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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

1.079 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Freiburg, Kindesmissbrauchsring ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 15:35
http://www.badische-zeitung.de/staufen/staufener-missbrauchsfall-prozess-gegen-markus-k-wird-fortgesetzt--151663378.html
Es ist zu beachten, dass der Artikel abschnittsweise von unten nach oben zu lesen ist, wie an den eingefügten Uhrzeiten zu erkennen.
Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

8.50 Uhr: ... Markus K.s Verteidigerin Julia Schlindwein beantragt, die Öffentlichkeit für die Dauer ...auszuschließen. ...

Ausschluss der Öffentlichkeit

9.10 Uhr: ... Die Öffentlichkeit wird während der Dauer ... ausgeschlossen. "Es geht um die Wahrung der Rechte des Angeklagten und des Opfers", sagt er. Das Interesse der Öffentlichkeit überwiege nicht gegenüber der schutzwürdigen Rechte des Angeklagten.

10.10 Uhr: ... Erste Zeugin des heutigen Tages soll die Mutter des Kindes sein, das Markus K. 2009 sexuell missbraucht hat. ... Die Mutter stellt ... den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Staatsanwältin Novak ... "Ich halte es für fatal, was hier in Bezug auf die Öffentlichkeit geschieht Die einzige Konsequenz die das hat, ist dass Verschwörungstheorien aufkommen. ...

Aussage der Mutter von Markus K.s Opfer von 2010

10.35 Uhr: Das Gericht verkündet den Beschluss: Die Öffentlichkeit wird während der Aussage der Mutter ausgeschlossen. "Es ist einfach so: Opferschutz ist überragend wichtig", sagt der Vorsitzende Richter Bürgelin.

Aussage eines KURS-Beamten

10.55 Uhr: Die Öffentlichkeit der Verhandlung wird wieder hergestellt. Erster Zeuge ist ein Polizeibeamter des KURS-Programms, mit dem Sexualstraftäter betreut werden. Der Beamte berichtet, wie der Kontakt mit Markus K. abgelaufen ist, beschreibt eine Gefährderansprache 2016 und dass K. über einen Anschluss seiner Mutter Zugang zum Internet hatte. "Wir hatten überhaupt kein gutes Gefühl", sagt er über Markus K. "Man hatte das Gefühl, der erzählt einem, was man hören will."

"Gibt es noch etwas, das sie grundsätzlich zum KURS-Programm sagen wollen?", fragt Richter Bürgelin den Zeugen. "Es ist überhaupt nicht effektiv", sagt er. Es gäbe viele Beispiele von überwachten und beobachteten Straftäter, die während des KURS-Programms wieder straffällig werden würden. Im Fall Markus K. hätte etwa sein Internetanschluss aufwendig überwacht werden sollen, das sei aus Personalgründen nicht gelungen. Markus K. sei in der niedrigsten Stufe des Programms eingestuft gewesen. "Ich bin der Meinung das KURS nicht funktioniert, weil es ein therapeutischer Ansatz ist und das Personal fehlt."

Aussage der Mutter eines Kindes, dem Markus K. sich genähert hat

11.10 Uhr: Die nächste Zeugin ist die Stiefmutter eines Kindes, dem Markus K. sich auf einem Supermarktparkplatz in Ettenheim im August 2016 genähert hatte. ... Später habe K. seinen Namen und eine Telefonnummer auf einem Zettel am Auto hinterlassen. Das Kind sei daraufhin in Tränen ausgebrochen. "Was will der Typ von mir?" habe der Junge gefragt. ... Die Frau sei daraufhin mit dem Jungen und seinem Vater zur Polizei gegangen. Zunächst habe man sie nicht so ernst genommen.

Aussage des Haupttäters Christian L.

11.23 Uhr: ... "Ich werde aussagen", sagt Christian L. ...

... wie er Markus K. 2009 in der Untersuchungshaft kennenlernte. 2016 oder 2017 habe man sich im Wartezimmer bei einem Therapeuten getroffen. ... K. habe gefragt, ob er einen Jungen für ihn hätte. ... Der Chatverlauf wird in Teilen von der Kammer vorgelesen. ... "Maske hast?" "Sagst mir wann und wo?" fragt Markus K. zurück.
...
"Was wusste Herr K. denn zu diesem Zeitpunkt?", will Richter Bürgelin wissen. "Ich habe ihm gesagt, dass der Junge auch Erfahrungen mit anderen Leuten gegen Geld hatte", sagt Christian L. Geld habe er von K. jedoch nicht genommen. "Ja, es war ja eine Freundschaft zwischen uns." Der Film habe nicht etwa verkauft werden sollen, sondern sei nur für den Privatgebrauch gedacht. "Es war nie gedacht, dass diese Filme verkauft werden sollten." Verbreitet habe er sie jedoch, etwa als "Fake-Check" im Darknet. Mit dem Teilen von Fotos oder Filmausschnitten wollen Konsumenten von Kinderpornographie jeweils beweisen, dass sie keine Polizeibeamte sind.

