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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

40 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entführung, Raub, Lösegeld ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.02.2019 um 17:32
@Fenjala

Geldscheine haben zwar Seriennummer, aber die sind eigentlich nur bekannt, wenn die Bank ein Bündel neuer Scheine erhält und es eben diese wären, die erbeutet werden. Dann lassen sie sich auch nachverfolgen.

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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.02.2019 um 17:38
Hallo ihr Lieben,
mir war nicht bewusst, welch große Diskussion ich damit auslöse :)
Ich freue mich über so viel Anteilnahme.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es ist nicht per se strafbar, denn die unerlaubte Handlung, mit der sie das Lösegeld erhalten haben, wurde ja bereits bestraft. Das Geld behalten und fröhlich ausgeben können sie jedoch nicht, denn es gehört ihnen nicht. Man spricht in diesem Fall von einer "ungerechtfertigten Bereicherung", und gegen diese gibt es ein zivilrechtliches Mittel. Das bedeutet, derjenige, der das Lösegeld bezahlt hat kann auf Herausgabe des Geldes klagen. §§ 852, 812ff BGB Das erstreckt sich auch auf alle weiteren Vorteile, die der Täter durch das Lösegeld hatte, z.B. wenn er 1 Mio erhalten hatte, diese investiert hat, und nun 10 Millionen hat. Dann muss er die gesamten 10 Millionen abgeben.

Seit 2017 gibt es in manchen Fallkonstellationen auch ein vereinfachtes Verfahren im Strafrecht, in dem der Geschädigte wieder an sein Geld kommen kann: §§ 73ff StGB

Und selbst wenn kein Geschädigter mehr da ist, wird der Täter das Geld nicht behalten können, denn dann greift der Staat zu
Das heißt, wenn jemand Geld erpresst hat und das Geld ausgibt und der Geschädigte es - wieso auch immer nicht wiederhaben will, beispielsweise, weil er nicht mitbekommt, dass es ausgeben wird - passiert nichts? Sprich, wenn er kein zivilrechtliches Mittel einlegt? Oder greift dann die Sache mit dem Staat?

Insgesamt klingt es ja dann doch, als wenn es strafbar wäre ?

Die Frage geht gerne an alle :)


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.02.2019 um 17:43
@Flashster
der Geschädigte es - wieso auch immer nicht wiederhaben will
Den Geschädigten möchtee ich mal sehen.
Oder greift dann die Sache mit dem Staat?
Wenn Täter beim nachweislichen Ausgeben der Beute erwischt werden, dann wird diese beschlagnahmt, und man das Geld über den Staat zurück fordern.

Ansonsten muss man klagen. Wie groß allerdings die Chance ist, dass jemand, der zum Einen in erster Linie Geld erbeuten musste und zum Anderen jahrelang im Knast saß, überhaupt so viel Vermögen besitzt, dass er zurück zahlen könnte, ist hingegen eine andere Frage.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

28.02.2019 um 03:07
Zitat von FlashsterFlashster schrieb:Das heißt, wenn jemand Geld erpresst hat und das Geld ausgibt und der Geschädigte es - wieso auch immer nicht wiederhaben will, beispielsweise, weil er nicht mitbekommt, dass es ausgeben wird - passiert nichts? Sprich, wenn er kein zivilrechtliches Mittel einlegt? Oder greift dann die Sache mit dem Staat?

Insgesamt klingt es ja dann doch, als wenn es strafbar wäre ?
Nein, es ist nicht separat strafbar. Man muss sich unbedingt einmal vor Augen halten, dass ein rechtswidriges Verhalten nicht gleichbedeutend ist mit strafbarem Verhalten. Strafbar ist nur das Verhalten, das der Gesetzgeber mit einer Strafe, zumeist im Strafgesetzbuch, belegt hat.

Rechtswidrig kann aber weitaus mehr sein, zum Beispiel das Besitzen einer Sache, die einem nicht gehört. Der rechtmässige Besitzer kann dann die Sache, und das ist hier erweitert zu verstehen, z.B. das Geld, zurückfordern. Das ist ein zivilrechtlicher Anspruch. Der ergibt sich nicht aus dem Strafgesetzbuch, sondern aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

2017 hat der Gesetzgeber allerdings beschlossen, den Staat aktiver werden zu lassen, und hat die §§ 73ff in das Strafgesetzbuch eingeführt: dort heisst es:
§ 73
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern

(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an.

(2) Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.

