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Erstattung von Kontoführungsgebühren

10 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bank, Banken, Sparkasse ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Erstattung von Kontoführungsgebühren

13.10.2021 um 14:27
Wie handelt Ihr in dieser Angelegenheit? Holt Ihr euch die Gebühren zurück bzw. versucht es, oder eher nicht?
Sparkassen- und Bank­gebühren

Erstattung rechts­widriger Erhöhungen

So hat der Bundes­gerichts­hof geur­teilt

Im April 2021 fiel das spektakuläre Urteil des Bundes­gerichts­hofs zu Gebühren­erhöhungen ohne ausdrück­liche Zustimmung von Kunden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer forderten ein gericht­liches Verbot der Änderung von Vertrags­bedingungen nur durch Mitteilung an den Kunden.
Werdet Ihr in dieser Sache aktiv und holt euch die Gebühren zurück?


Haupt­aussage des BGH-Urteils: Für Preis­erhöhungen oder sonst ungüns­tige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht wider­sprechen.

Begründung: Klare Ansage der Bundes­richter: Schweigen ist keine Zustimmung. „Die Klausel läuft (...) auf eine einseitige, inhalt­lich nicht einge­grenzte Änderungs­befugnis (...) hinaus“, heißt es in der Urteils­begründung.

Folge: So ziemlich alle Gebühren­erhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirk­sam. Kunden müssen nur die bei Konto­eröff­nung gültigen Preise zahlen.
Erstattung bis zehn Jahre zurück

Zunächst dachten Verbraucherschützer, Anwälte und wir: Die Forderung auf Erstattung vor 1.1.2018 gezahlter Beträge ist bereits verjährt. Doch dann urteilte der Europäische Gerichts­hof in mehreren Fällen: Wurden die Gebühren auf Basis miss­bräuchlicher Klauseln wie der über Bedingungs­änderungen gezahlt, darf die Erstattungs­forderung nicht verjähren, solange Verbraucher nicht erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 10.06.2021
Aktenzeichen: C-609/19
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 10.06.2021
Aktenzeichen: C-776/19 bis C-782/19
Quelle: https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/

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Ja, die hole ich mir zurück bzw. versuche es
10 Stimmen (40%)
Nein, hole ich mir nicht zurück
9 Stimmen (36%)
Mir egal
4 Stimmen (16%)
Andere Antwort...
2 Stimmen (8%)

Erstattung von Kontoführungsgebühren

13.10.2021 um 17:50
@EZTerra
Hast du auch Infos wo und wie man das machen kann.

Mich als ALG II Empfänger interessiert das sehr.


1x zitiertmelden

Erstattung von Kontoführungsgebühren

13.10.2021 um 18:44
Nein, ich hole sie nicht zurück.
Nachdem mir die neuen AGB zugeschickt wurden - die ich vor Monaten online zwangsweise immer bestätigen musste, werde ich mir einen neuen Zirkus suchen und die mit dem blauen Zeichen auf gelben Hintergrund können sich einen anderen Clown suchen.


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Erstattung von Kontoführungsgebühren

13.10.2021 um 18:50
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Hast du auch Infos wo und wie man das machen kann.

Mich als ALG II Empfänger interessiert das sehr.
das geht doch aus dem artikel hervor...du kannst diesen musterbrief benutzen, oder du beauftragst einen anwalt. die nehmen aber 25% von dem betrag den die erstreiten, dafür musst du dich aber um nix kümmern.


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Erstattung von Kontoführungsgebühren

13.10.2021 um 18:55
Ich beantrage nicht die Erstattung, da ich mit meiner Bank sehr zufrieden bin und ich ja nicht nur Kunde, sondern Mitglied bin


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Erstattung von Kontoführungsgebühren

13.10.2021 um 19:07
Die Leitsätze des BGH-Urteils wurden ja sofort im April in der Presse verbreitet, auch wenn da das vollständig abgefasste Urteil noch längst nicht vorlag. Ganz kurz bevor die Leitsätze in den Medien mitgeteilt wurden, hatte mich meine Bank angeschrieben, dass ich nun für das bisher kostenlos geführte Giro- und Gehaltskonto ab Juli monatlich an die 5 Euro Kontoführungsgebühren abdrücken solle und dass mein Einverständnis hierzu als erteilt gelte, wenn ich nicht bis dann und dann ausdrücklich widerspreche.

Noch bevor ich Zeit hatte, mich richtig zu ärgern, wurden die Leitsätze des BGH veröffentlicht. Ich habe daraufhin sofort meine Bank angeschrieben und auf das Urteil verwiesen sowie darauf, dass ich erwarte, dass das Konto weiterhin wie bisher kostenlos geführt wird. Ansonsten würde ich den Rechtsweg beschreiten.

Die Bank schrieb zurück, dass sie zunächst das vollständige Urteil mit den schriftlichen Urteilsgründen abwarten werde. Bis dahin werde man von der Erhebung einer Kontoführungsgebühr zunächst absehen.

Später kam dann die Mitteilung, dass man nun die Rechtslage abschließend geprüft habe. Eine Kontoführungsgebühr müsse ich nicht zahlen, es bleibe alles weiter wie bisher. Und so ist es auch. Mein Konto ist nach wie vor kostenlos.


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Erstattung von Kontoführungsgebühren

13.10.2021 um 19:33
Gelobt sei die offene Markwirtschaft *.*


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Erstattung von Kontoführungsgebühren

14.10.2021 um 11:28
Am besten wäre es, gleich ein Konto zu eröffnen ohne Gebühren. Dann muss man sich auch nicht ärgern.


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Erstattung von Kontoführungsgebühren

14.10.2021 um 14:19
ich hab jetzt mal die anwälte beauftragt, mal sehen was dabei rauskommt. :P


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Erstattung von Kontoführungsgebühren

14.10.2021 um 15:04
Keine Lust auf Papierkram und Laufereien.


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