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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 22:58
Heute stehen 6 ! Mannschaftswägen der Polizei mit jeweils 4 Beamten auf dem Kö.
Auf dem Rathausplatz und Moritzplatz kein einziger.

Was soll denn diese übermäßige Konzentration bringen?

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 00:35
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was könnten wir zb. bzgl. Weihnachtsmärkten tun und wäre im gesetzlichen Rahmen.

- Mehr Polizeipräsenz und auch private Sicherheitskräfte.
- Mehr Einlasskontrollen (für alle). Verstärkt auf Stichwaffen und andere gefährliche Gegenstände achten, kontrollieren.
- Videoüberwachung (nützt hinsichtlich Prävention aber nur bedingt. Für Strafverfolgung sinvoll)
- Meinetwegen noch spezielle (Schutz)Barrikaden.
Ob hier speziell der Weihnachtsmarkt Anlass für die Tat war oder ob die Tat auch bei anderer Gelegenheit geschehen wäre, muss dahingestellt bleiben.

Es kann aber nicht sein, dass mehr Polizeipräsenz künftig nur für Weihnachtsmärkte gefordert wird. Denn die Forderung müsste für alle absoluten wie relativen Großereignisse gelten, als für Bundesligaspiele ebenso wie für jedes Schützenfest in einem Dorf. Dass das personalmäßig von der Polizei nicht leistbar ist, ist klar, wenn nicht der Steuerzahler die Aufstockung des Polizeiapparates um ein Vielfaches finanzieren will. Mehr Sicherheit kostet mehr Steuergeld, das muss klar sein. Beim demographischen Faktor bekommt man im übrigen heutzutage längst gar nicht mehr so viele geeignete Polizisten, wie man gerne hätte, das nur nebenbei. Mit noch so viel Geld kann man da sich kein geeignetes Personal backen.

Einlasskontrollen sind gut und schön, eignen sich aber mehr für Diskotheken und Gerichtsverhandlungen als für Großveranstaltungen wie Märkte oder Schützenfeste. Zudem: wer soll es machen, und wer soll das bezahlen, siehe oben.

Videoüberwachung: hat ihre Grenzen in berechtigten Datenschutzbelangen.

Schutzbarrikaden: jeder Marktbetreiber, wie jeder Veranstalter, lebt von Besuchern, ferngehaltene Leuten bringen keinen Umsatz. Zudem: das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet die freie Entscheidung, welches Ereignis man wann wo besuchen möchte. Generalpräventiv errichtete Schutzbarrikaden ohne Hinweis auf konkrete, etwa terroristische, Gefährdungen, dürften ein generelles Fernhalten von Leuten von Veranstaltungen nicht rechtfertigen.

Was ich damit sagen will: Wenn diese Gesellschaft es sich etwas kosten lassen will UND auch die geeigneten Leute dafür hat, kann natürlich der Sicherheitsapparat verstärkt werden. Absoluten Schutz vor Straftaten bietet aber auch noch so hohe Polizeipräsenz nicht.

Den Opfern von Augsburg in deren konkreter Gefahrensituation helfen derlei Überlegungen sowieso nicht weiter. Möglicherweise hätte hier Zivilcourage genützt. Gab es denn keine Zuschauer, die begriffen haben, was los war, und die den Bedrohten zu Hilfe gekommen sind? Hat niemand etwas bemerkt, oder bemerken wollen, haben sich alle rausgehalten und gedacht, dass das Sache der Polizei ist? Standen Zuschauer herum und unternahmen nichts?

Auch das sind Fragen, die sich eine Zivilgesellschaft stellen muss.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 00:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gab es denn keine Zuschauer, die begriffen haben, was los war, und die den Bedrohten zu Hilfe gekommen sind? Hat niemand etwas bemerkt, oder bemerken wollen, haben sich alle rausgehalten und gedacht, dass das Sache der Polizei ist? Standen Zuschauer herum und unternahmen nichts?