(3) Das Gericht kann auch die Einziehung der Gegenstände anordnen, die der Täter oder Teilnehmer erworben hat
1. durch Veräußerung des Erlangten oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder
2. auf Grund eines erlangten Rechts.
https://dejure.org/gesetze/StGB/73.html

Die Einziehung ist keine Strafe sondern ein Verwaltungsakt. Ziel der Aktion ist das Gleiche, das auch hinter der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: Derjenige, der sich rechtswidrig etwas angeeignet hat, soll daraus keinen Gewinn machen können. Wenn also kein Kläger vorhanden ist, greift der Staat die rechtswidrig erworbene Sache ab, hier z.B. das Lösegeld.

Rechtsphilosophisch sind das zwei verschiedene Dinge: eine Strafe will den Täter empfindlich treffen, selbst einen Täter, der z.B. seine Tat wiedergutgemacht hat. Ich geb' das mal als Beispiel:

Toni klaut seinem Nachbarn Oskar das Fahrrad. Er benutzt es 2 Monate lang und wird dann von Wachtmeiser Schöninger erwischt, der gibt das Fahrrad an Oskar zurück. Toni hat das Fahrrad gut gepflegt, immer gewaschen, es funktioniert tadellos. Bis auf die Tatsache, dass er das Fahrrad zwei Monate lang nicht nutzen konnte, hat Oskar keinen Schaden erlitten. Er ist zufrieden.

Toni wird aber wegen Diebstahl zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die muss er absitzen, obwohl Oskar das Fahrrad ja zurückbekommen hat. Das ist seine Strafe. Die Strafe ergeht auch nicht in Oskars Interesse, sondern im Interesse der gesamten Gesellschaft, des "Staates." Deshalb ist der Staatsanwalt für die Sache zuständig und nicht Oskar.

Nehmen wir jetzt mal an, Trine klaut das Fahrrad ihrer Nachbarin Ophelia. Trine ist 11 Jahre alt. Einen Tag später verkauft sie Ophelias Fahrrad beim Flohmarkt für 250 Euro. Das Fahrrad war schon recht alt und eigentlich nur 150 Euro Wert.

Ophelia geht zur Polizei, die winkt ab: Trine ist noch nicht strafmündig, der Staat hat kein Interesse sie zu bestrafen.

Ophelia aber will schliesslich ihren Schaden ersetzt haben: sie verklagt Trine auf Schadenersatz aufgrund einer unerlaubten Handlung nach bürgerlichem Recht. Zivilrichter Dr. Justus spricht ihr Schadenersatz zu: 150 Euro muss Trine an Ophelia zahlen, so viel war das Fahrrad wert.

Trine freut sich: sie hat immerhin aus der ganzen Sache noch 100 Euro Gewinn gezogen.

Jetzt aber kommt Rechtsanwältin Dr. Weissgenau und sagt zu Ophelia: Das ist doch nicht fair: Trine klaut Dein Fahrrad, Du hast den ganzen Ärger, und sie läuft mit 100 Euro Gewinn durch die Gegend. Wir verklagen sie jetzt wegen "ungerechtfertigter Bereicherung." Der Gewinn von 100 Euro ist ja nur durch den Diebstahl zustande gekommen. Es ist ungerechtfertigt, wenn Trine dieses Geld behalten darf.

Dr. Justus spricht Ophelia nun auch noch die 100 Euro zu. Trine ist nicht mehr happy, Ophelia um so mehr.

(Der Einfachheit halber habe ich mal prozeduale Dinge hier vereinfacht dargestellt).

Man sieht also: Obwohl Trine nicht "bestraft" werden kann, weil sie zu jung ist, wird ihr nicht ermöglicht, den unrechtmässig erworbenen Erlös aus ihrer unerlaubten Handlung zu behalten.

Ophelia, dem Opfer, wird der Schaden wieder gutgemacht, genau wie Oskar. Darüberhinaus erhält sie den ungerechtfertigten Gewinn, denn sie hätte ja ihr Fahrrad selbst über Wert verkaufen können. Und Toni muss 6 Monate lang auf Fahrradfahren verzichten, denn er ist der einzige in diesen Beispielen, der "bestraft" wurde, obwohl er Oskars Fahrrad so gut geschont hat. :)


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

28.02.2019 um 16:47
@Rick_Blaine
Trine ist noch nicht strafmündig
Sie ist aber auch noch nicht voll geschäftsfähig. Sie dürfte in dem Alter nur Taschengeldgeschäfte abwickeln. € 250,- fallen höchstens bei Kindern von Reichen unter diese Regelung.
Im Übrigen ist jemand, der auf einem Flohmarkt für ein erkennbar altes Fahrrad so viel hinblättert, vermutlich auch nicht geschäftsfähig. ;)

Ansonsten ist ja genau das hier
Derjenige, der sich rechtswidrig etwas angeeignet hat, soll daraus keinen Gewinn machen können.
der springende Punkt.

