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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

677 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Celle, Strafrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

30.03.2023 um 13:30
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Nachtrag: Laut dem hier verlinkten Podcast, in dem u.a. der Anwalt von Frederikes Vater zu Wort kommt, verhält sich die Verteidigung übrigens bereits zu den DNA-Spuren und stellt offenbar nicht in Abrede, dass diese vom Tatverdächtigen stammen, macht aber geltend, der Geschlechtsverkehr zwischen dem Verdächtigen und Frederike sei einvernehmlich erfolgt.

Ob das Gericht, falls es zu einer Wiederauflage der Hauptverhandlung käme, dem folgen wird, bleibt abzuwarten.
Um es weiter auszuführen, es geht der Verteidigung darum, das Mordmerkmal der Verdeckung auszuhebeln.
Wäre es nämlich nach dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu einer möglicherweise irgendwie gearteten Beleidigung durch Frederike gekommen, die dann zu dem tödlichen Angriff führte, wäre man im Bereich des Totschlags. Dieser wäre aber zwischenzeitlich verjährt.

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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

30.03.2023 um 15:42
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Nehmen wir mal an, ein Tatverdächtiger wird erst 40 oder 50 Jahre nach einer Tat ermittelt und gefasst, das war zB bei einigen NS-Kriegsverbrecher-Verfahren der Fall:
Ich denke, der Vergleich mit NS-Verbrechen ist hier fehl am Platz. Die Bestrafung erfolgte erst so spät, weil die deutsche Justiz sehr viele NS-Richter tätig waren, dadurch unterblieb einen zeitnahe Aufbereitung der Fälle. Erst Änderungen der Rechtsprechung (in mehreren Stufen) ermöglichte die späten Prozesse, das ist aber normalerweise eine reine Ausnahme.

Der Staat muss immer darauf achten dass er nicht Unrecht schafft. Und das macht er, wenn er einen Unschuldigen verurteilt oder schon allein in diesem Fall ist die U-Haft schon Unrecht gewesen. Also 1 Jahr in Haft, wo man noch weniger Rechte hat als in Strafhaft. Das ist auch UNRECHT, von wegen alles Paletti. Und Du hattest selber geschrieben, dass das nie ungeschehen gemacht werden kann. Es ist und bleibt UNRECHT.

Und bei diesem Thema wird auch häufig der Begriff „unerträglich“ genannt.

Und da muss man sich fragen, was ist das. Ist nicht schon einen U-Haft von 1 Jahr unerträglich, weil man sie nie und nimmer rückgängig machen kann? Der Staat hat allein schon mit der U-Haft Unrecht weiteres Unrecht in die Welt gesetzt.

Ist das nicht in Wirklichkeit auch schon unerträglich, aber wir es einfach nicht so mehr so empfinden, weil, wir uns dran gewöhnt haben und weil das leider manchmal unvermeidbar ist? Und finden wir das vielleicht nicht ganz so schrecklich (unerträglich), weil man insgeheim glaubt, es hat den richtigen getroffen? Haben wir vielleicht schon lange das rechte Maß verloren das zu beurteilen? Wer war den schon mal in dieser Lage?


Vielleicht sollte man sich das mal wieder etwas deutlicher vor Augen führen.

Wenn ein wirklicher Täter nicht verurteilt wird, was ist eigentlich dann? Die Tat wird durch die Strafe nicht ungeschehen gemacht, Unrecht schafft man damit nicht aus der Welt.

Wichtig ist erstmal, dass man durch Urteil und Bestrafung wird weiteres Unrecht verhindert, das durch den Täter entstehen kann.

Bei einem sehr alten Fall ist aber ausgerechnet dieser Grund so gut wie vom Tisch, entweder die sind schon längst erfolgt (dann ist es schon meist dafür bestraft worden) oder es war ein einmaliges aber durchaus sehr schwerwiegendes Verbrechen.

So, dann bleibt nur noch die Sühne und zum Problem, wie kann man das abwägen, was ist dann „unerträglicher“?

So und hier werden sich die Geister scheiden, dem einen liegt mehr daran, dass der Staat nicht Unrecht schafft und der wird lieber 10 Verbrecher laufen lassen, damit kein Unschuldiger verurteilt wird, der andere mag der Sühne-Gedanke über alles gehen, und er wird lieber 10 Unschuldige verurteilt sehen, statt das einen davon kommt (überspitzt formuliert).
Im Übrigen: Auch die Anklagebehörde hat viele Jahre nach einer Tat ja Schwierigkeiten, für ihren Verdacht ausreichend Beweis zu führen. Deshalb wird aber nicht auf Cold-Case-Units verzichtet.

