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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 11:44
habe ihm ein seitlich von ihm stehender Mitbeschuldigter - tödliche Verletzungen billigend in Kauf nehmend - einen gezielten und derart wuchtigen Schlag mit der Faust gegen die linke Gesichtshälfte versetzt, dass der Kopf in solch hoher Geschwindigkeit nach rechts geschnellt sei, dass dessen Hirngrundschlagader eingerissen sei. Hierbei sei es zu einer schlagartigen massiven Blutansammlung im Gehirn des Geschädigten gekommen, weshalb dieser - wie alle Beschuldigten billigend in Kauf genommen hätten - augenblicklich verstorben sei. Der wenige Meter entfernt stehende zweite Geschädigte sei, als er dies gesehen habe, herbeigeeilt, um zu helfen. Daraufhin hätten alle sieben Beschuldigten entschieden, nunmehr ihn zu attackieren. Sie hätten ihm in der Folge zahlreiche Schläge gegen den Gesichtsbereich und diverse Schläge und Tritte gegen den Körper versetzt. Alle hätten dabei die Handlungen der anderen gebilligt. Der Geschädigte habe einen Jochbeinbruch, eine Platzwunde am linken Auge, eine Prellung sowie starke Schmerzen erlitten und einer stationären Behandlung bedurft. Das Gericht bewertete das Verhalten des Beschwerdeführers als Beihilfe zum Totschlag in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und stützte den dringenden Tatverdacht vor allem auf Erkenntnisse aus Videoaufzeichnungen.
zumindest weiß man jetzt, welche GEwalt verübt wurde , dass der Schlag wirklich sehr massiv war .
Desweiteren , dass mehrere TV an der folgenden Körperverletzung beteiligt waren.

Ich hoffe doch, dass gegen mehrere TV zumindest wegen schwerer Körperverletzung weiter ermittelt und hoffentl. angeklagt wird und sie für die begangene KV verurteilt werden.

Dass keine hinreichenden Haftgründe für die Gruppenmitglieder vorliegen macht sie nicht zu Unschuldsengeln!
Die Zugehörigkeit der Beschuldigten zu einer gewaltbereiten Gruppe „Oberhausen 54“ sei nicht durch belastbare Fakten belegt
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-017.html;jsessionid=36B4341B2383056CE1EF56F5FCFCA71D.1_cid361


hier sehe ich die Ursache der Entscheidung, alle Gruppenmitglieder in U-Haft zu nehmen:
die mutmaßl Bildung einer gewaltbereiten Gruppe. aber zu REcht moniert das Verfassungsgericht: dies müsste aber belastbar nachgewiesen werden.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 13:37
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:zumindest weiß man jetzt, welche GEwalt verübt wurde , dass der Schlag wirklich sehr massiv war .Desweiteren , dass mehrere TV an der folgenden Körperverletzung beteiligt waren.
Das Zitat ist aus der Kammer-Entscheidung des BVerfG?

In der Tat, so war der Tathergang noch nicht bekannt. Er zeugt von einem hohen Maß an Gewaltbereitschaft und erklärt dann doch ein Stück weit die Motivation der Strafverfolgungsbehörden, hier hart durchzugreifen.

Aber dafür gibt es halt rechtliche Grenzen. Die sind nicht beachtet worden. Die ausführliche Begründung zeigt, dass das BVerfG über den Einzelfall hinaus die rechtsstaatlichen Grenzen der Verhängung von Untersuchungshaft aufzeigen wollte.

Die Ahndung der Taten selbst wird dann in einem Gerichtsverfahren erfolgen. Das ist dann auch der richtige Ort.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 22:40
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Ich hoffe doch, dass gegen mehrere TV zumindest wegen schwerer Körperverletzung weiter ermittelt und hoffentl. angeklagt wird und sie für die begangene KV verurteilt werden.

Dass keine hinreichenden Haftgründe für die Gruppenmitglieder vorliegen macht sie nicht zu Unschuldsengeln!
Natürlich, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren geht weiter und das ist auch gut so. Die Personen, um die es hier geht, sollte man nun wirklich nicht zu armen Opfern machen. Das BVerfG hat vollkommen korrekt entschieden, aber es ging allein um die Frage der U-Haft. Insofern schliesse ich mich @monstra an.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 22:49
@Rick_Blaine
@monstra
ich bin vollkommen bei euch, was die Prüfung des Haftgrundes und die Anordnung der U-Haft angeht (man lernt dazu)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 22:53
Erstaunlich(und erfreulich) wie schnell hier auch schon gepostet wurde warum die U-Haft als solche nicht stand hält und vorallem dann im zweiten Akt völlig ad absurdum geführt wurde. Auch wenn viele sowas nicht hören wollten.