Noch ne Frage: Was, wenn Oskar sein Fahrrad beruflich bräuchte? Und sich ein neues zugelegt hätte? Müsste Toni dafür aufkommen?


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

28.02.2019 um 22:45
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Noch ne Frage: Was, wenn Oskar sein Fahrrad beruflich bräuchte? Und sich ein neues zugelegt hätte? Müsste Toni dafür aufkommen?
Ja (wobei das dann zu komplizierten Wertberechnungen führen kann, aber im Prinzip: Ja).


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

01.03.2019 um 02:25
Ich habe mal eine Verständnisfrage. Sorry, wenn ich dabei was blond daher komme....

X ( maskiert, nicht vom Entführungsopfer zu identifizieren) hat wen entführt, bekommt was er wollte an Lösegeld, lässt Y frei. Er lebt paar Monate damit ganz gut, denkt, keiner kommt auf ihn..... Dann wird Z, ein Kumpel, hellhörig, er war nicht eingeweiht, will aber auch was vom Kuchen ab haben. Er erpresst X subtil, ohne direkt auf die Entführung zu spekulieren, denkt sich i-welche "Nöte" aus, braucht halt (z.B.) 200 000 € ganz schnell. X lässt sich drauf ein, gibt ihm das Geld. Er hat immer noch genug für sich selbst. Z verprasst das Geld sehr schnell, und will mehr, hat wieder i-eine "Not". X ist jetzt aber auch nicht mehr so naiv, hat schon länger gemerkt, dass Z ihn eigentlich erpresst und denkt, wäre doch super, wenn ich jetzt Z als Entführer anzeige, X selbst hat das Restgeld schon fein "gewaschen", es bleibt nur noch das, was er Z gab an Bargeld.

Justizirrtum perfekt, der Falsche wird eingeknastet.

Natürlich lässt der das nicht auf sich sitzen usw., Revision usw. usf. ... Hat auch Erfolg. Unschuldig der Entführung. Frei. Beschuldigt X , es gibt dann auch mehr Indizien oder gar Beweise, und X wird auch vor Gericht gestellt und verurteilt.

X hatte das Geld "gewaschen", Z nicht. X sitzt jetzt im Knast.... Z hat nix mehr von dem Geld, hatte sich aber vorher eben auch an der Entführung bereichert. Das hat X natürlich seinem Anwalt erzählt, und dabei maßlos übertrieben...., es waren dann halt z.B. 400 000€, die Z von X bekam....
Jetzt steht im Raum, dass Z einen Löwenanteil vom Lösegeld bekam und es theoretisch noch Bargeld bei ihm gibt, obwohl er nix mehr hat und auch nicht an der Entführung beteiligt war...

Passiert so krass wahrscheinlich und hoffentlich nie, aber rein spekulativ....

Wer ist jetzt wie zivilrechtlich haftbar zu machen?


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

01.03.2019 um 05:46
@IamSherlocked
Haha, Du solltest Dich bei einer Jura-Falkultät als Examensthemenschreiberin bewerben. In Examina gibt es oft so konvolute Szenarien.

Aber schauen wir mal. Wir schauen zuerst also nach der ungerechtfertigen Bereicherung.

X hat von Y das Lösegeld erhalten. Das hat er duch die Entführung erpresst. Das ist eine unerlaubte Handlung, somit hat sich X ungerechtfertigt bereichert.

X muss dem Y alles herausgeben, was er noch vom Lösegeld hat, dazu allen Gewinn den er irgendwie aus dem Lösegeld erzielt haben mag.

X ist ausserdem schadenersatzpflichtig gegenüber Y. Das ist ein separater Anspruch gegen X. Er muss den Schaden wieder gut machen. Das bedeutet, wenn er zwar das Lösegeld an sich ausgegeben oder weggegeben hat, aber andere Reichtümer besitzt, muss er aus diesen den Schaden begleichen, auch wenn er in Zukunft Einkommen hat, kann das verwendet werden.

