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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

677 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Celle, Strafrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.02.2022 um 17:27
Frederike wurde am 4. November 1981 im Rahmen eines Sexualdelikts südlich von Hambühren (nähe Celle) ermordet.

Eine Verurteilung scheiterte damals an der Spurenlage.

Diese weist -Stand heute- mittels DNA-Spuren auf einen TV hin.

Nun kommt ihr Vater ins Spiel:
Der Vater von Frederike von Möhlmann, Hans von Möhlmann, übergab im September 2016 dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Petition mit 105.000 Unterzeichnenden, die die Möglichkeit fordern, Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue wissenschaftliche Methoden eine Überführung des Täters möglich machen würden. Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages wurde vereinbart, dass 2020 ein Gesetz verabschiedet werden sollte, das eine Wiederaufnahme von Verfahren ermöglicht, wenn Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden können und sich dadurch ein neuer Verdacht ergibt.[9] Das Gesetz wurde 2021 verabschiedet und trat am 30. Dezember 2021 in Kraft.[10] Es schaffte für Morde, die nach dem 29. Dezember 1991 begangen wurden, außerdem die zivilrechtliche Verjährung ab.[11]
Quelle:

Wikipedia: Frederike von Möhlmann

Aktueller Stand:
Jahrelang kämpfte Hans von Möhlmann dafür, dass der Mörder seiner Tochter Frederike endlich seine gerechte Strafe bekommt. Dafür brachte der Vater sogar eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wie der NDR nun berichtet, scheint sein Kampf gewonnen: Der Mörder seiner Tochter sitzt erneut in U-Haft.
Quelle:

https://www.bild.de/news/inland/news-inland/mordfall-frederike-schreibt-rechtsgeschichte-verdaechtiger-erneut-in-u-haft-79284020.bild.html


Able_Archer.

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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.02.2022 um 17:50
Es fällt auf, dass die Bildzeitung die Unschuldsvermutung missachtet und den Tatverdächtigen mehrfach als “Mörder“ bezeichnet.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.02.2022 um 18:00
@Able_Archer

Danke, dass Du diesen Fall aufgreifst.

Den Kampf von Hans von Möhlmann habe ich immer unterstützt. Neue Technologien gab es schön längst. Eine Gesetzesänderung war dringend von Nöten.

Das Gericht wird sich von dem reißerischen Artikel von BILD sicherlich nicht beeinflussen lassen, und den Fall auf der Grundlage einer neuen Faktenlage bewerten.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.02.2022 um 18:11
quote=Robin76 id=21737155]Interessant ist auch dieser Mordfall von 1981. Die Schülerin kam aus Celle und wurde vergewaltigt und mit Messerstichen ermordet. Das erinnert schon sehr an Regina Fischer. Aber der hier Tatverdächtige wurde freigesprochen, obwohl Haare von ihm an ihr gefunden wurden.

http://www.cellesche-zeitung.de/S4013943/Mord-an-Frederike-aus-Hambuehren-Polizei-sind-Haende-gebunden (Archiv-Version vom 19.07.2015)
http://hambuehren.blogspot.de/2015/04/mordfall-frederike-von-mohlmann.html[/quote]

Sicherlich gilt in Deutschland bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Ausgehend vom Fund der Haare und der damit vorliegenden DNA hat man mMn aber den richtigen Tatverdächtigen.
Es bleibt daher zu hoffen, dass es diesmal für eine Verurteilung reicht und der Vater sowie alle Angehörigen und Freunde von Frederike dies zumindest noch zu Lebzeiten erleben dürfen.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.02.2022 um 18:27
Ich hoffe, wir freuen uns da nicht zu früh, wenn ich diesen Artikel lese:
Der Bundespräsident hat Zweifel am Gesetz zur Wiederaufnahme von Mordverfahren
News 03.01.2022 Verfassungsrechtliche Zweifel: neue BT-Beratung?
Quelle: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/bundesregierung-plant-reform-des-wiederaufnahmerechts-bei-mord_204_537190.html

Mir erschließt sich auch nicht, inwieweit rückwirkend die Ergänzung vom §362 StPO angewendet werden kann.
Hier mögen sich doch die üblichen Allmy-Juristen äußern.

