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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

01.05.2016 um 07:48
Link zu den DDR Schlafmitteln noch mal neu

http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Medikamentenmissbrauch

Ich bin mir nicht sicher, wie die Medikamentengabe für Kinder damals aussah. Heutzutage wird eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren mit dem Präparat nur bei zwingender Indikation empfohlen. Insofern ist anzunehmen, dass wenn, die Eltern das Mittel verschrieben bekommen hatten. Möglicherweise wurde das Kind damit öfter mal ruhig gestellt, was aber eine reine Spekulation ist.

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10.05.2016 um 21:01
Die älteste Tochter sagt aus und belastet die Mutter schwer:

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/das-todes-raetsel-von-schwedt-tochter-belastet-mutter-schwer


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

10.05.2016 um 21:32
Ganz viel Hörensagen und Gerüchteküche:

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/prozess-in-neuruppin-vertuschte-der-staatsanwalt-1974-einen-kindermord--24034744

Ja nee, is klar. Der DDR-Justiz kann man ja vieles nachsagen, aber Kindermord wurde härter verfolgt und bestraft als in der heutigen Bundesrepublik. Erinnert sei nur an den sogenannten "Kreuzworträtselmord*", wo weder Kosten noch Mühe gescheut wurden, einen kniffligen Fall zu lösen.

Ein Staatsanwalt agiert nicht im luftleeren Raum, er hätte sich politisch angreifbar und/oder erpressbar gemacht. Kommt hinzu, dass die Angeklagte als Sekretärin nun wahrlich keine hochrangige Persönlichkeit war, auf die es besondere Rücksicht zu nehmen galt.

*anbei der Link:

Wikipedia: Kreuzworträtselmord


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10.05.2016 um 22:38
Sie war damals 12. Vielleicht traumatisiert von dem Tod ihres Bruders.

Wer kann da sicher sein, dass sich spätere Gedanken, "falsche" Fragestellungen, Ängste nicht vermischt haben? Nicht zu vergessen, dass dann ja auch noch das Trauma der Abschiebung zum Vater folgte.

Mir stellt sich allerdings die Frage, warum alle schweigen, auch der Exmann, wenn sie alle wussten, dass sie es war damals. Warum er nie etwas hinterfragt hat, was mit den Kindern ist. Vorher und nachher nicht mehr.
Spätestens nach dem Tod des Jungen hätten dann die Alarmglocken schrillen müssen. Wenn ihr die Kinder so im Weg waren.

Wieso wussten so viele Menschen, dass sie aus der DDR weg wollte, aber niemand hat sie gemeldet? Ausserdem wären die Kinder kein Hinderungsgrund gewesen. sie wäre sicher nicht die Erste gewesen, die ohne Kinder gegangen ist oder die hätte ausreisen dürfen, wenn sie ein, zwei oder alle Kinder da gelassen hätte.

Sie hätte in der BRD noch nicht mal schlecht dagestanden deswegen. Sie hätte ja sonstwas erfinden können.

Ich finde das alles sehr nebulös.

Und das in einem Staat mit Überwachung. In dem man keine Probleme hatte, Frauen bzw. Eltern ihre Kinder selbst ohne Grund (nur für Wunscheltern z. B.) abzunemen. Und es ist nichts mehr da. Ausser Erinnerungen, die drei Jahrzehnte zurückliegen.

Wenn da was war, hätte damals ermittelt werden müssen, damit es eine Chance auf Aufklärung gegeben hätte. Damit wenn jemand bestraft wird, sie es auch sicher getan hat.


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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 07:48
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Wenn da was war, hätte damals ermittelt werden müssen, damit es eine Chance auf Aufklärung gegeben hätte. Damit wenn jemand bestraft wird, sie es auch sicher getan hat.
Stimme Dir in allen Punkten zu.

Der Sinn von Verjährung war einen fairen Prozess zu garantieren. Wenn nach 41 Jahren die Staatsanwaltschaft nun ein paar Zeugen mit belastenden Aussagen präsentiert, wen kann die Mutter als entlastende Zeugen benennen? Was wenn die schon verstorben sind? Wenn sie sich gar nicht mehr an die Zeugen erinnern kann und diese auch nicht mehr wissen, was vor 41 Jahren war?

Aus dem Grund gab es eine Verjährungsfrist, nicht nur in der DDR. Dadurch dass soviel Zeit vergangen ist bleibt nun ein unangenehmes Geschmäckle an dem ganzen Prozess.


