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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 10:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich frage mich die ganze Zeit: weshalb hat niemand mal die Polizei wegen Ruhestörung gerufen?
Weshalb muss es eigentlich soweit kommen, dass sich Privatleute dafür einsetzen wollen?
Und es ist ja so, dass man sich in so einem Fall eben NICHT einmischen soll. Dazu rät auch die Polizei!
Gegen so eine Gruppe hat man eben keine Chance. Weder verbal, noch non-verbal.
Das sagt ja schon der gesunde Menschenverstand, bzw. die Erfahrung.
Auch wenn es einem in den Fingern juckt ...

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 10:10
Zitat von stefan33stefan33 schrieb:Und es ist ja so, dass man sich in so einem Fall eben NICHT einmischen soll. Dazu rät auch die Polizei! Gegen so eine Gruppe hat man eben keine Chance
das ist richtig.
Mit einer kleinen Einschränkung: es kommt auch immer auf den Ton an, wie man etwas sagt.
Ich hatte auch mal eine Gruppe Jugendlicher vor meinem Block gebeten leiser zu machen. Die reagierten sehr nett. Es hielt paar Min. an, dann hatten sie es wieder vergessen ;)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 10:13
Zitat von soomasooma schrieb:Mh, das scheint allerdings nur hier in der Diskussion aufgekommen zu sein, zumindest finde ich jetzt dazu keine Quelle außer in Beiträgen hier.
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Hier zu lesen:
(...)
https://m.focus.de/panorama/welt/taeter-fluechteten-feuerwehrmann-in-augsburg-getoetet-freund-beschreibt-haupttaeter-als-konfliktscheu_id_11440073.html
Ah, ich bedanke mich, bin hier mit einem ollen Tablet unterwegs und damit etwas lahm beim Raussuchen und Schreiben.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich frage mich die ganze Zeit: weshalb hat niemand mal die Polizei wegen Ruhestörung gerufen?
Weil das erstmal nichts Ungewöhnliches oder Bedrohliches ist, besonders nicht in einer Innenstadt mit Lokalitäten und zu so einer Uhrzeit. Höchstens halt nervig.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 10:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich frage mich die ganze Zeit: weshalb hat niemand mal die Polizei wegen Ruhestörung gerufen?
Weil es bei uns am Königsplatz gerade abends/nachts eigentlich immer laut ist. Da sind halt die ganzen Feiernden unterwegs. Direkt an dem Platz sind meines Wissens nach auch keine Wohnhäuser, wieso sollte man da als Passant die Polizei wegen Lärm rufen?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 10:18
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Glaubst du wirklich? Glaube ich nämlich leider nicht....
Glaube ich nicht. Das weiß ich.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nichtsdestotrotz erklärt das aber vielleicht sein Verhalten. Ein Beamter und durch seine Wohlverhaltenspflicht ist vielleicht einfach grundsätzlich mehr auf Respekt getrimmt und neigt vielleicht auch eher als andere Bürger dazu disziplinarisch/zurechtweisend/erzieherisch aufzutreten.Selbstverständlich hätte er es dabei belassen können und hätte einfach nur weiter gehen zu brauchen und nichts weiter wäre passiert.
Vorsicht! Wir wissen zu wenig, um beurteilen zu können, ob das Verhalten des Opfers angebracht war oder nicht. Ob es Zivilcourage war, ob Wichtigtuerei oder einfach nur unglücklich. Wir wissen auch nicht, ob das Opfer ein "Held" war, ein Vorbild für uns alle, oder ob er gar provoziert hat. Deshalb emotionalisiert dieser Fall auch so: Wegschauen oder Hinschauen? Einschreiten oder 110 wählen?

Konkret betrachtet wäre er besser nach Hause gegangen, aber grundsätzlich gibt es immer das Problem, wie man sich in bestimmten Situationen richtig verhält. Das Opfer hat vielleicht eine körperliche Auseinandersetzung in Kauf genommen (er war ja jung und sicher gut durchtrainiert), aber natürlich nie und nimmer seinen Tod.

2009 war der Fall Dominik Brunner in München von großem Medienecho begleitet. Ich sehe da Parallelen.

Ansonsten gilt für Beamte außerhalb des Dienstes (nur) eine Wohlverhaltenspflicht. Der Beamte ist beamtenrechtlich nicht verpflichtet, Straftaten außerhalb des Dienstes anzuzeigen oder bei Straftaten einzuschreiten. Tut er das, gelten für ihn nur die Jedermann-Rechte (Notwehr, Nothilfe, allg. Festnahmerecht aus § 127 StPO) und -Pflichten (Pflicht zur Hilfeleistung, Anzeige geplanter Straftaten).