Ein glück das dieser Staat ein Bundesverfassungsgericht hat, was solchen Spielchen seine Grenzen aufzeigt. Fragt sich nur ob sowas auch vernünftig aufgearbeitet wird. Was meiner Meinung nach sehr wichtig wäre, denn sonst könnte man meinen in Augsburg regiert der Volkszorn.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

14.03.2020 um 19:53
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:hier sehe ich die Ursache der Entscheidung, alle Gruppenmitglieder in U-Haft zu nehmen:
die mutmaßl Bildung einer gewaltbereiten Gruppe. aber zu REcht moniert das Verfassungsgericht: dies müsste aber belastbar nachgewiesen werden.
Wie hier schon einige richtig geschrieben haben, betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lediglich die Frage der U-Haft, sagt aber nichts über den Ausgang des Strafverfahrens und schlussendlich das Urteil in diesem Strafverfahren aus.

Im Kern sagt das Bundesverfassungsgericht, dass es ihm im Beschluss des OLG in Bezug auf die U-Haft an hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine gemeinschaftliche Tatbegehung und damit einhergehend an einer individuellen Betrachtung und Würdigung des Tatbeitrages jedes Gruppenmitglieds gefehlt hat:
Wie das Oberlandesgericht im Ansatz zutreffend ausführt, ist die physische Präsenz an einem Tatort für sich genommen nicht strafbar. Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts geht demgegenüber nicht hervor, woraus sich ein konkreter Tatbeitrag oder zumindest ein Vorsatz des Beschwerdeführers bezüglich des sofort tödlichen Schlags gegen den Kopf des Geschädigten ergeben sollte.

Das Oberlandesgericht differenziert nicht zwischen den einzelnen Beschuldigten und den beiden ihnen vorgeworfenen Taten. Wenn es im Rahmen einer „Gesamtbetrachtung“ sowohl eine gleichwertige Beteiligung der sechs Beschuldigten an dem von dem Haupttäter ausgeführten Schlag als auch eine von allen Beschuldigten mittäterschaftlich begangene Körperverletzung annimmt, hätte es dies konkret anhand des Inhalts der
Videoaufzeichnungen und der Zeugenaussagen begründen müssen.
Es genügt insoweit nicht, wenn es seine Sachverhaltswürdigung pauschal - und daher nicht näher nachvollziehbar - damit begründet, dass sie sich mit „ausreichender Deutlichkeit“ aus den vorliegenden Beweismitteln ergebe.

Auch die abstrakten Ausführungen des Oberlandesgerichts zur objektiven Gefährlichkeit gruppendynamischer Prozesse enthalten keinerlei Feststellungen insbesondere zur subjektiven Tatseite, sondern lassen die hierfür wesentlichen Gesichtspunkte vielmehr ausdrücklich offen. Dass das Landgericht - wie das Oberlandesgericht kritisiert - den Sachverhalt in individuelle Handlungen der jeweiligen Beschuldigten „zerlegt“ hat, erscheint daher nicht verfehlt, sondern vielmehr einfach- wie verfassungsrechtlich geboten.

Eine strafrechtliche Verfolgung setzt die individuelle Vorwerfbarkeit eines sozialethischen Fehlverhaltens, also eine individuelle Schuld voraus. Das Oberlandesgericht wäre somit gehalten gewesen, anstelle einer rein gruppenbezogenen „Gesamtbetrachtung“ eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten, insbesondere des Beschwerdeführers, darzulegen und zu begründen.



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

14.03.2020 um 20:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:und damit einhergehend an einer individuellen Betrachtung und Würdigung des Tatbeitrages jedes Gruppenmitglieds gefehlt hat:
Ergänzung: Dem BVerfG fehlte diese individuelle Betrachtung natürlich ganz speziell im Hinblick auf den Beschwerdeführer, also das Gruppenmitglied, das die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

14.03.2020 um 23:07
@Andante
ich habe das so weit verstanden und habe keinerlei Schwierigkeiten dem OLG zu folgen (wie gesagt, ich lerne dazu)

dennoch wollte ich den mutmaßl. Tathergang, weil hier oft die Wucht eines einzelnen Schlages in Zweifel gezogen wurde, zitieren.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

18.03.2020 um 15:49
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb am 14.03.2020:dennoch wollte ich den mutmaßl. Tathergang, weil hier oft die Wucht eines einzelnen Schlages in Zweifel gezogen wurde, zitieren.
Die ausführliche Begründung des Beschlusses des BVerfG liegt hier vor:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/03/rk20200309_2bvr010320.html

Dort findet man den Tatablauf ab Abschnit 17 und es stellt sich insgesamt anders dar, als man es bisher kannte. Ich spare mir hier meinen Kommentar, das sollte man einfach lesen, und auch beachten, wie der Streit angefangen hatte.