Und noch mal: Der Fall Frederike ist deshalb so besonders, weil eben - im Gegensatz zu sonstigen Fällen, wo bereits ein Verfahren stattfand und ein rechtskräftiger Freispruch erfolgte - ganz neue Beweise aufgetaucht sind.
Das Problem ist hier, dass im Fall Möhlmann klar erscheint. Aber die Gesetzesänderung wird Auswirkungen haben, die auch zu mehr unrechtmäßiger U-Haft führen wird. Und weil in Wirklichkeit so wenige Fälle dadurch zufriedenstelleder gelöst werden, dürfte das Unrecht, dass dann zusätzlcih in die Welt gesetzt wird höher sein, der Versuch der Kompensation des anderren Unrechts wahrscheinlich überwiegen.

Du hast Recht, einen Anklage für einen StA ist nach einer solch langen Zeit sehr schwierig, aber auch für die Verteidigung wird es mindestens genauso schwierig. Und da die Mittel der Verteidigung auch deutlich begrenzter sind, als die des Staates wird das Ungleichgewicht mit der Zeit größer.

Der Aschaffenburger Fall ist doch fast schon ein Schulbeispiel für, wie eine übermütig gewordene Ermittler/StA kaum mehr zu bremsen waren. Man darf nicht vergessen, der Angeklagte hatte sogar ein fast 100%iges Alibi! Daher wurde 40 Jahre vorher gegen ihn nicht weiter ermittelt und es wurde auch 40 Jahre vorher von seinem Gebiss kein Abdruck genommen obgleich er das damals angeboten haben soll. Und trotzdem hat man das Gutachten erst im Verfahren überprüft, das nenne ich jetzt definitiv IRRE, ja, natürlich gibt es eben doch diese „irren“ StA, die wider jeder Vorsicht dann ein Prozess wagen. Und als die Gutachterin befragt wurde, hatte das Gericht erst noch diese für glaubwürdig gehalten und hatte den Antrag auf ein neues Gutachten der Verteidigun abgelehnt!

Wie häufig diese Fälle sind, das weiß ich nicht, das weiß niemand, aber sie wird es geben. Sie werden selten bekannt werden, weil es ein extrem seltener der Fall ist, dass ein Gutachten durch Laien widerlegt werden können.

Wenn man immer nur den Fall Möhlmann heranzieht, macht man es sich zu einfach. Da ist scheinbar alles klar, aber wegen dieser wenigen Fälle solche einen Eingriff zu tun, des Folgen man überhaupt nicht im Geringsten abschätzen kann, sollte es es opportun sein es zu unterlassen, auch wenn es unpopulistisch ist. Ob es nun verfassungswidrig ist oder nicht, diese Frage ist genaugenommen zweitrangig, denn ob einen Gesetz sinnvoll ist oder nicht, darüber sagt die Verfassungsmäßigkeit nichts aus.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

30.03.2023 um 15:58
Zitat von LentoLento schrieb:Und da muss man sich fragen, was ist das. Ist nicht schon einen U-Haft von 1 Jahr unerträglich, weil man sie nie und nimmer rückgängig machen kann? Der Staat hat allein schon mit der U-Haft Unrecht weiteres Unrecht in die Welt gesetzt.
Es gibt ein anderes Unerträglichkeitsmoment: fehlende, materielle Gerechtigkeit wie im Fall Frederike, wenn der wahre Täter aufgrund neuer Beweise überführt werden kann, dies aber nicht möglich ist, weil er irgendwann mal wegen fehlender Beweise freigesprochen wurde. Es gibt große Teile in der Bevölkerung, denen dieses Ergebnis gegen ihr Rechtsempfinden, und den Opfer Angehörigen kann man es unter dem Aspekt „Rechtsstaat“ schon gar nicht erklären.

Nun werden Gesetze nicht nur nach dem Rechtsempfinden der Bevölkerung gemacht und das ist auch sehr gut so, sonst hätten wir wohl wieder die Todesstrafe.

Andererseits muss man fragen dürfen, ob in krassen Fällen wie diesem, also bei einem unverjährbaren Verbrechen wie Mord, der Rechtsfrieden wirklich stets höher stehen soll als die materielle Gerechtigkeit.

Und genau das wird das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden.


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30.03.2023 um 16:22
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Nun werden Gesetze nicht nur nach dem Rechtsempfinden der Bevölkerung gemacht und das ist auch sehr gut so, sonst hätten wir wohl wieder die Todesstrafe.
Das ist auch gut so. Aber von einem Gesetzgeber erwarte ich schon, das intensiv bei solchen öffentlichen Verhandlungen auch die Nebenwirkungen behandelt werden. Andernfalls ist der Gesetzgeber auf dem gleichen Niveau wie die Bevölkerung.

In meinen Augen war es eine rein populistische Entscheidung und das darf es bei solchen weitreichenden Entscheidungen nicht geben.

