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Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.

16.110 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Youtube, Facebook, Screenshots ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.

10.01.2015 um 18:43
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Warum darf sie das nicht veröffentlichen? Es ist, gehe ich mal von aus, in ihrer Wohnung aufgenommen.
Trotzdem gelten die Persönlichkeitrechte der "Protagonisten" .

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10.01.2015 um 18:45
@ThunderBird1
@klausbaerbel


Nö, Du darfst eben nicht einfach so andere Leute filmen und das dann veröffentlichen. Das Persönlichkeitsrecht gilt auch in fremden Wohnungen. Die Polizisten müssten der Veröffentlichung zustimmen.


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Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.

10.01.2015 um 18:46
@Mittelscheitel

Das ist aber deren Wohnung.


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10.01.2015 um 18:46
@klausbaerbel

Hallo.
Das Video ist CGI, bzw. ist der Bolide eingefügt.

In einem Frame erkennt man das der Bolide VOR der Stromleitung fliegt.
Kleiner Fehler, aber eindeutig.


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Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.

10.01.2015 um 18:47
@ThunderBird1
Hebt nicht die Reczr der Polizisten auf, z. B. das Recht am eigenen Bild.


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10.01.2015 um 18:48
Zitat von ThunderBird1ThunderBird1 schrieb:Das ist aber deren Wohnung
Trotzdem muss sie drauf hinweisen das gefilmt wird und die Anwesenden müssen der Veröffentlichung zustimmen . Da steht Persönlichkeitsrecht über Hausrecht .


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10.01.2015 um 18:48
@berlinandi
@Mittelscheitel

Das ist gut möglich.

@Amsivarier

Danke.

Ich dachte es mir, weil das entgegengesetzt fliegende Lichtelein so merkwürdig aus dem Bobbes des Boliden kam.


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10.01.2015 um 18:48
@Mittelscheitel

Ist das so? Naja, ich weiss ja nicht. Ich würds drauf ankommen lassen. Ist das auch strafbar, wenn man es nicht veröffentlicht?


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10.01.2015 um 18:50
@ThunderBird1

Strafbar ist es ja erstmal im Grunde nur, wenn die Polizisten was dagegen hätten. Weiß nicht, obs ne Straftat ist, aber evtl. ne Ordnungswidrigkeit.


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10.01.2015 um 18:52
@Mittelscheitel

Naja, dann müssten die sich erstmal dazu äussern. Man muss ja nichts ohne Anwalt sagen.


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10.01.2015 um 18:52
§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint Wikipedia: Recht am eigenen Bild


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10.01.2015 um 18:53
Gut, das wollte ich wissen. Hätte man auch die Gesichter unkenntlich machen können.


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10.01.2015 um 18:59
Zitat von ThunderBird1ThunderBird1 schrieb:Gut, das wollte ich wissen. Hätte man auch die Gesichter unkenntlich machen können.
Da greift auch das Bumdesdatenschutzgesetz . Bei Videoaufnahmen anderer Personen ist darauf hinzuweisen , vor allem muss dann der Veröffentlichung zugestimmt werden . Zumal es relativ unklug ist ein Video privat zu veröffentlichen , wenn man gegen die Polizisten rechtlich vorgehen will ( angebliche Kindesentführung ;) ) .


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10.01.2015 um 18:59
@ThunderBird1

Das Paradoxe bei der Dame ist eben, da sie ja blubberet, das alle Richter und Polizisten ja gar keine sind, aber ständig alle verklagen will...


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10.01.2015 um 19:00
Ja, das ist schon strange, trotzdem ist es traurig, wenn einem das Kind genommen wird.


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10.01.2015 um 19:00
Zitat von ThunderBird1ThunderBird1 schrieb:Hätte man auch die Gesichter unkenntlich machen können.
Reicht nicht.
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht unbedingt.[3] Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden. Die Erkennbarkeit einer Person entfällt auch dann nicht, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht
Wikipedia: Recht am eigenen Bild


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10.01.2015 um 19:02
Zitat von MittelscheitelMittelscheitel schrieb:Das Paradoxe bei der Dame ist eben, da sie ja blubberet, das alle Richter und Polizisten ja gar keine sind, aber ständig alle verklagen will...
Eben , das ist eh immer das beste daran .


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10.01.2015 um 19:02
@ThunderBird1

Das dieser "Dame" das Kind weggenommen wurde, war zwangsläufig.
Ich hab das Verhalten der Dame auf FB beobachtet.
Ganz klar, bei der war das Kindeswohl gefährdet.


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10.01.2015 um 19:02
Liane R. scheint auch auf dem richtigen Weg zu sein.

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10.01.2015 um 19:10
Warum in die Ferne schweifen
Diskussion: Anastasia von Wladimir Megre
Es gibt sie tatsächlich!
Die, die daran glauben!

4debf97eg67993336cd49

@ThunderBird1
Ihr wurde das Kind nicht weggenommen (hätte aber schon längst der Fall sein sollen, meiner Meinung nach).
Ihre 15-jährige Tochter (bald 16) ist nicht zu ihren Gerichtsterminen als Zeugin erschienen, deswegen hat es Mahnungen gegeben und jetzt eben diesen Vorführungsbefehl.
Sie wurde nur von der Polizei abgeholt und zum Gerichtstermin gefahren.

Ich glaube es ging um ein Beleidigungsdelikt der Mutter, bei dem die Tochter als Zeugin geladen war.


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