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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:00
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Andante schrieb:
Ob, sofern beim Täter überhaupt vorhanden und nachweisbar, ein Motiv "Herstellung der Ehre" ohne weiteres als niedriger Beweggrund im Sinne von § 211 StGB angesehen werden kann, ist sehr die Frage.
Sowas gilt bei einigen Gerichten eigentlich eher als strafmindernder Faktor.
Ist das zufällig darauf begründet bzw. zurückzuführen, dass die Ehre grundsätzlich ein schützenswertes- und ebenso ein verteidigungswürdiges Rechtsgut ist?

Ich möchte hier sicherlich nicht behaupten, dass hier Notwehr beim Haupttäter vorgelegen hat. Nein! Der Schlag bleibt nach aktuellem Kenntnisstand ungerechtfertigt und wäre zudem so oder so unverhältnismäßig gewesen, wenn man die Rechtsgüterabwegung ganz genau nehmen würde. Die Ehre wiegt niedriger als Leib und Leben, die höchsten Rechtsgüter, die es gibt. Hier wäre ein angemessenes Reagieren (Verteidigen) besser gewesen, aber garantiert kein Schlag gegen den Kopf.


Aber zumindest unter diesem Hintergrund könnte ich mir das bzgl. der Strafmilderung (zu Gunsten des Täters bei der Strafzumessung) vorstellen, wenn der Täter zumindest geglaubt hat seine Ehre wieder herstellen zu müssen, obwohl es gar nicht nötig gewesen wäre noch dazu auch total unverhältnismäßig gewesen ist - das Wie.

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:01
Zitat von Myth_HunterMyth_Hunter schrieb:Der Rechtsstaat ist doch nur noch Fragmenthaft erhalten. Wenn du dein Parkticket nicht zahlst oder schwarz fährst als arbeitender Dullie kannst du mit dem vollen Rechtsweg rechnen.
Ich habe eben zähnekirschend ein Knöllchen von 43 € bezahlt,was ich ziemlich ungerecht empfand,aber morgen wieder vergessen habe.

Wenn ich allerdings je in Verlegenheit kommen sollte,evtl. zwei oder sogar fünf Jahre in den (im Fall Augsburg Jugend)Knast zu müssen,wäre ich schon froh,wenn da jemand mit Ahnung genau draufschaut und sich im Zweifel eher für den Angeklagten einsetzt.

Insofern passt der Vergleich nicht ganz....


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:04
Zitat von soomasooma schrieb:Mordmerkmale sehe ich keine, auch den Totschlag nur bedingt. Es geht ja um einen einzigen Schlag, nicht um "zu Tode prügeln". Vielleicht bleibt es ja sogar nur bei Körperverletzung mit Todesfolge
Das vermute ich auch, bei jeder Prügelei kann ein Schlag tödlich sein. Im letzten Jahr gab es mehr als 140000 Fälle von vollendeter schwerer oder gefährlicher Köperverletzung und 88 Körperverletzungen mit Todesfolge.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dabei ergibt sich aus dem Gesetzestext selbst, was Sache ist. Jurastudenten lernen schon folgendes im ersten Semester "Gesetzeslektüre erleichtert die Rechtsfindung ungemein".
Bei einigen Paragraphen habe ich aber schon das Gefühl, dass da jede Menge Interpretationsspielraum bleibt und Juristen unterschiedlich auslegen müssen und je besser das bei den Prüfern einschließlich wie gut die Begründung für die Auslegung bei den Prüfern ankommt - umso mehr Punkte kann man auch kassieren. Mehrere Wege führen zwar nach Rom, wären/sind richtig, aber nicht jeder Weg bringt die gleiche Punktzahl.
Was anderes soll es allerdings sein, wenn man sich schon gewissen Grundsatzurteilen bedienen kann, diese heranzieht anstatt noch irgendetwas auszulegen, weil durch Grundsatzurteile nicht mehr vonnöten.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:17
In einem ähnlichen Fall bekam der Hauptverdächtige 4 Jahre und 6 Monate. Hier wurde allerdings noch auf das Opfer am Boden eingeprügelt.
... Das Landgericht Berlin hat im Fall des tödlichen Angriffs auf den damals 20 Jahre alten Jonny K. im Oktober 2012 den Angeklagten Onur U. wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und die übrigen fünf Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts provozierte der ausgebildete Boxer Onur U. in den frühen Morgenstunden des 14. Oktober 2012 am Alexanderplatz zunächst Jonny K. und dessen Begleiter und versetzte Jonny K. dann unerwartet einen wuchtigen Faustschlag in das Gesicht, der bereits für sich genommen nicht ausschließbar todesursächlich gewesen ist. Unmittelbar anschließend griffen alle sechs Angeklagten massiv die beiden provozierten Personen an. Im Verlauf der Auseinandersetzung stürzte Jonny K. zu Boden und schlug mit dem Kopf auf das Straßenpflaster. Mehr als zwei Personen aus der Gruppe der Angeklagten traten dem regungslos auf dem Boden liegenden Jonny K. mehrfach gegen den Körper und mindestens zweimal gegen den Kopf. Entweder durch die Gewalteinwirkungen gegen den Kopf oder durch den Sturz auf das Straßenpflaster erlitt Jonny K. massive Hirnblutungen, die zu seinem Tod führten. Der Begleiter erlitt durch den Angriff der Angeklagten Knochenbrüche und Prellungen.
https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_5-StR-3814_Verurteilungen-im-Fall-Jonny-K-rechtskraeftig.news17973.htm


