Der Fall Uwe Barschel
gestern um 08:08Ich weiß nicht, wie das in der Schweiz war/ist, aber in den Niederlanden mußte jeder Unternehmer (und ich gehörte dazu) sämtliche Geschäftsunterlagen (Buchhaltung, Mails, Kalender, Schriftverkehr) 10 Jahre aufbewahren. Auch ein Weckbuch ist für ein Hotel eine Geschäftsunterlage. Die Diskretion eines Hotels ist dabei keine Entschuldigung.WgahnaglFhtagn schrieb:ich glaube auch nicht, dass Hotels ihre Weckbücher jahrelang aufheben
Entscheidend wäre, ob das Hotel das Weckbuch (und andere Unterlagen) entsorgen durfte: Neben dem Weckbuch mußte es doch auch Unterlagen darüber geben, was der Zimmerservice an Aufträgen erhalten und wohl/nicht erledigt hat, ob die Zimmermädchen wohl/nicht ein Zimmer hatte herrichten können, was in der Minibar wohl/nicht aufgefüllt werden mußte: Alles verschwunden? Für ausgehende Telefongespräche hatte man ein Computerprotokoll (wegen der Kostenabrechnung), aber die anderen Leistungen wurden nicht protokolliert?