Außerdem denke ich wird es auch der Strafprozess Fragen klären müssen, welche z.B. in folgendem Artikel ein Traumatologe versucht zu beantworten, ohne eine befriedigende Antwort zu finden.

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Nach-der-Attacke-in-Augsburg-Wie-kann-ein-Schlag-toedlich-sein-id56218141.html

Er hält dort ein Aneurysma des Opfers für möglich, aber sagt im gleichen Atemzug, dass dies natürlich ohne die Akten Spekulation sei. Da man nun aus dem BVerfG-Beschluss von dem Einriss der Schlagader erfahren hat, kann das mit eine Ursache gewesen sein.

Die Wertung, welche das OLG München hier durchgeführt hat bzgl. der Stärke des Schlages ist daher erst möglich, wenn diese Fragen geklärt sind und dazu dient das Hauptverfahrens.
Zitat von AndanteAndante schrieb am 14.03.2020:Dem BVerfG fehlte diese individuelle Betrachtung natürlich ganz speziell im Hinblick auf den Beschwerdeführer, also das Gruppenmitglied, das die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
Wie man dem BVerfG-Beschluss entnehmen kann, lag das durch den Beschluss des LG Augsburg dem BVerfG schon vor und wird im Beschluss auch inhaltlich beschrieben.
Zitat von AndanteAndante schrieb am 14.03.2020:Wie hier schon einige richtig geschrieben haben, betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lediglich die Frage der U-Haft, sagt aber nichts über den Ausgang des Strafverfahrens und schlussendlich das Urteil in diesem Strafverfahren aus.
Ab Abschnitt 17 des BVerfG-Beschlusses kann man die Beurteilung des LGs nachlesen. Sicherlich betrifft das alles nur die Frage der U-Haft, aber etwas mehr Einblick hat man damit nun schon erhalten. Da das LG hier schon die Videoaufzeichnung ausgewertet hatte, sind bzgl. demjenigen, welcher die Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte, Überraschungen kaum zu erwarten. Ich sehe dort keine Beihilfe, vielleicht unterlassene Hilfeleistung.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

18.03.2020 um 16:12
Zitat von JamesBraggJamesBragg schrieb:Dort findet man den Tatablauf ab Abschnit 17
Muss mich korrigieren, ab Abschnitt 15 ist der Tatablauf zu finden, den das LG mittels der Videoaufzeichnung gesehen hat.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

18.03.2020 um 16:33
Zitat von JamesBraggJamesBragg schrieb:und es stellt sich insgesamt anders dar, als man es bisher kannte
Angenommen/spekuliert wurde das (hier) ja schon früher, bekannt war es inzwischen eigentlich auch schon lang - nur wahrhaben wollte das der eine oder die andere halt noch nicht so recht.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

18.03.2020 um 17:39
Könnte man so sagen. War aber in dem
Fall keine Spekulation. Konnte das nur nicht weiter ausführen damals.
Zitat von hoptimistinhoptimistin schrieb am 11.12.2019:ViennaHundt schrieb:
Wie ist es möglich einen Mensch mit nur einem Schlag zu töten???
In diesem Fall ist durch den Schlag die Ateria carotis am Hals gerissen. Durch die Ruptur kann ein massiver Hirninfarkt ausgelöst worden sein, der umgehend zum Tod geführt hat.
Die Folge, dass ein einzelner Schlag so dramatische Auswirkungen hatte, ist sicherlich extrem selten und extrem tragisch und schicksalhaft in diesem Fall.



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

18.03.2020 um 18:01
Hat sowas eigentlich auch Auswirkungen auf beteiligte Richter, Polizisten und Staatsanwälte, die hier evtl. "falsch"(um nicht zu sagen rechtswidrig) gehandelt haben?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

18.03.2020 um 18:11
Zitat von hoptimistinhoptimistin schrieb:Könnte man so sagen. War aber in dem
Fall keine Spekulation. Konnte das nur nicht weiter ausführen damals.
Bisher ist ein Aneurysma auch nur Spekulation.
Ausführen kann man mit der bisherigen Information auch nicht weiter.
Weil ein Riss der Ateria carotis so ungewöhnlich ist, wie Du es geschrieben hast, muss da weiteres zusammgekommen sein. Einfach von dem Riss auf einen Schlag mit hoher Wucht zu schließen, wie es das OLG München versucht hat, ist verfrüht.

Insgesamt macht mich aber das OLG München sprachlos, wie es ein solch populistischen Beschluss überhaupt verfassen konnte. Bei dem Tatablauf, den das LG beschrieben hat, habe ich da kein Verständnis für.

