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§ 146 Grundgesetz

141 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Diktatur, Reich, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 22:25
In Ordnung, sagen wir mal ihr habt Recht und die BRD ist souverän. Sagen wir noch dazu das GG ist eine Verfassung, wo bei ich nichs gegen das GG habe, wenn es 1 zu 1 umgesetzt wird. Nehmen wir noch dazu an, es ist ein Wunder geschehen und wir haben eine vernünftige Regierung bekommen, die sich nicht zum Vasallen der Amis macht, also keine Truppen zur verfügung stellt. Die sagt amerikanische Atomwaffen runter von unsrem Boden. Die nicht mehr die Bürger islamischen Glaubens verfolgt und bespitzelt, nur weil die Amis sagen es währen Terroristen. Und die am Ende noch der Meinung ist aus der Nato auszutreten, weil sie friedlich mit allen Völkern der Welt zusammenleben will.

Wie lange würde dieser Traum halten, wenn wir dank der UN-Feindstaatenklausel Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat zu befürchten hätten. Souverän solange wir mitspielen?

Meint ihr nicht, dass wenn alles hib und stichfest wäre, gegen die, die sich zu Reichsregierung erheben vorgegangen werden würde, spätesten dann wenn die Ausweise verteilen. Als ich möchte nicht eines Tages im "Fürstentum Germania" oder im von Aliierten Deutschland erwachen.

Aus diesem Grund will ich eine Verfassung, einen Friedensvertrag und vor allem diesen Feindstaat-Status weg haben.

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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 22:30
"Ca. 80 Mio Bürger müßen nicht gefragt werden bei der Gebung ihrer Verfassung???"

Erzähl das mal den 300 Millionen US-Amerikanern, von denen wurde auch keiner (zumindest keiner der noch lebt) gefragt ob sie ihre Verfassung haben wollen.

Aber es steht den Deutschen frei, wenn sie denn das GG anerkennen, von § 146 gebrauch zu machen, also wenn du ein Problem damit hast weißt du ja was du tun musst. Nur bezweifle ich das du mit so einem Anliegen Mehrheiten finden wirst.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 22:41
Neurotikus hat Recht, wem das GG nicht passt, der hat folgende Möglichkeit: Den für seinen Landkreis zuständigen Abgeordneten im Bundestag anschreiben, mit der Bitte einen Antrag bzgl. einer neuen Formulierung der Verfassung nach 146GG ins Parlament einzubringen.
Das weitere Verfahren wird dann durch die Volksvertretung festgelegt.

Und jetzt mal im Ernst: es ist doch wohl jedem klar wie unser politisches System funktoniert. Entgegen manchen Vermutungen ist die BRD (wie auch sonst praktisch kein real existierender Staat) keine reine Demokratie, da dass bei knapp 80Mio Einwohnern die Entscheidungsfindung zu stark behindern würde. Wir sind eine demokratisch orientierte Republik, das heißt dass das Volk seine Vertreter frei bestimmt und legitimisiert.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 22:45
"Meint ihr nicht, dass wenn alles hib und stichfest wäre, gegen die, die sich zu Reichsregierung erheben vorgegangen werden würde, spätesten dann wenn die Ausweise verteilen."

Spaß-Ausweise sind ebenso wie Spielgeld vollkommen legal. Solange die Leute nicht Polizei spielen und andere der Freiheit berauben oder ähnliches, solange wird man auch nichts von Staatsseite her gegen die machen.

Es ist schließlich kein Verbrechen in einer Phantasie-Welt zu leben.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 23:12
@neurotikus
kannst du mir das mit § 116 erklären?


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 23:19
@schmitz
kannst du mir das mit § 116 erklären?


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 23:34
116 GG:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Das besagt einfach nur, dass Deutscher ist, wer:
(i) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (im Sinne der BRD)
ODER
(ii) als Flüchtling/Vertriebener bis zum 31. Dezember Aufnahme auf dem Gebiet des damaligen Deutschen Reiches gefunden hat


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 23:36
Meine natürlich bis zum 31. Dezember 1937 ^^

Es geht also darum, dass auch Personen, die vor dem Krieg quasi offiziel im DR leben durften später in der BRD als Deutsche aufgefasst wurden, auch wenn sie keine Staatsangehörigkeit im DR oder der BRD besessen haben!


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 23:44
Tut mir leid, ich muss mich noch einmal verbessern:

Mit dem Datum ist nicht der spätest mögliche Zeitpunkt für eine Aufnahme von Flüchtlingen/Vertriebenen auf Staatsgebiet des DR gemeint, sondern der Grenzverlauf des DR zu diesem Zeitpunkt.