K. beschreibt die erste Tat, spricht gleichgültig und distanziert über die Auswahl des Tatorts, den Missbrauch, sein Filmen der Tat, die jedoch bald abgebrochen wurde, weil das Kind geweint habe. "Die Mutter war ja nicht dabei", sagt Christian L. ...

"Der Junge war den Missbrauch damals schon gewohnt?", fragt Richter Bürgelin. Ja, sagt L., gleichgültig. Der Missbrauch des Jungen habe 2015 begonnen, er sei etwa einmal pro Woche missbraucht worden. Richter Bürgelin stellt kaum erträgliche, detaillierte Nachfragen über die Durchführung der Tat. L. antwortet eintönig, distanziert, aber auskunftsfreudig und ohne offensichtliches Unrechtsbewusstsein, beschreibt wie K. nach der Tat dem Jungen 20 Euro gegeben habe. Zuvor habe er K. als Polizisten ausgegeben. "Damit der Junge mitmachen tut", sagt Christian L.

"Wie hat (der Junge) reagiert zwischen den Missbräuchen?" will Richter Bürgelin wissen. "Er hat schon mal geäußert, dass er das ein oder andere Treffen nicht mehr haben wollte", sagt Christian L. Manche Täter habe der Junge nicht gemocht. Über Markus K. habe er sich ihm gegenüber aber nicht beschwert.
...
Richter Bürgelin stellt weitere Nachfragen zum finanziellen Aspekt des Missbrauchs. Irgendwann nennt Christian L. Geldsummen: "Wie ich schon in der Aussage gesagt habe, hat der Spanier für das erste Mal 10.000 Euro gezahlt". Weitere Missbräuche hätten gegen 5.000 und 3.000 Euro stattgefunden. Das Kind selbst habe von dem spanischen Täter jeweils etwa 100 Euro zusätzlich bekommen. ...

"Was ist ihre Motivation, hier auszusagen, quasi als Kronzeuge aufzutreten?", fragt Richter Bürgelin. "Ich habe nichts angeboten bekommen", sagt Christian L., das erzähle man sich wohl. "Ich sage aus, weil ich Scheiße gebaut habe. Ich kann es nicht rückgängig machen, aber ich will, dass da Leute einfach aus dem Verkehr gezogen werden, die da hingehören, wo ich jetzt auch bin."

... "Ich habe ihn nicht immer missbraucht", sagt L. "Es gab auch Wochen, da haben wir zusammengewohnt wie eine normale Familie." Insgesamt seien es aber wohl, alleine auf ihn bezogen, wohl 50 bis 60 Missbräuche gewesen.

Fortsetzung der Aussage von Christian L.

12.46 Uhr: ... L. beschreibt nun - weiterhin mit absoluter Gleichgültigkeit - die zweite Tat, wegen der Markus K. angeklagt ist: ... Bei dieser Tat im Kinderzimmer sei die Mutter in der Wohnung gewesen, sie habe dem Täter sogar - wie zuvor von den beiden Männern abgesprochen - Fesselwerkzeuge für das Kind bereitgelegt. "Was war das Interesse der Mutter daran?" fragt Richter Bürgelin. "Sexuelles Interesse", sagt Christian L. Die Tat sei mit zwei Kameras gefilmt worden, auch er habe das Kind missbraucht. Markus K. habe das Kind weitergehender missbraucht als abgesprochen, sagt L., das habe er bei der Ansicht des Videos bemerkt. Nach dem Missbrauch habe man gemeinsam zu Abend gegessen.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 15:44
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.missbrauchsfall-in-freiburg-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-weiteren-verdaechtigen.f8d3351a-9eac-4476-8355-0ff8c4455ce4.html
Wurde soeben veröffentlicht
Freiburg - Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ... nun Anklage gegen einen Spanier erhoben. Dem 33-Jährigen werden unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Zudem soll sich der Mann nach dem Willen der Behörde wegen schwerer Zwangsprostitution sowie Verbreitung, Besitzes und Erwerbes von Kinderpornografie vor der Jugendschutzkammer verantworten. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

... Der Angeklagte soll von September 2016 bis August 2017 mehrfach in der Ortenau und im Breisgau den heute Neunjährigen missbraucht haben. Auch der Lebensgefährte der Mutter des Jungen soll daran beteiligt gewesen sein. Die Übergriffe sollen gefilmt und weitergegeben worden sein.



