schluesselbund schrieb:Die Firma "Reka-Pharm" hielt sich wohl nicht an die Abmachungen mit EH. die Wahren nicht dem Grosshandel anzubieten. Ihr bleibt offen was vertraglich vereinbart wurde. Falls überhaupt was vertraglich vereinbart wurde.
Wenn es keine schriftliche Vereinbarung gab, dann hat die Reka ja auch kein Problem: Sie kann immer sagen: "Also, davon, dass wir die Sachen nicht an den Großhandel liefern dürfen, war keine Rede! Wir sind davon ausgegangen, dass das erlaubt ist!" Und wenn sie dann auch noch eine ganz normale Bestellung und Rechnung vorlegen konnte (zumindest das muss es ja gegeben haben), worin keine besonderen Bedingungen fixiert sind, dann war sie doch erstmal raus.
Damit läge der Schwarze Peter erst einmal bei EH. Er wurde von seinem Chef in die Mangel genommen und konnte nicht nachweisen, dass er der Reka zur Bedingung gemacht hatte, die Ware nicht an den Großhandel abzugeben bzw. hat er es versäumt, diese Bedingung schriftlich festzuhalten.
Und bei dem Scheck - die Reka könnte sich immer noch rausreden mit: "Oh, ach, das tut uns aber leid, nein, wie konnte das denn passieren, wir überweisen ihnen das Geld sofort!"
Und wenn sie die Ware erhalten hat, dann muss sie auch zahlen. Da hilft es ihr auch nix, EH verschwinden zu lassen.
Aber inwieweit EH dafür von seinem Chef persönlich haftbar gemacht werden kann (so wie es der Film suggeriert), wenn ein Kunde nicht zahlt, weiß ich nicht. Ist so etwas überhaupt möglich?
Aber egal wie: Auch der Chef hat kein Interesse daran, EH verschwinden zu lassen. Damit wird weder der Ärger mit den anderen Kunden ausgebügelt, noch die offene Rechnung von der Reka beglichen.