Also werden auch als Deutsche solche Flüchtlinge und Vertriebene gewertet, welche im Kriegsverlauf und danach auf ehemaligem Staatsgebiet des Deutschen Reichs in dem Grenzverlauf vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden haben. Der Grenzverlauf hat sich ja während des Krieges ständig geändert, daher gibt es eine Normzeit für den gültigen Grenzverlauf für die Anwendung dieses Paragraphen. Das ermöglicht zum Beispiel deutschstämmigen Vertriebenen aus ehemals deutschen Gebieten, welche im Kriegsverlauf verloren gingen, die Anerkennung als Staatsbürger der BRD.


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 00:08
Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt?

Seit 1945 gab es keinen Krieg in Deutschland, von Deutschland ging seit 1945 nie ein Krieg aus, wir fahren seit dieser Zeit mit dem Grundgesetz ziemlich gut und haben ein im Vegleich zu vielen anderen Ländern wirklich gutes Sozialsystem.

Wozu also extra die Mühe machen und wieder eine neue Rechtssammlung aufstellen, nur damit man sie dann ,,Verfassung" statt ,,Grundgesetz" nennen kann?

Das Grundgesetz ist aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung und ausreichend für unseren Staat.


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 00:38
AgentElrond ist das GG zu wenig deutsch,auf gut deutsch,iisses ihm zu jiddisch,nu hatter Angst das ihn de Rebbe änne Wänd tänzt.
Er hätte es gerne arischer,mit Volksgerichtshof und zünftigen Fahnenappellen,vor allem Blutschande stört ihn,mit Elrond an der Spitze wird es reingeschen von all den Negergenen


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 00:42
Warhead, da unterstellst du ihm aber echt deutlich mehr als herauszulesen ist. Sowas aus einer Frage zu einigen Artikeln des GG, die auch in juristischen und politikwissenschaftlichen Kreisen recht heftig diskutiert werden, herauszulesen, scheint mir etwas gewagt zu sein und an dieser Stelle gegenstandslose Unterstellung. Ich kann jedenfalls beim Thread ersteller keine solche Gesinnung herauslesen.....


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 00:48
Wenn es ihm doch zu wenig Deutschsssss ist,nach meiner Erfahrung hier...aber gut,dir zuliebe,Asche aufs Haupt*zurückruder*


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 14:32
@annabea
thx für die Fürsprache, es ist leider heutzutage schwierig nationale Themen überhaupt noch anzusprechen ohne gleich als Nazi beschimpft zu werden, da ich aber für mich weiß das ich dieser Gesinnung nicht angehöre macht mir das nicht viel. Es sollte nur mal diskutiert werden.
Im übrigen haben sich sogar Mitglieder der SPD nach 1990 für ein Verfassungskonvent ausgesprochen und eine Nationalversammlung.

@Warhead
um es auch dir zu erklären:
mit es ist nicht "deutsch" war eig in kurzen Worten NUR gemeint das es eben nicht durch das deutsche Volk entschieden wurden, mehr nicht.


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 14:39
kelr solche Tread scheinen in lezter Zeit wieder ne Seuche zu sein.


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 14:40
zur Feindstaatenklausel einfach mal selber nachforschen.


Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52) [1], in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde. Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Bedeutung zu. Sie soll aufgrund des Aufwandes erst im Zuge einer umfangreicheren Überarbeitung der Charta erfolgen.
Diese „Feindstaaten-Artikel“ beschränken bzw. benachteiligen die Stellung der Bundesrepublik Deutschland in keiner Form.

Das Auswärtige Amt vertritt darüber hinaus die Ansicht, Artikel 53 und 107 seien obsolet, weil die Alliierten im 2+4-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte verzichtet hätten (§ 7, Abs. 1).