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:23
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:In einem ähnlichen Fall bekam der Hauptverdächtige 4 Jahre und 6 Monate. Hier wurde allerdings noch auf das Opfer am Boden eingeprügelt.
Das erscheint mir bis auf den hier diskutierten Straftatbestand und der Gruppendynamik gar nicht ähnlich zu sein, die hätten in Bayern vermutlich an die 10 Jahre und zwar für Totschlag bekommen.

Ein ausgebildeter Boxer, der den Kampf provoziert, so derbe zuschlägt, dass hier nicht ausgeschlossen werden konnte, dass schon der erste Schlag möglicherweise tötlich war und dann noch auf den regungslos am Boden liegenden eintreten und zwar auch gegen den Kopf.

Das klingt doch schon eher nach Kuscheljustiz, zumal der sicher mit seinen Freunden nicht das erste Mal Gewaltdelikte verübt hat.

Wenn man die gleichen Maßstäbe ansetzt bekommt die Gruppe 6 Monate Bewährung ;)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:34
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Das klingt doch schon eher nach Kuscheljustiz, zumal der sicher mit seinen Freunden nicht das erste Mal Gewaltdelikte verübt hat.
Das hat damit nichts zu tun: der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, die STA hatte 5,5 Jahre gefordert.

Im Jugendstrafrecht kann maximal nur mit bis zu 10 Jahren bestraft werden.


Und:
Schlägerei mit Todesfolge

Als besondere Herausforderung in der Rechtsprechung gestalten sich Fälle, bei denen die Körperverletzung im Rahmen einer Schlägerei verübt wurde. Generell macht sich nach § 231 StGB jeder strafbar, der sich an einer Schlägerei beteiligt. Dabei kann als Beteiligter auch jeder gelten, der die angeheizte Stimmung befeuert und einzelne Schläger antreibt, ohne selbst zuzuschlagen.

Kommt es im Zuge einer massiven Schlägerei zum Tod eines Opfers kann die Körperverletzung mit Todesfolge in einem solchen Fall generell angenommen werden. Allerdings gestaltet es sich dann meist schwierig, den Schuldigen herauszufiltern, dessen Schlag, Tritt o.a. schließlich den Tod des Opfers verursacht.

Ist dies nicht möglich, so muss für alle Beteiligten der Grundsatz in dubio pro reo (“Im Zweifel für den Angeklagten.”) gelten. Die Veruteilung aufgrund einer Körperverletzung ist damit generell für alle möglich, die Todesfolge kann dabei jedoch keiner einzelnen Person zuordnet werden, wodurch die Ahndung des Todes ausbleiben muss. So bleibt Paragraph 231 schließlich auch bei den Bestimmungen des Strafmaßes in § 227 ungenannt.
https://www.koerperverletzung.com/todesfolge/


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:34
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Ein ausgebildeter Boxer, der den Kampf provoziert, so derbe zuschlägt, dass hier nicht ausgeschlossen werden konnte, dass schon der erste Schlag möglicherweise tötlich war und dann noch auf den regungslos am Boden liegenden eintreten und zwar auch gegen den Kopf.
Macht tatsächlich einen Unterschied.
Gilt eigentlich für alle Personen, die irgendwie besonders geschult/erfahren hinsichtlich gewisser Sportarten sind und gewisse Techniken im Alltag anwenden/missbrauchen.

