AnMA schrieb:Ich lese heraus, dass man immer juristisch den konkreten Fall und den konkreten Beschuldigten ganz genau im Auge haben muß und hier keine Allgemeinaussagen treffen kann. Angewiesen ist das Gericht schließlich auf die forensische Beurteilung. So war es ja auch im Fall W. und H. .
Im Wesentlichen geht es bei der Beurteilung von Schuldfähigkeit um die Frage, ob der begutachtete Mensch zum Zeitpunkt der Tat die Weitsicht gehabt hat, das Unrecht der Tat zu erkennen.
Das können die allermeisten Menschen, auch mit psychischen Erkrankungen. Daher ist es ein immer wieder verbreiteter Irrtum, dass eine psychische Erkrankung eine Schuldunfähigkeit begründet.
Es gibt psychische Erkrankungen, die Schuldunfähigkeit begründen KÖNNEN. Da geht es dann vor allem darum, ob der Zustand genau zum Zeitpunkt der Tat vorgelegen hat. Es geht also um die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Tat.
emz schrieb:Nicht notwendig. Ich war mehrfach als Prozessbeobachter dabei
Ich finde es schön, dass du das immer wieder erwähnst. Tut aber leider beim Thema Ursachen der Taten gar nichts zur Sache und macht Aussagen wie diese hier:
emz schrieb:Beide, Angelika und Wilfried, sind voll schuldfähig.
Warum überlegt man da, es könnte eine psychische Krankheit Ursache für ihre Taten sein?
nicht richtiger.
Selbst wenn sie schuldfähig sind, können dennoch eine oder mehrere psychische Krankheiten vorliegen, die (mit) Ursache für die Tat sein kann.
Beispiel wäre zB: wenn jemand unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leidet und nach einer Kränkung durchknallt und einen Femizid begeht. Dann ist die narzisstische Persönlichkeitsstörung die Ursache für die Tat (ohne diese hätte es die Tat nicht gegeben) aber noch lange kein Grund für eine Minderung der Schuldfähigkeit.
Um das auf den Fall hier zu übertragen:
Das Gutachten diente der Beurteilung der Schuldfähigkeit. Es gibt aus Sicht der Gutachterin keine Begründung für Schuldunfähigkeit. Eine relevante Diagnose wurde nicht gestellt. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht verschiedene Facetten gegeben haben kann, die durchaus einen Krankheitswert haben, die die Tat überhaupt möglich gemacht haben. Diese wurden von Frau Dr. Saimeh ja auch beschrieben. Sie sind nur zur Beurteilung der Schuldfähigkeit nicht relevant.
Dementsprechend ist das Gespräch um die psychische Struktur von Angelika nicht ganz so am Thema vorbei, wie du hier vehement behauptest.