Ich denke, ich habe die Gefahren ausreicheichend hier nun dargelegt. Dir geht es nur sehr einseitig rein um die materielle Gerechtigkeit. Mir geht es genaugenommen um doch etwas mehr, nicht NUR um den Rechtsfrieden und kann das auch z.B. anhand ders Aschaffenburger Mordfalles belegen. Auf ähnlicher Ebene sehe ich auch den Badewannenfall, und ich glaube, dass wenigstens in diesem Fall mittelweile der damalige StA schon die Konsequenzen gezogen hat und sich aus dem Strafrecht reausbewegt. Die Problematik dieses Urteils wurde schon in dem entsprechenden Thread ausreichend diskutiert. Aber man wird immer nur die Spitze des Eisberges sehen, niemand weiß, wie gut die Rechtssprechung in D wirklich ist, man sollte sie nicht noch weiter verschlechtern.

Wie gesagt, die Verfassungsmäßigkeit klärt nicht den Sinn und Unsinn von Gesetzen. Hier geht es in Wirklichkeit um deutlich mehr als die reine Verfassungsmäßigkeit.


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30.03.2023 um 18:32
Zitat von LentoLento schrieb:In meinen Augen war es eine rein populistische Entscheidung und das darf es bei solchen weitreichenden Entscheidungen nicht geben.
In dieser Frage, in der es eindeutig um mehr Gerechtigkeit geht, dem Gesetzgeber "rein populistische" Motive zu unterstellen, finde ich schon ein starkes Stück. "Rein populistische" Motive heißt: zu 100 % populistische Motive.

Ich kann nur mutmaßen, das du als Strafverteidiger tätig bist und weitgehend als "deformation professionelle" bei der Sicht auf das StGB die Täterperspektive verinnerlicht hast, also in erster Linie Vor- und Nachteile für potentielle Täter siehst. Aber das geht hier zu weit. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass § 362 (5) StPO aus "rein populistischen" Gründen Gesetzeskraft erlangt hat.

Im Übrigen dürfte die Anzahl der Betroffenen, die aufgrund dieser Bestimmung (wieder) vor Gericht gestellt werden, sehr gering sein, da die Voraussetzungen dafür sehr eng gefasst sind und es sich jeder StA sehr genau überlegen wird, ob er nochmal Anklage gegen einen Freigesprochenen erheben wird. Hier den Eindruck zu erwecken (wie du es tust durch Äußerungen wie
Zitat von LentoLento schrieb:Aber man wird immer nur die Spitze des Eisberges sehen
und durch deine Darstellung von Fällen, in denen ein Fehlurteil drohte), dass durch diesen Passus viele Unschuldige verurteilt werden, ist einfach unredlich.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

30.03.2023 um 18:47
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:In dieser Frage, in der es eindeutig um mehr Gerechtigkeit geht, dem Gesetzgeber "rein populistische" Motive zu unterstellen, finde ich schon ein starkes Stück
Und es diskreditiert Frederikes Vater, der mit seinem Anwalt in jahrelangen Bemühungen des Gesetzgeber für dieses spezielle Thema sensibilisiert hat.

Man muss schon auf einem Auge blind sein, wenn man nicht sehen will, wie sehr die Abgeordneten mit dem Gesetzentwurf gerungen haben. Die Meinungen gingen quer durch alle Bundestagsfraktionen hin und her, man hat Expertenmeinungen von hochrangigen Juristen eingeholt, lange diskutiert, bis sich fraktionsübergreifend eine Mehrheit für die Neuregelung gefunden hat.

Und man muss blind sein, wenn man nicht sehen will, auf welche wenigen Fälle sich die Neuregelung von Anfang an beschränken wird. Alles andere ist dummes Zeug. Populismus ist es, wenn manche so tun, als wäre die Neuregelung künftig auf alle Freisprüche anwendbar. Das ist natürlich sachlich falsch und dummes Zeug. Soooo viele vom Vorwurf des Mordes Freigesprochene, bei denen später Beweismaterial auftaucht, das den strengen Anforderungen der Neuregelung für eine Wiederaufnahme genügt, wird es ganz sicher nicht geben.

Freilich kann man sagen, dass der Gesetzgeber bei so wenig Fällen nicht hätte tätig werden müssen. Allein die Anzahl der Fälle ist aber nicht maßgebend dafür, wann der Gesetzgeber Regelungsbedarf sieht.


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30.03.2023 um 19:00
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Und es diskreditiert Frederikes Vater, der mit seinem Anwalt in jahrelangen Bemühungen des Gesetzgeber für dieses spezielle Thema sensibilisiert hat.
Ich kann @Kohlhaas nur zustimmen.

@Lento
Im Übrigen bewegst du dich mit deinem Argument gegen den § 362 (5) StGB ausserhalb der Abwägung des BVerfG. Dem Gericht geht es um eine Abwägung zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, die mögliche Verurteilung Unschuldiger spielt bei dieser Abwägung - soweit ich das überblicken kann - keine Rolle. Die Verurteilung Unschuldiger (zu der es in den von dir dargestellten Fällen nicht gekommen ist) scheint nur dein Spezialthema zu sein, das du hier am unpassenden Ort ausbreitest.