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11.05.2016 um 08:25
@Rick_Blaine

So sehe ich das auch. Wobei eine Bestrafung - sollte sie die vorgeworfende Tat wirklich begangen haben - im vorliegenden fall auch nur noch den Vergeltungsgedanken tragen würde. Alle anderen Gründe für eine Bestrafung sind weggefallen. So ist einen Wiederholungsgefahr nicht wirklich mehr gegeben, auch der Abschreckungseffekt, der von einer Bestrafung ausgeht, spielt hier keine Rolle, weil sich die Umstände seitdem entscheidend geändert haben. Letztendlich bleibt nur noch der Vergeltung, die neben der Sühne einen sehr archaischen Anteil besitzt, auch wenn es viele nicht hören wollen, das der Rache.

Man sieht hier eigentlich, dass es von der Regierung ein Fehler war, die Verjährung für Morde über die schweren NS-Verbrechen hinaus aufzuheben. Diese Entscheidung dürfte im Angesicht der NS-Greultaten so ausgefallen sein, andere Konsequenzen wurden dabei vermutlich nicht ausreichend in Betracht gezogen.

Außerdem ist Mordparagraph zumindest vom Strafmaß her mit dem Grundgesetz nicht wirklich vereinbar. Das hatte das BVerfG festgestellt. Das BVerfG hob aber leider diesen Paragraphen nicht auf, sondern überließ es den Richtern, wie sie diesen so auslegen, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar wird. Das hat zur Folge, dass in manchen Fällen trotz der Erfüllung der Mordkriterien einige nur wegen Totschlag verurteilt werden und bei anderen wohl am Strafmaß gedreht wird.

Beides ist nicht wirklich zulässig, da es eigentlich gegen andere Rechtsgrundsätze verstößt (u.a. GG20).


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11.05.2016 um 08:35
@SCMP77

Ja, da stimme ich Dir weitgehend zu. Ich habe kein Problem mit dem Sühnecharakter der Strafe, aber die Verjährung ist eben ein Instrument zum Schutz Unschuldiger. In Deutschland ist es der NS-Hintergrund, der zur Abschaffung bei Mord führte, aber wenn man puristisch juristisch (was für ein Begriff) argumentiert, war es einfach falsch.

Der Mordparagraph in Deutschland hat eh eine unselige Geschichte, und gerade die Handhabung in den letzten 20 Jahren ist m.E. sehr unselig. Das BVerfG hat sich da auch exrem aus dem Fenster gelehnt, was durchaus kritisch zu betrachten ist. Leider lässt der Reformentwurf des Herrn Maas keine Besserung erwarten. Aber das führt hier zu weit.

Ich bin mal gespannt, wie dieses Verfahren ausgeht.


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11.05.2016 um 09:15
@Katinka1971

In den Gedankengängen anderer Menschen steckt man nicht drin.
Ich stelle es mir auch schwierig vor, da ein zufriedenstellendes Urteil zu geben.
Wirklich beweisen kann man es ja nicht.
Klingt jetzt ein bisschen makaber, aber wenn sie so ihren Sohn getötet hat, ist sie nicht sehr klug.
Für mich stellt sich dann auch die Frage, warum sie ihn nicht zum Vater hat gehen lassen, wie ihre Tochter.
Man kann halt nicht alles von den Mitmenschen nachvollziehen.
Auf der einen Seite kann ich mir vorstellen, dass sie es getan hat, auf der anderen, dass die Tochter eventuell Rachegefühle hat. So wie sie redet, scheint sie ja noch stinkesauer zu sein.
Schwierig schwierig...


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11.05.2016 um 09:15
@Katinka1971
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Wieso wussten so viele Menschen, dass sie aus der DDR weg wollte, aber niemand hat sie gemeldet?
Mal vorne weg, du kannst sicher sein, dass es bekannt war, dass sie ausreisen wollte.

Und mal ganz generell, warum sollte es jemand in ihrem Umfeld melden? Es gab auch Menschen in der DDR, die nicht Stasiverseucht waren und von melden nichts gehalten haben und davon nicht wenige.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 10:00
Die Frau ist doch erst ein Jahrzehnt nach dem Tod des Kindes legal ausgereist. Das musste niemand melden. Denn dafür wurde ein sogenannter "Ausreiseantrag" gestellt. Also wussten es ab diesem Zeitpunkt die DDR-Behörden sowieso. Warum dann noch jemanden verpfeifen? Etwas anderes wäre es gewesen, wenn sie eine illegale "Republikflucht" geplant hätte. Aber dann erzählt man das auch nicht überall herum.