Auch das sind Fragen, die sich eine Zivilgesellschaft stellen muss.
Jeder weiß, dass die Möglichkeit seine Zivilcourage in so einem Fall womöglich sogar mit dem Leben zu bezahlen nicht ganz klein ist.
Von daher wundert es mich auch nicht, dass niemand eingreift. Man sollte keinen Kampf beginnen, den man nicht gewinnen kann.
Gegen so eine Gruppe oder auch nur gegen einen von denen haben doch 99% der "Normalbevölkerung" keine Chance.
Weder rein von der Kraft her, noch - was wohl teils viel wichtiger ist - in Sachen Skrupellosigkeit.

Deswegen, ich kann es nur wiederholen, ist es dringend an der Zeit dieses Phänomen klar anzusprechen und so vernünftig wie noch möglich anzugehen; sonst übernehmen das irgendwann - was ich nicht will, aber mir auf jeden Fall vorstellen kann - andere Leute.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 00:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Denn die Forderung müsste für alle absoluten wie relativen Großereignisse gelten, als für Bundesligaspiele ebenso wie für jedes Schützenfest in einem Dorf
Was denkst du denn wieso es kaum mehr Dorf und Schützenfeste mehr gibt? Weil die Auflagen was Sicherheit betrifft und damit die Kosten so hoch sind dass nichts mehr übrig bleibt!
Früher gab es auch Schlägereien aber Security und Poller und was weiß ich hat kein Mensch gebraucht


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 01:10
Zitat von arpanetarpanet schrieb:Jeder weiß, dass die Möglichkeit seine Zivilcourage in so einem Fall womöglich sogar mit dem Leben zu bezahlen nicht ganz klein ist.
Von daher wundert es mich auch nicht, dass niemand eingreift.
Na klar, sehr bequem. Niemand greift ein, wenn jemand einen anderen bedroht. Niemand greift ein, wenn jemand seinen Müll in die Gegend schmeißt. Niemand greift ein, wenn jemand Flaschen auf dem Radweg zerdeppert. Niemand greift ein, wenn jemand bewusstlos auf dem Gehsteig liegt, alle latschen achtlos vorbei (habe ich selber neulich erlebt, der alte Mann hatte einen Diabetesschock, der Krankenwagen kam in letzter Sekunde).

Für alles hat diese Gesellschaft ja die Verantwortung an "Fachpersonal", genannt Polizisten, Lehrer, Sozialpädogogen, Gerichte etc. delegiert. Nur: so funktioniert es nicht. Es ist auch schon an jedem, ich wiederhole: jedem in diesem Land, anderen klarzumachen, was geht und was nicht geht, unabhängig von Hautfarbe, Sprache oder sonstwas.

Und wenn sich die Zivilgesellschaft einig ist und sich nicht nur auf einzelne verlässt, die in gefährlichen Situationen Zivilvourage zeigen, könnten womöglich Situationen wie in Augsburg ganz schnell beendet werden. Wenn.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 01:33
Hoffentlich liest die Frau des Verstorbenen das nicht... Ein Artikel voller widerlicher Relativierungen...
Im Interview mit RTL hat sich ein Freund des 17-jährigen Hauptverdächtigen geäußert. Er beschreibt Halid S. als hilfsbereite Person, er sei stets für andere da gewesen. "Halid ist ein netter, ein herzlicher Mensch", sagt er dem Kölner Sender.
Von mehreren Staatsbürgerschaften ist auf einmal auch keine Rede mehr. Liest sich natürlich besser, und Statistiken lügen bekanntlich ja nicht.

https://m.focus.de/panorama/welt/49-jaehriger-feuerwehrmann-starb-feuerwehrmann-in-augsburg-getoetet-freund-beschreibt-haupttaeter-als-konfliktscheu_id_11441075.html


Interessant wäre gewesen wenn jemand über das arschloch in Halle sowas geschrieben hätte...
Jetzt könnt ihr mich wieder als nazi beschimpfen. Viel Spaß!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 05:33
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:Und dieser Anwalt sagt auch " es waren alle sieben an diesen schlägen auf den zweiten mann beteiligt"
Zitat von BasilicaBasilica schrieb:Keiner von uns kennt das Überwachungsvideo. Wir wissen, nicht was darauf zu sehen ist, was man als Beihilfe auslegen könnte. Vielleicht befeuern die restlichen Jugendlichen den Haupttäter mit Rufen, vielleicht klatschen sie, vielleicht wird als Beihilfe auch einfach angesehen, dass sie verhindern, dass das 2. Opfer dem ersten zur Hilfe kommt. Wir wissen es nicht. Aber die Staatsanwaltschaft wird sicher nicht ohne triftige Gründe 6 Menschen wegen Beihilfe zum Totschlag anklagen.
Richtig. Hier in diesem Thread läuf soviel durcheinander, ich will einmal versuchen, all das zu sortieren.

