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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

22 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:09
Hallo zusammen,

ich habe letztens ein Gespräch in der Strassenbahn mitbekommen. In dem Gespräch ging es darum, dass sich der eine ein iPhone 4s mit 64 GB bei ebay ersteigert hat. Er hat wohl insgesamt 750,00 Euro geboten.
Letzendlich kam zu ihm nur das Paket, also die Schachtel ohne irgendein Zeug vom iPhone. Jetzt stand in der Beschreibung ganz klein drin, dass es sich nur um das Paket handelt, also um die Verpackung.

Kann man dann nicht eigentlich den Typ irgendwie zur Rechenschaft ziehen ?

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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:10
nö, da muss man aufpassen, er ist nicht der erste der nicht lesen kann :)


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:11
jo selber schuld


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:32
Mir ist vor Jahren mal etwas der Art passiert, da hatte ich überschwenglich auf ein Gerät geboten, war ein echtes Schnäppchen, -dachte ich-...-war aber nur die Bedienungsanleitung, was im Kleingedruckten stand, ich aber überlesen hatte.

Ich habe dann versucht den Verkäufer umzustimmen, ihm angeboten die Hälfte zu überweisen, -dieser jedoch bestand auf dem ganzen Betrag, was sein gutes Recht war.

Augen auf, oder Geldbeutel auf!!

Betrug wäre es gewesen, wenn es nicht im Kleingedruckten zu lesen gewesen wäre.

Man lernt nie aus! :) (Lehrgeld, im wahrsten Sinne des Wortes)


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:34
@gemsi
das gabs schon ofters.
ich hab da mal ein bild für 1 euro ersteigert, ohne die beschreibung zu lesen, das bild kam dann als pdf per e-mail.
also immer die beschreibung lesen ;)


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:38
Nein da hat man Pech gehabt.

Andere haben auch schon mal Lehrgeld bezahlen müssen.
Also lieber Artikelbeschreibungen ganz ganz ganz genau lesen und zur Not beim Anbieter genau nachfragen bevor man bietet ;-9


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:41
@schmitz
Was wars denn bei dir? Mein Expartner hat damals eine Kamera ersteigert und sich dann über die erhaltene Bedienungsanleitung geärgert (bis er die Artikelbeschreibung nochmal las).

:-)


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:43
@slobber
Es war dies hier:
Wikipedia: Roland MC-303

bezahlt habe ich 75 DM, -wie gesagt für die Bedienungsanleitung. Heute kann ich darüber lachen, aber damals habe ich mir echt in den Hintern gebissen. :D


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:46
Wäre das nicht arglistige Täuschung?
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
@gemsi

Ich würde mir da Rat einholen. Vielleicht kannst du da noch was machen.


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:48
@Can
Nee, @Can, wenn es in der Artikelbeschreibung zu lesen war, dann gilt das nicht, dann ist man selber schuld. Ebay deckt das auch nicht, in keinster Weise. Es ist natürlich vom Verkäufer schon irgendwie bewusst so angelegt, dass man es schnell überlesen kann, aber da es dennoch offen da steht, ist er fein raus...


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 12:52
@schmitz

Gibt es da eine entsprechende Rechtsprechung? Die Urteilsfindungen- und entscheidungen in Deutschland sind in der Regel sehr bürgerfreundlich.

@gemsi

Kann man den Artikel bei Ebay noch einsehen? Hast du da vielleicht ein Screenshot gesehen? Ich würde gern sehen, wie der Artikel vorgestellt wurde.


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07.02.2012 um 12:58
Das merkt man doch eigentlich immer sofort.


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07.02.2012 um 13:05
@Can
Man kann das natürlich anfechten. Allerdings wäre das dann wieder eine Frage des Streitwertes. Bei 750 Euro klingt das zwar lohnend, aber natürlich will keiner gutem Geld, schlechtes hinterherwerfen, -also der Klageweg kostet ja auch Geld und eine Rechtschutzversicherung "Vertragsrecht" hat auch nicht jeder.