Mich stimmt auch nur bedingt zuversichtlich wenn der https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Mordfall-Frederike-Verdaechtiger-erneut-in-Untersuchungshaft,wiederaufnahmeverfahren100.html schreibt:
Das Landgericht Verden bestätigte dem NDR in Niedersachsen, dass es auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen Ismet H. erlassen habe. Daraufhin sollen Fahnder den Mann am Freitagmittag festgenommen haben. Es bestehe dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr, hieß es. "Es gab Hinweise, dass der Verdächtige sich möglicherweise ins Ausland absetzen wollte", sagte eine Gerichtssprecherin dem NDR.
Die Gerichtssprecherin bestätigt nur, dass Ismet H. festgenommen wurde, aber nicht weswegen, also nicht konkret, dass es im Zusammenhang mit dem Fall von Möhlmann geschehen ist.

Ich hoffe, meine Bedenken sind unbegründet.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 09:38
Zitat von emzemz schrieb:Die Gerichtssprecherin bestätigt nur, dass Ismet H. festgenommen wurde, aber nicht weswegen
na ja, es steht schon warum er festgenommen wurde..
Es bestehe dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr, hieß es.
Zitat von emzemz schrieb:Ich hoffe, meine Bedenken sind unbegründet.
mal angenommen, er würde unter einem anderen Verdacht stehen, dann würde der Bericht eher genau darauf hindeuten und wegen eines kleinem Vergehens hätte er wohl keine Flucht vorbereiten müssen.. - mal ganz vage angenommen von mir..

Regional kann man lesen:
Hannover

Ismet H. wurde Freitagvormittag festgenommen – er ist dringend verdächtig, im Jahr 1981 die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann aus Hambühren (Landkreis Celle) vergewaltigt und ermordet zu haben. Das bestätigte sein Rechtsanwalt Matthias Waldraff: „Damit kommt es nun doch zu einem Prozess.“
Quelle: https://www.waz-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Fall-Frederike-aus-Hambuehren-Mutmasslicher-Moerder-ueberraschend-in-U-Haft
„Im Haftbefehl steht, das Landgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft Verden auf Wiederaufnahme des Verfahrens für zulässig erklärt und Untersuchungshaft angeordnet“, so der Anwalt aus Hannover.



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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 11:36
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:mal angenommen, er würde unter einem anderen Verdacht stehen, dann würde der Bericht eher genau darauf hindeuten und wegen eines kleinem Vergehens hätte er wohl keine Flucht vorbereiten müssen.. - mal ganz vage angenommen von mir..
Man muss sich klarmachen, dass die neue Wiederaufnahmemöglichkeit zuungunsten eines Freigesprochenen von vornherein auf unverjährbare Taten beschränkt ist, also auf Mord und Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Bei allen anderen Vergehen und Verbrechen ist sie von vornherein ausgeschlossen. Es muss sich also niemand, der vom Vorwurf des Diebstahls, der Vergewaltigung, der Körperverletzung und auch des Totschlags freigesprochen wurde, irgendwelche Sorgen machen, dass er wegen derselben Sache erneut vor Gericht gestellt wird. Für alle Genannten gilt das ne bis in idem natürlich weiterhin.

Es ist also dummes Zeug, wenn verbreitet wird, dass JEDER Freigesprochene nun zittern muss.

Zur Verdeutlichung noch mal ganz klar der Gesetzestext, der die neue Wiederaufnahmemöglichkeit auf die folgenden 4 unverjährbaren und mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Taten einschränkt:
StPO)
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1.
wenn….
2.
wenn….
3.
wenn….
4.
wenn….
5.
wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes (§ 211 des Strafgesetzbuches), Völkermordes (§ 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches), des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechens gegen eine Person (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 des Völkerstrafgesetzbuches) verurteilt wird.