Bei solchen Fällen dürfte sich dann leichter ein bedingter Vorsatz herleiten lassen, selbst wenn es nur ein einziger Faustschlag oder Tritt ohne weiteres gewesen wäre.



War aber beim Haupttäter im Fall Augsburg nicht der Fall. Es gab auch keinen gefährlichen Gegenstand oder eine Waffe - sondern nur die nackte Faust. Ebenso gab es auch nur "einen"- und nicht mehrere Schläge oder gar Fußtritte gegen den Kopf, die einen lebensbedrohlichen Zustand hätten herbeiführen können. Nein.
Hier war nichts der Fall:
Ein "einziger" roher Faustschlag führte zum Tod. Zwar gegen den Kopf, aber ob das tatsächlich für einen bedingten Vorsatz und somit für Totschlag ausreicht, ich bin gespannt. Ich denke "nicht", dass der Haupttäter damit hätte rechnen können/müssen und es einfach nur hingenommen hat, dass sein Gegenüber dadurch, durch den Schlag, eventuell sterben könnte.

Sehe hier auch nur laienhaft die KV mit Todesfolge. Mehr irgendwie nicht.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 15:58
Angenommen der 17 Jährige hat sich provoziert gefühlt, nur einen einzigen Faustschlag ausgeführt, war angetrunken und wäre vorher nicht polizeilich aufgefallen.

Wenn das o.g. so gewesen wäre, wie sollte der Eurer Meinung nach bestraft werden?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 16:15
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bei einigen Paragraphen habe ich aber schon das Gefühl, dass da jede Menge Interpretationsspielraum bleibt und Juristen unterschiedlich auslegen müssen und je besser das bei den Prüfern einschließlich wie gut die Begründung für die Auslegung bei den Prüfern ankommt - umso mehr Punkte kann man auch kassieren.
Na ja, Gesetze müssen nun mal abstrakt formuliert sein, also ein Grundgerüst liefern, um möglichst viele Lebenssachverhalte zu erfassen. Den konkreten Fall dann unter dieses Grundgerüst zu subsumieren und im Einzelfall zu entscheiden ist Sache der Gerichte.

Wenn etwa ein Gesetz für eine bestimmte Tat einen Strafrahmen von ... bis.... Jahren Freiheitsstrafe vorsieht oder eine Geldstrafe in Höhe von... bis...., ist es Aufgabe des Gerichts, bei erwiesener Tat die konkrete Höhe der Freiheits- oder Geldstrafe festzulegen. Das wiederum ist vom Einzelfall abhängig, also der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, seiner individuellen Reue, Einsichtsfähigkeit, dem Verhalten des konkreten Opfers, kurz: von den Umständen des jeweils zur Entscheidung stehenden Falles.

Mit Interpretation eines Gesetzes hat es auch wenig zu tun, wenn einfach ein Sachverhalt nicht aufgeklärt ist oder nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden kann. Die Schwierigkeiten liegen meistens nicht im Rechtlichen, sondern im Tatsächlichen. Jeder Jurist kann jeden Sachverhalt ganz prima und schnell rechtlich beurteilen - aber nur, wenn er ganz genau weiß, was sich abgespielt hat. Weiß er nicht genau, was sich abgespielt hat, ist die rechtliche Bewertung halt kaum möglich. Wir sehen das ja im Fall Augsburg. Wenn man wüsste, was genau los war und was die Tatverdächtigen im einzelnen gemacht und sich dabei gedacht haben, wüsste man, ob es Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, schwere Körperverletzung, Beihilfe oder Anstiftung zu irgendetwas davon oder sonstwas bei jedem ist. So weiß man erst mal wenig, bis die Ermittlungen weiter fortgeschritten sind.