Wenn in der Artikelbeschreibung zu lesen ist, dass es lediglich um den Karton (OVP) geht, dann könnte der Verkäufer eine Gegenklage wegen Verleumdung anstreben. Das läuft dann rein rechtlich gesehen auf einen Vergleich raus.

Anders wäre es, wenn es um verschwiegene Mängel ginge, das hätte mehr Substanz. (Ich bin aber kein Jurist, so gesehen alle Angaben ohne Gewähr :) )


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 13:06
gab´s da nicht mal was zum Thema "wertmäßige Unverhältniskeit" ?


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 13:08
Ist wohl kein Einzelfall:

http://computer.t-online.de/ebay-abzocker-verkaufen-leere-iphone-verpackung/id_42066794/index


Seien in einer Artikelbeschreibung deutliche Hinweise zu finden, dass nur die Verpackung verkauft werde, läge keine arglistige Täuschung vor. Gerichtsprozesse in diesen Fällen gehen unterschiedlich aus. Mancher Richter urteilte zu Gunsten des Käufers und stellte Irreführung oder arglistige Täuschung fest. Andere Richter hingegen entschieden, dass der Käufer selbst schuld sei, denn eBay weise deutlich genug darauf hin, die Artikelbeschreibung sorgfältig zu lesen.


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07.02.2012 um 13:31
@nataS

Das stimmt. Auffälliges Leistungs- bzw Missverhältnis.
§ 138 BGB

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen
Hier besteht in der Tat ein auffälliges Leistungsverhältnis. Eine Klage müsste hier Erfolg haben.

@schmitz
Zitat von schmitzschmitz schrieb:-also der Klageweg kostet ja auch Geld und eine Rechtschutzversicherung "Vertragsrecht" hat auch nicht jeder.
Wenn der Kläger Erfolg hat, trägt der Geklagte doch die Kosten des Gerichtsverfahrens.. ?


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

07.02.2012 um 13:42
Erstmal Danke an alle, dass ihr euch die Mühe macht zu antworten.

Ich habe hier jetzt einen Text gefunden, es handelt sich auch um einen Karton, ich denke nicht, dass es bei diesem Text noch möglich ist, zu klagen.


Der Text:

Hallo,

endlich war es soweit das iPhone 4s kam raus. In den verschiedenen Größen von 16GB, 32GB und 64GB.

Ich biete hier einen originalen Karton des iPhone 4s, 64GB an.


Sie bieten hier nur auf den Karton, nicht auf das Handy. Es beinhaltet keine technischen Geräte.


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08.02.2012 um 13:53
Also mir wurde von meinen Lehrer gesagt, auch kein Jurist, aber man kann da Seitenweise das Handy sehr gut beschreiben und irgendwo dazwischen setzten "Sie bieten hier nur auf den Karton NICHT auf das Gerät" und somit ist es Rechtens.


Was sagt ihr dazu ?


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08.02.2012 um 14:07
@schnitzelolga
@dns
@the.smoker
@slobber
@Fenris
@nataS
@schmitz
@Can

Also mir wurde von meinen Lehrer gesagt, auch kein Jurist, aber man kann da Seitenweise das Handy sehr gut beschreiben und irgendwo dazwischen setzten "Sie bieten hier nur auf den Karton NICHT auf das Gerät" und somit ist es Rechtens.


Was sagt ihr dazu ?


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Betrugsfall zur Rechenschaft ziehen?

08.02.2012 um 14:09
@gemsi
Dem Link den ich einkopiert hatte ließ sich ja entnehmen, dass Richter das mal so und mal so entscheiden. Also wird es letztlich am Streitwert liegen, ob man den Gang vor den Kadi überhaupt "wagt", -weil je nach Richter, oder Handwerkskunst des Anwalts, zahlt man am Ende noch richtig was drauf.


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