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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 15:35
Zitat von BasilicaBasilica schrieb:Das stimmt natürlich. Dennoch werden die Anwälte sich nichts ausgedacht haben, was auf dem Video gar nicht zu sehen ist, denn die wissen ja auch, dass das Video der Polizei/Staatsanwaltschaft vorliegt.
Da bin ich jetzt nicht so optimistisch ;) Wenn die Qualität schlecht ist, dann hat man das halt falsch beurteilt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Jain, so ganz unparteiisch sind diese ja auch nicht vorallem erstere.
Wollen wir jetzt in den Bereich der Verschwörungstheorien hinübergleiten?

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 15:39
Zitat von emanonemanon schrieb:Einer sogenannten Dashcam, die eigentlich den Verkehr vor dem Auto filmt. Darauf ist zu sehen, wie es zwischen dem späteren Opfer und den Jugendlichen zu einer Rangelei kommt und auch der Feuerwehrmann einen der Jugendlichen schubst. Dann bekommt er den tödlichen Schlag ab und fällt zu Boden. Laut des Anwalts von einem der mutmaßlichen Täter, weicht das von dem ab, was im Haftbefehl steht. Die Polizei sagt, dass in dem Video nichts zu sehen sei, was einen Schlag gegen den Kopf rechtfertige. Heute Abend wird es in der Moritzkirche eine Gedenkveranstaltung geben. (dc)
Auszug aus dem folgendem Artikel https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalttat-in-augsburg-wirbel-um-privates-video,RkKwDAc (Archiv-Version vom 11.12.2019)


"Die Polizei hatte erklärt, das Opfer sei von der Gruppe umzingelt worden. Dies sei auf dem Video aber nicht zu sehen, so Ruisinger. Deshalb lasse sich der Tatvorwurf der Beihilfe zum Totschlag für seinen 19 Jahre alten Mandanten "auf keinen Fall" halten. Dafür müsse ein Tatbeitrag jedes Einzelnen zu erkennen sein. Der Haftbefehl gegen seinen Mandanten sei zu Unrecht erlassen worden, sagt der Anwalt.

Ähnlich äußert sich Klaus Rödl, der Anwalt eines weiteren Verdächtigen. Auch ihm liegt das Video vor. "Es gab offenbar eine wechselseitige Schubserei", so Rödl. Aber nicht alle standen um den Mann herum. Ein, zwei seien auch weggegangen.

Vorwurf gegen mutmaßliche Mittäter laut Anwalt nicht zu halten
Es sei wichtig, von wem die Aggression ausging, wenngleich die Tat selbst – also der tödliche Schlag durch den Haupttäter – durch nichts zu rechtfertigen sei. Auch nicht durch Notwehr, betont der Anwalt weiter."



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 15:42
manchmal wird einfach vergessen das für die zweite tat alle wegen gemeinschaftlich begangene gefährlich körperverletzung haftbefehle vorliegen.auch für den nur schubser der ja eigentlich schon ein paar meter voruas stand bei der ersten tat,aber dann bei der zweiten tat schwupps natürlich zu der gruppe zurückgegangen ist.
das sind alles aussagen des anwaltes dieses beschuldigten.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 15:45
@rhapsody3004
Wie schon gesagt, die Anwälte können schreiben was sie möchten, bewerten und gewichten werden die/der Richter.
Medial wird bestimmt bis zum eigentlichen Verfahren noch manche Sau durchs Dorf getrieben.
Das ist aber letztendlich irrelevant.
Da immer gleich Extrasystolen zu bekommen ist gewiss nicht gesund.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 15:46
@fleetwood

Die Anwalte wollen auch gar nicht von der zweiten Tat, der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen KV wegkommen - sondern nur von der Beihilfe zum Totschlag bzgl. erster Tat.