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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 15:47
Zitat von emzemz schrieb:Freiburg - Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ... nun Anklage gegen einen Spanier erhoben. Dem 33-Jährigen werden unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Zudem soll sich der Mann nach dem Willen der Behörde wegen schwerer Zwangsprostitution sowie Verbreitung, Besitzes und Erwerbes von Kinderpornografie vor der Jugendschutzkammer verantworten. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Die Übergriffe sollen gefilmt und weitergegeben worden sein.
ich verstehe nicht, warum nicht auch die Produktion von kinderpornographischem Material angeklagt wird.
Oder ist das nur eine unvollständige Wiedergabe?


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 16:11
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:ich verstehe nicht, warum nicht auch die Produktion von kinderpornographischem Material angeklagt wird.
Oder ist das nur eine unvollständige Wiedergabe?
Nach welchem Paragraphen meinst du denn, sollte eigens die Produktion angeklagt werden?
So wie ich das sehe, läuft das alles unter § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, entspricht also genau dem, wie es im Artikel steht.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 16:15
Die Produktion von Kinderpornografie ist legal?
Heisst, es würde der stattfindende Missbrauch an den Kindern natürlich geahntet, aber nicht das Filmen an sich?

Da greift nur der Paragraph, der das Recht am eigenen Bild regelt - aber nicht mehr?


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 17:06
@emz
Das kann nicht sein.
Die Herstellung von Falschgeld steht auch unter Strafe, nicht nur Besitz und Verbreitung.

Ich habe hier etwas gefunden:

Die Strafbarkeit im Bereich Kinderpornografie regelt § 184 StGB.
Nach deutschem Recht ist die Herstellung, Verbreitung und bereits der Besitz kinderpornografischen Materials strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Dabei ist es völlig gleichgültig, ob die Darstellung gedruckt, auf Datenträgern gespeichert oder elektronisch verbreitet wird. Unter Besitz versteht man „das Innehaben der tatsächlichen Sachherrschaft“ über entsprechendes Material. Im Falle digitaler Bilder fällt darunter natürlich zunächst das Speichern auf der Festplatte oder einem sonstigen Datenträger. Oft übersehen wird dabei, dass jeder Internetbrowser auch über einen sog. Cache verfügt. Auch darin können Informationen und Bilder gespeichert werden. Dies gilt auch für E-Mail-Attachments, also Bilder, die an elektronische Post angehängt werden. Auch diese werden auf der Festplatte in einem Zwischenspeicher abgelegt. Wie alle Delikte des Strafgesetzbuches erfordert auch § 184 StGB Vorsatz. Der Täter muss wissen was er tut und das Ergebnis auch tatsächlich bewirken wollen.
http://www.gegen-missbrauch.de/missbrauchsarten/kinderpornografie/gesetzeslage.html (Archiv-Version vom 28.05.2018)


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 17:20
Fortsetzung des Prozesses gegen Markus K.
Aussage des Polizisten K. zu digitalen Beweismitteln

14.20 Uhr Der Polizeibeamte K. ist Mitglied der Ermittlungsgruppe "Kamera", war unter anderem an Wohnungsdurchsuchung in diesem Fall beteiligt und hat digitale Beweismittel ausgewertet. ...

Auf diversen dieser Geräten wurde kinderpornographisches Material festgestellt und auch sogenanntes "Präferenzmaterial", Fotos, die Kinder zeigen, aber nicht kinderpornographisch sind. Auf seinem Rechner hatte K. etwa 800 Bilder eines Jungen gespeichert, die wohl von Instagram stammten. Über diverse Messengerdienste und Soziale Netzwerke hatte K. auch Kontakt mit Kindern und Jugendlichen, kommunizierte etwa über Computerspiele.

