Fellatix schrieb:Nötigung ist ein Straftatbestand, StGB 240.
Da waren nicht ohne Grund Anführungszeichen: "genötigt".
Dass Nötigung ein Straftatbestand ist ist mir bewusst; diesen meinte ich nicht, weshalb ich die Anführungszeichen nutzte. Ich überlege mir schon genau warum ich was wie schreibe
;)(Möglicherweise verwendest auch du Begriffe wie "gestohlen" wenn kein Straftatbestand Diebstahl vorliegt, "getötet" auch mal wenn nicht Totschlag vorliegt. Normale Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch; aber evl. bist du ja Jurist und möchtest sie deshalb nicht verwenden.)
Und nein, ich meine keinen Kinderchor, zu dem man sich freiwillig anmeldet wenn man gerne singt. Das kann ja auch Spaß machen, etwas für einen Auftritt zu üben schadet sicherlich nicht. Dafür gibt es aber z.B. Kinderchor, Theatergruppe und so weiter.
abberline schrieb:Aber zum Schulabschluss muss wirklich nicht sein.
Genau das meinte ich.