PaterBrown schrieb:Die Bewährungsstrafen für die Großeltern sind ein Witz und die 5 Jahre für die Mutter auch. Wir entwickeln uns zu einem Land mit Wattebäuschenurteilen. Ätzend.
Ich finde das auch unerträglich. Für "ein Kind 7 Jahre lang einsperren", damit der Vater keinen Kontakt zu ihm haben kann, gibt es also 5 Jahre Haft, nach 3,5 bis max. 4 Jahren sollte das für die Mutter also ausgesessen sein.
Für ein bisschen rumplärren, man fühle sich als "Monstermutter" von der Presse vorverurteilt, gibt es dann einen Ausschluss der Öffentlichkeit.
Und dafür, der eigenen Tochter das zu ermöglichen gibt es ein paar Monate auf Bewährung.
Was bekommt denn jemand, der sein Kind ins Ausland verschleppt, um es dem anderen Elternteil zu entziehen? Da darf das Kind dann ja in der Regel immerhin ein Sozialleben führen, die Schule besuchen und sich an der frischen Luft bewegen.
Das Mädchen hat massive bleibende physische und psychische Schäden, an dem was die Mutter und die Großeltern ihr angetan haben wird sie noch lange zu tragen haben. Ihr wurde fast die gesamte bewusst erlebt Kindheit gestohlen. Der Kontakt zum Vater noch dazu, auf den Trennungskinder ein Anrecht haben.
Und noch dazu hält man es nicht mal für nötig, zur Verhandlung zu erscheinen und kichert dann rum, wenn das Urteil verlesen wird. Ist ja nicht so tragisch, die Öffentlichkeit wird ja gleich eh wieder rausfliegen....
Körperlich misshandelt worden sei das eingesperrte Mädchen nicht. Ostern, Weihnachten und Geburtstage seien dennoch gefeiert worden. Sie sei in schulischen Dingen gefördert worden und ihre Großmutter habe mit ihr gespielt. Doch das Haus durfte sie nie verlassen.
Ich sehe es nicht so, dass sie nicht körperlich misshandelt wurde. Bei der Entdeckung konnte sie keine Treppenstufen gehen und hatte durch den Sonnen- und damit Vitamin-D-Mangel rachitisch deformierte Knochen, was sich auch nicht wieder auswachsen wird. Wenn das keine körperliche Misshandlung ist, zuzusehen, wie das eigene Kind verkrppelt und nichts zu unternehmen, weiß ich es auch nicht!
Aber Hauptsache Ostern, Weihnachten und zum Geburtstag gab es eine kleine Party: das Kind und die drei einzigen Bezugspersonen in seinem Leben haben um einen Tisch gesessen und Kuchen gemampft.
Die Richterin betonte, die Angeklagte habe „aus eigensüchtigen Motiven“ ihre Pflicht als Mutter, dem Kind eine eigenständige Lebensweise zu ermöglichen, vernachlässigt. Nun müssen Mutter und Großeltern entsprechende Konsequenzen tragen.
Ich sehe es nicht so, dass die Konsequenzen "entsprechend" sind. Sie entsprechen bei weitem nicht dem, was ich bei so einer Tat als die passenden zu tragenden Konseuquenzen ansehe!
Von geminderter Schuldfühigkeit ist auch keine Rede mehr. Sie Frau wusste genau, was sie tat und dass das, was sie tat falsch war!