Es gibt in diesem Fall zuf jeden Fall eine juristische Ebene, denn es ist allem Anschein nach zu mindestens zwei verschiedenen Straftaten gekommen, es gibt zwei verschiedene Opfer. Theoretisch können noch weitere Straftatbestände verwirklicht worden sein, aber diese beiden Opfer und die an ihnen begangenen Straftaten stehen naturgemäss im Mittelpunkt.

Dann gibt es freilich auch eine politische Dimension, zu der hier auch schon viel geschrieben wurde. Ich will mal beides trennen und aus meiner Expertise mich ausschliesslich mit der juristischen Ebene befassen.

Wie gesagt, es gibt hier relativ offensichtlich zwei verschiedene Taten. Einmal wurde das erste Opfer tödlich verletzt, dann wurde das zweite Opfer verletzt. Die vermutlichen Täter können an einer der beiden oder beiden Taten beteiligt gewesen sein. Das zu klären wird anscheinend durch die Videoaufnahmen sehr erleichtert.

Zu jeder einzelnen Straftat gibt es wiederum verschiedene Ebenen eines schuldhaften Verhaltens: man kann der direkte Täter, oder "Haupttäter" sein, man kann Anstifter, Mittäter oder Helfer sein.

Schauen wir uns also zuerst Tat Nr.1 an, das Tötungsdelikt zum Nachteil des Feuerwehrmannes. Hier gibt es offensichtlich einen Haupttäter: das ist der, der den tödlichen Schlag versetzt hat. Den Presseinformationen nach kann man schliessen, dass der Schlag selbst unmittelbar zum Tode führte, nicht ein dem Schlag folgendes Fallen, Stossen usw. Soweit jedenfalls die öffentlichen Informationen. Dann haben wir also einen Haupttäter.

Diesem wird derzeit Totschlag vorgeworfen. Totschlag ist eines von verschiedenen möglichen Tötungsdelikten. Im Unterschied zur fahrlässigen Tötung ist für Totschlag zwingend erforderlich, dass man dem Täter einen Vorsatz hinsichtlich des Taterfolgs nachweist, mit anderen Worten: der Täter hat den Tod des Opfers "gewollt."

Beim Vorsatz allerdings unterscheiden Juristen nicht nur diesen allgemeinverständlichen Vorsatz - "ich will dass das Opfer stirbt," sondern auch den sogenannten bedingten Vorsatz, bei dem gilt, dass dem Täter die Möglichkeit und in gewisser Weise auch die Wahrscheinlichkeit, dass sein Handeln den Tod hervorruft bekannt ist, und dass ihm dieses Risiko egal ist. Juristisch gesagt: er "will" nicht unbedingt den Tod des Opfers, aber er billigt, dass es möglich oder sogar wahrscheinlich ist, dass seine Tat den Tod verursacht.

Nur bei Vorliegen dieses Vorsatzes, so oder so, kann der Täter wegen Totschlag verurteilt werden. Liegen ausserdem noch sogenannte Mordmerkmale vor, die nachgewiesen werden müssen, könnte die Tat auch als Mord verurteilt werden.

Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft nun das Problem, eben diesen Vorsatz nachweisen zu müssen. Ob sie das kann wird sich aus den Videoaufnahmen, aus Zeugenaussagen, der eventuellen Einlassung des Täters und eventuell aus der Art und Weise der Tatausführung ergeben.

In diesem Fall ist es m.E. nicht unbedingt sicher, dass es der Staatsanwaltschaft gelingen wird. Hätte der Täter zum Beispiel eine Schusswaffe oder eine Stichwaffe benutzt, wäre es sehr viel leichter, da man hier fast immer zumindest einen bedingten Vorsatz erkennen kann: wer auf eine andere Person schiesst oder einsticht, muss sich des Risikos, diese zu töten in der Regel bewusst sein, und wenn er die Tat ausführt, kann man davon ausgehen, dass er das Ergebnis mindestens billigend in Kauf genommen hat.