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30.03.2023 um 19:38
Welche Erwägungen der Gesetzgeber angestellt hat, ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien. Hier die entsprechende Bundestagsdrucksache:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/303/1930399.pdf

Dazu hat das OLG Celle in seinem hier bereits verlinkten Beschluss ausgeführt, dass die in den Gesetzesmaterialien verwendete Begrifflichkeit „unerträglich“ aufgrund ihrer emotionalen Einfärbung auf den ersten Blick ungeeignet erscheinen mag. Jedoch, so dass OLG Celle, gibt der Gesetzgeber mit dem Hinweis auf die „Unerträglichkeit“ im Kern zu erkennen, dass er das Absehen von der schuldangemessenen Bestrafung eines Freigesprochenen bei den in § 362 Nr. 5 StPO aufgeführten schwersten Straftaten gegen das Leben für eine so evidente Erschütterung des Vertrauens der Bevölkerung in den Rechtsstaat und den Rechtsfrieden mit den damit ein hergehen den negativen Folgen für die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege hält, dass in diesen Fällen im Interesse der materiellen Gerechtigkeit der Grundsatz der Rechtssicherheit zurücktreten muss.

Die Annahme, der Unerträglichkeit, so das OLG Celle weiter, beruht hierbei nicht primär auf einer bloßen emotionalen Befindlichkeit. Sie leitet sich viel mehr daraus ab, dass in diesen Fällen der im ersten Strafverfahren ergangene Freispruch höchstwahrscheinlich auf einer nicht korrekt festgestellten oder nicht hinreichend aus ermittelten Tatsachengrundlage beruht hat und daher im eklatanten Widerspruch zum tatsächlichen Tatgeschehen steht, was eine nicht hinnehmbare Verletzung des verfassungsrechtlichen Ziels des Strafverfahrens darstellt, nämlich die im Interesse der Rechtssicherheit und der materiellen Rechtssicherheit liegende tat- und schuldangemessene Bestrafung des Täters auf der Grundlage einer zutreffend ermittelten Tatsachengrundlage.

Die in der Annahme der „Unerträglichkeit“ zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertentscheidung, im Fall von schwersten Verbrechen gegen das Leben der materiellen Gerechtigkeit unter den engen Anwendungsvoraussetzungen des Wiederaufnahmegrundes in § 362 Nr. 5 StPO gegenüber der Rechtssicherheit den Vorrang einzuräumen, so OLG Celle weiter, findet sich kongruent in der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform angesehenen Strafandrohung der lebenslangen Freiheitsstrafe für diese Straftaten und ihrer Unverjährbarkeit wieder.

Dass man angesichts der von ihm niedergelegten Überlegungen und Beweggründe des Gesetzgebers, die das OLG Celle nachgezeichnet hat, mit einem Satz davon spricht, es handele sich schlicht um eine „populistische Entscheidung“, ist mir unerklärlich. Man muss sich doch wenigstens mit den Gründen des Gesetzgebers für seine Entscheidung auseinandersetzen, bevor man sie in Bausch und Bogen verteufelt.


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30.03.2023 um 21:17
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Und es diskreditiert Frederikes Vater, der mit seinem Anwalt in jahrelangen Bemühungen des Gesetzgeber für dieses spezielle Thema sensibilisiert hat.
Jetzt wird es schon etwas unverschämt. Natürlich kann ich Möhlmann verstehen, trotzdem kann man ein Gesetzesentwurf populistisch ansehen.

Das Problem, was ich in der Bundestagsrunde sehe, dass diese nicht von der Hand zu weisende Befürchtungen (ja, es gibt doch "irre" StA) mit keinem Wort erwähnt wurden. Und dann kann man aus meiner Sicht schon begründen, dass da wahrscheinlich schon Populismus dahinter steckt.

Man hätte unbedingt über diese nicht ganz unwichtigen Nebenwirkungen sprechen müssen. Und als gefragt wurde, wieviel Fälle es denn überhaupt betrifft, kamen Ausreden, dass man es ja nicht wüsste, weil es das Gesetz noch gar nicht gäbe, erst dann wüsste man es. Man hatte nichtmal die bekannte Zahl genannt. Man hat sich um die Antwort gedrückt! Unfd da bekommt man von dieser Verhandlung doch einen sehr zwiespältigen Eindruck.

So viel mehr werden es in Wirklichkeit gar nicht werden, denn bei nicht gelösten Fällen versucht man auch heute die DNA-Spuren zu extrahieren, in Wirklichkeit hätte man die Größenordnung sicher nennen können - wenn man gewollt hätte.

Und ich denke, dad Justizministerium wird schon einen Grund gehabt haben, dass es diesen Entwurf nicht eingebracht hat.