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11.05.2016 um 12:03
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:im vorliegenden fall auch nur noch den Vergeltungsgedanken tragen würde. Alle anderen Gründe für eine Bestrafung sind weggefallen.
Das ist aber eine kühne These.
Weil das 40 Jahre her ist soll die Frau ungeschoren davon kommen, weil aus welchen Gründen auch immer nicht richtig ermittelt wurde?
In einem Staat, in dem es eben nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu ging

Wäre das in einem Rechtsstaat wie Westdeutschland gewesen damals, so hätte der Vater und Andere, die von Anfang an an Mord geglaubt hatten, ganz andere Möglichkeiten gehabt.
Z.B. über die freie Presse, die das hätte thematisieren und aufdecken können.
In der DDR gab es eben diese Möglichkeiten nicht.

Der Notarzt, der von sich aus den Staatsanwalt darauf hin wies, das er einen Mord vermutete, wurde mit den Worten " Das bringt ja nichts den anderen Kindern nun die Mutter weg zu sperren"
Und nach so einer Aussage eines "staatlichen Organs" war dem Mann in dem System klar, das es für ihn wohl besser sein würde, da nicht weiter nach zu haken.

Ich bezweifele allerdings, das die Indizien, die man jetzt noch vorbringen kann ausreichen werden die Frau zu verurteilen.
Leider wird man wohl aufgrund der bereits vernichteten Akten auch nicht mehr heraus bekommen, warum die Ermittlungen gegen die Mutter damals eingestellt wurden und ob dabei allen "mit rechten Dingen" zu ging.


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Egi ehemaliges Mitglied

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11.05.2016 um 12:45
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wäre das in einem Rechtsstaat wie Westdeutschland gewesen damals, so hätte der Vater und Andere, die von Anfang an an Mord geglaubt hatten, ganz andere Möglichkeiten gehabt.
Autsch, ganz dünnes Eis. Tausendfache Mörder (Kriegsverbrecher) sind in diesem "Rechtsstaat" mit Bagatellstrafen davon gekommen oder wurden gar nicht erst vor Gericht gestellt. Beispiel gefällig? Hier:

Wikipedia: Einsatzgruppen-Prozess#Liste der Angeklagten


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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 13:31
Also das jetzt mit Kriegsverbrechern und deren Behandlung in der unmittelbaren Nachkriegszeit zu vergleichen ist ja wohl sehr weit an den Haaren herbei gezogen.
Ohne jegliche Berücksichtigung der besonderen gesellschaftlichen Verhältnisse im Nachkriegsdeutschland (Nicht das ich das gut fand !)
Und schließlich stehen auch heute noch greise SS Männer wegen Mordes vor Gericht, die (lediglich) die Buchhaltung geführt haben.

Und bitte nicht irgend etwas aus dem Zusammenhang gerissen von mir zu zitieren. Dann bitte auch den 2. Halbsatz!

Es ging lediglich darum, warum in der DDR da weniger Möglichkeiten bestanden gegen die Einstellung der Ermittlungen vor zu gehen, wie es in einem Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz und unabhängiger Presse möglich gewesen wäre.


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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 13:56
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Weil das 40 Jahre her ist soll die Frau ungeschoren davon kommen, weil aus welchen Gründen auch immer nicht richtig ermittelt wurde?
Ob nicht richtig ermittelt wurde, ist eine reine Behauptung, deren Beweis nicht mehr möglich ist. Die Unterlagen sind bis auf das Obduktionsergebnis verloren gegangen. Vielleicht hätten sich in der damaligen Akte entlastendes befunden, was nun verloren gegangen ist. Wer will das sicher wissen? Niemand, denn auch Richter sind keine Hellseher.

Ein faires Verfahren muss diese Möglichkeit berücksichtigen. Ich bin da fast der Ansicht, dass in solchen Fällen - wo entlastende Beweise verloren gegangen sein könnten, erst recht nach einer solch langen Zeit - erst gar keine Anklage hätte zugelassen werden dürfen.