Hier nun ist der Tod anscheinend durch einen Faustschlag eingetreten. Da wird das schon schwieriger, denn man kann argumentieren, dass man nicht damit rechnen muss, dass ein Mensch durch einen einzigen Schlag ins Gesicht sterben wird.

Der Gesetzgeber ist sich dieser Problematik bewusst gewesen und hat daher auch einen Tatbestand geschaffen, den man "Körperverletzung mit Todesfolge" nennt. Hier ist der Vorsatz, das Opfer zu verletzen immer noch notwendig nachzuweisen, aber ein Vorsatz, es zu töten, ist nicht notwendig.

Das Strafmass ist, wenn man von den Minima absieht, hier gleich. So hat der Gesetzgeber erreicht, dass man die schreckliche Tatfolge, den Tod eines Menschen, adäquat bestrafen kann.

Das ist m.E. wichtig zu begreifen: zwar klingt die "KV mit Todesfolge" irgendwie harmloser als "Totschlag," aber das ist nicht so. Das Gericht kann in beiden Fällen die gleiche Strafe verhängen, z.B. 7 Jahre Freiheitsstrafe (bei einem Erwachsenen).

Soweit zum Haupttäter und seiner ersten Tat.

Dann kommen wir erst einmal zur zweiten Tat: der Körperverletzung am Opfer Nr. 2

Dieses hat zum Glück die Tat überlebt und die Staatsanwaltschaft sieht derzeit wohl keine Tötungsabsicht bei den Tätern. Nach Aussage des einen Verteidigers eines der Beschuldigten, sollen alle Tatverdächtigen sich hier "beteiligt" haben. Interpretiert man das so, dass jeder einzelne dem Opfer zumindest einen Tritt, einen Schlag etc. verpasst hat, liegt hier eine Körperverletzung vor.

Das Gesetz qualifiziert diese dann eventuell noch als "schwere," oder als "gefährliche" oder als beides. Eine "schwere KV" liegt vor, wenn bestimmte Tatfolgen eingetreten sind. Eine "gefährliche" liegt vor, wenn bestimmte Merkmale bei der Tatausführung festgestellt werden, z.B. wenn sie gemeinschaftlich begangen wird. Hier muss man also die Begriffe tunlichst auseinanderhalten. Eine KV kann auch dann "gefährlich" sein, wenn sie nur ein relativ harmloser Faustschlag war, der keinen grösseren Schaden angerichtet hat. Der Gesetzgeber sagt hier, die Art der Tatausführung beinhaltet die Gefahr, dass eben doch grösserer Schaden angerichtet werden kann, auch wenn er zum Glück nicht eintritt. Das Strafmass ist demenstprechend höher als bei einer "einfachen" KV.

Haben im vorliegenden Fall nun alle sieben Tatverdächtigen gemeinsam auf Opfer Nr. 2 eingeschlagen oder eingetreten, dann liegt aller Voraussicht nach eine "gefährliche" KV vor, auch wenn z.B. einer der Täter nur einen relativ sachten Schlag verübt hat.

Soweit zur Tat Nr. 2

Kompliziert wird es dann, wenn es um die Frage der Anstiftung, der Mittäterschaft oder der Beihilfe geht.

Hier reicht es leider nicht, sich einfach die gesetzlichen Bestimmungen anzuschauen, man muss auch wissen, wie der BGH diese Dinge definiert hat.

Mittäter ist derjenige, der seinen Tatbeitrag so in die Tat "einfügt," dass er als Teil der Handlung des Haupttäters anzusehen ist. Sind es z.B. zwei Täter und einer hält das Opfer fest, damit der andere ohne Gegenwehr einen Schlag versetzen kann, so sind beide dermassen an der Tat beteiligt, dass man beiden den gleichen Tatvorwurf machen kann. Derjenige, der das Opfer festhält ist in diesem Fall der Mittäter. Wichtig ist dabei auch die Absicht des Mittäters.

