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Weltweite überwachung via internet?

130 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Überwachung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weltweite überwachung via internet?

26.09.2006 um 11:41
http://www.welt.de/data/2006/09/26/1050980.html

Deutschland und USA intensivieren Internet-Überwachung

Der
Innenminister hat sich mit dem US-Heimatschutzminister Chertoff auf eineSondereinheit
geeinigt. Die Zusammenarbeit soll ausgebaut werden. Vor allem dieÜberwachung des
Internets interessiert die Innenpolitiker.

mehr dazu siehe:-
http://www.welt.de/data/2006/09/26/1050980.html


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Weltweite überwachung via internet?

26.09.2006 um 11:45
ICANN bleibt unter US-Kontrolle

Die Hoffnung auf eineinternationale Lösung zur Kontrolle der Internet-Infrastrukturen ist wieder einmalvertagt: Die USA zeigen einmal mehr, dass sie daran kein Interesse haben.

Die Internet-Verwaltung ICANN soll weiterhin unter Aufsicht der US-Regierung bleiben.Das gab einem Bericht des "Register" zufolge der verantwortliche US-RegierungsmitarbeiterJon Kneuer im Rahmen einer Anhörung des US-Senats zu verstehen. Demnach wird dassogenannte "Memorandum of Understanding" (MoU) zwischen ICANN und demUS-Wirtschaftsministerium am 30. September um weitere zwei Jahre verlängert. Der"Register" geht allerdings davon aus, dass die ICANN nach Ablauf dieser Frist, also am 1.Oktober 2008, endlich unabhängig wird.

Darüber, wie und unter welchenBedingungen die US-Regierung ihren Einfluss tatsächlich aufgeben würde, bestehtallerdings keine Klarheit. Vielmehr erinnert der "Register" daran, dass es noch vor nichtallzu langer Zeit heftige Streitigkeiten zwischen der EU und den USA gab, als dieBush-Administration die Einführung der Top-Level-Domain ".xxx" verhinderte. Zudem gab dasUS-Wirtschaftsministerium den Internet-Nutzern noch im Juli/August Gelegenheit, ihreMeinung zu Zukunft der ICANN kundzutun. Das Ergebnis fiel eindeutig zugunsten einer vonden USA unabhängigen Internet-Verwaltung aus.

Genützt hat das alles nichts.Zumindest nicht, wenn man David Gross, UN-Botschafter und in der Bush-Administration fürTelekommunikation zuständig, folgt. Nach dessen Aussage hat die US-Regierung nicht vor,in nächster Zeit die Kontrolle über die ICANN abzugeben.

(web.de - 25.9.2006)



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1984 ehemaliges Mitglied

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Weltweite überwachung via internet?

26.09.2006 um 15:11
i @LL, ich denke, wer einen Blick nach der Arier 51. wagt, dessen Türe wird ein paarMinuten später frontal eingeschlagen (ausser sie ist offen)

Das glaube ichnicht schaut Goggle Earth

37°14'36.12"N, 115°48'41.11"W Area 51

32°00'43.00"S, 115°47'10.97"E Perth

53°32'43.96"N, 9°57'53.43"E Hamburg

53°29'56.61"N, 1°19'01.15"W England

44°40'52.45"N,10°19'02.12"E Italien Kornkreise

26°44'56.00"N 80°04'28.22"W USA Ufo

28°54'05.59"N, 33°11'27.74"E Ufo in Ägypten:

40°13'54.06"N, 0°17'58.60E Abfluß fürs Mittelmeer

und das Haarp habe ich mir auch schon angesehen. Undmeine Tür ist noch zu.


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1984 ehemaliges Mitglied

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26.09.2006 um 16:20
Nachtrag:
Natürlich ist das Internet nicht sicher. Und gerade mit dem Patriot Act 2Haben sich die Amis Tür und Tor geöffnet um natürlich im Zuge der Terrorbekämpfung Datensammeln zu können bis der Arzt kommt.
Natürlich haben die Amis schon immer daraufgeachtet was Ihre Bewohner denn so lesen.
Büchereidaten wurden und werden gespeichert gerade wenn die Bücher online in der Bücherei vorbestellt werden.
DasKaufverhalten wird anhand von Kreditkarten überwacht. Wer kauft für viele Leute EssenAusrüstung oder Waffen und Munition oder Chemikalien der besonderen art. Grade nach Wako
Online Büchershops wie Amazon werden auf bestimmte Inhalte überwacht und wehe dukaufst das falsche Buch. Dann wird man auf eine negativ Liste geschoben.
Glaube derSpiegel hatte mal einen Bericht über Google und was die so alles über einen speichern .Diese Daten werden / können natürlich auch abgeglichen werden. Also, keine Anleitungenüber flüssige Sprengstoffe ansehen.
Das FBI darf eBay-Nutzerdaten ohne gerichtlicheAnordnung einholen. Also keine G3 Magazine kaufen. http://de.internet.com/?id=2024977&section=Topstories (Archiv-Version vom 29.10.2004)
Eigentlich ist das Internet nurein Labyrinth und wir die Ratten. Die Wege sind um beim Beispiel zu bleiben für dieForscher (fast) immer nachvollziehbar.
Die einzige Schwierigkeit ist das es immermehr Ratten gibt und die Wege und damit die Datenflut wächst.
Ja mit dem Internetwird Global überwacht.
Nicht wie mit dem Handy Spion von Jamba Lol.
Und ichglaube auch nicht das diese Technik für den normal Bürger in Kürze zugänglich ist. Neinwir dürfen uns weiter mit Google Earth leider nicht in Echtzeit die Zeit vertreibenwährend die anderen uns in Echtzeit auf den Kopf schauen können. Aber so interessant sindwir wohl nicht. Also werden Sie wohl weiter in Echtzeit Pakistan nach Osama bin laden absuchen. Ups Das war das falsches Schlüsselwort für Echolon.

http://www.heise.de/ct/03/05/052/

http://de.internet.com/?id=2024977&section=Topstories (Archiv-Version vom 29.10.2004)

http://www.zdf.de/ZDFde/druckansicht/30/0,1986,3975582,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,3975582,00.html


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26.09.2006 um 20:40
> In Panik brauchst so nicht ausbrechen, denn: Wer sich nichts zu schulden kommen lässt,brauch auch keine Angst haben.