Auf der Uni bekommt der Jurastudent Fälle, die er nach allen Regeln der Kunst rechtlich bewerten soll. Bei diesen Fällen ist allerdings der Sachverhalt unstrittig, er steht fest. Später im Referendariat kommt der Praxisschock: Da hat man es dann mit lauter Lebenssachverhalten zu tun, wo alles strittig und unklar ist, wo Beteiligte lügen, dass sich die Balken biegen, Zeugen einander widersprechende Angaben machen, es keine oder nur gefälschte Unterlagen gibt, etc. Da ist es dann nicht so leicht mit der schnellen zutreffenden rechtlichen Bewertung.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 16:18
@JosephConrad


'Prvoziert gefühlt' ist schon mal für den Arsch, kann jeder behaupten und jeder hat die Pflicht, sich so weit im griff zu haben, andere nicht anzugreifen.

Ein Faustschlag gegen den Kopf, der schon sehr hart gewesen sein muss: Man muss mit dem Tod als eine von mehreren möglichen Folgen rechnen.

Angetrunken war er freiwillig, also wieder für den Arsch.

Polizeibekannt schließt ja 'vorher nicht aufgefallen' aus.

Er hat den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Immerhin hat er doch gesehen, dass das Opfer umfiel und nicht wieder aufstand. Geholfen hat er nicht, obwohl er dies verursacht hat. Daher bedingter Tötungsvorsatz:

10 Jahre Jugendstrafe, mehr geht ja nicht.
Und selbstverständlich müsste er meines Erachtens lebenslang zahlen. Immerhin hat er einen Menschen getötet, der auch Angehörige zu versorgen hat.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 17:04
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein Faustschlag gegen den Kopf, der schon sehr hart gewesen sein muss: Man muss mit dem Tod als eine von mehreren möglichen Folgen rechnen.
Wir wissen es in diesem Fall noch nicht, aber häufig ist bei solchen Situationen die Ursache für die schweren (oder tödlichen) Verletzungen nicht der eine laienhafte Schlag, sondern ein unglücklicher Sturz auf zB harten und oder spitzen Untergrund oder eine Vorerkrankung. Auf jeden Fall besagt die Statistik, dass man unter normalen Umständen nicht mit dem Tod als Folge eines Faustschlags rechnen muss, dies ist sogar sehr unwahrscheinlich.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im letzten Jahr gab es mehr als 140000 Fälle von vollendeter schwerer oder gefährlicher Köperverletzung und 88 Körperverletzungen mit Todesfolge.



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 17:11
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das hat damit nichts zu tun: der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, die STA hatte 5,5 Jahre gefordert.

Im Jugendstrafrecht kann maximal nur mit bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Ja das ist bekannt, trotzdem ist die Situation deutlich krasser gewesen und hier ist nunmal ein anderes Bundesland verantwortlich.

Im hiesigen Fall wird ein Mitglied der Gruppe, der nur tatenlos danebensteht wegen Beihilfe zum Totschlag (nach nur einem Schlag) angeklagt.

Im anderen Fall teilt ein erfahrener Boxer aus und die Gruppe schlägt und tritt auch auf den am Boden liegenden Bewusstlosen noch ein bis er stirbt.

(beides jetzt mal plakativ und verkürzt zusammen gefasst)

Meine Meinung: In dem Berliner Fall würde ich schon eher auf gemeinschaftlich begangen Totschlag plädieren da ich hier mindestens bedingten Vorsatz bei allen Mitgliedern der Gruppe sehe.

Wenn für den Berliner Fall 4 Jahre bei rumkommen, dann könnte man bei gleichen Maßstäben hier schon fast mit einem "Freispruch" rechnen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 17:17
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Wenn für den Berliner Fall 4 Jahre bei rumkommen, dann könnte man bei gleichen Maßstäben hier schon fast mit einem "Freispruch" rechnen.
Oder mit einer Bewährungsstrafe? Aber ich tippe eher auf 2-3 Jahre o.B., wg. der Drogendelikt-Vorgeschichte.
...

Zwei Jahre nach einer tödlichen Vorfall beim Freudenstädter Stadtfest hat das Landgericht Rottweil den damaligen Angreifer zu einer Jugendstrafe verurteilt. Doch ins Gefängnis muss er nicht.

Rottweil - Der Jugendliche, der vor zwei Jahren beim Stadtfest in Freudenstadt einen anderen jungen Mann mit einem Faustschlag getötet hat, muss nicht ins Gefängnis. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verurteilte den damals 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren und setzte sie zur Bewährung aus. Es sei die erste Jugendstrafe für den Angeklagten. Aufgrund seiner „mittlerweile eingetretenen Lebensverhältnisse“ sei nicht mit weiteren Straftaten zu rechnen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, das wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nichtöffentlich tagte.