Bei diesen Gesprächen gab sich K. als Teenager aus. "Vereinzelt fanden auch sexuelle Gespräche statt", ...

"Woran machen sie das Alter der Chatpartner fest?", will Markus K.s Verteidigerin Julia Schlindwein wissen. "Aus den Inhalten, den eigenen Angaben und den Bildern", sagt der Ermittler. "Dass heißt es könnten auch Erwachsene gewesen sein?", fragt Schlindwein weiter. Auch will sie vom Ermittler wissen, wie die Zuordnung des Instagram-Profils zum Angeklagten erfolgt sei. "Er ist unter anderm Christian L. gefolgt", sagt der Ermittler.
...

Verlesung von Dokumenten

15.10 Uhr Richter Bürgelin verliest die Eintragungen von Markus K. im Bundeszentralregister: ...

Dann werden zwei Strafanträge wegen des Verstoßes gegen Weisungsauflagen verlesen. ...

... dann mehrere Facebook-Chats zwischen Markus K. und Christian L., ...

Nebenklägerin Katja Ravat verliest einen Adhäsionsantrag, mit dem der Nebenkläger zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat gegen Markus K. geltend machen will: Gefordert wird Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro.

Weiterer Gang des Verfahrens

15.40 Uhr ... wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen: ... psychiatrisches Gutachten ...
Am morgigen Donnerstag um 15 Uhr soll das Urteil verkündet werden.



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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 17:33
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Die Produktion von Kinderpornografie ist legal?
Nochmal, hier greift der § 184b StGB
Einen eigenen "Produktions-Paragraphen" gibt es nicht.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 18:23
Zitat von emzemz schrieb: frauzimt schrieb:
Die Produktion von Kinderpornografie ist legal?

Nochmal, hier greift der § 184b StGB
Einen eigenen "Produktions-Paragraphen" gibt es nicht.
Habe oben einen Text dazu eingestellt.
Die Tatbestände werden einzeln bewertet.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

18.04.2018 um 19:12
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Habe oben einen Text dazu eingestellt.
Die Tatbestände werden einzeln bewertet.
Keine langen Texte.
Stell, wie ich bereits bat, einfach den § zu dem Tatbestand der Produktion ein, der einzeln bewertet wird, wie du schreibst.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

19.04.2018 um 22:59
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Erster-Prozess-um-Staufener-Missbrauchsfall-Urteil-gegen-41-Jaehrigen-aus-Ortenau-angekuendigt,urteil-staufen-erwartet-100.html (Archiv-Version vom 13.06.2018)
Hier findet sich auch ein Video, das einen kurzen Überblick gibt.
Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte dem missbrauchten Kind außerdem 12.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
...
Der Gelegenheitsarbeiter aus dem badischen Ortenaukreis habe sich unter anderem der Vergewaltigung in zwei Fällen und des schweren Kindesmissbrauchs schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Es ist das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der bundesweit Schlagzeilen machte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölfeinhalb Jahre plus Sicherungsverwahrung gefordert
verurteilt wurde er zu 10 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/missbrauchsfall-in-staufen-zehn-jahre-haft-fuer-markus-k-1.3951616
Markus K. nahm das Urteil emotionslos zur Kenntnis

Womöglich kommt K. nie wieder frei. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte ihm eine "schicksalhafte homosexuelle Pädophilie", das heißt, K. kann Sexualität nur mit Kindern ausleben. Das hat er nicht zum ersten Mal mit Gewalt getan; er war bereits 2010 zu mehrjähriger Haft wegen Vergewaltigung eines Zehnjährigen verurteilt worden.

Die damalige Tat, die jetzt abgeurteilten Vergewaltigungen, die Unwirksamkeit von Therapien, die vom Gutachter gestellte schlechte Prognose, vergebliche Warnungen durch die Polizei: All das hat das Gericht zur Sicherungsverwahrung veranlasst. K. habe einen "Hang zu schweren Straftaten". Markus K. nahm das Urteil so zur Kenntnis, wie er seine Taten begangen hat: emotionslos.

... Die Verteidigung hatte sich gegen Sicherungsverwahrung ausgesprochen, weil die Therapien für den Angeklagten noch nicht ausgeschöpft seien.