Und für wenigstens Zwei aus dieser Gruppe scheint das ja zumindest nicht ganz so ungerechtfertigt zu sein.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 15:49
@rhapsody3004
die frage ist ob für die zweite tat auch u-haft nötig ist,denn die zweite tat ist auch nicht ohne.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 16:12
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Deshalb lasse sich der Tatvorwurf der Beihilfe zum Totschlag für seinen 19 Jahre alten Mandanten "auf keinen Fall" halten. Dafür müsse ein Tatbeitrag jedes Einzelnen zu erkennen sein. Der Haftbefehl gegen seinen Mandanten sei zu Unrecht erlassen worden, sagt der Anwalt.
Wobei der Anwalt die zweite Tat mal ganz geflissentlich unter den Tisch fallen lässt.
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:die frage ist ob für die zweite tat auch u-haft nötig ist,denn die zweite tat ist auch nicht ohne.
Es wurde von @Andante bereits angesprochen, wir dürfen die Verdunklungsgefahr nicht vergessen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 16:43
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das ist keine Verharmsolung der Tat, also des brutalen Schlags gegen den Kopf, sondern die Sicht ihrer Mandanten, keine Beihilfe zu diesem Schlag geleistet zu haben. Und wenn das Video diese Sicht stützt, dann wird das wohl aufgearbeitet.
es gibt halt 2 Opfer.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ja, zumindest kann man das dann ja bei wenigstens zweien aus/von dieser Gruppe annehmen, sollte deutlich ersichtlich sein, dass sich "zwei" vom übrigen Teil der Gruppe abgespalten haben, weggegangen sind, und sich somit vom Hauptereigniss einschließlich der Einkesselung durch die anderen distanziert haben.
theoretisch könnten der eine/die beiden die Gruppe auch verlassen haben, um dem zweiten Mann den Weg abzuschneiden,der seinem Freund zu Hilfe eilen wollte.

man muss wirklich mal abwarten!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 16:51
@Seidenraupe
oder sie sind weggegangen um das zweite opfer auch schon anzugreifen


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 16:53
es könnte auch schon beihilfe zum totschlag sein,weil sie die erste hilfe verhindert haben.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 16:56
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:es könnte auch schon beihilfe zum totschlag sein,weil sie die erste hilfe verhindert haben.
Nein, dass wäre unterlassene Hilfeleistung, aber noch keine Beihilfe an einer Straftat. Denn sonst wären sämtliche Menschen im Umfeld, die keine erste Hilfe geleistet haben, der Beihilfe zum Totschlag schuldig. Und das wäre ja wohl Unsinn.

Sry, du schreibst "verhindert" haben. Ich hab da etwas anderes gelesen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 16:57
Ich weiß, der Fall macht wütend und ich möchte ihn auch garantiert nicht herunterspielen, trotzdem macht dieser Fall wieder deutlich, wie wichtig beide Seiten in unserem Rechtsstaat sind und auch wie gut und wichtig es ist, dass unser Rechtswesen so dermaßen analytisch ist und selbst nur einzelne Wörter bis in ihre Bestandteile zerlegt werden.

Beide Seiten nehmen alles bis ins kleinste Detail auseinander, fügen wieder zusammen und legen vor und am Ende dieser Kette gibt es immer noch einen, der alles Auseinandergenommene, Zusammengefügte und Vorgelegte bewertet und danach dann entscheidet/urteilt.

Ich meine, wir alle können in so eine Situation geraten, in der es am Ende darum geht wie wir einzeln zu bewerten sind.
-Haupttäter oder mehrere?
-Mittäter?
-mittelbarer Täter (Anstifter/Auftraggeber)
-Gehilfe (Beihilfe).
- Von wem ging die allererste Provokation aus? Aggressor schon vorab? Nur auf mutmaßlicher Täterseite und/oder auch gab es auch auf Opferseite Aggressoren?
Und und...


Wenn ich bedenke, wie oft ich früher feiern gegangen bin, mit ganzen Gruppen, wir getrunken und danach noch durch die Stadt gezogen sind - ich hätte für niemanden die Hand ins Feuer legen können.
Wir waren zwar alle immer rechtschaffende Bürger und das bis heute, aber trotzdem hätte ich niemals eine Garantie für Nichts abgeben können.
Situationen können so schnell entstehen und dann eskalieren, nicht nur so welche wie im Fall Augsburg jetzt.
Lasst einfach eure Fantasie spielen, was alles möglich ist/wäre und nur ein einziger muss dabei für einen kurzen Moment so richtig austicken und vor den Behörden würden sich dann die gleichen Fragen wie im Fall Augsburg auftun:
Wer war was genau und wie genau daran beteiligt etc..? Genauer Tathergang?

Spätestens dann würden wir uns doch alle wünschen, dass uns die Justiz nicht alle über einen Kamm scheren sondern messerscharf analysieren und differenzieren würde - und wir ebenso so tatkräftige und gute Anwälte hätten, bekommen würden, die uns im legitimen Rahmen so gut es geht aus der Schusslinie nehmen würden. Uns Rechtsbeistand leisten würden. Nicht erst bei Gericht, wenn es so weit kommen sollte, sondern auch schon vorher während des Ermittlungsverfahrens.