Erzähle DAS mal z.B. einem Juden, der das DritteReich durchmachen musste oder einem "Ossi", der Erich Honecker in der DDR kritisiert hat,<zyn>die Stasi bzw. Gestapo war ja auch nur ein netter Haufen, der mit der totalitärenÜberwachung nur das Beste im Sinne hat, jaja</zyn>...
Ich habe dir eben ZWEIGegenbeispiele genannt, die historisch belegen, daß deine Aussage naiv ist UND so etwasfatal enden KANN.
Dieser Überwachungsapperat braucht "nur" in die falschen Hände zukommen.


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26.09.2006 um 20:43
Nanu, seit wann verschluckt Allmy denn html-tags? Ich hatte nämlich extra, umMißverständnisse zu vermeiden, den Abschnitt ab: "..., die Stasi bzw. Gestapo...jaja" ineinem zyn-Tag eingebunden...


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sel1 ehemaliges Mitglied

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26.09.2006 um 21:26
globales Dorf...

das weiss man schon seit langem...

Das sollte man sichdoch mal auf der Zunger zergehen lassen!!


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sel1 ehemaliges Mitglied

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26.09.2006 um 21:33
Zunge mein ich....



:D


Die "Entstehungsgeschichte" vonGoogle und Yahoo ist Pflicht....


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27.09.2006 um 00:35
@bastycdgs @1984
Na prima, ihr habt mir jedenfalls ganz schon den Tag versaut. Danke!


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sel1 ehemaliges Mitglied

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27.09.2006 um 00:44
...you made my day...





:)


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28.09.2006 um 00:36
Hallo ihr Lieben! Hier mal ein sehr schöner Telepolis-Artikel, der das Thema m.E. sehrgut durchdacht durchleuchtet:

"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zubefürchten"

Michael Lohmann 27.09.2006
Eine Analyse der Formel, mit der im"Kampf gegen den Terror" immer wieder der Ausbau der Überwachung gerechtfertigt wird
Im so genannten "Kampf gegen den Terror" sind die Bürgerrechte zunehmend unter Druckgeraten. Kritiker dieser Entwicklung werden allerorten mit der Aussage "Wer nichts zuverbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" beschieden. Diese Standardformel [local]"...ist das Killer-Argument schlechthin, dem offenbar viel abzugewinnen ist". Sie gibtsich den Anschein, selbstredend zu sein. Diejenigen, die sie verwenden, erwarten, dassdieser Satz bereits alle Fragen beantworten könne. Seine Evidenz mache weitereErklärungen und Debatten obsolet. Doch wie schlagkräftig ist dieses "Argument" wirklichund worauf beruht seine vermeintliche Überzeugungskraft?

Geprüft werden soll,welchen Gehalt diese Formel eigentlich besitzt. Dazu muss zur Sprache gebracht werden,was sie in ihrer Kürze nicht sagt, nicht sagen will und was sie womöglich für irrelevanterklärt. Ich werde die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zubefürchten" ausdeuten, indem ich sie in den Kontext des "Kampfes um den Terror" einordne.Mit der Identifizierung ihres Gehalts werden auch ihre Schwachpunkte sichtbar. Da ichkein Experte in Sicherheitsfragen bin, nutze ich dafür vor allem medienvermitteltesWissen. Meine Interpretation ist spekulativ und keine gesicherte Wissenschaft.

1. "Wer nichts zu verbergen hat ..."

1.1. Der Staat und seine Bürger

Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, ..." macht zunächst Geheimnisse zum Thema:Irgendjemand verbirgt etwas vor jemand anderen.
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Weil dieser Satz zur Rechtfertigung von Sicherheitsgesetzen gebraucht wird, kann mannun bestimmen, um welche Art von Geheimnissen es sich handelt und welche Personen wemgegenüber etwas zu verbergen haben könnten. Nicht gemeint sind Geheimnisse wie dieheimliche Geliebte oder eine politische Intrige. Die Enthüllung des Verborgenen folgtalso weder einem privaten noch öffentlichen Aufklärungsbedarf. Es geht um Geheimnisse,die die innere Sicherheit bedrohen. Sachwalter der inneren Sicherheit ist der Staat (imSinne der Exekutive), der diese Aufgabe durch Überwachung der Einhaltung geltenderGesetze erfüllt. Er ist damit derjenige, vor dem etwas verborgen wird. Geheimgehaltenwerden nun tatsächlich begangene und geplante Gesetzesübertretungen, also Straftaten. Vonbesonderer Bedeutung sind terroristische Straftaten, da sie die innere Sicherheit amstärksten bedrohen.

Die Eigenheit der meisten Straftaten ist es, dass derenGeheimhaltung die Bedingung ihres Erfolgs ist. Der Terrorist muss seine Opferüberraschen, um sie zu treffen. Nur so kann er verhindern, dass diese sich vorsorglichschützen. Entsprechend ist die – aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben zwingenderforderliche - Aufdeckung eines Terrorplanes bereits seine Vereitelung (siehe auch:Stölting, Erhard: Das Geheimnis, die Macht und die soziologische Neugier.Antrittsvorlesung, Potsdam 1996, unveröfftl. Manuskript).

Die Aussage "Wernichts zu verbergen hat ..." beschreibt also zwischen den Zeilen das Verhältnis von Staatund Bürger. Es sind die Bürger, die dem Staat gegenüber etwas geheim halten könnten, undes ist der Staat, der einen Aufklärungsbedarf hat. Und: Es ist richtig, dass der Staatdiese Aufklärung unternimmt.