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 10:44
Einige vergessen, dass es noch ein zweites Opfer gab, den Begleiter von Roland S. der ihm zur Hilfe kommen wollte, den haben die Jugendlichen auch mit Fäusten attackiert.

Die Gruppe ging auf den anderen zweiten Mann zu, der dem ersten dem späteren Opfer zu Hilfe kommen wollte...Wurde dort attackiert und am Gesicht schwer verletzt...Bei dem Angriff sollen alle sieben Jugendliche beteiligt gewesen sein...

Pressekonferenz Leiter Kriminalpolizeiinspektion Augsburg G.Zintl

Ob die jungen Tatverdächtigen unter Drogeneinfluss standen, konnten die Ermittler nicht sagen. Zu Alkohol im Blut könne nach der langen Zeit zwischen der Tat am Freitag und der Festnahme am Sonntag nichts gesagt werden, sagte Zintl.

Also schon mal nichts mit Ausreden wie „Wir waren betrunken“...

https://www.n-tv.de/panorama/Feuerwehrmann-durch-Schlag-an-Kopf-getoetet-article21446717.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 10:54
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Also schon mal nichts mit Ausreden wie „Wir waren betrunken“...
Klar kann diese Ausrede kommen und ich denke, die wird auch kommen. Den Herren ist ja im Umkehrschluss auch nicht nachweisbar, dass sie keinen Alkohol getrunken haben. Beziehungsweise der aktuelle Pegelstand wird dann halt geschätzt.

Und ich finde es generell auch mehr als seltsam, dass eine solche Ausrede überhaupt einen positiven Sinn haben soll für die Tatverdächtigen. Ich bin einfach der Meinung, wer Alkohol trinkt und sich anschließend nicht benehmen kann, der ist auch doppelt dafür verantwortlich, nämlich einmal für den Alkoholkonsum- den er dann hätte besser sein lassen sollen und im zweiten Falle auch für sein schlechtes Benehmen. Aber ja, das ist meine persönliche Meinung und die zählt halt nicht.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 11:08
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Also schon mal nichts mit Ausreden wie „Wir waren betrunken“...
Ich denke auch, dass diese Ausrede trotzdem kommen wird. Man hat ja scheinbar während der Fahndung auch in Clubs nachgefragt und eventuell gibt es dort sogar jemanden, der den Alkoholkonsum bezeugen könnte. Auf dem Foto in der Augsburger Allgemeinen sind die Tatverdächtigen ja zudem mit Bechern in der Hand zu sehen und man kann vermutlich nicht beweisen, dass dort eben KEIN Alkohol drin war.

Das mal ganz abgesehen davon, dass ich wie @StreuGut der Meinung bin, wer sich unter Alkoholkonsum nicht im Griff hat, sollte für seine Taten dennoch voll zur Rechenschaft gezogen werden.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 11:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Oder gar Leiter eines Tierversuchslabors... Diese Frage stellt ja - zu Recht - auch Thomas Fischer im SPIEGEL. Juristisch ist sie irrelevant.
Zitat von monstramonstra schrieb:Glaube ich nicht. Das weiß ich.
Du weißt also dass es juristisch keine Rolle spielt, welchen Beruf das getötete Opfer hatte?
Dann müssen wir erstmal klären was du jetzt hier genau unter juristisch verstehst - Anklage, Verhandlung und Urteil oder?

Wenn ja, dann würde mich interessieren woher du weißt, dass es für Anklage, Verhandlung und Urteil irrelevant ist welchen Beruf das getötete Opfer hatte.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 11:41
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Wenn ja, dann würde mich interessieren woher du weißt, dass es für Anklage, Verhandlung und Urteil irrelevant ist welchen Beruf das getötete Opfer hatte.
Warum sollte denn Recht anders ausfallen, wenn die Opfer unterschiedliche Berufe hatten?
Ist, z. B., ein Totschlag, begangen an einem Feuerwehrmann, schwerwiegender als der an ener Toilettenfrau, einem Zoowärter, einem Manager, einem Bankangestellten, einem Mitglied der Strassenreinigung oder was auch immer?
Steht dazu was im Gesetz?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:03
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Wenn ja, dann würde mich interessieren woher du weißt, dass es für Anklage, Verhandlung und Urteil irrelevant ist welchen Beruf das getötete Opfer hatte.
Das weiß ich aus dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung. Weder für den Straftatbestand, der hier in Frage kommt (Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge) noch für die Strafzumessung (§ 46 StGB) spielt der Beruf eines Opfers eine Rolle.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:06
Um was klar zu stellen, für mich ist es völlig gleichgültig welchen Beruf ein Opfer ausgeübt hat.
Es sollte auch vor Gericht keine Rolle spielen. Aber meiner Meinung nach wird es eine Rolle spielen.
Es wurde jemand getötet, der beruflich Leben gerettet hat. So etwas wird doch mit Sicherheit vor Gericht zur Sprache kommen.
Wenn hingegen das Opfer eine Toilettenfrau wäre, wird es freilich niemanden interessieren und man wird vor Gericht kaum erwähnen, wie toll sie die Toiletten geputzt hat. Und Einfluss auf Staatsanwalt und Richter werden die so toll geputzten Toiletten auch nicht haben. Gerettete Menschenleben hingegen vielleicht schon eher.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:10
Zitat von monstramonstra schrieb:https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
Hier geht es um die Täter. Nicht um die Opfer.
Ich weiß schon du wolltest mir damit sagen was ein Rolle spielt. Ja. Danke.
Aber sag mir doch lieber wo steht was KEINE Rolle spielen darf.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:14
Wenn das Opfer Vater von vier unmündigen Kindern ist, die nunmehr als Halbwaisen aufwachsen, dann spielt das bei der Strafzumessung (zu Recht) eine Rolle. Denn dann sind die Folgen der Tat zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB).