Der vorliegende Fall zeigt die Problematik der aufgehobenen Verjährung sogar in doppelter Hinsicht. Einmal die Zeit als solche, welche es nahezu unmöglich macht noch Entlastungszeugen ranzuholen, beispielsweise, welche wirklich die damaligen Ermittlungen durchgeführt haben, solche sind bisher vor Gericht nicht geladen worden, bei einem so großen Zeitraum sind davon sicherlich einige verstorben. Hinzu kommt die verlorene Akte. Wie @Rick_Blaine meint, bei einer evtl. Verurteilung wird ein bitterer Beigeschmack bleiben, das gilt auch schon für das Verfahren selbst.


Und wenn Du hier die Möglichkeiten ansprichst, welche Du hier angeblich hast, so sind auch hier Beschwerden gegen die Einstellung von Strafverfahren höchst selten von Erfolg gekrönt. Da dürfte es wohl kaum ein Unterschied in der Realität zwischen der DDR und der BRD gegeben haben. Diese Möglichkeit dürftest Du stark überschätzen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 14:04
Den Wegfall der Verjährung kann man so oder so sehen,
es muss ja auch nach langer Zeit die Schuld bewiesen werden.

Gerade bei Fällen, welche jetzt durch bessere DNA Analysen aufgeklärt werden,
wäre es doch unbefriedigend, hier nicht mehr machen zu können.
Oder man denke an den Fall der schwangeren Frau, die von ihrem Liebhaber umgebracht wurde, den man aber laufen lassen musste, weil nur Totschlag sicher
nachweisbar war und dieser eben verjährt.......

Und zum reinen Sühnecharakter solcher Strafen, das trifft
doch auch nach weniger Zeit bei vielen Tötungsdelikten zu......

Wer seine Frau im Streit erschlägt der hat vielleicht auch
keinerlei Tendenzen, irgend wann ein weiteres Verbrechen zu
begehen, trotzdem wird er bestraft.....


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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 14:07
@Egi
@Nightrider64

Man war in solchen Fällen früher im Westen aber auch wesentlich "toleranter".
Es muss wohl in der Nachkriegszeit gewesen sein, eine Frau hatte ein behindertes Kind bekommen. Da blieb im Winter halt mal das Fenster über Nacht offen. Da wurde zwar auch mal darüber gemunkelt, aber passiert ist der Frau nichts, man hat ihr nachgefühlt.


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Egi ehemaliges Mitglied

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11.05.2016 um 14:09
Prozess geht weiter, nach wie vor alles sehr vage:
Im Prozess gegen eine 74-Jährige, die 1974 ihren Sohn getötet haben soll, wird am Mittwoch mit Spannung das Gutachten eines Rechtsmediziners erwartet. Er hat Unterlagen von Kollegen aus den 1970er Jahren gesichtet und sich mit möglichen Tötungsszenarien auseinandergesetzt.
http://www.berlinonline.de/brandenburg/4409702-4391361-kindsmordprozess-gutachten-mit-spannung-.html

Das Problem ist halt, dass mögliche Tötungsszenarien nicht für eine Verurteilung ausreichen. Dazu müssten alle anderen entlastenden Versionen komplett ausgeschlossen werden, was bei einem Gutachten nur auf der Basis von über 40 Jahre alten Akten fast unmöglich sein dürfte.

Auch die beiden damals ermittelnden Staatsanwälte leben nicht mehr. Vielleicht hätten Sie die Frau entlastet und plausibel dargelegt, warum damals keine Anklage erhoben wurde.


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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 14:21
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Gerade bei Fällen, welche jetzt durch bessere DNA Analysen aufgeklärt werden,
wäre es doch unbefriedigend, hier nicht mehr machen zu können.
DNA-Untersuchungen gibt es mittlerweile auch eine geraume Zeit. Das ist mittlerweile kein Grund mehr für eine Verjährung.

Und die neueren DNA-Untersuchungen sind mittlerweile teilweise so empfindlich, dass sie - wenn es sich im familiaren Umfeld stattgefunden hat - mittlerweile im Ergebnis immer unverlässlicher wird.