Ein Anstifter ist jemand, der den Taterfolg will und bei dem Haupttäter durch sein Verhalten den Tatentschluss bewirkt. Einfaches Beispiel: Zwei Täter stehen dem Opfer gegenüber und der Anstifter ruft dem anderen Täter zu: "Schlag ihn!" worauf dieser den Schlag ausführt. Der Anstifter kann genau wie der ausführende Täter bestraft werden.

Nun kommen wir zum Helfer. Das ist der komplizierteste Fall. Der Beihilfe schuldig ist jemand, dessen Tatbeitrag nicht so zentral ist, dass er Mittäter oder Anstifter ist. Dem Gehilfen muss zweierlei Vorsatz nachgewiesen werden: erstens muss er den Taterfolg der Haupttat wollen, und er muss wollen, dass sein Beitrag dem Haupttäter hilft.

Beispiel: Tom läuft hinter Ottokar her, um ihm mittels seiner Fäuste eine Abreibung zu verpassen. Georg sieht das Ganze und stellt Ottokar ein Bein, der daraufhin zu Boden fällt. Das bewirkt, dass Tom Ottokar nun erreicht und verprügelt. Um Georg als Gehilfen zu bestrafen muss ich nachweisen, dass er dem Ottokar absichtlich das Bein stellt, um diesen an der Flucht vor Tom zu hindern, und er muss wollen, dass Tom den Ottokar verprügelt.

Kann Georg glaubhaft machen, dass er nur selbst dem wütenden Tom ausweichen wollte, und dabei unglücklicherweise dem Ottokar ein Bein stellte, ist er kein Gehilfe. Kann er glaubhaft machen, dass er dem Ottokar zwar ein Bein stellen wollte, weil er es lustig fand, aber dass er keine Ahnung hatte, dass Tom hinter dem Ottokar herlief, um ihn zu verprügeln, ist er auch kein Gehilfe des Tom.

Der BGH sieht nicht nur physische Aktionen als Beihilfe, hier also z.B. das Bein stellen, sondern durchaus auch psychische Unterstützung des Täters als Beihilfe unter bestimmten Umständen an. Dem BGH reicht es oft, dass die Handlung des Gehilfen die Haupttat irgendwie bewusst fördert. Beispiel: Georg sieht die beiden anderen, er begreift, dass Tom den Ottokar verprügeln will, aber er ist sich nicht sicher, ob Tom den Ottokar erreichen wird. Da ruft er dem Tom zu: "hier entlang" und zeigt ihm eine Abkürzung, durch die es dem Tom ermöglicht wird, den Ottokar einzuholen. Das kann reichen um ihn als Gehilfen anzusehen.

Der Gehilfe wird milder bestraft als der Haupttäter.

Die Grenzen zwischen Beihilfe, Anstiftung oder gar Mittäterschaft können aber sehr fliessend sein und es kommt auf eine genaue Betrachtung der Tatumstände an.

In unserem Fall bezüglich Tat und Opfer Nr. 1 kann es also durchaus reichen, dass die anderen Beteiligten die Absicht des Haupttäters realisiert haben, und durch ihr Verhalten dem Haupttäter die Tat ermöglicht oder erleichtert haben. Ob sich eine Beihilfe zum Totschlag am Ende nachweisen lässt, kann man m.E. aus den bisher vorliegenden Informationen hinsichtlich der Tatverdächtigen noch nicht sagen.

Soweit eine relativ kurze Darstellung der juristischen Ebene. Damit müssen sich jetzt die Staatsanwaltschaft, das Gericht und natürlich auch die Verteidiger und Tatbeteiligten etc. befassen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 07:19
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Wie ist es möglich einen Mensch mit nur einem Schlag zu töten???
In diesem Fall ist durch den Schlag die Ateria carotis am Hals gerissen. Durch die Ruptur kann ein massiver Hirninfarkt ausgelöst worden sein, der umgehend zum Tod geführt hat.
Die Folge, dass ein einzelner Schlag so dramatische Auswirkungen hatte, ist sicherlich extrem selten und extrem tragisch und schicksalhaft in diesem Fall.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 08:16
In diesem schlimmen Fall bin ich sehr zuversichtlich, dass die Ermittler, der Staatsanwalt sich nicht groß einen Kopf machen müssen..
Wer, wie, wo, was getan hat...
Dank Videoaufzeichnung vom Tathergang und das sogar aus verschiedenen Perspektiven, ist das alles sehr gut nachvollziehbar...Zum Glück!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 08:53
Zitat von hoptimistinhoptimistin schrieb:In diesem Fall ist durch den Schlag die Ateria carotis am Hals gerissen.
Ich wünschte bei solchen Behauptungen würden die Quellen gleich mit angegeben.
Bitte stelle sie doch noch ein.

