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§ 146 Grundgesetz

141 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Diktatur, Reich, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

§ 146 Grundgesetz

26.02.2009 um 08:17
Das Bundesverfassungsgericht sah das 1973 ein bisschen anders:

"[...]Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.[...]"

ach, @Agent_Elrond, sagt dir eigentlich der "Freundeskreis Ulrich von Hutten" etwas? aus dem stammt nämlich der Hans Werner Bracht, den du hier so unkommentiert zitierst.

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§ 146 Grundgesetz

26.02.2009 um 09:14
Hi,

ergänzend dazu:

http://www.krr-faq.net/ident.php (Archiv-Version vom 03.12.2008)

-gg


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§ 146 Grundgesetz

26.02.2009 um 13:39
@neurotikus

naja das diese Aufstellungen nicht unbedingt von der Linken zu erwarten ist ist ja fast klar, allerdings haben sich sogar SPD Politiker nach 1990 für einen Verfassungskonvent und eine Nationalversammlung ausgesprochen.


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§ 146 Grundgesetz

28.02.2009 um 22:30
also ich würde gerne erstmal was zur demokratie sagen:
demokratie bedeutet volksherrschaft. allerdings ist es meiner meingung nach sehr schwierig über 80 mio menschen an einem ort zu versammeln (geschweige denn 300 mio in den usa) um über gesetzte zu entscheiden. deshalb wählt das volk volksvetreter. man hat ja schließlich die entscheidung, wen man wählt also wem man vertraut und von wem man glaubt, dass er die persönliche meinung gut vertritt.

@antigone44

weisst du warum es keinen friedensvertrag gibt? weil deutschland bedingungslos kapituliert hat. deshalb gibt es keinen vertrag, da ein vertrag bedeuten würde, deutschland könne forderungen äußern. da die kapitulation allerdings BEDINGUNGLOS war, fällt das weg.

@Agent_Elrond

wie schon gesagt wurde: die verfassng der usa wurde auch von volksvertretern gewählt, ebenso wie andere verfassungen.

zitat von wikipedia: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die geltende Verfassung des deutschen Staates, ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

und ich meine auch, dass leute, die sich noch als bürger des deutschen reiches ausgeben, entweder nicht ganz bei trost sind oder einfach nicht einsehen wollen, das deutschland verloren hat. versteht mich jetzt nicht falsch, es ist auch nicht böse gemeint, aber diese leute leben in ihrer eigenen realität, in der sie sich wünschen, sie könnten irgendwie unser rechtssystem austricksen, um das fortbestehen des deutschen reiches zu beweisen.
alle außer ihnen wissen, dass das deutsche reich mit dem 8.5.1945 aufgehört hat zu existieren, auch wenn das nirgendswo so steht.


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§ 146 Grundgesetz

02.03.2009 um 01:44
Ok, die Optimisten glauben wir leben in der besten aller Welten,
die Pessimisten fürchten das es wahr ist....


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06.04.2009 um 17:22
aha also gibts für dich nur 2 welten?

nur mal so ich bin seit jeher ein pessimist.


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§ 146 Grundgesetz

08.04.2009 um 22:46
Agent Elrond ist typischer Extremist,dessen verschleierte Wahrnehmung nimmt nur noch schwarz und weiss wahr,für den existieren keinerlei nuancierte Zwischentöne


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§ 146 Grundgesetz

09.04.2009 um 19:35
@Warhead

aha, ein Beitrag völlig ohne Themenbezug und pauschalisierend!
Würdest du das nicht so schwarz/weiß beurteilen, hätte die Diskussion mehr Farbe.
Extremist lass ich mir ungerne von jemand, der keine Ahnung hat, nennen. Spar dir die sinnfreien Kommentare und trag was produktives bei, ja?!


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§ 146 Grundgesetz

10.04.2009 um 01:30
Oooooooohh...da hat einer ein Problem mit Kritik,wie süüüssss...*quietsch*


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§ 146 Grundgesetz

12.04.2009 um 15:46
Schau an, selbst der Münte scheint erkannt zu haben, dass die Geltungsdauer des GG bis zum Tage der Weidervereinigung beschränkt war und das danach das gemeinsame Volk selbst (nicht dessen parlamentarische Vertreter) sich eine Verfassung schmiedet.
'Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz'", so Müntefering in der "Bild am Sonntag"
Quelle: Müntefering empfiehlt neue Verfassung für Deutschland http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,618700,00.html


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 11:27
Im Endeffekt wäre das aber sinnlos. Er begründet den Neuentwurf eigentlich nur mit dem Unwohlsein mancher Bürger gegenüber einer bereits bestehenden Verfassung, nicht gegen deren Inhalte....mit anderen Worten: Man müsste das Ding nur umbenennen oder praktisch alle Artikel einfach mal abschreiben.

Das allerdings wäre wirklich mal ein Grund, gegen sinnlose Amtsvorgänge zu jammern.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 11:31
@against_nwo

Die Geltungsdauer des GG ist nicht beschränkt. Es wird lediglich eingeräumt, dass es prinzipiell möglich wäre (bei weitem nicht notwendig oder zwingend stattfinden muss), dass mit der Wiedervereinigung eine neue Verfassung verabschiedet wird.
Die beschränkte Geltungsdauer oder eine Unrechtmäßigkeit des GG ergibt sich nur aus (teil bewussten / teils unbewussten) Fehlinterpretationen des Artikel 146


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 11:39
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nichts aus der Zeit wie ich da lese, kann daraus auch keinen Zwang zum handeln erlesen.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 12:33
Was war, was ist?

