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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

40 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entführung, Raub, Lösegeld ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 15:17
Hallo, ich weiß leider nicht, wo dieses Thema hinpasst. Wenn es verschoben oder gelöscht werden muss, tut es mir leid.

Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn Täter einer Entführung/Raubes nach absitzen der Strafe hinterher an ihre versteckte Beute gehen. Beispiele gibt es ja einige, die großen Entführungen (Oetker, Aldi, Reemtsma) oder die großen Diamantenraube.
Doch was ist, wenn diese hinter an ihr Versteck gehen und das Geld ausgeben wollen? Ist das strafbar? Inwiefern?

Und was ist, wenn eine private Person so ein Versteck findet und das geld ausgibt? Inwiefern macht man sich da strafbar?

Liebe Grüße
Flashster

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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 15:23
Strafbar ist es nicht, erlaubt aber auch nicht. Wenn er erwischt wird, wird das Geld konfiziert. Weil niemand, also hierzulande, aus seinem Vebrechen (so er denn erwischt wurde) einen Gewinn ziehen darf.
Könne ja sonst glatt zum Geschäftsmodell werden. Erst erpress ich jemanden, oder verlange Lösegeld, dann leg ich das aufs Konto, wo es für micht arbeitet, während ich gemütlich meine Strafe absitze.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 15:26
Zitat von FlashsterFlashster schrieb:ch würde gerne wissen, was passiert, wenn Täter einer Entführung/Raubes nach absitzen der Strafe hinterher an ihre versteckte Beute gehen. Beispiele gibt es ja einige, die großen Entführungen (Oetker, Aldi, Reemtsma) oder die großen Diamantenraube.
Doch was ist, wenn diese hinter an ihr Versteck gehen und das Geld ausgeben wollen? Ist das strafbar? Inwiefern?
Geldwäsche § 261 StGB
Zitat von FlashsterFlashster schrieb:Und was ist, wenn eine private Person so ein Versteck findet und das geld ausgibt? Inwiefern macht man sich da strafbar?
Ebenfalls Geldwäsche , oder auch § 246 StGB Unterschlagung


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 15:40
@threefish

Das ist nur dann Geldwäsche, wenn der Täter für sein Verbrechen noch nicht verurteilt worden wäre.
Unterschlagung wäre, verdientes Geld nicht anzugeben.

Aber Geld durch ein Verbrechen, für das man auch bestraft wurde, erpresst zu haben, und danach einfach behalten zu wollen, ist eine andere Sache. Das Ged wird ja (noch) nicht gewaschen, sondern soll lediglich behalten und verwendet werden. Jedenfalls verstehe ich des TE Post dahin gehend.

Und das ist auch nicht gestattet. Kenne nur die Zahl des Paragrafen nicht.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 16:07
Zitat von FlashsterFlashster schrieb:Und was ist, wenn eine private Person so ein Versteck findet und das geld ausgibt? Inwiefern macht man sich da strafbar?
Das wäre "Fundunterschlagung" denn das Geld gehört schließlich demjenigen, der das Lösegeld bezahlt hat.

Nach § 246 I StGB (Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung - auch die Fundunterschlagung - ist gem. § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Tathandlung ist die rechtswidrige Zueignung; der Täter führt die Sache mit Ausschlusswirkung gegenüber dem Eigentümer seinem Vermögen oder dem Vermögen eines Dritten zu.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/fundunterschlagung


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 16:39
Zitat von FlashsterFlashster schrieb:Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn Täter einer Entführung/Raubes nach absitzen der Strafe hinterher an ihre versteckte Beute gehen. Beispiele gibt es ja einige, die großen Entführungen (Oetker, Aldi, Reemtsma) oder die großen Diamantenraube.
Solage nicht klar ist, wo das Lösegeld ist, hat auch der Mensch, der seine Strafe abgesessen hat keinen Frieden.