1.2. Geheimnisse des Staates

An diesemPunkt zeigt sich, dass die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." ein wichtigesProblem ausspart: Nicht nur die Bürger können Geheimnisse gegenüber dem Staat haben,sondern der Staat hat auch Geheimnisse gegenüber dem Bürger. Die Geheimdienste bezeugendiese Tatsache bereits durch ihren Namen. Deren Tätigkeit ist der Kontrolle des Bürgersweitestgehend entzogen. Nur eine ausgewählte kleine Gruppe von Leuten, dasParlamentarische Kontrollgremium, darf Einblick nehmen, muss aber der Öffentlichkeitgegenüber schweigen.

Staatliche Geheimhaltung ist auch Bestandteil derdebattierten wie umgesetzten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze. Zwar gibt esAusnahmen, wie die Videoüberwachung, die aus Präventionsgründen für jedermann erkennbarist. Doch andere Maßnahmen wie Telefon- oder Internetüberwachung funktionieren nur, wennsie geheim gehalten werden. Zum Geheimnis gehört die Täuschung (siehe: Stölting): DerÜberwachte darf nicht merken, dass er überwacht wird. Nur dann, wenn er sich inSicherheit wähnt, wird er relevante Informationen auch am Telefon preisgeben.

Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, ..." stellt nur in einer Richtung denZusammenhang zwischen Geheimhaltung und Sanktionswürdigkeit her: Nur der Bürger mussetwas befürchten, wenn er etwas verbirgt. Die staatliche Geheimhaltung ihrerseits wirdvon den Nutzern des "Killerarguments" keiner besonderen Erwähnung für Wert befunden. Mansieht sich nicht genötigt, zwischen legitimen und illegitimen Staatsgeheimnissen zuunterscheiden. Folglich lässt man den Kritiker wissen, dass staatliche Geheimhaltunggrundsätzlich legitim ist.

Damit wird das Problem, dass die Täuschung desBürgers die Grundsätze demokratischer Transparenz verletzt, nicht argumentativ aufgelöst,sondern lediglich ignoriert.

1.3. "...hat auch nichts zu befürchten": Ungleichverteilte Sanktionsgewalt

Der hier zitierte Teilsatz weist darauf hin, dass diestaatliche Kontrolle nicht harmlos ist. Jene, die illegitim Geheimnisse hüten, müssen mitKonsequenzen rechnen. Es sind unangenehme Konsequenzen, anderenfalls müsste ihr Eintretennicht befürchtet werden. Der Staat hat also die Mittel, unerwünschtes Verhalten mitunangenehmen Konsequenzen zu sanktionieren.

Über die Art dieser Konsequenzenkann man an dieser Stelle bereits einiges ableiten. So gehört die oben bereits erwähnteTäuschung des Bürgers durch den Staat im Beispielfall einer Telefonüberwachung offenbarnicht dazu. Diese Sanktionen nach der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." sindausschließlich jenen vorbehalten, die etwas zu verbergen haben. Die Täuschung imÜberwachungsfalle trifft aber auch den fälschlich der Geheimniskrämerei verdächtigtenBürger, dessen Unschuld erst im Zuge der Überwachung erkenntlich wird. Folglich kann dieTäuschung nicht gemeint sein, wenn von den unangenehmen Konsequenzen die Rede ist.

Zudem wird diese Täuschung in der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." gar nichtthematisiert, somit schon gar nicht problematisiert. Dass diese Täuschung unangenehm seinkönnte, wird damit verneint. Hier wird auch sichtbar, dass die durch den Bürger selbstvorgenommene Definition, was ihm an staatlichem Handeln als unangenehm erscheint, nichtgelten gelassen wird. Was als zu Befürchtendes gilt, bestimmt allein der Staat. Der Staatbestimmt auch, wann seine Macht gegen den Bürger eingesetzt wird.

Die Aussage"Wer nichts zu verbergen hat ..." teilt die Bürger in zwei Gruppen ein: Auf der einenSeite gibt es jene, die wegen ihrer geheimen Aktivitäten mit Sanktionen zu rechnen haben.Auf der anderen Seite steht der unbescholtene Bürger. An diesen richtet sich dieseAussage, um dessen Furcht vor staatlicher Sanktion zu besänftigen. Auch er istprinzipiell der staatlichen Sanktionsfähigkeit unterworfen, sonst müsste man ihn nichterst von der Grundlosigkeit seiner Furcht überzeugen. Maßstab für den Einsatz derSanktionen ist nach der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." allein das Verhaltendes Bürgers: Entspricht es den Vorstellungen des Staates, verzichtet dieser auf denEinsatz der Sanktionsmacht. Inwiefern eine Kontrolle dieser staatlichen Sanktionsmachtmöglich und sinnvoll ist, blendet die Aussage dagegen aus. Weil das Verhalten des Bürgersausschlaggebend ist, wird Kontrolle hier durch Selbstkontrolle ersetzt.

ZweiterTeil im nächsten Post


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28.09.2006 um 00:36
2. Wie sicher weiß ich, dass mir nichts geschieht?

Der Satz "Wer nichts zuverbergen hat ..." suggeriert, es sei gesicherte Tatsache, dass der unbescholtene Bürgerstaatliche Sanktionen nicht befürchten muss. Doch auf welchem Fundament steht diesevermeintliche Gewissheit? Dieser Satz unterschlägt tatsächlich wichtige Zusätze, dienötig sind, um seinen Status zu erkennen. In mindestens zwei Weisen kann bzw. muss manihn daher ergänzen:
* "Ich weiß: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zubefürchten."
* "Ich glaube: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zubefürchten."

Jeder, der zu wissen meint, dass dem so ist, muss dem Zweifler unddem Kritiker nun glaubhaft machen, woher und wie er das weiß. Anderenfalls verfällt dasArgument. Nur unter bestimmten, durch die Aussage selber nicht mit benanntenVoraussetzungen kann man dieses Argument als Wissen behaupten. Diese Voraussetzungen willich nachfolgend benennen und prüfen.

