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Blog zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

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23.11.2024 um 21:24
@Laura_Maelle
Was ist an einem monatelang geplanten Auszug, ohne sich um einen neuen Wohnsitz zu kümmern, juristisch komplex?


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23.11.2024 um 21:47
Zitat von jaskajaska schrieb:Was ist an einem monatelang geplanten Auszug, ohne sich um einen neuen Wohnsitz zu kümmern, juristisch komplex?
Das ist wiederum gesundheitlich bedingt. Um das zu verstehen, braucht es wiederum Einfühlungsvermögen. Außerdem kann jemand auch ohne Wohnung den bisherigen Wohnsitz behalten, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Das ist der einzige Streitpunkt, ob diese Bedingungen erfüllt sind. Ich sage ja und kann das auch konkret belegen.


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23.11.2024 um 22:11
Mir erscheint das wegen der Kantonstruktur sehr kompliziert.

https://www.zh.ch/de/soziales/sozialhilfe/sozialhilfehandbuch/flexdata-definition/3-zustaendigkeit/3-2-unterstuetzungswohnsitz-und-aufenthalt/3-2-02-personen-ohne-unterstuetzungswohnsitz--bestimmung-des-zustaendigen-aufenthaltsorts.html

Ist ja fast Sowjetunion. Binnenmigration dürfte nicht so leicht sein für Mittellose.


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23.11.2024 um 22:18
@Narrenschiffer
Ja, vor allem das hier trifft in meinem Fall zu:
4.4.
Unentgeltliches Wohnen bei Freunden und Verwandten
Immer wieder kommt es vor, dass Personen, die ihre Wohnung verlieren, zu Freunden oder Verwandten ziehen. Ist von Vornherein klar, dass die Person nur Unterschlupf bekommt und nur für eine kurze Zeit bleiben kann, dient der Aufenthalt der Vermeidung von Obdachlosigkeit und liegt damit ein Sonderzweck vor. In einem solchen Fall wird kein Unterstützungswohnsitz begründet und ein bestehender wird nicht beendet (siehe nachfolgend Ziff. 5.3).

Wird die Person jedoch nicht bloss zum Zwecke des Unterschlupfs aufgenommen, sondern wird ihr z.B. ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt und legt auch sonst die äusserlich erkennbare Lebensgestaltung nichts Gegenteiliges nahe, kann ein Unterstützungswohnsitz begründet werden.
Quelle:
https://www.zh.ch/de/soziales/sozialhilfe/sozialhilfehandbuch/flexdata-definition/3-zustaendigkeit/3-2-unterstuetzungswohnsitz-und-aufenthalt/3-2-01-unterstuetzungswohnsitz-erwachsener.html


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23.11.2024 um 22:24
Und auch das hier trifft auf mich zu:
5.3.
Verlassen des Wohnorts zu einem Sonderzweck
Der Unterstützungswohnsitz endet nicht, wenn jemand das Gebiet des Wohnkantons oder der Wohngemeinde zu einem bestimmten Zweck verlässt. Insbesondere bleibt der Unterstützungswohnsitz dann bestehen, wenn er

eine kürzere oder längere Reise unternimmt
einen Kuraufenthalt macht
eine Saison- oder eine andere befristete Stelle an einem anderen Ort antritt und dort während einer befristeten Zeit übernachtet
ein Auslandsemester absolviert
in ein Heim, eine Anstalt, ein Spital etc. eintritt oder von der Behörde in eine Notunterkunft oder ein Hotel in einer anderen Gemeinde platziert wird
sich unter der Woche zu Ausbildungszwecken an einem anderen Ort aufhält (echter Wochenaufenthalt)
sich in der gleichen Gemeinde aufhält, aber vorübergehend keine Wohnmöglichkeit mehr hat
die bisherige Wohngemeinde zwar verlässt, dies aber nur, um vorübergehenden Unterschlupf bei Verwandten, Freunden oder Kollegen in einer anderen Gemeinde zu suchen (ist der Aufenthalt aber nicht von Vornherein befristet, sondern handelt es sich um einen «Aufenthalt bis auf weiteres», liegt in aller Regel kein Sonderzweck vor; vgl. dazu auch VB.2022.00277)
und in weiteren vergleichbaren Situationen
In diesen Fällen bleibt die bisherige Gemeinde zuständig.
Quelle:
https://www.zh.ch/de/soziales/sozialhilfe/sozialhilfehandbuch/flexdata-definition/3-zustaendigkeit/3-2-unterstuetzungswohnsitz-und-aufenthalt/3-2-01-unterstuetzungswohnsitz-erwachsener.html


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23.11.2024 um 22:28
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Ist ja fast Sowjetunion. Binnenmigration dürfte nicht so leicht sein für Mittellose.
Na ja, man kann sich natürlich in einer anderen Gemeinde anmelden, wenn man sich dort genug lange aufhält. Aber das will ich nicht, solange ich keine Wohnung habe, die das begründet. Und ohne eine Wohnung wird das auch ziemlich problematisch, sodass sich dann die Gemeinden untereinander streiten.