Ob das Opfer Sieger bei den Olympischen Spielen war, ob es noch ein langes und glückliches Leben vor sich gehabt hätte oder ob es ein notorisch straffälliger Obdachloser oder Drogenkonsument war, spielt dagegen keine Rolle. Leben ist Leben. Es gibt kein wertvolleres Leben.

Natürlich kann das persönliche Schicksal oder der Beruf des Opfers vor Gericht zur Sprache kommen. Rechtlich hat das keine Bedeutung. Im Übrigen empfehle ich nochmals:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html

Es ist logisch, dass es hier nur um Täter geht, denn nur der wird bestraft. Nicht das Opfer.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:17
Zitat von monstramonstra schrieb:Es ist im Übrigen logisch, dass es nur um Täter geht, denn nur der wird bestraft. Nicht das Opfer.
Ja sorry, hab mich falsch ausgedrückt. Du wolltest mir damit aufzeigen was bei der Strafzumessung eine Rolle spielen darf.
Danke dafür. Kann meinen Beitrag oben leider nicht mehr bearbeiten.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:19
Interessant. Dann gehe ich davon aus, dass auch im Fall des ermordeten Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke dessen Beruf keinerlei Rolle spielen wird. Halt, stopp, das ist natürlich etwas ganz anderes, oder?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:23
Zitat von EgiEgi schrieb:Interessant. Dann gehe ich davon aus, dass auch im Fall des ermordeten Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke dessen Beruf keinerlei Rolle spielen wird. Halt, stopp, das ist natürlich etwas ganz anderes, oder?
Im Fall Lübcke spielt der Beruf eine andere Rolle, weil er unteranderem wegen seiner beruflichen Tätigkeit getötet wurde.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:23
Zitat von StreuGutStreuGut schrieb:Und ich finde es generell auch mehr als seltsam, dass eine solche Ausrede überhaupt einen positiven Sinn haben soll für die Tatverdächtigen. Ich bin einfach der Meinung, wer Alkohol trinkt und sich anschließend nicht benehmen kann, der ist auch doppelt dafür verantwortlich, nämlich einmal für den Alkoholkonsum- den er dann hätte besser sein lassen sollen und im zweiten Falle auch für sein schlechtes Benehmen.
Alkohol am Steuer, wenn man erwischt wird, ist der Führerschein weg, Anzeige, Geldstrafe..

Warum sollte sich Alkohol strafmildernd bei einem Verbrechen auswirken? Verstehe ich nicht.
Wenn man darunter aggressiv wird, weiß man das ja nicht erst seit dem Tag.
Eine Entschuldigung ist es allemal nicht.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:26
Zitat von boraboraborabora schrieb:Warum sollte sich Alkohol strafmildernd bei einem Verbrechen auswirken? Verstehe ich nicht.
Weil Alkohol in großen Mengen dazu breitragen kann, dass sich ein Mensch nicht mehr selbst kontrollieren kann und eigentlich gar nicht weiß was er da macht. Es kann sich strafmildernd auswirken, es kann auch dazu führen, dass eine Schuldunfähigkeit erkannt wird, es muss aber nicht sein.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.12.2019 um 12:27
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Im Fall Lübcke spielt der Beruf eine andere Rolle, weil er unteranderem wegen seiner beruflichen Tätigkeit getötet wurde.
Naja. Also spielt der Beruf des Opfers in einem Strafprozess sehr wohl eine Rolle. Bzw. kann eine Rolle spielen. q.e.d.


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