@Rick_Blaine
Danke für deine sachliche Betrachtung, die sich wohltuend vom hier häufig zu lesenden halbgaren Gestammel diverser Stammtischpsychologen unterscheidet.
Dass in Deutschland die Ermittlung und Rechtsprechung nicht in den Händen solcher Gestalten liegt lässt hoffen, dass ein gerechtes Urteil gefällt werden kann.
Das Verbrechen ist durch nichts zu entschuldigen, wie jedes andere auch, aber was hier in Teilen abgelassen wird, hat doch eine Menge Fremdschämpotential.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 09:23
@Rick_Blaine
Deine Erläuterungen zum Prozedere deuten darauf hin, daß es nun eine Menge Zu tun gibt für evtl 7 ? Rechtsbeistände sowie die Staatsanwaltschaft und die EB.
Abseits und unabhängig vom medialen Hype.
Daher ist es mir oft unverständlich, dass von medialer Seite eine zeitnahe Prozess Eröffnung suggeriert wird und man " Härte des Gesetzes " und ähnliche populistische begrifflichkeiten verwendet .
Hinter den Kulissen geht die eigentliche Arbeit ja jetzt erst los. Da wird doch am Ende um jedes Wort und jede Sekunde des Tatablaufs gerungen .
Wenn ich jetzt schon Dinge lesen muss wie " er/sie/es war ein guter Junge oder eben nicht , dann ist das doch schon mal eine kleine Vorausschau , auf das, was noch kommt .
Wie erklärt man sich , dass so etwas privates, wie aussagen zu den Tatverdächtigen ( aus dem engen Umfeld) , schon jetzt öffentlich gemacht werden ? Das gehört doch eigentlich in den Gerichtssaal .
Hast du eine Antwort darauf , ob es hilfreich ist , dass sich ein Rechtsbeistand schon jetzt öffentlich zu seinem Mandanten äußert ? ( in dieser frühen Phase )
Und letzte Frage . Gibt es im deutschen Strafrecht eigentlich die Möglichkeit , einen evtl Prozess " abzukürzen " indem ein zB ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Straftat einräumt . ( so eine Art deutsches plea Deal) ) um zB einen langwierigen Prozess zu vermeiden . Um zB Opferangehörigen oder Opfern ihre aussagen im Zeugenstand zu ersparen ?
Ist so etwas theoretisch denkbar ?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 09:26
Zitat von emanonemanon schrieb:In diesem Fall ist durch den Schlag die Ateria carotis am Hals gerissen.

Ich wünschte bei solchen Behauptungen würden die Quellen gleich mit angegeben.
Bitte stelle sie doch noch ein.
Was meinst Du denn, woran der Mann gestorben ist?
Ob Hirnblutung oder das eine Ader am Hals gerissen ist, spielt am Ende keine Rolle.

Der Mann ist tot!

Von daher ist mir so eine Äußerung unverständlich.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 09:30
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Interessant wäre gewesen wenn jemand über das arschloch in Halle sowas geschrieben hätte...
Was hat denn der Typ,der mit einem Gewehr im Kofferraum losgezogen ist und bewusst einen Massenmord plante,mit den tragischen Ereignissen in Augsburg zu tun?

Moment,ich ahne was...
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Jetzt könnt ihr mich wieder als nazi beschimpfen. Viel Spaß!
Warum?

