Luminita schrieb:Es gilt für jeden die gleiche Regel diesbezüglich
Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, kann man auch nicht von einer "Regel" sprechen, die für alle gleichermaßen gilt.
Es besteht kein Anspruch auf eine 2. Chance. Dies ist eine reine Einzelfall-Entscheidung auf Kulanz.
Quelle:
Allmystery-Wiki: SperrcounterDiese Regelung ermöglicht evtl. dem Einen eine Rückkehr, und ein Anderer, der sich nicht anders verhalten hat, wird womöglich abgelehnt. Ich gehe jetzt nicht so weit, das als Willkür zu bezeichnen, aber es ist und bleibt eine reine Ermessensentscheidung, für die es keine transparente Entscheidungsgrundlage gibt.
Das kann man natürlich so machen, aber dann sollte man auch nicht sagen, dass eine für alle einheitliche Regelung existiert (m.M.n.).