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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 14:50
Nachtrag: Wenn man sich den Gesetzeswortlaut weiter an sieht, stellt man fest, dass bei den 4 genannten unverjährbaren schwersten Verbrechen eine Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt:

Es müssen NEUE Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, und zusätzlich müssen diese neuen Tatsachen DRINGENDE Gründe dafür bilden, dass einer Verurteilung wegen eines dieser Verbrechen erfolgt. Irgendwelche Gründe, die nicht dringend sond, scheiden also aus.

Das, was bei Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten versucht wird, nämlich nach der rechtskräftigen Verurteilung mit neuen Zeugen oder Gutachten eine Wiederaufnahme zu erreichen (siehe etwa neues Schussgutachten im Fall Babenhausen oder neue Zeugin plus neues Sturzgutachten im Fall Genditzki), gilt für die StA bei der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten auch, nur stärker. Die von der StA beigebrachten neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen also aus sich heraus schon so stark sein, dass eine Verurteilung sehr wahrscheinlich ist. Bloß mal so zu versuchen, das Strafverfahren neu eröffnen zu lassen und gucken, was dann durch das Gericht dabei herauskommt, ist der StA verwehrt.

So, und nun kann man mal schauen, wie viele Strafverfahren die Neuregelung überhaupt betreffen würde. Es müsste sich

a) um jemanden handeln, der wegen eines bestimmten Lebenssachverhalts freigesprochen wurde und bei dem

b) nach Rechtskraft des Freispruchs

c) aufgrund neue Tatsachen oder Beweismittel

d) dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass der Betreffende

e) wegen desselben Lebenssachverhalts

f) wegen Mordes, Völkermordes, Kriegsverbrechen gegen eine Person oder Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt

werden würde. Es wird mit Sicherheit kaum Fälle geben, bei denen diese Voraussetzungen, wie es nötig ist, kumulativ vorliegen. Der Fall Frederike von Möhlmann ist möglicherweise einer. Vielleicht wird es mit dem Fortschreiten der Kriminaltechnik irgendwann in den nächsten Jahren noch mal so einen Fall geben. Aber Massensachen werden das ganz gewiss nicht werden.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 15:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es wird mit Sicherheit kaum Fälle geben, bei denen diese Voraussetzungen, wie es nötig ist, kumulativ vorliegen.
Es könnten sich, unabhängig vom technischen oder wissenschaftlichen Fortschritt, folgende Ereignisse nach einem Freispruch einstellen:

1) Auffinden der Leiche oder von Leichenteilen
2) Unmittelbare Tatzeugen melden sich
3) Auffinden von Kleidungsstücken des Opfers
...

Die wenigen Fälle, bei denen es um technischen Fortschritt geht, werden in den nächsten Jahren abgearbeitet. Weitere Quantensprünge wie die Nutzbarmachung der DNA sind nicht zu erwarten.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 15:18
@Lichtgestählt

Nur reicht das nicht unbedingt für den Beweis von Mord, begangen durch den Freigesprochenen.

Es kann sich, wenn endlich Leichenteile gefunden werden, die im 1. Verfahren noch verschwunden waren (vgl. die nicht gerade häufigen Verfahren um einen „Mord ohne Leiche“), auch um Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag handeln. Dass man endlich die Leiche hat, muss ja noch nicht den Mordvorsatz belegen.

Und dass sich nach rechtskräftigem Freispruch (warum nicht eher?) Zeugen melden, die was gesehen haben wollen, wird auch nicht gleich als DRINGENDER Woederaufnahmegrund gelten können. Da muss die StA dem Wiederaufnahmegericht wohl schon etwas mehr bringen bzw. darlegen, warum diese plötzlichen Zeugen glaubwürdig sind.