Du bist doch bestimmt " die Mitte "


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 09:32
Zitat von boraboraborabora schrieb:Von daher ist mir so eine Äußerung unverständlich.
Es mag für dich unverständlich sein, das glaube ich dir aufs Wort.
Wahrscheinlich ist für dich auch völlig unverständlich, dass man als Fakten postulierte Aussagen hinterfragen kann und durchaus auch sollte, bevor man sie als gegeben hinnimmt.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ob Hirnblutung oder das eine Ader am Hals gerissen ist, spielt am Ende keine Rolle.
Natürlich nicht.^^
Deswegen sind auch Autopsien völlig unnötig.
Ganz ehrlich?
Ich weiss nicht ob eine Diskussion mit dir da überhaupt Sinn machen würde.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 09:35
Zitat von emanonemanon schrieb:Es mag für dich unverständlich sein, das glaube ich dir aufs Wort.
Wahrscheinlich ist für dich auch völlig unverständlich, dass man als Fakten postulierte Aussagen hinterfragen kann und durchaus auch sollte, bevor man sie als gegeben hinnimmt.
Wie gesagt, am Ende spielt es keine Rolle.
Für mich kommt es so rüber, als wolle man die Wucht des Schlages herunterspielen oder gar nicht wahr haben.

Aber okay, kann natürlich auch sein, das er "unglücklich" gefallen ist ( :troll: )

Jedenfalls kann man wohl sagen, das er durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen ist.
Zitat von emanonemanon schrieb:Deswegen sind auch Autopsien völlig unnötig.
Ja eben. Könnte auch ein Herzinfarkt gewesen sein.
Dann könnte der Täter (Beschuldigte) nix dafür oder so ähnlich.. :palm:


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 09:48
Zitat von boraboraborabora schrieb:Aber okay, kann natürlich auch sein, das er "unglücklich" gefallen ist
Nein, das kann nicht sein. Es wurde bereits von offizieller Seite bestätigt, dass er einzig und allein durch den einen Schlag gestorben ist. Wurde hier auch schon mehrfach verlinkt. Das nur zur Klarstellung.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 09:50
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wie gesagt, am Ende spielt es keine Rolle.
Zum Glück gibt es eine ganze Menge qualifiziertere Menschen, die das anders sehen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Für mich kommt es so rüber, als wolle man die Wucht des Schlages herunterspielen oder gar nicht wahr haben.
Für deine Fantasmogorien sind deine Mitdiskutanten ja nicht verantwortlich zu machen. Das machst du mal schön mit dir selber ab.

Deine im Anschluss misslungenen Versuche meine Ansichten durch Hyperbeln zu diskreditieren, fallen auch lediglich auf dich zurück, der Sache helfen sie nicht weiter.
Wenn die Autopsie z. B. ergibt, dass todesursächlich ein geplatztes Aneurysma im Hirn verantwortlich ist und der Schlag bei einem nicht vorgeschädigten Opfer wohl kaum tödlich gewesen wäre, dann kann das viellecht, ich bin Laie und die Gewichtung/Relevanz beurteilen da zum Glück Kompetentere, wichtig sein.
Falls du immer noch nicht begriffen hast warum Autopsien Sinn machen und man als Fakten postulierte Behauptungen von Laien durchaus hinterfragen kann, dann ist das halt so.
Das Thema weiter mit dir zu erörtern erachte ich als sinnlos.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 10:44
@Rick_Blaine

Vielen Dank für die sehr differenzierte Darstellung, die zeigt, welche tatsächliche und rechtliche Komplexität vorliegen kann, wenn mehrere Personen in wechselnder Beteiligung (Täter, Mittäter, Anstifter, Gehilfe) an mehreren in Frage kommenden Straftaten beteiligt sind.

Hier in der Krimirubrik werden oft Fälle diskutiert, in denen es nur eine Tat, ein Opfer und einen Tatverdächtigen bzw. in den sog. "Justizopferfällen" nur einen Verurteilten gibt. So schwierig schon diese Fälle zu beurteilen sind, potenzieren sich die Schwierigkeiten, wenn auf allen Seiten nicht nur eine Person oder eine mögliche Tat beteiligt ist bzw. vorliegt. Und um so höher ist natürlich der entsprechende Ermittlungsaufwand. Jeder Polizist, Staatsanwalt, Verteidiger, Strafrichter kann ein Lied davon singen. Und jeder Rechtsreferendar, der zur Ausbildung einem Staatsanwalt oder Strafrichter zugewiesen ist und in so einen komplexen Fall den Entwurf einer Anklageschrift oder eines Urteils fertigen soll, rauft sich verzweifelt die Haare....