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20.04.2018 um 16:40
http://www.badische-zeitung.de/staufen/staufener-missbrauchsfall-markus-k-zu-10-jahren-haft-und-sicherungsverwahrung-verurteilt--151712927.html

In diesem sehr ausführlichen Artikel wird unter anderem dargelegt, wie das Gericht zu dem verhängten Urteil gelangte:
Schließlich habe die Kammer für die einzelnen Taten folgende Einzelstrafen verhängt: sechs Jahre für den ersten Missbrauch, acht Jahre für den zweiten Missbrauch und sechs Monate für die kinderpornographischen Fotos und Videos. Daraus habe die Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren gebildet.
Gliederung durch mich vorgenommen
Der 41-jährige Markus K., der einschlägig vorbestraft ist, ist der

- Vergewaltigung,
- schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern,
- gefährlichen Körperverletzung,
- Verstoßes gegen Weisungsaufsicht und
- wegen des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften

für schuldig befunden und zu 10 Jahren verurteilt worden. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Markus K. muss außerdem

- Schadenersatz

in Höhe von 12.500 Euro an das Opfer zahlen.



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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

23.04.2018 um 22:45
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.missbrauchsfall-von-staufen-zweiter-prozess-beginnt-im-mai.086fb5c7-0c93-4a09-841d-1ec1ee26eef4.html

Ankündigung für den zweiten Prozess gegen insgesamt acht Tatverdächtige.
Freiburg - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg muss sich ein Soldat der Bundeswehr von Mai an vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den 50-Jährigen beginne am 7. Mai, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Dem Mann werde vorgeworfen, das Kind sexuell missbraucht zu haben. Er ist einer von insgesamt acht Tatverdächtigen in dem Fall. Für den Prozess gegen ihn sind den Angaben zufolge vier Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte es demnach noch im Mai geben. Dies ist der zweite von insgesamt sieben geplanten Prozessen in dem Fall.



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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

07.05.2018 um 20:00
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.noen.at/in-ausland/wien-paedophilen-prozess-kinder-leben-bei-angeklagter-mutter-missbrauch-prozess-strafverfolgung-wien-91954176&ved=2ahUKEwjIsfXrk_TaAhWmsaQKHeEEDVEQFjAKegQIBRAB&usg=AOvVaw3LbkLxBD_u4l2XI0XCG01X

So wie ich das gelesen habe, wurde erst dieser Tage von diesem Fall berichtet.

Er ähnelt sehr dem Fall von diesem Thread.

2 Kinder wurden Jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und weitergegeben. Die Mutter wusste davon . Heute war der Prozess.

Ziemlich erschütternd, auch der Vater merkte sehr früh dass er Pädophilie Neigungen hat.


[quote
Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-"Morgenjournal" ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen.[/quote]

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.noen.at/in-ausland/wien-paedophilen-prozess-kinder-leben-bei-angeklagter-mutter-missbrauch-prozess-strafverfolgung-wien-91954176&ved=2ahUKEwjIsfXrk_TaAhWmsaQKHeEEDVEQFjAKegQIBRAB&usg=AOvVaw3LbkLxBD_u4l2XI0XCG01X

Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, 


Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-"Morgenjournal": "Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat."


https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://diepresse.com/home/panorama/wien/5418664/PaedophilenProzess-in-Wien_Weil-ich-krank-bin&ved=2ahUKEwjIsfXrk_TaAhWmsaQKHeEEDVEQFjAHegQIBBAB&usg=AOvVaw3QqEYlCm1ulqCk0t3Gc9an
[Am Wiener Straflandesgericht hat ein Prozess gegen einen 29-Jährigen begonnen, der sich regelmäßig an seinem Sohn und seiner Tochter vergangen haben soll, seit sie Babys waren. Er überließ die Kinder auch anderen Pädophilen und fertigte zahlreiche Kinderpornos an. Der Fall flog im Mai 2017 in der groß angelegten Polizeioperation "Elysium" durch deutsche und österreichische Ermittler auf.quote]



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14.05.2018 um 20:49
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bo.de/nachrichten/missbrauchsprozess-freiburg-hauptbeschuldigter-sagt-aus&ved=0ahUKEwjQoqSF7IXbAhWGLewKHbjYAdQQu4gBCB4oATAA&usg=AOvVaw0PrBcOnyUL-fCHmochZ0Xh

Zum ersten Mal nannte der Hauptangeklagte der heute wieder als Zeuge geladen war auch ein Finanzielles Motiv.
Heute stand der zweite der Acht !!! angeklagten Männer vor Gericht.