Man sollte zusätzlich bedenken, dass der Ablauf eher auf einen unterlassene Hilfeleistung hindeutet, welche mit max. 1 Jahr Haft zur Folge hat. Eine Haftstrafe, welche zur Bewährung ausgesetzt werden kann. U-Haft war hier vollkommen unverhältnismäßig.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

18.03.2020 um 21:24
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Hat sowas eigentlich auch Auswirkungen auf beteiligte Richter, Polizisten und Staatsanwälte, die hier evtl. "falsch"(um nicht zu sagen rechtswidrig) gehandelt haben?
In extremen Fällen kann man natürlich über Freiheitsberaubung nachdenken, das wirst du kaum nachweisen können, da muss ja schon wissentlich rechtswidrig gehandelt werden.

Sollte jedoch die Freiheitsstrafe am Ende in der Verhandlung geringer als die Dauer der uhaft ausfallen, haben die Anspruch auf Schadensersatz.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

29.05.2020 um 12:52
Hier gibt's was neues:
Nach der tödlichen Schlägerei am Königsplatz im Dezember hat die Staatsanwaltschaft gegen drei Verdächtige nun Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei jungen Männern gefährliche Körperverletzung vor, einem 17-Jährigen wird zudem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Vier weitere junge Männer, die zunächst verdächtigt wurden und deshalb auch mehrere Monate in Untersuchungshaft saßen, müssen dagegen mit keiner Strafe mehr rechnen. Die Verfahren gegen sie wurden inzwischen eingestellt.
(....)

Allen drei jetzt Angeschuldigten - 17, 18 und 20 Jahre alt - wird vorgeworfen, nach einer unmittelbar nach diesem Geschehen folgenden Schubserei zwischen dem 50-jährigen Begleiter des Getöteten und einem weiteren 19-jährigen Heranwachsenden aus der Gruppe, diesen Mann derart geschlagen und getreten zu haben, dass dieser unter anderem einen Jochbeinbruch erlitt.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft rudert nun auch zurück:
Augsburger Staatsanwaltschaft stuft die Tat nicht mehr als Totschlag ein

Anfangs hatte die Staatsanwaltschaft die Tat noch als Totschlag eingestuft. Das setzt voraus, dass der Täter den möglichen Tod des Opfers bewusst in Kauf nimmt. Davon sind die Ermittler nun abgerückt.
(...)
Inzwischen folgt die Staatsanwaltschaft diesem Argument. Wegen des Todes des 49-Jährigen wurde jetzt nun der Schläger selbst angeklagt. Die beiden weiteren nun Angeklagten sollen bestraft werden, weil sie danach in die Schlägerei mit dem 50-jährigen Freund des Getöteten verwickelt gewesen sein sollen. Bei Dreien aus der Gruppe wurde das Verfahren eingestellt, weil ihnen eine Beteiligung an beiden Schlägereien nicht nachgewiesen werden konnte, teilt Matthias Nickolai, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, mit.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Toedlicher-Streit-am-Koe-Anklage-gegen-drei-Verdaechtige-erhoben-id57465701.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.08.2020 um 20:30
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb am 11.12.2019:ein.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb am 11.12.2019:ch wünschte bei solchen Behauptungen würden die Quellen gleich mit angegeben.
Bitte stelle sie doch noch ein.
https://m.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Toedlicher-Schlag-am-Koenigsplatz-Gericht-laesst-Anklage-zu-id57985546.html

Zitat :
Es folgte der tödliche Schlag von der Seite. Durch den Schlag war laut Obduktion eine Schlagader eingerissen
Inzwischen sollte es damit auch offiziell bestätigt sein.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

06.11.2020 um 12:17
Nach dem tödlichen Schlag gegen einen Mann auf dem Augsburger Königsplatz ist der 17-jährige Haupttäter zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach Halid S. der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/getoeteter-feuerwehrmann-in-augsburg-17-jaehriger-zu-viereinhalb-jahren-gefaengnis-verurteilt-a-ab3fe9c4-d62a-4853-bd38-1c3aefa04f70


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

06.11.2020 um 12:34
https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-koenigsplatz-feuerwehrmann-prozess-urteil-1.5105896

Ich darf ergänzen:
Der ebenfalls Angeklagte Gökalp A. bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei Kevin C setzte das Gericht die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung aus.



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

07.11.2020 um 10:27
Wie jugendliche einfach ihr Leben ruinieren können weil sie denken wir sind die Kracher.
Zum Glück war ich nicht dort.
Jetzt haben die Jugendlichen ihre Zukunft vermasselt und der Feuerwehrmann ist gestorben.
Ich kenne ihn zwar nicht aber mein Cousin kennt ihn weil er bei der freiwilligen Feuerwehr war und er hat mir gesagt, dass er ein sehr netter Mensch und immer hilfsbereit war.
Ruhe in Frieden.


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