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23.11.2024 um 23:08
Hier steht auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch:
Art. 24

1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.

2 Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Quelle:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_23


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23.11.2024 um 23:33
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:Hier steht auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch:
Art. 24

1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.

2 Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Quelle:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_23
Das beweist für mich, dass sie mich wirklich abschieben wollen. So viel Grundlagenwissen wird die Behörde haben, um zu wissen, dass mein Wohnsitz bei ihnen bleibt, wenn ich keinen neuen habe. Und deshalb unterstellen sie, dass ihre Gemeinde nicht mehr Aufenthaltsort sei, um mich abzuschieben. Wenn es nur die Angestellte war, sollte der Gemeinderat mir Recht geben, ebenso die Aufsichtsbehörde.

Wenn nicht, gehe ich auf die nächsthöhere Aufsichtsebene, denn das ist eine Riesenschweinerei! Außerdem kenne ich im Kanton noch eine Regierungsrätin, die Juristin ist. Ohne plausible Erklärung, die meine Argumentation auflöst, werden sie bei mir so nicht durchkommen. Das lasse ich mir nicht gefallen! Was sind denn sonst all diese Gesetze wert, wenn sie einfach willkürlich missachtet werden dürfen?


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23.11.2024 um 23:42
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:ohne eine Wohnung wird das auch ziemlich problematisch, sodass sich dann die Gemeinden untereinander streiten
Das ist es ja, was für mich neu ist, dass in der Schweiz soziale Unterstützungen (auch medizinische Leistungen?) an eine Gemeinde gebunden sind. Aus Österreich kenne ich nur den Fall, dass jemand aus der staatlichen Sozialversicherung fällt, aber das hat nichts mit dem Wohn- oder Aufenthaltsort zu tun.
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:Das beweist für mich, dass sie mich wirklich abschieben wollen.
Innerstaatliche Abschiebung klingt für mich äußerst wild. Vor allem wenn damit der soziale Schutz wegfällt. In Österreich gab es bis 1938 einen "Heimatschein", der innerstaatliche Abschiebungen ermöglichte. Dieser wurde ab 1945 mit der "Staatsbürgerschaft" ersetzt. Damit sind diese nicht mehr möglich. Ein Vorarlberger in Wien hat bei Nichtwohnsitz dieselben sozialen Unterstützungen wie ein Wiener und umgekehrt.


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23.11.2024 um 23:49
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Österreich gab es bis 1938 einen "Heimatschein", der innerstaatliche Abschiebungen ermöglichte.
Ja, und genau das gibt es in der Schweiz immer noch! Sie würden dann meinen Heimatschein an meinen Heimatort senden. So kommt es dann vielfach zu Streitigkeiten zwischen den Kantonen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass auch höhere Aufsichtsebenen diese Willkür dulden.

Der Bundesrat hat vor nicht allzu langer Zeit einen Bericht über die Beamtenwillkür in der Schweiz veröffentlicht. Ein sehr ernüchternder Bericht. Ich werd mal schauen, ob ich ihn finde.


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24.11.2024 um 00:29
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:Der Bundesrat hat vor nicht allzu langer Zeit einen Bericht über die Beamtenwillkür in der Schweiz veröffentlicht. Ein sehr ernüchternder Bericht. Ich werd mal schauen, ob ich ihn finde.
Hier habe ich etwas gefunden:
Rechte und Rechtspraxis

