt, ich habe keine Lust auf Arbeit wird er deswegen nicht verhungern, da ihm eine Grundsicherung ( Essen, Trinken, Schlafplatz) zusteht
Und wer bezahlt diese Grundsicherung ?
Wir haben schliesslich nicht von
Zitat von OddThomasOddThomas schrieb:Grundsicherung für Arbeitssuchende
gesprochen sondern von Grundsicherung für Arbeitsunwillige bzw. Arbeitsverweigerern.


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:52
@IllegalMind
Da greifen dann andere Sozialleistungen.
Ist jemand unwillig werden die Regelsätze des ALG II gekürzt, jedoch hat er weiterhin Anrecht auf andere Leistungen der Sozialhilfe.


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Hansi ehemaliges Mitglied

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13.02.2011 um 18:52
@IllegalMind
Zitat von IllegalMindIllegalMind schrieb:Welch Geistes Kind behauptet denn sowas, da kann einem wirklich schlecht werden, Obdachlose, die freiwillig im Winter erfrieren, als wären das alles Masochisten.
Ich wiederhole mich: Jedem Wohnungslosen wird vom Sozialamt eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, wenn er dies wünscht.
Hast du andere Infos, so gib die bitte bekannt.


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:55
Zitat von OddThomasOddThomas schrieb:jedoch hat er weiterhin Anrecht auf andere Leistungen der Sozialhilfe.
Nein Sozialhilfe ist für eine andere Klientel bestimmt. Es gab doch grosse Reformen, die zu HartzIV führten. Seither gibt es die urpsrüngliche Sozialhilfe nicht mehr.


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:55
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Schwarzarbeit für Bananen ? Wenn es doch ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt, ist Deine Annahme lächerlich !
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Was hat das mit Schwarzarbeit zu tun? Was glaubst du warum es Schwarzarbeit gibt.
IllegalMind


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13.02.2011 um 18:56
@Fedaykin
Weil es dafür Euro gibt, Fedaykin ?
Mit Credits nicht machbar.


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13.02.2011 um 18:57
@IllegalMind
Berechtigte Personen :
Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, weil die Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 41 Abs. 4 SGB XII). Der Träger der Sozialhilfe kann die Leistung in diesem Fall auf das ?zum Lebensunterhalt Unerlässliche? kürzen (§ 26 SGB XII); in der Praxis wird eine Kürzung des Regelsatzes um 20 bis 30 Prozent vorgenommen.
Quelle: Wikipedia: Hilfe zum Lebensunterhalt

Da gibt es auch andere Querverweise wie Sozialleistungen, Sozialhilfe, Existenzminimum usw


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 18:58
Weil es dafür Euro gibt, Fedaykin ?
Mit Credits nicht machbar.
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nein, nennen wir es Vergütung, und warum nimmt einer "Nachbarschaftshilfe in anspruch?"


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Die neue Arbeit, oder Arbeit heute.

13.02.2011 um 19:14
@OddThomas

Damit widerlegst Du nur Deine Behauptung, SGBXII Leistungsberechtig ist nicht jeder :

§ 19 SGB XII Leistungsberechtigte
(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel dieses Buches ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen; gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht beschaffen, sind auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.
(2) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nach den besonderen Voraussetzungen des Vierten Kapitels dieses Buches Personen zu leisten, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners, die dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen, sind zu berücksichtigen. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel vor.
(3) Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen werden nach dem Fünften bis Neunten Kapitel dieses Buches geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Elften Kapitels dieses Buches nicht zuzumuten ist.
(4) Lebt eine Person bei ihren Eltern oder einem Elternteil und ist sie schwanger oder betreut ihr leibliches Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, werden Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils nicht berücksichtigt.
(5) Ist den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen im Sinne der Absätze 1 und 2 möglich oder im Sinne des Absatzes 3 zuzumuten und sind Leistungen erbracht worden, haben sie dem Träger der Sozialhilfe die Aufwendungen in diesem Umfang zu ersetzen. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
(6) Der Anspruch der Berechtigten auf Leistungen für Einrichtungen oder auf Pflegegeld steht, soweit die Leistung den Berechtigten erbracht worden wäre, nach ihrem Tode demjenigen zu, der die Leistung erbracht oder die Pflege geleistet hat.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/19.html
Zitat von OddThomasOddThomas schrieb:Auch wenn jemand beim Amt wörtlich sagt, ich habe keine Lust auf Arbeit wird er deswegen nicht verhungern, da ihm eine Grundsicherung ( Essen, Trinken, Schlafplatz) zusteht
Solche Menschen sind nicht Leistungsberechtigt, somit steht noch immer die Frage im Raum :
Zitat von IllegalMindIllegalMind schrieb:Und wer bezahlt diese Grundsicherung ?
Meine Antwort darauf : der Staat jedenfalls nicht.


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13.02.2011 um 19:23
@IllegalMind
Natürlich werden Sozialleistungen aus Steuergeldern bezahlt


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13.02.2011 um 19:29
@Fedaykin

2. Definition von Schwarzarbeit
In § 1 SchwarzArbG ist die Schwarzarbeit gesetzlich definiert. Danach leistet Schwarzarbeit, u.a. wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung

* als Arbeitgeber oder Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
* als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
* als Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialversicherungsträger nicht erfüllt,
* eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt,
* ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt.

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- und Werkleistungen, die erbracht werden

* von Angehörigen im Sinne des § 15 AO oder Lebenspartnern,
* aus Gefälligkeit,
* im Wege der Nachbarschaftshilfe,
* im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 2. WoBauG bzw. des § 12 WoFG.
http://www.juraforum.de/lexikon/schwarzarbeit

@OddThomas

Aber wer zahlt diesen Arbeitsverweigerern diese imaginäre Grundsicherung ?

Nach SGBXII zahlt der Staat diese jedenfalls nicht grundsätzlich.
SGBII zahlt auch nicht mehr wenn man auf 100% Kürzung ist, wenn man entsprechend oft gegen die Anweisungen verstossen hat. Diese Menschen müssen arbeiten um zu überleben. Der Umkehrschluss ist damit ungültig.


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13.02.2011 um 20:10
@IllegalMind
Ich glaube wir entfernen uns dem eigentlichen Thema etwas. Nichts desto trotz muss hier niemand verhungern, ab einer Kürzung von über 30% besteht auch die Möglichkeit auf Lebensmittelgutscheine, die Höhe ist allerdings Ermessenssache, so bescheuert das auch klingt. Ich bin erstmal weg für heute, werde es aber morgen Abend nochmal aufgreifen.


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