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Der (Taschen)messer Thread

1.680 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Messer, Taschenmesser, Klinge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 14:29
@Funzl
Heißt, dass ich es nicht mit nach draussen nehmen darf?

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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 14:32
@rutz
doch aber es muss sicher verwahrt sein
also in ner kiste
genau wie schreckschusswaffen ohne den kleinen waffenschein


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 14:36
@rutz
Zitat von rutzrutz schrieb:Heißt, dass ich es nicht mit nach draussen nehmen darf?
Richtig.

Du hast allerdings die Möglichkeit dir bei deiner zuständigen Behörde - meist Ordnungsamt - eine Ausnahmegenehmigung zu holen. Kostet je nach Umfang und Inhalt ab 25€ bis 200€.

Was das berühmt-zitierte "berechtigtes Interesse" betrifft mußt du dem Gegenüber dort schon sehr überzeugen, warum du als nicht Ausgebildeter Feuerwehrmann /Rettungsassistent IMMER ein Rettungsmesser mit dir rumschleppen willst / musst.
Zitat von blutfederblutfeder schrieb:doch aber es muss sicher verwahrt sein
also in ner kiste
Falsch. Bereits dafür braucht er zumindest in Bayern eine Sondergenehmigung. So mein Ordnungsamt-Beamter.

Finden die Cops das Messer in dieser Kiste - ist es ohne den Wisch weg und er hat Ärger am Hals.

Ich habe das Zinober 2 x mitgemacht - mit allen Schikanen - Ordnungsamtsschef, Anwalt - Staatsanwalt usw. Somit weiß ich sehr genau wovon ich rede.



https://www.bka.de/nn_196106/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html (Archiv-Version vom 27.08.2014)


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 14:39
@Funzl
das mag in bayern so sein
da wird man auf für 3 krümel gras mitgenommen
hier im saarland fällt glaub ich bis 3 gramm unter eigenbedarf und wird im schlimmsten fall nur eingezogen


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 14:44
Danke für die Info Jungs


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 14:45
@blutfeder

Das hat mit seinem Messer nichts zu tun.

Wenn @rutz auf der sicheren Seite sein will hat er nur zwei Möglichkeiten:

Zur Behörde gehen und sich ne Sondergenehmigung holen - oder das Messer entsprechend umarbeiten.

Alles andere ist streng genommen ein Verstoß gegen $ 42A und kann je nach Laune des Polizisten entsprechend geahndet werden.

Unabhängig davon ob es zu einem Strafverfahren kommt oder nicht ist das Messer WEG!

Beschlagnahmt. Widerspruch kann er einlegen - dauert Wochen bis dieser bearbeitet wird, mit wenig Aussicht auf Erfolg.


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 14:53
@rutz
@blutfeder

Nochwas zur Ausführung und zum "berechtigen Interesse":

Das hier:



Wurde mir als " Einhandmesser" abgenommen - obwohl es als Tool = Werkzeug gekennzeichnet, benannt und verkauft wird.

Ich hatte noch GLück da sich große Hände habe, und es nicht wie einen Schlagring "anziehen" konnte.

"Berechtigtes Interesse" muß zunächst mal der Cop erkennen....bei einer Routinekontrolle Sa-Nachts 300 Meter nach der Disco wird der sich mehr als einmal fragen wozu der Besitzer ein Rettungsmesser dabei hat...

Die Sicherstellungsqoute muß schon aus Eigeninteresse des Gesetzgebers am § 42A möglicht hoch getrieben werden - und die Cops müssen das umsetzen.


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 17:06
@rutz
@Funzl
@blutfeder
messer sind für mich werkzeuge,sonst nix.
als winzer hab ich auch immer eins dabei.
wie sieht denn die lage aus auf meinem grundstück?
ohne richterlichen befehl dürfen die da doch fast garnix...
und ein auto ist so zu handhaben wie ne wohnung.also auch nicht so ohne weiteres zu durchsuchen...


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Alano ehemaliges Mitglied

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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 17:11
@trollinger

nach meinem Wissen dürfen Waffen nicht griffsbereit im Auto gehalten werden. Ein Auto wird nicht so gehandhabt, wie eine Wohnung.

Auf deinem Grundstück darfst du Messer halten, wie du willst.


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 17:14
@Alano
ah,ok

bei lkw´s ist das so.
weils ja ne "wohnung ist"

aber einfach so darf der cop da auch nicht rein ins auto.es reicht ja,wenn ich dem meinen führerschein,fz papiere geb.ausweispflicht ham wir in germany nicht.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 17:25
@trollinger

normalerweise, darf ein Bulle dich auch nicht am Körper durchsuchen. Wenn aber ein Verdacht auf irgendetwas besteht, dann dürfen die alles. Dann dürfen die dir auch das Auto, oder die Kleidung durchsuchen (Verdacht auf Drogen, oder Waffen).

