Kanada - Python tötet zwei Kinder - Reaktion auf diesen Vorfall
07.08.2013 um 15:01Anzeige
Eine gerichtsmedizinische Untersuchung des Kadavers soll klären helfen, was den tödlichen Angriff auslöste, teilte die Polizei in Campbellton mit
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/tiere/id_64853478/todespython-in-kanada-eingeschlaefert.html
Arisu_Yuki schrieb:Die Schlange sollte einfach in einen Zoo gebracht werden, da hat sie es auch von den Umständen her möglicherweise ein bisschen besser.Ob es für die Schlange noch eine entscheidende Rolle spielt, wenn man sie nach ihrer inzwischen erfolgten Autopsie noch in einen Zoo brächte? :)
CurtisNewton schrieb: Meiner Meinung nach sollte das Tier einfach in einen Zoo gegeben werden, wo es unter besseren Bedingungen, weiterleben kann. Dem Verantwortlichen gehört die Lizenz entzogen, Arbeitsverbot erteilt und eine Strafanzeige wg. fahrlässiger Tötung (dort Mord 2. Grades) gestellt!Auf keinen Fall einschläfern.
CurtisNewton schrieb:Meiner Meinung nach sollte das Tier einfach in einen Zoo gegeben werden, wo es unter besseren Bedingungen, weiterleben kann. Dem Verantwortlichen gehört die Lizenz entzogen, Arbeitsverbot erteilt und eine Strafanzeige wg. fahrlässiger Tötung (dort Mord 2. Grades) gestellt!Da bin ich ganz bei Dir.
ahri schrieb:Tiere werden getötet, wenn sie einen Menschen töten, obwohl es reiner Instinkt war, und nicht mal die Absicht des Tieres, aber Menschen werden einfach nur ins Gefängnis gesteckt, wenn sie aus irgend einer kranken Lust heraus einen anderen Menschen töten?!In einer Situation mit zwei toten Kindern denkt kein betroffener Mensch an das Schicksal der Schlange. Ich würde behaupten, die geht denen auch ziemlich irgendwo vorbei.
Nun gehen die Behörden davon aus, dass die Schlange in einem bis an die Decke reichenden Glasbehälter in der Wohnung gelebt hatte. Sie sei von dort vermutlich über ein Loch in der Decke in einen Lüftungsschacht gekrochen und von da aus in das Zimmer gelangt, in dem die Kinder schliefen.Das dürfte dann wohl auf Mord 2. Grades (fahrlässige Tötung) für den Halter hinauslaufen.
Ein Sprecher der Naturbehörde der Provinz New Brunswick, Steve Benteau, sagte, die Haltung des Pythons sei nicht genehmigt worden, auch habe man nicht gewusst, dass das Tier in der Wohnung gehalten worden sei. Der Zoohandlungsbesitzer Jean-Claude Savoies selbst hatte ausgesagt, das Tier schon seit zehn Jahren so zu halten. Nach Angaben der Behörden darf eine Schlange dieser Art generell nur in zugelassenen Zoos leben, ansonsten bedarf es einer Sondergenehmigung.