Man kann sich da jetzt viel an möglichen Fallgestaltungen ausdenken, muss aber immer beachten, dass es für Mord u.a. reichen muss.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 15:25
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Die wenigen Fälle, bei denen es um technischen Fortschritt geht, werden in den nächsten Jahren abgearbeitet. Weitere Quantensprünge wie die Nutzbarmachung der DNA sind nicht zu erwarten.
Möglicherweise doch. Das deutsche Strafrecht gilt ja auch für im Ausland begangene Taten. Wenn also in Deutschland jemand freigesprochen wird, der wegen im Ausland begangener Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens gegen eine Person angeklagt war (es gab das in Deutschland schon), und wenn nach Rechtskraft dieses Freispruches irgendwann Bildmaterial aus dem Ausland auftaucht, welches belegt, dass der Freigesprochene bei den Verbrechen beteiligt war, kann das ja auch ein Wiederaufnahmegrund sein.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 15:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nur reicht das nicht unbedingt für den Beweis
Richtig. Ich hätte dazuschreiben sollen, dass sich der Verdacht gegen den Freigesprochenen dadurch erhärten muss.

Zum Beispiel: Die Leiche zum “Mord ohne Leiche“ wird im Garten des zuvor Freigesprochenen ausgegraben. Oder er hortet die Unterwäsche des Opfers im Gartenhaus.

Wenn die Leiche “irgendwo“ auftaucht, müsste dies natürlich nicht zwingend den Freigesprochenen belasten und dürfte unter keinen Umständen eine Wiederaufnahme rechtfertigen.


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27.02.2022 um 15:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bildmaterial aus dem Ausland auftaucht
Ich verstehe jetzt nicht, warum du diese (denkbare) Konstellation mit dem Thema “technischer Fortschritt“ in Verbindung bringst.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 15:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es wird mit Sicherheit kaum Fälle geben, bei denen diese Voraussetzungen, wie es nötig ist, kumulativ vorliegen. Der Fall Frederike von Möhlmann ist möglicherweise einer.
Bitte meinen Beitrag nochmal ganz lesen:

Beitrag von FadingScreams (Seite 1)

ich würde gern aus dem eigentlichen Bericht der WAZ noch weiteren Inhalt zitieren:
Prozess gegen Ismet H. kann schnell beginnen
Das Landgericht Verden bestätigte die Festnahme. „Er wird nun in U-Haft gebracht“, sagte Sara Teufel, Sprecherin des Gerichts. Und wie geht es nun weiter? „Ein Prozess muss nun innerhalb eines halben Jahres beginnen“, sagte sie weiter. „Aber ich gehe davon aus, dass dies relativ schnell geht, da die Anklageschrift bereits vorliegt.“

Waldraff beklagte, dass er keine Akten von der Staatsanwaltschaft bekommen hat. „Das ging alles ganz leise, weil die Justiz offenbar fürchtete, dass mein Mandant sich absetzt. Aber das hatte er nie vor.“ Für ihn ist klar: „Es wird auf alle Fälle eine Verfassungsbeschwerde geben.“



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27.02.2022 um 15:52
@FadingScreams

Ich verstehe nicht ganz, was du sagen willst. Anscheinend ist dem Wiederaufnahmeantrag der StA bezüglich Ismet H. stattgegeben worden. Die Rechtsänderung hinsichtlich der neuen Wiederaufnahmemöglichkeit gilt ja schon seit 1. Januar, und das H. belastende neue DNA-Gutachten im Zusammenhang mit den gerichtsmedizinischen Befunden an der Leiche (Verdacht auf Verdeckungsmord wegen eines vor der Tötung am Opfer begangenen Sexualdelikts) hat das Wiederaufnahmegericht für die Erfüllung von § 362Nr. 5 StPO möglicherweise als ausreichend angesehen und recht schnell entschieden.