Dann ist da noch Z. Z hat nun Geld von X entgegen genommen, dass dem X rechtlich gar nicht zusteht. Muss er das nun zurückgeben? Nun, er hat dieses Geld selbst wiederum durch eine unerlaubte Handlung von X erhalten, nämlich durch Erpressung. Das bedeutet, rechtlich hat auch er keinen Anspruch darauf. Auch er hat sich hier ungerechtfertigt bereichert, somit muss auch er alles an Y, die originale Quelle des Lösegelds zurückgeben, das er noch hat.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

01.03.2019 um 14:06
Boar die letzten Beiträge waren phantastisch erklärt - Respekt


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

01.03.2019 um 19:44
@IamSherlocked
Justizirrtum perfekt, der Falsche wird eingeknastet.
Ich glaube nicht, das Z so blöde ist, sich von X still schweigend und duldend beschuldigen zu lassen.
In so einem Fall würde man (Polizei) im Übrigen
- Spuren vergleichen, vielleicht hat der Täter ja welche hinterlassen,
- Alibis überprüfen,
- lange, viel und oft mit beiden reden (verhören) und dabei darauf achten, wer von beiden unabsichtlich Täterwissen verrät,
- und viel in der Vergangenheit beider schnüffeln. Wer hat zuerst mächtig viel Kohle auf den Putz gehauen?
- Bekannte und Verandte "interviewen",
- auch dort nachgucken, ob und wann ab einem geiwssen Zeitpunkt plötzlicher Reichtum auftrat.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

27.11.2020 um 20:04
Man müsste dieses Geld wohl erst waschen, und aus diesem fremden Geld, "ehrlich verdientes eigenes " Geld machen. Vielleicht sollte man eine richtige öffentliche Bar aufmachen. So eine wo ein Wasser 10 EURO; ein Bier 20 Euro und das favorisierte Getränk Piccolo 90 Euro kosten. Egal ob 2 Gäste oder gar keiner am Tag kommen, man hat Einnahmen von ca 1.000 Euro am Tag, was man in den Kassenbericht einträgt und von der Beute nimmt und bei der Bank einzahlt. Zwei angestellte Frauen, Miete, Nebenkosten, Einrichtung etc mögen vielleicht 6.000 im Monat kosten.
So hat man dann ca 30.000 Umsatz im Monat (aus dem Lösegeld genommen) und zahlt zunächst mal 19% Umsatzsteuer ca 5.000 sowie die Koten (6..000). Nun muss man aber auch den Verkaufspreis entsprechende Getränke einkaufen mit. Rechnung, ie Umsatzsteuer die man für den Einkauf zahlt zieht man der eigenen Umsatzsteuer ab. Man kauft bei disem Umsatz vielleicht für 1500 Euro netto en und verkauft schwarz an andere Kneipen für 1.000.

Somit hat man ca 20.000 Gewinn, die man noch der eigenen Einkommenssteuer unterziehen muss. Im Jahr so ca 80tsd bei 240 tsd Einkommen, netto 160tsd für ie man 360 tsd des anderen Geldes einsetzte. So toll nicht, man müsste wohl 3.000 Umsatz am Tag machen und so könnte man 1mio des anderen Geldes in ca 400.000 versteuertes ("ehrlich verdientes") Geld umtauschen.

Normalerweise machen die meisten umgekehrt, also versuchen von den Einnahmen viel anderes Geld raus zu nehmen. Alles das ist verboten!


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

16.08.2021 um 13:17
Überlege ob man durch Immobilienkauf auch waschen kann.

Das sollte eben dann gehen, wenn man offiziell beim Verkauf mehr bekommt als beim Kauf. Allerdings muss der Gewinn voll versteuert werden, wenn man das Objekt noch nicht 10 Jahre hat.

Das ging, wenn man einen findet, der einem eine Immobilien im Wert von 1 Mio für 800tsd schwarz und 200 offiziellen Kaufpreis.
wenn man dann nach einem Jahr für gute 1 mip verkauft, muss man auf dei 800 Gewinn volle Einkommenssteurn zahlen, aber das Geld wäre dann sauber.
Doch so eine aktion hat doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es schief geht. Denn das Missverhältnis zwischen offizellen Kaufpreis und tatsächlichen wert springt ins aus. Auch dem beurkundenden Notar und auch evtl das Finanzamt, was die Grunderwerbssteuer festsitz.....wenn nicht da, dann evtl bei der jährlihchen Einkommensversteuererklärung wo eben Kaufpreis und mieten in einem grossen Missverhältnis sind.
Spätestens könnte es beim Verkauf aufffallen, eben, dass man in so kurzer Zeit 800tsd oder 400% Gewinn macht.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

16.08.2021 um 20:23
Eigentlich ist doch der Fall wie in der Eingangspost dargestellt ganz einfach. Alles Unrechtsmässige erworbene Geld oder andere Sachwerte obliegen einer strafbaren Handlung. Das heisst, der Täter hat nach dem Absitzen der Strafe kein Anrecht auf des erworbene Diebesgut.

