Der (Taschen)messer Thread
16.03.2014 um 19:49Anzeige
rutz schrieb:Ich hab jetzt eine banale Legalitätsfrage: Legal oder nicht?Klare Antwort: Unterliegt dem Führungsverbot. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach den Mechanismen, wie ein Messer zu öffnen ist - ob durch Schraube oder dafür vorgesehene Daumenaussparung / " Daumenbügel".
Es ist:
-Mit einer Hand durch Aussparung zu öffnen
-Um es wieder einzuklappen, muss man einen Knopf betätigen (mechanische Sperrvorrichtung)
-Klingenlänge: <12 cm