Und Deine Beispiele bzgl. der Fälle, wo angeblich die Tat bewiesen worden sei und aber verjährt, kann man eben auch die Frage stellen, ob hier ein faires Verfahren überhaupt gewährt werden konnte. Überprüft wird das nicht mehr, weil im Ergebnis der Angeklagte freigesprochen wurde. Es gäbe natürlich prinzipiell eine Möglichkeit, dass der Angeklagte trotzdem Revision einlegt, weil er nur aus rein rechtlichen Gründen freigesprochen wurde und so die Überprüfung erzwingt, ob das Verfahren überhaupt fair war. Aber ob sich ein Freigesprochener dieser Strapazen unterzieht, ist eher unwahrscheinlich, denn letztendlich wird er im Augen der Bevölkerung diesen Makel auch mit dem Nachweis eines unfairen Verfahrens nicht mehr los.
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Wer seine Frau im Streit erschlägt der hat vielleicht auch
keinerlei Tendenzen, irgend wann ein weiteres Verbrechen zu
begehen, trotzdem wird er bestraft.....
Dem trägt man dann in der Höhe der Strafe Rechnung. Bei Mord ist das vom Gesetz her jedoch nicht möglich, was aber mit dem GG nicht vereinbar ist (s.o.).


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11.05.2016 um 14:26
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und wenn Du hier die Möglichkeiten ansprichst, welche Du hier angeblich hast, so sind auch hier Beschwerden gegen die Einstellung von Strafverfahren höchst selten von Erfolg gekrönt. Da dürfte es wohl kaum ein Unterschied in der Realität zwischen der DDR und der BRD gegeben haben. Diese Möglichkeit dürftest Du stark überschätzen.
Das zeugt von Unkenntnis der Situation in der ehemaligen DDR.
Dort gab es keine Gewaltenteilung und keine unabhängige Presse.
Das dort Ermittlungen aufgrund politischer Anweisung von oben geführt, oder eben auch eingestellt wurden, war nichts seltenes.

Der Notarzt ging schon damals von der Möglichkeit eines Verbrechens aus, wurde aber vom ermittelden Staatsanwalt abgespeist.
Ihm war wahrscheinlich auch klar, das es für seine Karriere in diesem Staat dann auch besser war, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.
Im Westen hätte er u.U. die Presse auf die Umstände aufmerksam machen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Der Vater hätte Strafantrag stellen können oder bei Einstellung der Ermittlungen Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen usw.
Alle diese Möglichkeiten gab es in der DDR eben nicht.
Zitat von EgiEgi schrieb:Auch die beiden damals ermittelnden Staatsanwälte leben nicht mehr. Vielleicht hätten Sie die Frau entlastet und plausibel dargelegt, warum damals keine Anklage erhoben wurde.
Deshalb müssen die Ermittlungen auch neu aufgenommen werden, anhand der noch vorhandenen Zeugen und Indizien.
Welche entlastenden Details soll es geben?
Die Aussage des Notarztes, des Ex Mannes und der damals 12 jährigen Tochter stehen im Raum.
Die Todesursache ist ebenfalls klar
Weiterhin gesichert ist die Tatsache, das die Gasinstallation völlig in Ordnung war. Das wurde damals untersucht.

Der Angeklagten steht es ja auch heute noch frei, die sie entlastenden Tatsachen von damals, von denen keiner weis ob es solche überhaupt gab, offen zu legen in dem neuen Prozess.

Ob die Aussagen der noch vorhandenen Zeugen und noch nachzuvollziehenden Indizien ausreicht für eine Verurteilung wird sich zeigen. Ich glaube da eher das das im Zweifel für die Angeklagte mit Freispruch ausgeht.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

11.05.2016 um 14:32
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ob die Aussagen der noch vorhandenen Zeugen und noch nachzuvollziehenden Indizien ausreicht für eine Verurteilung wird sich zeigen. Ich glaube da eher das das im Zweifel für die Angeklagte mit Freispruch ausgeht.
Das glaube ich allerdings auch. Aber nochmal: Die Frau war lediglich eine Sekretärin. Davor kuschte kein DDR-Staatsanwalt. Selbst bei viel wichtigeren Personen wurde ermittelt. So gab es zum Beispiel mal einen Professor der TU Dresden, welcher mehrere Tramperinnen ermordete. Sein Titel hat ihm nicht geholfen: Der Mann wurde zu lebenslänglich verurteilt.

Ungewöhnlich war auch jener Autofahrer, der im Bezirk Dresden junge Anhalterinnen mitnahm, sie mit Äther betäubte, fesselte und, bevor er sie ermordete, im Schrankkoffer auf der Rückbank seines Autos spazieren fuhr. Anschließend verbrannte er die Leichen im Kachelofen seiner Villa. 1977 wurde der Täter ermittelt: ein renommierter Professor an der Technischen Universität Dresden.


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