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§ 146 Grundgesetz

20.02.2009 um 19:42
Um es klar auszudrücken: Am 17. 7. 1990 wurde der Art. 23 und die Präambel des GG von Herrn US-Außenminister Baker in Paris gestrichen, Herr Schewardnaze strich daraufhin das Staatsbürgerschaftsgesetz und die Verfassung der DDR und beide Nachkriegs_konstrukte, BRD und DDR waren erloschen. Das war möglich, weil das GG nicht vom Volk gewählt sondern von Konrad Adenauer auf Verlangen der Alliierten aus der Weimarer Verfassung, der einzig gültigen, weil vom Volk gewählten Verfassung, ausgearbeitet. Und darum konnte das GG auch vom "Auftraggeber" aufgehoben werden. Weil das GG nicht durch eine Wahl bestätigt wurde, hat es keinen Verfassungscharakter, entgegen den hektischen Beteuerungen unserer "Regierung", die mangels völkerrechtlicher Grundlage auch nur ein von den Alliierten geduldeter Hochseilakt auf einem angesägten Seil ist. Das Verfassungsgericht hat keine Funktion mangels Verfassung, und keine Behörde hat aufgrund fehlender völker- und staatsrechtlicher Grundlage noch das Recht, zu arbeiten. Da es trotzdem wider besserem Wissen gemacht wird, erwartet alle Verantwortlichen nach Unterzeichnung eines Friedensvertrages, der spätestens bis zum 8. Mai d. J. unterzeichnet sein müßte, eine Anklage vor dem Alliierten-Tribunal nach Vorbild der Nürnberger Prozesse. Der Art. 146 GG sagt eindeutig, daß das Grundgesetz bis zu dem Tage Gültigkeit hat, wo es durch eine vom Volk gewählte Verfassung abgelöst wird. Da wir kein GG und keine Verfassung haben, sind wir völkerrechtlich ein Nichts. Ein bunter Klecks auf dem Globus, hochgehalten vom Wunschdenken unserer Pseudopolitiker einerseits und von der Geduld der Alliierten andererseits. Jede Diskussion über das GG ist müßig, weil es dieses nicht mehr gibt!


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§ 146 Grundgesetz

21.02.2009 um 06:43
@renegat

Da hat aber einer das Kleingedruckte nicht gelesen, oder?

Das GG bleibt solange in Kraft, bis das deutsche Volk eine neue Verfassung "wünscht", also nichts ist mit ungültig.^^


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§ 146 Grundgesetz

21.02.2009 um 08:16
Artikel 23 GG wurde damals gestrichen, da die Wiedervereinigung, die darin als Möglichkeit festgelegt war bereits vollzogen wurde. Darauf weisen heute die Präambel (die erneuert werden musste) und der Paragraph 146 GG hin.
Desweiteren haben die Alliierten im 2+4 Vertrag ihre letzten verbliebenen Rechte gegenüber der BRD aufgegeben und damit uneingeschränkte Souveränität verliehen!


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§ 146 Grundgesetz

26.02.2009 um 03:50
@annabea

Die Völkerrechtslage in Deutschland

Rechtsgutachten des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht

I. Identität Deutschlands

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute.
Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort.

Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:
1.
Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre.
Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art.
25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range
vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist.
Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein
geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager
Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede
Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt
wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche
Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa
gar völkerrechtlich zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland
(Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.
2.
Nach allgemeinen Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen
am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde.
Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische
Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich"
und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall,
wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der
Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des
Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von
Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung
der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung)
ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den
Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische
Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das
bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus
diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen
staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
3.
Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem
das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem
Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das
bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht
aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung
dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt,
welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist
daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht
und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich,
das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und
völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch
die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes
Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute
noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer
behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei. Dies ist
nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich
fortbestehenden Staat identisch sein. Auch das Staatsvolk kann das nicht, da
die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes
Gesetz, aus dem hervorginge, daß Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.
Nach diesen beiden Entscheidungen des Bundes- verfassungsgerichtes sind
die ersten staatsrechtlichern Organe der Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet, die Wiedervereinigung des gesamten Deutschen Reiches, also
auch jenseits von Oder und Neiße, und ihre Pflichten zur Erreichung dieses
Zieles nicht aufzugeben, sowie alles zu unterlassen, was dieses Ziel
verhindern könnte. Es ist aber nicht zugleich in diesen Entscheidungen
festgestellt worden, in welchem Rahmen diese Wiedervereinigung erfolgen
sollte, wie also Ostdeutschland jenseits der Oder und Neiße behandelt
werden sollte.
4.
Das ist auf die Formulierung des Art. 25 des Grundgesetzes zurückzuführen:
Danach ist das Völkerrecht Bestandteil des deutschen Bundesrechts. Diese
allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den Gesetzen vor und erzeugen
Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Während viele Bestimmungen des Grundgesetzes nicht unbedingt
Bestandteil des deutschen Rechts geworden sind, da sie von den Alliierten
den Deutschen aufgezwungen worden sind und das deutsche Volk nie
befragt wurde, ob es auch diese Bestimmungen haben wolle, gilt dieses
nicht für den Art. 25 GG.
5.
Dort ist allein auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts die Wirkung
dieser Bestimmung zur nationalen deutschen Pflicht geworden und
völkerrechtlich zulässig. Es erscheint daher durchaus als Pflicht, einen
neuen Freistaat Preußen in einem besonderen Teil des Deutschen Reiches zu
begründen, da dem kein anderer Rechtsstatus entgegensteht.. Ein solcher
ist jedenfalls nicht erkennbar.


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