2.1. Kriterien des Unbescholtenseins

Angenommen, ein Bürger sagt, er wisse, dass er nichts zu befürchten habe. Grund fürdieses Wissen sei sein Wohlverhalten. Dann unterstellt er, dass die staatlichen Behördenseine Selbsteinschätzung teilen und ihn ebenfalls für unbescholten halten. Dieser Bürgerhat recht in dem Falle, wo es objektive Kriterien gibt, anhand derer seinUnbescholtensein nachweisbar ist. Solche Kriterien bietet das Gesetz.

Das Gesetzdefiniert, welches Verhalten als strafwürdig eingestuft werden muss. Es bestimmt damitdie Fälle, in denen der Einsatz staatlicher Sanktionen geboten und jene, in denen erausgeschlossen ist. Das Gesetz ist objektiv: Es ist schriftlich dokumentiert, damit füralle einsehbar und es bindet Bürger und staatliche Behörden gleichermaßen. Schuld undUnschuld werden bestimmt nach den Regeln des Gesetzes und nicht nach subjektivenEmpfinden des Bürgers oder der ermittelnden Behörden.

Instanz der Regelanwendungist das Gericht, der Richter als neutraler Dritter. Dessen Unabhängigkeit schiebt einermöglichen staatlichen Willkür einen Riegel vor. Die Ermittler müssen ihre Vorwürfe vorGericht beweisen und ihr Vorgehen rechtfertigen. Hinzu kommen die Abwehrrechte, die dasRechtssystem dem Bürger einräumt: Der Bürger kann von sich aus eine Prüfung veranlassen,ob die staatliche Seite sich rechtstreu verhält.

Sind diese Voraussetzungenerfüllt, kann die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." als Wissen formuliert werden.Das auf das Gesetz gestützte Sicherheitsgefühl wird allerdings durch mindestens zweiProbleme wieder untergraben.

2.2 Gesetze sind veränderbar - aber nicht durchjedermann

Ein fundamentales Problem ist verbunden mit der Frage der politischenMitbestimmung. In der repräsentativen Demokratie werden die Gesetze von einer Minderheitgemacht. Zwar hat der Bürger die Wahl zwischen Parteien bzw. Personen und damit dieMöglichkeit, eine ihm näher stehende Politik zu begünstigen. Sind diese erst einmalgewählt, kann der Bürger nur noch geringfügig intervenieren: Welche Gesetze konkretentwickelt werden, kann der Bürger nun nicht mehr beeinflussen. Er ist nicht souverän,sondern dem politischen Geschehen weitgehend ausgesetzt.

Dies bedeutet auch,dass der Bürger die Veränderung geltender Gesetze hinnehmen muss. Damit kann sich keinerdrauf verlassen, dass seine Selbstsicht als gesetzestreu auch künftig noch auf festemFundament steht. Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen können die Kriterien dessen, wasals verdächtig oder strafwürdig gilt, verändern. Was gestern noch unbedenklich war, istheute ein Verdachtsmoment. Da jeder Bürger an die staatliche Gesetzgebung gebunden ist,muss er sich fügen, auch wenn die neuen Kriterien seinem Rechtsempfinden nichtentsprechen mögen.

Dieses Problem blendet die Aussage "Wer nichts zu verbergenhat ..." einfach aus. Staatliches Handeln ist kein Gegenstand der Besorgnis, imGegenteil: Man erklärt jegliche Sorge diesbezüglich als unbegründet. Dies betrifft dannauch die Gesetzgebung. Folglich lautet die implizite Botschaft dieser Aussage: Der Bürgermöge darauf vertrauen, dass die beschlossenen Gesetze schon die richtigen seien. [local]"Wir sollen also einfach vertrauen, wenn auch der anderen Seite dieses Vertrauen denvielen 'Braven' nicht entgegengebracht wird". Das heißt auch, dass jegliche demokratischeKontrolle des Staates durch den Bürger eigentlich nicht nötig sei.

2.3.Abschaffung von Abwehrrechten und Erweiterung von behördlichen Spielräumen

Daszweite Problem bezeichnet etwas, was eintreten kann, aber nicht muss. Das geltende Rechtkann dahingehend geändert werden, dass Abwehrrechte der Bürger eingeschränkt und derHandlungsspielraum staatlicher Behörden erweitert wird. Diese Entwicklung kann man seitJahren beobachten.

Solche Eingriffe in die Bürgerrechte können auf verschiedenenWegen erfolgen. So kann etwa der Katalog an Überwachungsmaßnahmen, welche man lediglichauf Verdacht hin einsetzen darf, ausgeweitet werden. Desgleichen kann derInterpretationsspielraum der Ermittlungsbehörden ausgeweitet werden, indem auch einunspezifischer und durch wenige Indizien begründeter Verdacht als ausreichendeHandlungsbasis angesehen wird. Die Begründungspflicht für behördliche Maßnahmen kannabgeschwächt bis abgeschafft werden, indem man den Zeitpunkt der Einholung einesrichterlichen Beschlusses nach hinten schiebt oder den Richtervorbehalt gänzlich außerKraft setzt.

Ein Beispiel ist die [local] Sicherungshaft in Großbritannien: "Siewurde in Großbritannien vor kurzem auf 28 Tage verlängert, die britische Regierung würdegerne Verdächtige ohne Anklage bis zu 90 Tagen festhalten...." Wichtig ist daran, dass inder Frist bis zur Vorführung vor einen Richter die Polizei über Notwendigkeit und Dauerder Haft entscheidet. Eine Verlängerung der Frist, wie hier geschehen, erweitert denFreiraum der Polizei, eigenständig zu entscheiden. Der Inhaftierte muss die Hafthinnehmen, denn die Rechtslage erlaubt ihm keinerlei Interventionsmöglichkeiten. Erst derRichterspruch zwingt die Behörden, ihre Maßnahmen als begründet auszuweisen. Die kann(muss nicht) zu (temporärer) Willkür führen: Jemand kann auch grundlos oder aufgrund vonVorurteilen der Ermittler hinter Gittern landen.