...

Angeklagter über vermeintliche Lüge erbost

Der Angeklagte war erbost über die vermeintliche Lüge der Gruppe um das spätere Opfer. Er wurde mehrmals handgreiflich. Dies nahm der 21-jährige Begleiter des Opfers zum Anlass, dem Angeklagten einen Fausthieb gegen den Kopf zu versetzen. Der Angeklagte ging zu Boden, rappelte sich aber auf und verfolgte die flüchtende Gruppe. Dabei kam es zu dem – nicht gerechtfertigten – tödlichen Faustschlag gegen den Kopf des 19-jährigen Opfers.

Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Die Vollstreckung der Jugendstrafe setzte die Kammer zur Bewährung aus, da nicht mit weiteren Straftaten des Angeklagten innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit zu rechnen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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19.12.2019 um 17:21
Zitat von Myth_HunterMyth_Hunter schrieb:Aber wenn du am Glühweinstand jemand aus dem Leben boxt
Wie, die waren alle miteinander Glühwein saufen? Typisch deutsch, immer voll! :troll:

Nee, mal im Ernst: Wenn Du auf das Video/die Videos pochst, sollten wir den Tatort nicht nach Gutdünken verlegen, nur weil es dann rühriger klingt.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:'Provoziert gefühlt' ist schon mal für den Arsch, kann jeder behaupten und jeder hat die Pflicht, sich so weit im griff zu haben, andere nicht anzugreifen.
Naja, ich gebe dabei zu bedenken: Irgendwie hat sich das Opfer anscheinend auch provoziert gefühlt, sonst hätte er doch sicher nicht ermahnt.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 17:47
Zitat von soomasooma schrieb:Wie, die waren alle miteinander Glühwein saufen? Typisch deutsch, immer voll! :troll:
Wo wurde das erwähnt, dass alle miteinander Glühwein „saufen“ waren?
Das finde ich jetzt aber sehr übertrieben..."Typisch deutsch immer voll".
Ob das Opfer volltrunken war, wissen wir nicht...Wenn jemand auf dem Christkindlesmarkt einen Glühwein trinkt, na und....
Ich kann echt nur noch mit dem „Kopf schütteln“.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 17:58
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im Jugendstrafrecht kann maximal nur mit bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Ja das ist bekannt,
So generell kann man das aber trotzdem nicht sagen.
Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 kann das im Jugendstrafrecht auch mal bei 15 Jahren liegen.
https://dejure.org/gesetze/JGG/105.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 18:11
@emz
Stimmt, da steht bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld. Danke ...


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 18:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn etwa ein Gesetz für eine bestimmte Tat einen Strafrahmen von ... bis.... Jahren Freiheitsstrafe vorsieht oder eine Geldstrafe in Höhe von... bis...., ist es Aufgabe des Gerichts, bei erwiesener Tat die konkrete Höhe der Freiheits- oder Geldstrafe festzulegen. Das wiederum ist vom Einzelfall abhängig, also der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, seiner individuellen Reue, Einsichtsfähigkeit, dem Verhalten des konkreten Opfers, kurz: von den Umständen des jeweils zur Entscheidung stehenden Falles.
Absolut korrekt.
Deshalb ist es ja auch eigentlich sinnlos auf andere Fälle zu verweisen, diese miteinander zu vergleichen, weil selbst wenn es zig ähnlich gelagerte oder sogar absolut gleiche Fälle geben würde - so sind spätestens der oder die Täter und ihr gesamter Background vollkommen individuell und die dadurch verhängten Strafmaße total unterschiedlich.

A bekommt Bewährung. B bekommt für exakt dassselbe Verbrechen in allen Einzelheiten dieselbe Freiheitsstrafe, die allerdings nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Oder gänzlich eine höhere Freiheitsstrafe als A, die erst gar nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die Gründe findet man dann bei den verschiedenen Individuen (Tätern). Die Strafzumessung erlaubt enorme Spielräume innerhalb eines festgelegten Strafrahmens auf dem Papier und Richter berücksichtigen vieles. Manches glaube ich müssen sie sogar zwingend berücksichtigen.


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