Letzendlich und so traurig dieser Fall auch ist, sollten wir aber auch dankbar für unseren Rechtsstaat sein und auch dankbar dafür, dass es jede Seite ( EB und Zuspieler+Ankläger sowie auch Verteidiger und Richter/Gerichte in verschiedenen Instanzen) gibt und wir auch im Fall Augsburg den Verteidigern aller sieben eine wichtige Daseinsberechtigung zugestehen müssen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:00
@rhapsody3004

Guter Beitrag, wenn ich so an früher denke, dann geht mir da ähnliches durch den Kopf. Und du hast volkommen recht, wir können schon froh sein, dass es so läuft wie es läuft, auch wenn es manchmal unverständlich wirkt und sich zum Teil die sofortige Härte der Justiz gewünscht wird.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:04
@Bone02943
jemand der erste hilfe verhindert und somit zum taterfolg(sorry pitätlos) beiträgt kann der beihilfe angeklagt werden.das opfer hätte dadurch ja auch überleben können,man wusste da ja noch nicht das es keine hilfe hätte mehr geben können.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:15
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:jemand der erste hilfe verhindert und somit zum taterfolg (sorry pitätlos) beiträgt kann der beihilfe angeklagt werden.das opfer hätte dadurch ja auch überleben können,man wusste da ja noch nicht das es keine hilfe hätte mehr geben können.
Du schreibst von Taterfolg. Hier ist allerdings von Tat die Rede.

https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html
§ 27 - Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) 1Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. 2Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Die Hilfe dürfte sich auf das Umzingeln beziehen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:26
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:jemand der erste hilfe verhindert und somit zum taterfolg(sorry pitätlos) beiträgt kann der beihilfe angeklagt werden.das opfer hätte dadurch ja auch überleben können,man wusste da ja noch nicht das es keine hilfe hätte mehr geben können.
Würde auch noch einen Schritt weiter gehen.

Jemand der bewusst vorab eine Gefahrensituation herbeigeführt hat, durch diese Gefahrensituation es überhaupt erst möglich gewesen ist, dass ein anderer (Opfer) verletzt wird und danach dann noch nicht mal Hilfe dem Verletzten gegenüber geleistet wird - also ich weiß nicht..
Da wäre zumindest nach meinem Verständnis nicht nur Beihilfe zum.. drin, sondern eben auch Straftat XY (Totschlag) durch Unterlassen.
Diejenigen, die überhaupt erst eine Gefahrensituation geschaffen haben, haben sich ja allein nur dadurch schon in die Position der Garantenstellung (§ 13 StGB) begeben.

Ich sage nicht, dass das im Fall Augsburg auch tatsächlich so sein muss, gewesen ist, die EB werden es besser wissen als ein Laie wie ich - trotzdem würde ich es nicht als zu abwegig betrachten.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:29
@emz
tat und taterfolg sind hier gleich,weil es um totschlag geht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
Beihilfehandlung "Hilfe geleistet hat"
Für die Beihilfehandlung soll dabei nach überwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:36
@rhapsody3004
es hätte ja auch nur gefährliche körperverletzung (schwere KV)bei dem ersten opfer sein können.
ich glaube nicht das es nur das umziengeln bei dem ersten opfer ist.
Die polizei hat videos vom tatablauf und ich glaube auch nicht das ohne weiteres haftbefehle wegen beihilfe zum totschlag erlassen werden.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:40
@fleetwood

Das wäre dann ja unerheblich.

Also zumindest muss jemand nicht erst aktiv KV begehen sondern selbstverständlich auch nur durch Unterlassen (Nichtstun) mit Verweis auf §13 StGB wäre das möglich, wenn deutlich werden würde, dass vorab eine Gefahrensituation herbeigeführt worden wäre, die die KV dann überhaupt erst hat möglich werden lassen, man diese aber einfach geschehen lassen hat. Unterlassen hat den Erfolg (KV zb.) abzuwenden/zu verhindern.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 17:44
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:ich glaube auch nicht das ohne weiteres haftbefehle wegen beihilfe zum totschlag erlassen werden.
Jedenfalls wurde in der PK gesagt, dass gegen die sechs Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Beihilfe zum Totschlag erlassen wurde.


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