Nun ist jede U- oderSicherungshaft bereits spürbare Staatsgewalt und damit auch Sanktion. Sie kann auch denunbescholtenen Bürger treffen, entweder aufgrund von Willkür oder von falschenVerdächten. Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." zieht diese Möglichkeiten abernicht in Betracht. Sie propagiert stattdessen, dass jeglicher als unangenehm zuempfindender Einsatz der Staatsgewalt allein die strafwürdigen Menschen trifft. In dieserLogik ist U- oder Sicherungshaft, als Haft ohne Urteil, noch keine Sanktion. Alsschadensträchtiger Einsatz der Staatsgewalt gilt nur jene, die als vom Gericht verhängteStrafe daherkommt.

Man kann die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." auchso lesen, dass sie zu Vertrauen in die Rechtschaffenheit der mit diesen Freiräumenausgestatteten Ermittlungsbehörden aufruft. Vertrauen bietet aber keine Gewähr dafür, imErnstfall auch tatsächlich fair behandelt zu werden. In dieser Lesart versagt das"Argument" "Wer nichts zu verbergen hat...", denn die von ihm suggerierte Sicherheiterweist sich als Etikettenschwindel.


3. Staatliche Kontrolle undindividuelles Kosten-Nutzen-Kalkül

Es heißt: Wer nichts zu verbergen hat, mussstaatliche Sanktionen (siehe oben: durch Gerichte verhängte Strafen) nicht fürchten. Woder Unbescholtene aber keine Strafe zu befürchten hat, kann die staatliche Kontrolle auchkeinerlei Schaden für ihn bedeuten. Sie schadet nur denen, die diesen Schaden ohnehinverdient haben. Ein DNA-Test im Zuge einer Mordermittlung z.B. schadet nicht, denn derUnbescholtene ist auch danach noch ein freier Mann. Eine solche Argumentation spricht vorallem die individuelle Nutzenkalkulation der Bürger an. Sie beantwortet die Frage, ob ichals Individuum persönlich Nachteile befürchten müsse.

Für schadlos wird auch dieVerschärfung staatlicher Kontrolle gehalten. Laut der Aussage "Wer nichts zu verbergenhat ..." gilt prinzipiell, also in absolut jedem Fall, dass sich für den unbescholtenenBürger durch die Kontrolle nichts ändert, vielmehr erweist sie, dass er tatsächlichrechtschaffen ist. Wo aber Kontrolle grundsätzlich keinen Schaden birgt, spielt auch dieReichweite des staatlichen Zugriffs keine Rolle. Eine Ausdehnung der Reichweite vonKontrollen ist damit also kein nennenswertes Problem.

Insgesamt kümmert sich dieAussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." überhaupt nicht um die möglichen Qualitätenstaatlichen Handelns. Nur das Verhalten des Bürgers wird direkt thematisiert: Offenbarhängt es allein vom Verhalten des Bürgers ab, ob staatliche Sanktionen zu befürchten sindoder nicht. Hat der Bürger ein Geheimnis, hat er ein Risiko, hat er kein Geheimnis, gibtes keine Gefahr. Hinweise auf mögliche Gefahren aufgrund staatlichen Verhaltens bekommenwir dagegen nicht. Zwischen Sanktionsgefährdung und staatlichem Verhalten scheint eskeinen Zusammenhang zu geben. Problemfelder wie Machtmissbrauch sind in dieser Aussageausgeblendet. Auch ist die Frage nach Rechtsgrundlagen und Kriterien des staatlichenMachteinsatzes kein Thema. Thema ist allein das Wohlverhalten des Bürgers. Der Bürgererscheint hier als Untertan des Staates. Wer die Kontrolleure kontrolliert, ist in derbenannten Aussage irrelevant. Damit stellt sich dann auch gar nicht die Frage, ob eineKontrolle des Staates angebracht wäre.

Ist das Wohlverhalten des Bürgers Kernder Argumentation, geht es wiederum vor allem um den individuellen Nutzen oder Schaden:wer das richtige Verhalten wählt, wird keinen Schaden erleiden. Die andereHandlungsalternative ist aufgrund der zu erwartenden Strafen zu kostenträchtig.

In der Sicherheitsdebatte wird nun noch ein individueller Nutzen durch staatlicheKontrolle behauptet. Die Kontrolle enthüllt mögliche Terrorplanungen und schafft damitSicherheit durch Prävention. Da potenziell jeder ein Opfer von Terror werden kann, istdiese Prävention ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn. Entsprechend kann man die Akzeptanzder Kontrolle durch den Bürger nicht nur verlangen, er müsste sie auch freudig begrüßen:Sie bescheren keine individuellen Kosten, bieten aber maximalen Sicherheitsgewinn. Heißt:Weil sie einen hohen Nutzen versprechen, müssten die Bürger sich von sich aus für dieseKontrollen entscheiden.

Eine solche Argumentation verzichtet aufdemokratietheoretische Begründungen. Das macht sie blind für die Tatsache, dass die vonStaats wegen verhängten Sicherheitsmaßnahmen obligat werden, sobald sie Gesetz sind. DerAppell an das individuelle Nutzenkalkül hat darum keine Basis, denn Bürger hat gar keineWahl. Er kann sich nicht freiwillig der Kontrolle unterwerfen, denn er ist (in der Sichtunseres "Arguments") längst unterworfen. So ist alle individuelle Freude nichts dennmentale Anpassung an bereits bestehende Autoritätsverhältnisse (siehe Tappenbeck, Inka:Phantasie und Gesellschaft. Zur soziologischen Relevanz der Einbildungskraft, Göttingen:1998, Kap. 3: Macht, S. 150- 169)

Dritter Teil im nächsten Post


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28.09.2006 um 00:37
4. Die Verletzung der Privatsphäre durch die Logik des Verdachts

Im letztenKapitel wurde bereits gezeigt, dass die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." dieAusdehnung der Reichweite staatlicher Kontrolle kategorisch als Problem verneint. Deshalbpasst sie in einen Sicherheitsdiskurs, der in Richtung einer totalen Überwachungtendiert. Die Diagnose einer Entwicklung hin zur totalen Überwachung wird in der Regelals paranoid verworfen. Aber unter bestimmten Umständen ist totale Überwachung schlichtvernünftig für einen Staat, der sich der Aufgabe der Terrorprävention verschrieben hat.Ich will diese Umstände grob skizzieren.