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30.03.2023 um 21:55
Zitat von LentoLento schrieb:Man hatte nichtmal die bekannte Zahl genannt. Man hat sich um die Antwort gedrückt!
Wundert mich nicht, da nicht mal Bundestagsabgeordnete hellseherische Fähigkeiten haben.

Aus den Bundesländern hätte man sich zwar die Zahl der Angeklagten besorgen können, die sich wegen Mordes vor Gericht verantworten mussten, aber rechtskräftig freigesprochen wurden. In wie vielen dieser Fälle dann aber die Voraussetzungen des neuen § 362 Nr. 5 StPO vorliegen werden, kann doch niemand seriös vorhersagen.

Nach dem Wortlaut der Neuregelung müssen da kumulativ zusammenkommen

- NEUE Tatsachen oder Beweismittel (zu verstehen wie in § 359 Nr. 5 StPO), die
- dringende Gründe (dringend hier in Sinne des dringenden Tatverdachts beim Haftbefehl,
so steht es ausdrücklich in der Gesetzesbegründung, also hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit)
- für eine Verurteilung wegen Mordes bilden.

Bei welchen Fällen von Mord-Freispruch bitteschön kann man wissen, dass überhaupt und wenn ja wann diese Voraussetzungen eintreten?
Zitat von LentoLento schrieb:Das Problem, was ich in der Bundestagsrunde sehe, dass diese nicht von der Hand zu weisende Befürchtungen (ja, es gibt doch "irre" StA) mit keinem Wort erwähnt wurden.
Also jetzt wird es albern. Wenn es „irre“ Staatsanwälte gibt, gibt es in diesem Sinne vermutlich auch irre Chirurgen, Installateure, Lehrer, Gärtner, Postboten. Der Bundestag wird kaum jederzeit jeden Bürger vor diesen schützen können. Im übrigen wüsste ich nicht, dass Staatsanwälte auch das Urteil machen. Der irre Staatsanwalt wird von den Richtern schon ausgebremst werden…


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

30.03.2023 um 22:24
@Lento

Ich finde es übrigens gar nicht irre von einem Staatsanwalt, wenn er bei einem Tötungsdelikt weiter ermittelt, nachdem der, der angeklagt war, freigesprochen wurde.

Denn einer muss es ja gewesen sein, und wenn es der Freigesprochene nicht war, läuft der wirkliche Täter logischerweise noch frei herum. Also wird weiter gegen Unbekannt ermittelt (hier analog deinem CD-Fall), siehe auch Peggy Knobloch. Und wenn bei DIESEN Ermittlungen etwas gefunden werden sollte, was dann im Hinblick auf den Freigesprochenen alle Kriterien des § 362 Nr. 5 StPO erfüllt - wozu wirklich viel gehört, nur mal so eine Zeugenaussage wird nicht genügen - tja, dann könnte es eng werden.

Aber wie gesagt, wie viele bzw. wie wenige Fälle das betrifft, ist unmöglich vorherzusagen.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

30.03.2023 um 22:38
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Also wird weiter gegen Unbekannt ermittelt (hier analog deinem CD-Fall), siehe auch Peggy Knobloch. Und wenn bei DIESEN Ermittlungen etwas gefunden werden sollte, was dann im Hinblick auf den Freigesprochenen alle Kriterien des § 362 Nr. 5 StPO erfüllt - wozu wirklich viel gehört, nur mal so eine Zeugenaussage wird nicht genügen - tja, dann könnte es eng werden.
Und genau das ist eben auch bei Frederike der Fall. Natürlich wollte man aufklären, was ihr passiert ist, und hat damit nach dem Freispruch für Ismael A. selbstvertändlich nicht aufgehört. Und hier kommen halt die neuen DNA-Analysemethoden ins Spiel, als es möglich war, damit den Slip der Toten zu untersuchen. Und siehe da, Treffer.


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30.03.2023 um 22:43
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich kann nur mutmaßen, das du als Strafverteidiger tätig bist und weitgehend als "deformation professionelle" bei der Sicht auf das StGB die Täterperspektive verinnerlicht hast, also in erster Linie Vor- und Nachteile für potentielle Täter siehst. Aber das geht hier zu weit. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass § 362 (5) StPO aus "rein populistischen" Gründen Gesetzeskraft erlangt hat.
Zuviel der Ehre, nein ich bin kein Strafverteidiger, ich bin ein einfacher ITler aber doch mit einem gewissen Bedürfnis, selber halbwegs prüfen zu wollen, dass auf die Justiz verlass ist. Viele Fälle (Babenausen, Böhringer, Doppelmord von Koblenz ..) haben mir schon das Gefühl gegeben. Aber es sind nur die einfachen Fälle, wo die Schuld fast auf der Hand liegt, wo es sehr eindeutige Indizien gibt. Es gibt aber auch andere Fälle, wo ich sagen muss, nein, bei komplizierteren Fällen wird es schwierig.

