Pauschal sicherlich nicht. Kollektivschuld unzulässig.
Je nach Einzelfall bin ich dafür und wäre auch möglich.
Im strafrechtlichen Rahmen entweder nachweislich an einer Tat in entweder aktiver Täterschaftsform (Mittäterschaft oder mittelbare Täterschaft) mitgewirkt zu haben oder als aktiver Teilnehmer (Helfer oder Anstifter) nur.
Bei Aufsichtspflichtverletzung wäre zudem im strafrechtlichen Sinne auch Begehen durch Unterlassen aufgrund §13 StGB drin. Hängt auch vom Einzelfall und den jeweiligen Umständen ab.
Zudem können Eltern auch den eigenen Straftatbestand Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht erfüllen und dann als Rechtsfolge dahingehend im Rahmen dieser Strafvorschriften bzw. dieses gesetzlichen Strafrahmens verurteilt werden.
Zivilrechtlicht wäre bei Aufsichtspflichtverletzung bspw. Schadensersatzpflicht drin. Also Schadensersatz und durchs eigene Kind verursacht und gegenüber geschädigten Personen zu leisten.
Gucky87 schrieb:Da spielen außerdem so viele Faktoren mit rein
Jo.
Geht schon damit los, Eltern Aufsichtspflichtverletzung überhaupt immer ausreichend nachweisen zu können und hängt glaube ich auch nochmal vom Alter und Entwicklungsstand der Kinder ab.