Artikel 146 - alt, Urfassung 1949
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Artikel 146 - neu, nach der Wende, ein wenig begradigt
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Insoweit ist es schon erstaunlich, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein Politiker bemerkt, dass möglicherweise das Volk, wie eh und je von der Regierung / Führung (auch Führer) verschaukelt wird. Am Grundgesetz wird nach Belieben herumgeschraubt (Grundgesetzänderungen ab 1949: http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/ ) und die Deutschen zeichnet heute immer noch aus, dass sie eben keine Verfassung haben, völkerrechtlich, so meine ich, gibt es da schon erhebliche Unterschiede zwischen Verfassung und dem Grundgesetz. Offensichtlich ist das deutsche Volk immer noch nicht mündig genug (außer einmal 1919, bei der ersten Verfassung), über sein eigenen Schicksal zu bestimmen. Anders als andere europäische ist es dem deutschen Volk ja auch versagt über die EU-Verfassung direkt zu befinden, dass machen unsere Politkomiker gleich in einem Abwasch mit, per Bundestagsentscheid. Wundert einen da noch die Politikverdrossenheit des deutschen "Personals" (Staatsbürger sind es offensichtlich nicht), wenn eben gerade das Volk bei des „Essentials“ immer wieder NICHT gefragt wird und der gesamte Volkswille, wie bei Analphabeten in einem „X" steckt? Und dieses „Kreuz" dann beliebig interpretierbar ist? Fürwahr, wir sind eine fortschrittliche Nation und haben gelernt … befrage nie das Volk, es könnte etwas unvorhergesehenes dabei herauskommen und gefestigten Machtstrukturen gefährden. Im Sinne der Deutschland GmbH sollte man natürlich nicht an diesem Zustand rütteln. Also Ruhe jetzt und lassen Sie uns gemeinsam auch weiterhin die BRDigung genießen.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 12:47
@Agent_Elrond

Bitte lies doch noch einmal genau. Worte wie "oder" oder "und" sind nämlich wichtig beim Lesen eines Gesetzestextes.
Zitat von Agent_ElrondAgent_Elrond schrieb am 19.02.2009:1. Deutscher ist wer die Saatsangehörigkeit zum DEUTSCHEN REICH hat! hat die einer von Euch? Staatenlosigkeit!
2. da wir keine Verfassung in eigenem freien Willen erarbeiten muß im Interesse des Volkes die Blockade dafür ausfindig gemacht und gelöst werden.
3. ist es natürlich inzwischen sehr problematisch die Umstände nochmal zu revidieren die seit 1945 bzw selbst seit 1990 entstanden sind aber es muß etwas passieren bevor diese Grauzone unter uns allen zusammenbricht.
Deine erste Aussage ist demnach schon mal total falsch. Denn: Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt[..] "oder" [...]

Und worüber machst Du Dir eigentlich Sorgen? Wenn die Herren Verfassungsrichter nicht noch vor der Hinterlegung die Unvereinbarkeit der Verträge von Lissabon mit unserem Grundgesetz feststellen (was sie müssten, denn "Die Todesstrafe ist abgeschafft." und die EU-Verträge sehen die Todesstrafe als Sanktionsmöglichkeit ausdrücklich vor), haben wir durch das Hintertörchen sowieso bald eine "europäische Verfassung"....da nützt auch kein Streuben der Franzosen und Niederländer noch irgendetwas. Zu wenig informiert, zu spät den Arsch hochbekommen! Denn internationales Recht bricht nationales Recht!


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 12:54
Immer das dämliche Gelabere von wegen Besatzungsrecht.

Wikipedia: Liste der Mitglieder des Parlamentarischen Rats


Und selbstverständlich war die NSDAP nicht mehr vertreten.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:01
Zu prüfen wäre, ob ein Hintertürchen bleibt, um die Verträge von Lissabon zu knacken.

Da die Verträge verfassungbrechenden Charakter haben, wirken sie insofern auch verfassungsgebend. Da diese wiederum nicht in freier Wahl des deutschen Volkes beschlossen wurden (wofür ich mich ausspreche!)...könnten sie unter Umständen gar keine Rechtsgültigkeit entfalten, da sie rechtswidrig wären.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:01
Wie das BVerfG 1973 festgestellt hat, ist die BRD nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Es geht auch gar nicht um eine Grenzdsikussion hier. Allenfalls könnte man, um neues Unrecht zu vermeiden, über eine Enstchädigung von vermögen NACH der Verfassungsdiskussion beginnen. Doch erst eins nach dem anderen. Fest steht: das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist KEINE Verfassung DER Bundesrepublik Deutschland. Die BRD ist ein Vereinigtes Wirtschaftsgebiet auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches. D.h. die Trizone wurde mit der SBZ 1990 zur, im Nachhinein, gegründeten BRD GmbH, vereinigt. Die von Herrn Müntefering öffentlich in indirekter Rede angesprochene Frage bezüglich des Grundgesetzes und einer noch ausstehenden Verfassung in Bezug auf die von der Bundesrepublik Deutschland vereinahmten Bewohner der ehemaligen DDR, ist aktueller den je. Und diese Frage, d.h. die Deutsche Frage wird nach dem endgültigen wirtschaftlichen Kollaps der BRD und damit der EU zum TOP 1 werden. Herr Müntefering wird sich und seine Genossen nurmal warmlaufen lassen. Geistig jedenfalls, intellektuell sicher nicht.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:01
Aber da ist zaphodB. sicherlich bewanderter.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:08
@Lazarus2000
Zitat von Lazarus2000Lazarus2000 schrieb:Aber da ist zaphodB. sicherlich bewanderter.
Wieso?


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