https://amp.welt.de/politik/deutschland/article153036444/So-verlor-der-Reemtsma-Entfuehrer-16-Millionen-Euro.html
Reemtsma beauftragte Espo unmittelbar nach der Freilassung, das gezahlte Lösegeld wiederzubeschaffen. Drach und seine Komplizen sollten auf keinen Fall die Gelegenheit bekommen, das Geld zu verprassen. Beinahe 20 Jahre lang fahndeten die Privatermittler rund um den Globus nach den Millionen. Ob als Schattenmänner unter Kriminellen, als Zielfahnder auf den Spuren Untergetauchter, als Mitglieder von Spezialeinheiten oder als Verbindungsbeamte in Botschaften – sie paarten Erfahrung mit besten Kontakten zu Kollegen in aller Welt. Drach, ob im Gefängnis oder frei, war stets im Visier seiner Jäger.
...
Lies mal den Artikel, das wäre die Zukunft.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 16:55
@Flashster
Und was ist, wenn eine private Person so ein Versteck findet und das geld ausgibt?
Also, davon träum ich ja schon seit Jahren. :D


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 16:58
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Das ist nur dann Geldwäsche, wenn der Täter für sein Verbrechen noch nicht verurteilt worden wäre.
Unterschlagung wäre, verdientes Geld nicht anzugeben.
Ok , ich gehe von der Praxis aus:
Ein freigelassener Erpresser dessen Lösegeld vermisst wird weiss das ihm die Fahnder auf den Fersen sind.
Deswegen wird er nicht das Geld holen , einen Porsche kaufen und Fuffies im Club werfen.

Er ist eher in der Versuchung das Geld unaufällig beiseite zu schaffen , so das er es geniessen kann ohne
erwischt zu werden.

Das bedeutet "Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte" order Geldwäsche.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 17:24
@threefish
Das bedeutet "Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte" order Geldwäsche.
Das auch. Als Folge davon, dass er versucht hätte, so zu tun, als käme das Geld woanders her. Ist aber nicht das, was ich meine. Was ich meine, ist, dass niemand von seinem Verbrechen in keinster Weise profitieren darf.

Kann natürlich sein, dass es diesen Paragrafen nicht mehr gibt, und es eben anders gehandhabt würde.

Du konzentrierst Dich gerade darauf, wie das Geld deklariert wird, ich rede davon, dass es ja gar nicht dem Täter gehört. Er hat einfach kein Verfügerecht darüber.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 17:45
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Was ich meine, ist, dass niemand von seinem Verbrechen in keinster Weise profitieren darf.
Das klingt doch arg nach doppelter Bestrafung:

Jemand quartiert sich im 5 Sterne Hotel in dem Wissen nicht bezahlen zu können => Er wird wegen Betrugs verknackt.
Zusätzlich wird er verknackt weil er ein paar schöne Tage im 5 Sterne Hotel hatte .

Klingt sehr unlogisch ....


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 17:52
Zitat von threefishthreefish schrieb:Ebenfalls Geldwäsche , oder auch § 246 StGB Unterschlagung
Wäre das nicht ganz klar eine "Fundunterschlagung"?

Wobei sich dann die Frage stellt, was bei einer Fundanzeige passiert.
Zeige ich einen Fund an und der rechtmäßige Besitzer meldet sich nicht innerhalb einer Frist, ich meine 12 Monate, geht das Fundstück in meinen Besitz über.
Was, wenn die Polizei erst nach der Frist feststellt, dass die 3 Müllsäcke Bargeld, die ich im Wald fand aus einem Verbrechen rühren?
Darf ich die Kohle dann behalten, oder nur den gesetzlichen Finderlohn, oder sogar garnichts?


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 18:17
@threefish
Klingt sehr unlogisch ....
Das, was Du geschrieben hast, ja, denn es ist ein hinkender Vergleich, der er nicht zu dem passt, was ich schrieb.

Wer das macht, was Du als Beispiel angibst, der kann zusätzlich geklagt werden, das Hotelzimmer zu zahlen.

Wer übrigens unrechtmäßig erbeutetes Geld ausgibt, bevor er erwischt wird, muss es erstaunlicherweise nur dann zurück zahlen, wenn er zusätzlich deswegen geklagt wird. Wenn der aber kein Ged hat, dann guckt das Opfer durch die Finger.

Es geht in der Eingangsfrage allerdings darum ob man nach Absitzen der Haft, das erbeutete Geld einfach ausgeben dürfe.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

25.02.2019 um 19:02
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Es geht in der Eingangsfrage allerdings darum ob man nach Absitzen der Haft, das erbeutete Geld einfach ausgeben dürfe.
Man macht sich dadurch nicht strafbar !