4.1. Erzeugung von Handlungsdruck durchdie Terrorgefahr

Die Prämisse der gegenwärtigen Sicherheitsdiskussion ist derSchutz vor Terroranschlägen. Das ist ein legitimes Ziel. Für die Ermittlungsbehördenerzeugt es allerdings großen Handlungsdruck: Steht ein Anschlag zu befürchten, sindMenschenleben in Gefahr. Deshalb müssen die Behörden den Terroristen zuvorkommen, umdessen Pläne zu vereiteln. Sie müssen also handeln, bevor die eigentliche Straftatgeschieht. Das heißt: Sobald der Verdacht eines Terroranschlages besteht, muss etwasunternommen werden. Weil niemand riskieren will, dass Menschen sterben, nur weil man eineSpur für unbedeutend hielt, zwingt auch der kleinste Verdacht schon zum Handeln. Damitsetzen auch vage Ahnungen die Präventionsmaschinerie in Gang.

Ich verstehe hierVerdacht im Sinne des Alltagsverstandes, nicht juristisch. Als Basis der Prävention hatder Verdacht einige Eigenheiten. Der Verdacht ist eine Hypothese: Ich halte jemanden fürschuldig, aber mein Verdacht kann sich am Ende auch als falsch herausstellen. Was ich alsVerdacht behaupte, ist also kein gesichertes Wissen. Oberflächlich gesehen hat einVerdacht keinerlei Konsequenzen, denn er ist kein Urteilsspruch, aus dem eine Strafefolgt. Bin ich an den Konsequenzen interessiert, muss ich die Hypothese prüfen, indem ichFakten herbeischaffe, die sie erhärten oder widerlegen.

Die Möglichkeit desIrrtums schafft eine Hintertür: Ich kann meinen Verdacht widerrufen. Er ist einkorrigierbarer Fehler. Falsche Verdächtigungen sind revidierbar, also keinschwerwiegendes Problem. Dies lädt dazu ein, auch vage Verdächte zu formulieren. Sieblühen vermutlich dort, wo man nicht in der Beweispflicht steht, am intensivsten. Weiljeder Verdacht das Signum der Vorläufigkeit hat, darf man ihn auch äußern.

Fürdie Ermittlungsbehörden sind allerdings Verdächte ein Imperativ, etwas zu unternehmen.Die aktuelle Sicherheitsdiskussion favorisiert als Mittel der Wahl die Überwachung. Lautder Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, ..." ist die Überwachung kein Problem für denÜberwachten. Folglich ist der kontrollierende Zugriff in jedem Fall das rationale Mittelder Wahl: Die Möglichkeit a) des berechtigten Verdachts erzwingt eine Überwachung, dieMöglichkeit b) des unberechtigten Verdachts schließt die Überwachung nicht aus, weil sieja nicht schadet.

4.2. Der Bürger unter Generalverdacht

Rational isteine Totalisierung der Überwachung auch aufgrund des Verhaltens der Terroristen.Bedingung des Erfolgs eines Terroranschlages ist die Geheimhaltung ihrer Planung: Umseine Opfer zu treffen, muss der Terrorist sie überraschen. Ort und Zeit des Anschlagsmüssen ein Geheimnis bleiben. Entsprechend ist die Aufdeckung des geheimen Plans bereitsdessen Vereitelung (siehe: Stölting).

Deshalb ist der Terrorist bemüht,keinerlei Hinweise auf seine Absichten zu hinterlassen. Zudem muss er selbst als Personzusehen, keinen Verdacht zu erregen: Er muss möglichst unscheinbar wirken, eben wiejedermann. So täuscht der Terrorist über seine Absichten hinweg.

Aus der Sichtdes Staates, welcher die geheimen Pläne vor ihrer Realisierung zu enthüllen sucht, folgtdaraus: Sieht der Terrorist aus wie jedermann, kann jedermann nun auch ein Terroristsein. Weil der äußerliche Eindruck der Rechtschaffenheit Trugbild sein kann, istKontrolle besser als Vertrauen. Der Täuschung zu erliegen, kann Menschenleben gefährden.Erst die Kontrolle schafft Sicherheit, dass der Rechtschaffene auch ist, was er zu seinvorgibt. Also: Wo der konkrete Anhaltspunkt fehlt, ist ein Generalverdacht gegen jedenBürger sinnvoll (zumal man die Mittel zu haben glaubt, mit denen man die Nadel imHeuhaufen finden kann).

4.3 Der Schutz der Privatsphäre als Präventionshemmnis

Der strategisch denkende Terrorist weiß um die Kontrollbemühungen des Staatesund wird versuchen, sich ihnen zu entziehen. Er nutzt also Räume oder Medien, von denener glaubt, dass sie nicht überwacht werden. Überwachung erzeugt Verdrängung, woraus NilsZurawski [local] Nach Kofferbombenfunden - mehr Videoüberwachung gegen den Terror?folgert: "Verdrängung hieße aber auch eine Ausweitung, denn kein Verantwortlicher könntebegründen, warum die Kameras nicht dorthin folgen, wo auch die Kriminalität hinabwandert." Will die Überwachung ihr Ziel erreichen, muss sie tendenziell flächendeckendvorgenommen werden.