Und wenn Du meine Beiträge verfolgst, ich sehe auch die Perspektive der Opferseite, nur kann ich dem nicht viel abgewinnen, wenn man erkennt dass das die Wahrscheinlichkeit für Fehlurteile oder zumindest die Verweildauer in der U-Haft erhöhen dürfte.

Aber was ist eigentlich unerträglich? Das ist ein nicht greifbarer, sehr subjektiver Begriff. Grundbedingung sich damit auseinanderzusetzen ist immer, man muss BEIDE Seiten sehen und das sehe ich hier leider so gut wie gar nicht. Die andere Seite wird hier verniedlicht, es gäbe keine "irren" StA etc. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Auch wenn der prozentuelle Anteil klein sein wird, allein die hohe Anzahl von Tötungsdelikten im Jahr (1000) wird schon der Anteil höher sein, als die wenigen, die der Fälle, die durch das Gesetz besser gelöst werden.
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Aus den Bundesländern hätte man sich zwar die Zahl der Angeklagten besorgen können, die sich wegen Mordes vor Gericht verantworten mussten, aber rechtskräftig freigesprochen wurden. In wie vielen dieser Fälle dann aber die Voraussetzungen des neuen § 362 Nr. 5 StPO vorliegen werden, kann doch niemand seriös vorhersagen.
Da bei den meisten ungekläreten Fällen man versucht die DNA zu extrahieren und man dann doch ein Treffer oder keinen Treffer mit dem Freigesprochenen haben wird (siehe den fall Möhlmann), hätte man es wissen können. Klar gehört es natürlich dann auch dazu, dass man im Vorfeld eine Kontamiantion ausschließt, aber das muss man auch ganz unabhängig vom Gesetz um zu wissen, ob es noch Sinn macht weiter zu ermitteln. Nein diese Zahlen hätte man Größenordnungsmäßig ermitteln können, ohne hellseherische Fähigkeiten haben zu müssen.
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Also jetzt wird es albern. Wenn es „irre“ Staatsanwälte gibt, gibt es in diesem Sinne vermutlich auch irre Chirurgen, Installateure, Lehrer, Gärtner, Postboten
Wie siehst Du den StA im Aschaffenburger Fall? Sollte man nicht grundsätzliche Zweifel bekommen, wenn man von einem Gebiss eines 57 jährigen auf ein Gebiss eines 17 jährigen schließen kann. Normalerweise weiß man, dass gerade schräg stehende Zähne - und die hatte wohl der Angeklagte - häufig durch die Weisheitszähne bedingt sind und die bei einem 17 jährigen noch lange nicht voll ausgebildet sind. Das gehört eigentlcih zum Grundwissen, offenbar nicht die der StA und den Ermittlern.
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Ich finde es übrigens gar nicht irre von einem Staatsanwalt, wenn er bei einem Tötungsdelikt weiter ermittelt, nachdem der, der angeklagt war, freigesprochen wurde.
Das steht außer Frage, aber wie gesagt, bewerte doch mal den Aschaffenburger Fall! Du selber hattest den Ausdruck "irre" hier eingebracht, ich habe ihn nur aufgenommen. Ich nenne es StA/Ermittler mit extremen Vorurteilen, vielleicht mit einem gewissen Übermut, weil die Truppe gerade einen anderen ColdCase gelöst hatten, dann muss es beim nächsten auch klappen. Und das hat dann leicht zu Folge, dass sie nicht mehr in der Lage sind, den Fall ausreichend kritisch zu betrachten. Ja, genau das ist sehr menschlich und wird gar nicht so selten passieren. Aber nein Irre habe ich das nur genannt, weil Du so ein entsorechendes Verhalten genannt hast.

Vielleicht solltest Du in Zukunft selber mal überlegen, nicht solche Ausdrücke hier einzubringen, nein, es geht hier um fehler, die leider Menschen unterlaufen, obgleich sie nicht irre sind.


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30.03.2023 um 22:54
Zitat von LentoLento schrieb:Du selber hattest den Ausdruck "irre" hier eingebracht,
Habe ich nicht, das gehört nicht zu meiner Ausdrucksweise. Nachzulesen hier:

Beitrag von Kohlhaas (Seite 10)

Ich kenne den Aschaffenburger Fall nicht weiter, deshalb kann ich mich nur wiederholen und sagen, dass nach dem verlinkten ZEIT-Artikel zu urteilen die Beweislage hier anscheinend sehr dünn war. Man hat sich trotzdem zur Anklage entschlossen und die Quittung kassiert. Finde ich jetzt nicht so außerordentlich spektakulär, Freisprüche gibt es auch außerhalb von Tötungsdelikten des öfteren. Und auch für die StA gilt der Spruch von vor dem Gericht und auf hoher See….