​​​Staatliches Handeln im Spannungsfeld von Fürsorge und Zwang in den Bereichen "Schützen", "Unterstützen", "Fördern", "Eingreifen" erfordert rechtliche Grundlagen. Anordnung, Vollzug und Aufsicht von Massnahmen haben menschenrechtskonform zu erfolgen. Diese Bedingungen waren in der Vergangenheit nicht oder nur teilweise erfüllt. Die Projekte in diesem Modul untersuchen den Wandel von Rechtspraxis, Rechtsmitteln und sozialen Normen. Diese prägen das Verständnis, was "rechtens" ist. Insofern unterliegt auch die Frage, ob Betroffene Zugang zum Recht erhielten und ihre Rechtsansprüche durchsetzen konnten, dem Wandel der Zeit. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob Betroffene durch die damalige Rechtspraxis Unrecht erlitten oder ob die damalige Rechtsordnung oder Rechtspraxis gleichsam gegen Menschenrechte verstiess.
Quelle:
https://www.nfp76.ch/de/XNROHSTblDUdThzs/seite/ergebnisse


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24.11.2024 um 00:38
Hier der Bericht, den ich meinte:
Bern, 24.05.2024 - Rede von Bundesrat Beat Jans
Der Forschungsauftrag des Bundesrats an den Schweizerischen Nationalfonds war bewusst weiter gefasst. Ziel war es, das Thema «Fürsorge und Zwang» möglichst breit zu untersuchen und damit die Arbeit der UEK zu erweitern. Der Fokus lag auf der jüngeren Vergangenheit und auf der Gegenwart.

Nun liegen die Ergebnisse der insgesamt 29 Forschungsprojekte vor: Entstanden ist eine vielschichtige Bestandesaufnahme des Sozialwesens, die ein kritisches Bewusstsein schafft: Für die verschiedenen Perspektiven und Bedürfnisse, für die zentrale Bedeutung von Ressourcen, für das Machtgefälle, das auch das heutige Sozialwesen nicht aus der Welt schaffen kann, ganz generell für Menschen in prekären Situationen.
Ich möchte aber betonen: In der Pflicht steht hier nicht nur der Bund - ausgeführt werden die entsprechenden Gesetze in den Kantonen und Gemeinden, in Fachorganisationen, Aus- und Weiterbildungsstätten, oder privaten Organisationen wie etwa Heimen. Wir stehen alle in der Verantwortung, aus der Vergangenheit zu lernen - und die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Fürsorge und Zwang» als Basis für künftiges Handeln zu nutzen.
Quelle:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101132.html


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24.11.2024 um 01:21
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Das ist es ja, was für mich neu ist, dass in der Schweiz soziale Unterstützungen (auch medizinische Leistungen?) an eine Gemeinde gebunden sind. Aus Österreich kenne ich nur den Fall, dass jemand aus der staatlichen Sozialversicherung fällt, aber das hat nichts mit dem Wohn- oder Aufenthaltsort zu tun.
Aus der Krankenkasse kann ich nicht fallen, denn diese ist obligatorisch innerhalb der Schweiz. Meine Rente ist kantonal geregelt. So schnell könnte mir diese nicht entzogen werden. Notfalls müsste ich mich dann bei einer anderen Gemeinde, wo ich mich auch oft aufhalte, anmelden. Ohne Wohnung wäre das schon möglich, wenn ich direkt eine Notwohnung beantrage. Dann würde wahrscheinlich diese neue Gemeinde gegen meine bisherige Gemeinde vor Gericht streiten. Ich kenne mehrere solcher Gerichtsfälle.

Ich hoffe immer noch, dass der Gemeinderat meiner Einwohnergemeinde einlenken wird. Unter den 7 Gemeinderäten sind viele Lehrer. Ich kann einfach nicht glauben, dass diese Leute alle so herzlos sind. Was würde das für die Kinder bedeuten, die sie unterrichten? Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass der Abschiebewillen nur von der Gemeindeverwaltung ausgeht und der Gemeinderat nichts davon wusste. Sonst falle ich echt vom Glauben an das Gute im Menschen ab.


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24.11.2024 um 01:41
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass der Abschiebewillen nur von der Gemeindeverwaltung ausgeht und der Gemeinderat nichts davon wusste. Sonst falle ich echt vom Glauben an das Gute im Menschen ab.
Außerdem ist da noch die Aufsichtsbehörde, die ich hinzuzog. Irgendetwas von dem, was ich diesbezüglich veranlasste, sollte funktionieren. Wenn die Juristin der Aufsichtsbehörde sich raushalten will, würde ich wiederum ihren Vorgesetzten verlangen. Ich kann das bis in den Regierungsrat des Kantons weiterziehen, da ich eine Regierungsrätin, die Juristin ist, persönlich kenne aus meiner früheren regionalen politischen Arbeit. Im Moment fühle ich mich wie Kleists Kohlhaas. :D


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