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

26.02.2019 um 07:52
Zitat von FlashsterFlashster schrieb:Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn Täter einer Entführung/Raubes nach absitzen der Strafe hinterher an ihre versteckte Beute gehen. Beispiele gibt es ja einige, die großen Entführungen (Oetker, Aldi, Reemtsma) oder die großen Diamantenraube.
Doch was ist, wenn diese hinter an ihr Versteck gehen und das Geld ausgeben wollen? Ist das strafbar? Inwiefern?
Es ist nicht per se strafbar, denn die unerlaubte Handlung, mit der sie das Lösegeld erhalten haben, wurde ja bereits bestraft. Das Geld behalten und fröhlich ausgeben können sie jedoch nicht, denn es gehört ihnen nicht. Man spricht in diesem Fall von einer "ungerechtfertigten Bereicherung", und gegen diese gibt es ein zivilrechtliches Mittel. Das bedeutet, derjenige, der das Lösegeld bezahlt hat kann auf Herausgabe des Geldes klagen. §§ 852, 812ff BGB Das erstreckt sich auch auf alle weiteren Vorteile, die der Täter durch das Lösegeld hatte, z.B. wenn er 1 Mio erhalten hatte, diese investiert hat, und nun 10 Millionen hat. Dann muss er die gesamten 10 Millionen abgeben.

Seit 2017 gibt es in manchen Fallkonstellationen auch ein vereinfachtes Verfahren im Strafrecht, in dem der Geschädigte wieder an sein Geld kommen kann: §§ 73ff StGB

Und selbst wenn kein Geschädigter mehr da ist, wird der Täter das Geld nicht behalten können, denn dann greift der Staat zu.

In Österreich (§ 877 AGBG) und auch in den USA ("law of restitution: unjust enrichment") oder Frankreich ("L'enrichissement sans cause") ist das ähnlich vorgesehen, so dass man hier von einer recht internationalen Rechtsvorschrift sprechen kann.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

26.02.2019 um 15:25
@threefish
Man macht sich dadurch nicht strafbar !
Kannst Du nur Strohmänner aufstellen? Lies mal genauer. Das habe ich auch nicht behauptet.
Ich sagte, es ist nicht erlaubt. Wirst Du dabei erwischt, wirst Du nicht extra dafür bestraft, aber Du darfst das Geld aber auch nicht behalten.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

26.02.2019 um 15:27
Zitat von FlashsterFlashster schrieb:Inwiefern macht man sich da strafbar?
Das ist die grundlegende Frage dieser Diskussion.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.02.2019 um 10:27
Da mein Beitrag gelöscht wurde - nochmal mit meinen eigenen Worten.

Der Entführer von Richard Oetker hatte keinen Nutzen von seinem Lösegeld.
Während er in Haft saß, wurden die alten DM Scheine gegen neue ausgetauscht. Er hätte sie nur bei der Bundesbank eintauschen können. Seriennummern waren registriert - also unmöglich. Außerdem ist ein Großteil der Scheine in dem Versteck (eine feuchte Lehmgrube) verrottet.
Als er versuchte, in England ein paar erhaltene Scheine zu tauschen, wurde er wieder verhaftet.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.02.2019 um 10:34
Zitat von AntheaAnthea schrieb:Er hätte sie nur bei der Bundesbank eintauschen können. Seriennummern waren registriert - also unmöglich.
wird sicherlich mit neueren DM-scheinen bzw. Euro Scheinen genauso gemacht. Also, dass die Seriennummern registriert sind und beim Versuch diese einzutauschen bemerkt man es.
Obwohl ich mich frage ob jedes Mal wenn jemand Geld zur Bank bringt bzw. alte DM-Scheine bei der Bundesbank umtauschen will die Seriennummern gecheckt werden. Weiß da jemand den Ablauf genauer?
oder diese Einzahlungsautomaten...die checken die Echtheit des Geldes ja, aber doch nicht die Seriennummern, oder?


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.02.2019 um 10:37
@knopper
Ich nehme an, nicht bei kleinen Scheinen. Hier waren es aber recht große - 1000 DM-Scheine.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.02.2019 um 16:42
Also in einem andren Forum schrieb jemand das Geldscheine registriert werden auch die kleinen Scheine.


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