Aber ich kenne mich im Bezug auf Messer sowieso nicht so gut aus, nur im Bezug auf freie Schusswaffen.


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 18:25
@trollinger
@Alano

Das Auto gehört - sobald du es fährst oder es auf dich zugelassen ist - zu deinem persönlichen Umfeld. Unterschied zur Wohnung macht die Mobilität.
Ein Einhandmesser ( und alles anderen Gegenstände unter §42A) - egal ob in einer Kiste eingeschlossen oder nicht - unterliegterstmal generell dem allgemeinen Führungsverbot.

Anders ausgedrückt: es hat in der Öffentlichkeiit nichts verloren - egal ob eingeschlossen oder nicht.
Zitat von AlanoAlano schrieb:Wenn aber ein Verdacht auf irgendetwas besteht, dann dürfen die alles.
nennt sich "verdachtsunabhängige Personenkontrolle" - und ja, dann dürfen sie dich auch körperlich filzen..sobald du dich weigert deine Tascheninhalte zu leeren..


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 18:28
@Funzl
naja...bin us bürger.da gehts wohl nicht.im schlimmsten fall military police.


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 19:15
@trollinger

Mal unabhängig davon:
"angeblich" ist die polizei ja nur ein eingetragenes warenzeichen.

grund:
kein friedensvertrag mit den achsenmächten,und keine verfassung der brd.
und vielen weiteren Internet-Weisheiten was gerade das neue Messerrecht / bzw. das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit betrifft:

1.) Das Führen ist grundsätzlich erstmal verboten

2.) der Polizist vor Ort ist der erste Entscheidungsträger ob ein sog. " berechtigtes Interesse" vor liegt oder nicht - in der Theorie. Nur wirst du kaum einen deutschen Polizisten finden der diese Verantwortung auf sich nimmt. Also wird er auf Nummer sicher gehen und dir in jeden Falle das Messer abnehmen - das Recht dazu hat er auf Grund von § 42 A

3.) Ein uneingeschränktes "berechtiges Interesse" wird dir ohne weiteres kaum eine Ordnungsbehörde ausstellen. Sie haben Angst das diese Beispiele dann Schule machen - allenfalls eine eingeschränkte Führungserlaubnis wirst du bekommen - wenn dein nachgewiesenes " berechtigtes Interesse" Hand und Fuß hat. ( z.B. du brauchst das Messer im Job und es muß aus logisch nachvollziehbaren Gründen ein EINHANDMESSER sein )

4.) Ist es eine Ermessensfrage des Polizisten - ob er aus der Sicherstellung/Beschlagnahme eine Ordnungswidrigkeit macht oder ein Strafverfahren daraus wird. Entscheidend sind die Umstände der Sicherstellung.( bist du in eine Schlägerei involviert und sie finden so ein Teil bei dir wird es eng )

5.) Mag sein, das es in diversen Bundesländern lockerer gehandhabt wird. Dennoch: Bist du erstmal damit aufgefallen haben sie dich wegen diesen Scheizz im Rechner - ich weiß nicht ob es DAS wert ist - ein einfaches Taschenmesser mit Fingernagelnut in der Klinge tut es auch.

Im Internet kursiert das Gerücht das sog. Rettungsmesser vom Führungsverbot ausgenommen sind.
Das stimmt - Solange sie kein einziges Kriterium eines Einhandmessers folgend der Beschreibung unter § 42 A erfüllen. Ist nur ein Kriterium erfüllt greift das Führungsverbot.

Was gehen würde wäre ein feststehendes Rettungsmesser mit einer Klingenlänge UNTER 12 cm.
Aber wer will schon mir so einem sperrigen Teil im Alltag rum laufen.

Wie schizophren das Ganze ist sieht man ja daran das man selbst bei Aldi und Co die Dinger kaufen kann - besitzen darfst du sie NOCH - tragen und benützen in der Öffentlichkeit stellt im harmlosesten Fall eine Ordnungswidrigkeit dar und kann da schon mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden. ( Umstände, oder im Wiederholungsfall >>> Rechner >>> Polizei )


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 19:19
@Funzl
hm.....
am besten das 11.gebot beachten.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 19:25
Ich habe eigentlich immer ein Messer mit dabei. Mein Klappmesser ist kaputt, daher werde ich mir demnächst ein neues holen. Wohl ein feststehendes, großes.

Mir ist es wurst, wie die Rechtslage aussieht.


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 19:26
@Alano
gross ist ein begriff...
ein km 3000 oder sowas? ist eben sperrig...


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05.05.2014 um 19:30
@Alano
KM3000 Tirpiz q


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Der (Taschen)messer Thread

05.05.2014 um 19:30
Zitat von AlanoAlano schrieb:Mir ist es wurst, wie die Rechtslage aussieht.
Das mag sein. Spätestens dann wenn sie es dir abnehmen und die in die Mühlen der Justiz geraten bist, denkst du anders.


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