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30.03.2023 um 23:32
Zitat von LentoLento schrieb:Vielleicht solltest Du in Zukunft selber mal überlegen, nicht solche Ausdrücke hier einzubringen,
Nur der Vollständigkeit halber: Den Begriff „irre“ hast DU mit deinem Beitrag um 15:42 auf Seite 11 hier reingebracht:
Zitat von LentoLento schrieb:Und trotzdem hat man das Gutachten erst im Verfahren überprüft, das nenne ich jetzt definitiv IRRE, ja, natürlich gibt es eben doch diese „irren“ StA, die wider jeder Vorsicht dann ein Prozess wagen.
Und um 21:17 hast du ihn wiederholt:
Zitat von LentoLento schrieb:Das Problem, was ich in der Bundestagsrunde sehe, dass diese nicht von der Hand zu weisende Befürchtungen (ja, es gibt doch "irre" StA) mit keinem Wort erwähnt wurden.
Ich habe mich danach an deine Wortwahl nur drangehängt, um deren gewisse Absurdität zu verdeutlichen.


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31.03.2023 um 00:16
Zitat von LentoLento schrieb:... nein ich bin kein Strafverteidiger ...
@Lento
Danke für die Klarstellung.

Jetzt aber zu deinem Argument gegen § 362 (5) StPO:
Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden: weil die Gefahr eines Fehlurteils, also die ungerechtfertigte Verurteilung eines Unschuldigen, besteht, möchtest du im Anwendungsbereicht von § 362 (5) StPO auf Strafverfolgung verzichten.

Nun bestehen aber für die Verfahren aufgrund von § 362 (5) StPO besondere Restriktionen, sodass es hier zu prozentual weniger Fehlurteilen als in den vielen anderen Verfahren kommen dürfte. Konsequenterweise müsstest du deshalb (analog zu deinem Argumentieren gegen § 362 (5) StPO) einen allgemeinen Verzicht auf Strafverfolgung fordern, denn es gibt nur einen wirklich sicheren Weg, Fehlurteile im Strafprozess zu vermeiden: keine Strafprozesse durchzuführen.


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31.03.2023 um 01:21
Sorry, ich nehme es zurück, Du hast nicht von irren Gutachter, Richter, Polizisten, Staatsanwälten gesprochen sondern von idiotischen, aber es geschah in dem Zusammenhang mit dem Film. Den kenne ich leider nicht, aber diese Wort (in Form von Irre) klang bei mir noch lange nach, so dass ich den Zusammenhang nicht mehr in Erinnerung hatte.
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Um das zu vervollständigen: Die unschuldig wegen des (gefakten) Mordes am Ehemann verurteilte Ehefrau hat selbstverständlich wegen der unschuldig in Haft verbrachten Zeit neben Haftentschädigung und Schadensersatzansprüchen gegen den Staat auch allerlei Schadensersatzansprüche gegen den Ehemann, der sie wegen falscher Spurenlegung, Meineids oder was auch immer reingeritten hat. Nebenbei: so idiotische Gutachter, Richter, Polizisten, Staatsanwälte , die auf den Ehemann als falschen Spurenleger reinfallen, kommen meist nur in Filmen vor. Aber an dieser Stelle egal….Wie sich Staat und Ehemann dann später untereinander wegen der Ansprüche der Ehefrau auf Schadensersatz ausgleichen, muss sie an dieser Stelle nicht kümmern.
Aber ich denke, das solten wir hier eienfach bleiben lassen, ich denke, ich habe es ausreichend geklärt, was ich darunter verstanden hatte.
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Ich kenne den Aschaffenburger Fall nicht weiter, deshalb kann ich mich nur wiederholen und sagen, dass nach dem verlinkten ZEIT-Artikel zu urteilen die Beweislage hier anscheinend sehr dünn war. Man hat sich trotzdem zur Anklage entschlossen und die Quittung kassiert. Finde ich jetzt nicht so außerordentlich spektakulär, Freisprüche gibt es auch außerhalb von Tötungsdelikten des öfteren. Und auch für die StA gilt der Spruch von vor dem Gericht und auf hoher See….
Ich denke, es wäre dann höchste Zeit sich mit solchen Fällen zu beschäftigen.

Denn diese Fälle sind schon sehr interssant, weil sie eine Art Gruppendynamik erkennen lassen. Man erkennt, dass die neue Mannschaft gegenüber der Alten doch meint, es viel besser machen zu können (vielleicht weil sie gerade einen anderen ColdCase-Fall lösen konnten). Ein schwerer Irrtum, denn wie soll das schon im Ansatz gehen, wenn so viel Zeit vergangen ist? Diese Gruppendynamik kenne ich genauso von meiner alten Arbeitsstelle, da gab es auch Konkurenz zwischen zwei Gruppen, man hatte eigentlich ein sehr ähnliches Thema zu bearbeiten, aber man lernte nicht voneinander, jede Gruppe meinte es besser zu wissen, mit der Folge, dass jede Gruppe die gleichen Fehler machten. Bei Colcases ist jedoch - wenn es eben keine neuen eindeutigereren Sache gibt wie z.B. eine aussagekräftige DNA-Spur - die spätere Gruppe in der Regel immer schlechter, weil sie eine schlechtere Grundlage besitzt.