In dem Film "Das Leben der Anderen" protokolliert derStasihauptmann Wiesler, was er beim Abhören eines Künstlerpaars erfährt: "Danachvermutlich Geschlechtsverkehr." Die Effekt dieser Szene gelingt, weil der Stasimann indie Privatsphäre des Paares eindringt. Gemeinhin gilt das Liebesleben als Privatsache,seinen symbolischen Ort hat es im gemeinsamen Schlafzimmer, welches unerwünschtesPublikum ausschließt. Für den bundesrepublikanischen Kinozuschauer steht WieslersSpitzelei vermutlich für den Unrechtscharakter der DDR. Hingegen ist in derBundesrepublik die Privatsphäre etwa über das Prinzip der Unverletzlichkeit der Wohnunggesetzlich geschützt. Hier existiert ein fundamentales Verbot staatlicherkontrollierender Zugriffe.

Aus staatlicher Sicht ist es aber vernünftig,anzunehmen, dass ein vorausschauender Terrorist gerade hierher seine konspirativenAktivitäten verlegt. Eben weil das Schlafzimmer so fundamental vor Kontrolle geschütztist, ist es ein geeigneter Ort, um etwas zu verbergen. Der Schutzraum wird zumErmittlungshindernis. Auch eine umfassende Überwachung aller anderen Sphären muss nutzlosbleiben, solange solche Schutzräume als Rückzugsort bestehen. Die Ermittler müssenbefürchten, dass das Relevante immer dort geschieht, wo der staatliche Arm nicht mehrhinreicht. Das an das Schlafzimmer geknüpfte Verbot bindet den Ermittlern letztlich dieHände, weil es die Aufdeckung geheimer Pläne verhindert. Und dies motiviert dann dieForderung, scheibchenweise diese Hemmnisse abzubauen.

Sofern eine solcheEntwicklung nicht aufgehalten wird, muss man auch in der Bundesrepublik einst befürchten,dass das eigene Liebesleben in den Protokollen von Leuten auftaucht, die es eigentlichnichts angeht. Allerdings übersieht die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." diesbzw. hält derartige Befürchtungen für übertrieben.

4.4. Perpetuierung desVerdachts durch die grundsätzliche Möglichkeit der Lüge

Dem Verdacht wohnt alsoeine Steigerungslogik inne: Der Verdacht erfordert Überwachung. Die Überwachung gebiertden Folgeverdacht, dass sich die Überwachten der Überwachung entziehen. Dies erzwingt dieAusweitung der Überwachung. Diese Steigerungslogik führt aber tendenziell auch zu einerIntensivierung der Überwachung.

Der Terrorist plant seine Aktionen im Geheimenund täuscht Harmlosigkeit vor. Das Ziel staatlicher Überwachung ist darum die Enttarnungdes Terroristen, mithin die Enthüllung der wahren Natur seiner Person und seines Tuns.

In der öffentlichen Debatte zum Thema Innere Sicherheit ist dieses Ziel unschwererkennbar. Ein strategisch denkender Terrorist wird einkalkulieren, dass er überwachtwerden könnte und darauf reagieren. Eine Möglichkeit ist dabei, den Umstand derÜberwachung zu nutzen, um die Überwacher zu täuschen. Wenn der Terrorist z.B. ahnt, dasssein Telefon abgehört wird, kann er über diesen Kanal falsche und irreführendeInformationen über seine Pläne kommunizieren. Die Überwacher wiegen sich nun in falscherSicherheit, etwas Relevantes enthüllt zu haben.

Will der Überwacher dieser Falleentgehen, ist es vernünftig, den Überwachungsdaten zunächst zu misstrauen. Das erforderteine Prüfung der Daten. Dazu muss man einerseits weitere Daten beschaffen, die alsPrüfkriterien der bisherigen dienen können. Die Folge ist, dass die "klassische"Telefonüberwachung ergänzt wird durch die Speicherung von Internetverbindungen usw.Andererseits müssen die Methoden der Datengewinnung verbessert werden. Dafür stehtbeispielhaft der Lügendetektor. Dieser ist zwar kein Überwachungsinstrument, aber erverkörpert die Furcht, belogen zu werden als auch die (wie auch immer begründete)Hoffnung, unbezweifelbare Gewissheit darüber erlangen zu können, was im Kopf desVerdächtigten vor sich geht. Furcht und Hoffnung dieser Art werden nun aber tendenziellüberall, wo man das Schlimmstmögliche (einen Terroranschlag) erwartet, zu weiterentechnologischen Versuchen führen, die Gedanken des Verdächtigen zu lesen.

Vonsich aus hat dieser Prozess aber keinen Punkt, an dem er von alleine stoppt. Schließlichkann man die Möglichkeit, belogen zu werden, nicht aus der Welt schaffen. Weil (noch)niemand in den Kopf eines Anderen hineinschauen kann, kann auch niemand wirklich wissen,was dieser tatsächlich denkt. Deshalb ist Zweifel immer angebracht, entsprechend auchalle Aktivitäten, um ihn zu beseitigen.

Die Aussage "Wer nichts zu verbergenhat..." beruht auf der Illusion, man könne einst Gewissheit finden. Sie erweckt denEindruck, staatliche Kontrolle sei ein zeitlich begrenzter Prozess, der am Endezweifelsfrei erweist, wer zu den Guten oder zu den Bösen gehört. Genau diese Versicherungerweist sich bei näherem Hinsehen als naiv und unberechtigt.

Vierter Teil undQuellenangabe im nächsten Post


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28.09.2006 um 00:37
5. Rhetorik gegen die Überwachungskritiker

Mit dem Satz "Wer nichts zu verbergenhat..." wird die Beweislast umgekehrt. Gemeint ist nicht die Beweislast im juristischenSinne: Bislang steht (in Deutschland jedenfalls) am Ende immer noch der Richter, der überSchuld und Unschuld befinden muss. Die Beweislastumkehr erfolgt hingegen in der Debatteum die Innere Sicherheit. Die Logik der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." macht esschwer, die Legitimität von Bürgerrechten zu begründen. Der Verteidiger der Bürgerrechtemuss beweisen, dass er zu Recht verteidigt, was doch eigentlich Status Quo undverfassungsmäßig verbrieft ist. Hingegen haben die "Revolutionäre", die den Status Quoverändern wollen, das Recht scheinbar auf ihrer Seite.