Richtig ist auch, dass Untersuchungshaft max. 6 Monate dauern darf. Hat der Prozess bis dahin nicht (neu) begonnen, ist der Angeklagte erst mal aus der U-Haft zu entlassen.

Klar ist auch, dass die Verteidigung von Ismet H. alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, um die neue Wiederaufnahmemöglichkeit höchstrichterlich klären zu lassen.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 15:59
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Ich verstehe jetzt nicht, warum du diese (denkbare) Konstellation mit dem Thema “technischer Fortschritt“ in Verbindung bringst.
Weil neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne von § 362 Nr. 5 StPO sowohl solche sein können, die aufgrund technischen Fortschritts erzielt wurden (zB die DNA-Befunde im Fall Möhlmann) wie auch solche, die sich aufgrund anderer Umstände ergeben (zB neu aufgetauchtes Bild- und Tonmaterial, Urkunden odet sonst etwas).

Das Gesetz macht ja aus nachvollziehbaren Gründen keine Vorgaben, wie die neuen Tatsachen und Beweismittel genau beschaffen sein müssen.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 16:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:das H. belastende neue DNA-Gutachten im Zusammenhang mit den gerichtsmedizinischen Befunden an der Leiche (Verdacht auf Verdeckungsmord wegen eines vor der Tötung am Opfer begangenen Sexualdelikts) hat das Wiederaufnahmegericht für die Erfüllung von § 362Nr. 5 StPO möglicherweise als ausreichend angesehen und recht schnell entschieden.
nur darum ging es mir, nämlich das hier im Fall von Frederike schon entschieden wurde - und sogar die Anklageschrift bereits vorliegt..


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

27.02.2022 um 16:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Gesetz macht ja aus nachvollziehbaren Gründen keine Vorgaben, wie die neuen Tatsachen und Beweismittel genau beschaffen sein müssen.
Genau solche Beispiele für nichttechnische Beweismittel hatte ich selbst oben bereits genannt - Leichenfund im Garten des zuvor Freigesprochenen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weitere Quantensprünge wie die Nutzbarmachung der DNA sind nicht zu erwarten.
Möglicherweise doch.
Du wolltest doch auf mögliche zukünftige technische Fortschritte hinweisen, ansonsten sehe ich in deiner obigen Formulierung einen Logikfehler. Aber ist nicht wichtig.

Meiner Meinung nach werden die Wiederaufnahmeverfahren aus Gründen des technischen Fortschritts tendenziell aussterben, während andere Gründe verstärkt an Gewicht gewinnen.


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27.02.2022 um 17:19
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:nur darum ging es mir, nämlich das hier im Fall von Frederike schon entschieden wurde - und sogar die Anklageschrift bereits vorliegt..
Na ja, dass die StA die Sache vorbereitet hat, ist klar. Schließlich wurde ja schon seit Mitte 2021 in der Rechtspolitik über die Gesetzesänderung ernsthaft diskutiert, der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU und SPD lag vor, es wurden Sachverständige angehört und dergleichen. Die Wiederaufnahmeantrag war für die StA da keine große neue Sache.

Und was die Anklageschrift betrifft, kann man viele Textpassagen aus der alten Anklageschrift übernehmen, vermute ich mal. Das ist ja kein brandneuer Fall.

Ich möchte mich übrigens, was die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens betrifft, nicht festlegen. Vielleicht gibt es da noch keine rechtskräftige Entscheidung, Ismet H. kam aber trotzdem schon in U-Haft wegen Fluchtgefahr. Den spärlichen Medienberichten kann man da keine weiteren Informationen entnehmen, das ist alles etwas unklar.


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28.02.2022 um 07:49
https://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wiederaufnahme-justiz-urteil-mord-1.5335006

Dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen; und ich hoffe, daß das unsägliche Gesetz vom BVG demnächst gekippt wird.


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