Ähnliche Fälle, die dieses entsprechnden Probleme unter Ermittlergruppen zeigen, sind der Fall Kirstin Harder und Daniela Kammerer, sehr interessant ist es diese Fälle genauer zu untersuchen. Es gibt da sehr konträre Ansichten zwischen den unterschiedlichen Ermittlerteams und ich persönlich traue der Gruppe naturgemä0 doch etwas mehr zu, die zeitlich näher an der Tat das Ganze untersucht hatten. Glücklichwerweise ist es bei den anderen beiden Fällen nie zu einer Verhandlung gekommen, im Fall Kammerer war es aber immerhin 1,5 Monate U-Haft gewesen. Beim Fall Kammerer kommt noch hinzu, wie eine DNA-Spur so missgedeutet werden kann. DNA-Spuren helfen auch da nicht immer.

Aber man sieht hier, Ermittler, StA Gerichte machen eben die gleiche Fehler wie jeder andere auch und es gibt die gleichen gruppendynamischen Prozesse, und noch vieles andere. Bei anderen Berufen haben die meistens nicht so schwerwiegende Folgen.


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31.03.2023 um 01:40
PS:
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Finde ich jetzt nicht so außerordentlich spektakulär, Freisprüche gibt es auch außerhalb von Tötungsdelikten des öfteren. Und auch für die StA gilt der Spruch von vor dem Gericht und auf hoher See….
Ich denke, gerade so sollte es nicht sein, Anklage sollte eben erst erhoben werden, wenn man es ausreichend kritisch vorher untersucht hat, denn dann ist man höchst selten auf dieser hohen See (die meisten Verfahren dieser Art enden mit einem Schuldspruch) Und ich habe Dir schon oben die Sache mit dem Gutachten dargestellt und man sollte schon sich fragen, wie kann ein StA so ein Gutachten überhaupt unüberprüft lassen, in Wirkllcihkeit war es doch offensichtlich mit der allgemeinen Lebenserfahrung nicht in Einklang zu bringen. Wenn man so vorgheht, dann braucht man sich nicht zu wundern, das man sich auf hoher See fühlt. Und diese hier sich zeigende Leichsinnigkeit wird wahrscheinlich zunehmen, wenn man weiß, es gibt vielleicht auch noch einen zweiten, einen dritten ... Versuch.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 02:56
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn man immer nur den Fall Möhlmann heranzieht, macht man es sich zu einfach. Da ist scheinbar alles klar, aber wegen dieser wenigen Fälle solche einen Eingriff zu tun, des Folgen man überhaupt nicht im Geringsten abschätzen kann, sollte es es opportun sein es zu unterlassen, auch wenn es unpopulistisch ist.
Ich schliesse mich hier ganz einfach mal an. Die Diskussion dreht sich eh im Kreis. Und ich bleibe einfach dabei, auch wenn es nicht populär ist, wie es Sir William Blackstone, einer der bedeutendsten Juristen Englands, einmal formulierte: "Es ist besser, dass zehn Schuldige entkommen, als dass ein Unschuldiger verfolgt wird."

Man wird sehen, ob das Bundesverfassungsgericht bei seiner recht vernünftigen historischen Linie in dieser Sache bleibt oder Neuland betritt.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 03:40
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, gerade so sollte es nicht sein, Anklage sollte eben erst erhoben werden, wenn man es ausreichend kritisch vorher untersucht hat, denn dann ist man höchst selten auf dieser hohen See (die meisten Verfahren dieser Art enden mit einem Schuldspruch) Und ich habe Dir schon oben die Sache mit dem Gutachten dargestellt und man sollte schon sich fragen, wie kann ein StA so ein Gutachten überhaupt unüberprüft lassen, in Wirkllcihkeit war es doch offensichtlich mit der allgemeinen Lebenserfahrung nicht in Einklang zu bringen. Wenn man so vorgheht, dann braucht man sich nicht zu wundern, das man sich auf hoher See fühlt. Und diese hier sich zeigende Leichsinnigkeit wird wahrscheinlich zunehmen, wenn man weiß, es gibt vielleicht auch noch einen zweiten, einen dritten ... Versuch.
Was spricht dagegen, Anklage zu erheben? Da passiert doch erst mal gar nichts. Hat sich also der Staatsanwalt geirrt und eine Anklageschrift verfasst, es muss erst noch das Gericht drüberschaun und entscheiden, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird.


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