Sie müssen nichtsbeweisen, weil ja nichts zu befürchte stehe für den Unbescholtenen. Zudem schöpfen die"Revolutionäre" ihr Recht aus dem beschworenen Extremfall, dem terroristischen Anschlag.Die Gefahr für Leib und Leben erfordert unverzügliches Handeln. Das Leben des Einzelnenist das höchste Gut. Dies zu schützen hat darum absoluten Vorrang. Entsprechend müssenandere Anliegen vor dieser Aufgabe zurücktreten. Das gilt auch für den Schutz derPrivatsphäre. Die rhetorische Botschaft lautet ja nun: Die Privatsphäre istPrivatinteresse, dessen Verfolgung im Ernstfall sehr vielen Menschen das Leben kostenkann: Es bindet dem Staat durch Verbote die Hände, dem Terror effizient vorzubeugen. Weraber sieht sich berechtigt, diesen Preis für den Schutz seiner Privatsphäre zu zahlen?

Darauf ist schwer zu antworten. Dies gelingt nur, wenn man die Widersprüche undverdrängten Probleme der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." zum Thema macht. Weildie Kontrolle unabdingbar und deren Verhinderung als Ausbremsen des Staates bei derErfüllung seiner Aufgaben angesehen werden, wird der Widerstand gegen die Aushebelung derBürgerrechte selbst unter Verdacht gestellt.

Aus der Behauptung, dem Einzelnenentstehe ja kein Schaden durch die Kontrolle, folgen zwei mögliche Gründe für Protestegegen die Ausweitung: a) Der unbescholtene Bürger rennt unwissentlich gegen einen Popanzan. Hier helfe dann Aufklärung und die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." leistediese mit dem Hinweis, dass die Angst unbegründet ist. Oder: b) Der Protestierer hatetwas zu verbergen, der Protest ist also lediglich Schein und Mittel, sich der drohendenEntdeckung zu entziehen.

Entsprechend erscheint der Protest letztlich alsunberechtigt und kann abgewiegelt werden. Wo er den Verdacht erregt, lediglich Strategiezu sein, wird wiederum Kontrolle unvermeidlich, denn sein Zweck ist dann dieAufrechterhaltung jener Schutzräume, in denen ungestört auch Terrorpläne gedeihen können.Der ehrliche wie auch der lediglich strategische Protest sehen nach außen aber gleichaus. Deshalb ist es eigentlich sinnvoll, jeden Protest vorsorglich unter Verdacht zustellen. Ob diese Befürchtung dann berechtigt war, erweist allein der kontrollierendeZugriff des Staates.

Ein solcher Zugriff erfolgt derzeit wohl nicht. Derrhetorische Kniff besteht stattdessen in der zwischen den Zeilen formulierten Drohung,dass der Protestierer als verdächtig angesehen werden könnte. Die Kritiker geratendadurch in Begründungsnot, weil sie beweisen müssen, dass sie nicht durch heimlicheSympathie oder fahrlässige Naivität motiviert sind.

Artikel-URL:http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html


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28.09.2006 um 00:52
Also,
US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld formulierte es in einem Zitat so:
So etwas altmodisches wie Privatsphäre können wir uns in der heutigen Zeit nicht mehrLeisten


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28.09.2006 um 00:57
Meinte natürlich Interview. Und der Spruch ist ein Zitat von ihm.


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28.09.2006 um 01:06
Ja 1984, zumal das auch irrsinnig bleibt.
Terroristen lesen auch Zeitung und wenn DIEeben lesen: "Ab xx.xx.xxxx wird das gesamte Telefon (or whatever) überwacht", dann werdendie auch garantiert das Telefon weiterhin nutzen. ;-)
Da ja solche Gesetze auchMonate vorher angekündigt werden, bleibt immer genug Zeit, auf alternative Kommunikationzurückzugreifen.
Zumal spätestens beim Einsatz von Krypto wieGnuPG/FreeOTFE/Truecrypt plus Anonymisierungssoftware wie TOR ohnehin Schluß ist mitÜberwachung...insofern ist eine Totalüberwachung auf diese Art eh nicht durchführbar.


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28.09.2006 um 01:12
anscheinend sind WIR (die buerger, die "waheler" des systems) die terroristen !


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28.09.2006 um 01:28
Jep, Neo, Du hast es erkannt!
Wir sind diejenigen, die nicht einsprachslos alleshinnehmen und goutieren, was denen `da oben` in ihren Kram passt...
Wie definierte esGeorge Bush: "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns...."


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28.09.2006 um 01:30
@ BastyCDGS
Also, ich glaube das die Leute vom MIT die bei der CIAund NSA arbeiten Möglichkeiten haben die, die unseren doch übersteigen. Und da der guteBill unseren Freunden vom CIA oder anderen Stellen mit so tollen Schlupflöchern wie demNSA Key hilf. Denke ich schon das es mit dem entsprechendem Aufwand möglich ist. Und werweiß schon von den anderen Löchern im System.

Im Jahre 1998 entdeckenKryptologen in der CryptoAPI von Microsoft einen zweiten Public Key, der zertifizierenkann. Damals begannen Spekulationen, wozu dieser Schlüssel gut sein könnte. DieWissenschaftler Nico van Someren und Adi Shamir führten den Nachweis, das dieserZweitschlüssel einfach ausgetauscht werden kann, dies im Gegensatz zum fest eingebautenSchlüssel von Microsoft. In der Folgezeit konnten europäische Kryprohersteller den"Defekt" des Zweitschlüssels ausnutzen, eigene Kryptosysteme zu installieren und sichdabei selbst zu zertifizieren.
http://www.pcwelt.de/know-how/online/15804/index.html (Archiv-Version vom 01.09.2006)

Love & flowes 1984


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