Gelangt das Diebesgut durch welche Umstände auch immer zum nächsten Besitzer, so hat auch er kein Anrecht auf das Diebesgut.
In beiden Fällen muss das Diebesgut an den rechtsmässigen Besitzer zurück gegeben werde.

Soweit mir bekannt sieht die Sache erst beim dritten Besitzer etwas anders aus. Der könnt völlig straffrei wegkommen.

Nun ist ja ohnehin bekannt, dass bei Geldwäsche letztlich nur ein Drittel weis wird.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

19.08.2021 um 21:34
Frage mich gerade wie ist es denn, wenn die Tat verjährt wäre? So könnte ich mir vorstellen, dass man dann Geld ausgeben könnte, weil es ausgeben von Geld ist genauso wenig strafbar, wie das Geld zu behalten.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

20.08.2021 um 06:59
Einfach in cryprowaehrung auszahlen lassen ;)


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

24.08.2021 um 13:23
Zitat von supialexisupialexi schrieb am 16.08.2021:Überlege ob man durch Immobilienkauf auch waschen kann.
Kann man natürlich probieren, aber selbst wenn du den eigentlichen Kauf mit Bargeld tätigst (was ohnehin schon kein seriöser Verkäufer jemals zulassen würde) musst du um das Grundstück rechtmäßig zu erwerben ja auch noch Steuern und Abgaben abführen.

Und spätestens dann kann es natürlich sein dass jemand stutzig wird wenn ein Ex-Knacki (mit dementsprechend niedrigem Verdienst/wenn überhaupt) plötzlich über größere Summen Geld verfügen kann.

Über 10 Ecken und mit etwas Glück wird man es schon irgendwie deichseln können, aber im Allgemeinen bleibt es glaub ich eine Utopie dass eine einfach Person größere Mengen Bargeld waschen kann.

Am ehesten hat man wohl tatsächlich eine Chance wenn man sich damit ins Ausland aus dem Staub macht.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

02.09.2021 um 20:06
Die Frage der Verjährigung beschäftigt mich schon. Mord verjährt nie , alle anderen Straftaten sind doch nach längstens 10 Jahren verjährt. Also Banküberfall oder Erpressung müsste dann verjährt sein.

Und wie ist es mit dem Geld? Gehört das einem Täter gar nicht? Und würde er sich dann erneut strafbar machen , wenn das Geld aus der Tat vor über 10 Jahren behält oder erst wenn er es ausgibt?


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

02.09.2021 um 22:09
Zitat von supialexisupialexi schrieb:Und wie ist es mit dem Geld? Gehört das einem Täter gar nicht?
Nein. Mit dem Absitzen seiner Strafe erwirbt ja nicht das Recht, das Geld dann zu behalten.
Zitat von supialexisupialexi schrieb:Und würde er sich dann erneut strafbar machen , wenn das Geld aus der Tat vor über 10 Jahren behält oder erst wenn er es ausgibt?
Hier muss ich raten: Ich sage, nein. Umgekehrt gibt es aber mildere Strafen, wenn man das Geld zurück gibt.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

03.09.2021 um 04:26
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Nein. Mit dem Absitzen seiner Strafe erwirbt ja nicht das Recht, das Geld dann zu behalten.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Hier muss ich raten: Ich sage, nein.
Richtig. Aus der Straftat ergibt sich kein Eigentum an den unrechtmässig erworbenen Früchten der Tat, auch eine Ersitzung findet nicht statt (siehe § 937 BGB). Und da das ein zivilrechtliches Thema ist, bleibt es unbeeinträchtigt von strafrechtlichen Erwägungen wie der Verjährung von Straftaten.


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Lösegeld nach Absitzen der Haft ausgeben?

03.09.2021 um 12:34
Zitat von FlashsterFlashster schrieb am 25.02.2019:Beispiele gibt es ja einige, die großen Entführungen (Oetker, Aldi, Reemtsma) oder die großen Diamantenraube.
Doch was ist, wenn diese hinter an ihr Versteck gehen und das Geld ausgeben wollen? Ist das strafbar? Inwiefern?
Anhand des Nachspiels der Oetker-Entführung wird die Rechtslage deutlich. Der Entführer mag geglaubt haben, dass er sich durch die Haft das Geld "verdient" habe, der Verfolgungsdruck blieb jedoch bestehen. Als er das erpresste Geld (D-Mark) in London umtauschen wollte, wurde er verhaftet und zu 2 Jahren Haft wegen Geldwäsche verurteilt.

https://m.focus.de/politik/deutschland/versteck-gefunden-loesegeld_id_1880257.html


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