Es macht einfach Sprachlos :(
Der kleine Junge wurde 2 Jahre lang Vergewaltigt.
Mir fehlen die Worte
Angeklagt ist ein 50 Jahre alter Soldat der Bundeswehr. Dieser gestand, sich an dem aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen zweimal vergangen zu haben. Beteiligt an den sexuellen Übergriffen waren laut Anklage die Mutter des Kindes und der Stiefvater./quote]



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16.05.2018 um 15:11
Das geht aber flott mit den Gerichtsverhandlungen:

https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article176400236/Gericht-verkuendet-Urteil-im-Freiburger-Missbrauchsprozess.html

Heute Nachmittag soll also das Urteil verkündet werden.
Die Plädoyers wurden am Dienstag gehalten. Die Staatsanwältin forderte zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12.500 Euro Schmerzensgeld.



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16.05.2018 um 15:31
Laut Bild-Ticker: 8 Jahre Haft für den Soldat Knut S.

Die geringe Haftstrafe macht einen in diesem Fall schon sehr, sehr betroffen. Jedenfalls mich.
So eine Neigung geht nicht von alleine weg. Beim nächsten Mal - in wenigen Jahren - wird er womöglich einfach vorsichtiger agieren.
Auf Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, verzichtete das Gericht. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.



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16.05.2018 um 15:38
Dafür fehle die rechtliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.
Eventuell sollte der Gesetzgeber dafür die rechtliche Grundlage schaffen. Aber gut, das ist illusorisch. Nur das Opfer ist und bleibt in solchen Fällen lebenslang bestraft.


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16.05.2018 um 16:09
Zitat von auchhierauchhier schrieb:Die geringe Haftstrafe macht einen in diesem Fall schon sehr, sehr betroffen.
Wir dürfen nicht vergessen, es gibt so schwere Straftaten wie Mord, da braucht man, was den Strafrahmen anbelangt, auch noch "Luft" nach oben.
Zitat von auchhierauchhier schrieb:So eine Neigung geht nicht von alleine weg.
Hierzu hat der Gutachter ja auch seine Vorschläge unterbreitet.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Zweiter-Prozess-Missbrauchsfall-Staufen-Frau-des-angeklagten-Soldaten-als-Zeugin-geladen,staufen-zweiter-prozess-dritter-tag-100.html
Im Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes bei Freiburg plädiert der psychiatrische Gutachter für eine Therapie des Angeklagten. Er müsse dauerhaft betreut werden.

Nach der Vergewaltigung eines Jungen durch einen Soldaten hat ein psychiatrischer Gutachter für den Mann eine Therapie vorgeschlagen. Der 50-Jährige müsse dauerhaft betreut werden, sagte der Sachverständige Hartmut Pleines am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Es handele sich bei dem Deutschen um einen Pädophilen, es bestehe ein Rückfallrisiko. Dieses sei jedoch nicht so gravierend, dass Sicherungsverwahrung gerechtfertigt wäre. Auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus komme nicht in Betracht.
...
Es handele sich um "verstörende und abstoßende Taten", sagte der Gutachter. Der Bundeswehrsoldat habe eine "abnorme Sexualität". Mit einer Therapie könne es gelingen, sie in den Griff zu bekommen. Eine psychische Erkrankung gebe es nicht, der Mann sei voll schuldfähig.
Gutachter: Für Ersttäter sei keine Sicherungsverwahrung angedacht

Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage fordern, seien nicht gegeben, sagte Pleines. Der Mann habe von der Justiz 2007 zwar einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhalten. An Kindern vergangen habe er sich aber vor den Taten in Staufen nicht. Für solche Ersttäter sei Sicherungsverwahrung nicht gedacht.
...
Staatsanwältin Nikola Novak sagte, es gebe zwar Hinweise auf mögliche weitere Taten. Beweisen ließen sich diese jedoch nicht. Der Soldat hat zugegeben, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen im vergangenen Jahr zweimal gemeinsam mit der Mutter (48) und deren Lebensgefährten (39) vergewaltigt und Geld gezahlt dafür zu haben.
...



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16.05.2018 um 16:13
Ich bin auch fassungslos...Wie kann das sein? Das Gesetz schützt den Täter mehr als das Opfer....Der Richter sollte sich schämen.
Was ich mich auch frage: Ich lese gar nichts mehr über die Rolle des Jugendamtes und diese Richterin, die den armen Jungen zurück zu seinen Peinigern geschickt hat. Müssen die sich gar nicht verantworten?


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