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:11
Zitat von arpanetarpanet schrieb:Deswegen, ich kann es nur wiederholen, ist es dringend an der Zeit dieses Phänomen klar anzusprechen und so vernünftig wie noch möglich anzugehen; sonst übernehmen das irgendwann - was ich nicht will, aber mir auf jeden Fall vorstellen kann - andere Leute.
Ja, und auch Entscheidungsträger können letztendlich immer nur das in die Tat umsetzen und umsetzen lassen, was mit den Rechten von (allen)Menschen und Gesetzen im Einklang stehen würde. Wie das ungefähr aussehen könnte, hatte ich schon geschrieben.

Wir können aber nicht nur aufgrund bestimmter Hautfarben/Ethnien und Glauben schon Menschen vorverurteilen und in den meisten Fällen auch nicht für immer wegsperren. Ebensowenig willkürlich abschieben. Oft geht überhaupt gar kein abschieben, da deutsche Staatsbürgerschaft.

Letztlich wird nichts eine einhundertprozentige Sicherheit bringen.

So leid es mir wirklich tut, und Fall Augsburg ist wirklich schrecklich und macht richtig wütend, aber der Staat (Legislative/Exekutive/Judikative) hat Grenzen und muss diese Grenzen auch einhalten.
Das gilt auch für die Prävention

Absolute Sicherheit in einem gesellschaftlichen Miteinander und damit einem immer vorherrschenden Grundrisiko würde wirklich nur das daheim bleiben und/oder sich absolut nirgendwo mehr einzumischen (nur noch Notruf aus sicherer Entfernung wählen) bringen.

Oder wenn es wirklich um Leib und Leben gehen sollte, es auf jede Sekunde ankommen würde - dann notfalls viele andere Passanten um Hilfe bitten, sodass sie dann alle gemeinsam einem Opfer Nothilfe leisten und im Anschluss meinetwegen auch noch gleich den/die Täter vorläufig festnehmen könnten. Aber das soll dann zweitrangig sein.
Wichtig wäre in so einem Fall nur, dem Opfer geholfen und dadurch schlimmeres verhindert zu haben.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.12.2019 um 11:15
Zitat von emanonemanon schrieb:Zum Glück gibt es eine ganze Menge qualifiziertere Menschen, die das anders sehen.
Kannst gerne dieser Meinung sein.

Tatsache ist, das der Mann wohl durch Fremdeinwirkung gestorben ist.
Das Obduktionsergebnis ist mehr oder weniger Formsache.
Zitat von emanonemanon schrieb:Wenn die Autopsie z. B. ergibt, dass todesursächlich ein geplatztes Aneurysma im Hirn verantwortlich ist und der Schlag bei einem nicht vorgeschädigten Opfer wohl kaum tödlich gewesen wäre, dann kann das viellecht, ich bin Laie und die Gewichtung/Relevanz beurteilen da zum Glück Kompetentere, wichtig sein.
Das hab ich so schon mal bei einem anderen Vorfall gelesen.
Jedoch ist der Mann tot, durch Schlag, ob Vorschädigung oder nicht.
Das ist Fakt u. ändert nichts daran, auch nicht an dem brutalen Angriff.

Für die Hinterbliebenen wäre es ein schwacher Trost, wenn überhaupt, darf ich annehmen.
Zitat von emanonemanon schrieb:Falls du immer noch nicht begriffen hast warum Autopsien Sinn machen und man als Fakten postulierte Behauptungen von Laien durchaus hinterfragen kann, dann ist das halt so.
Das habe ich nicht bestritten.
Für mich macht macht es den brutalen Angriff auf den Mann nicht besser, erscheint nicht in einem besseren Licht.
Das von dem O-Ergebnis abhängig zu machen, wäre seltsam.

Wenn es für Dich so sein sollte, mir egal.
Mehr möchte ich dazu nicht sagen.


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