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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

1.543 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.05.2024 um 07:51
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Auch ist ein individuelles wiedererkennen keine wissenschaftliche Tatsache, was im übrigen auch der Grund ist warum ein Bauchgefühl nicht als stichhaltiger Beweis gilt.
Jura ist keine exakte Wissenschaft und hat dazu auch gar keinen Anspruch. Insofern gilt die Behauptung nicht, dass Wiedererkennen oder sonstiges Wiedersehen vor Gericht irgendwelchen wissenschaftlichen Standards genügen muss. Es geht lediglich um die Glaubwürdigkeit und Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit von Zeugenwahrnehmungen.
Wenn dich fünf Zeugen eindeutig wiedererkennen, weil Du mit einem Goldbarren die Sparkasse auf dem Rathausplatz von Buxtehude verlassen hast, dann hast du ein Problem, und nicht die Zeugen.

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.05.2024 um 08:17
Hier kommen meine Quellenangaben.

Beim Missbrauch der Tochter einer Exfreundin gab es wohl doch kein Video aber eindeutige Bilder des Missbrauchs. Ist in dem Abschnitt "
Update vom Sonntag, 16.08.2020, 14.50 Uhr
" zu lesen

Quelle:

https://www.fnp.de/deutschland/vermisst-maddie-mccann-polizei-christian-b-verschwunden-anwalt-durchsuchung-freilassung-rueckschlag-zr-90006407.html

Und hier eine Quelle zu den Funden in dieser ehemaligen Kistenfabrik
Auf dem Gelände einer verlassenen Fabrik hatten Beamte bereits verschiedene Datenträger mit Texten, Videos und kinderpornografischen Fotos entdeckt.
Quelle:
https://m.bild.de/regional/niedersachsen/news-inland/neue-spur-polizei-untersucht-auto-im-fall-maddie-mccann-auf-dna-87722770.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.05.2024 um 09:07
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:und zugleich CB im Gesicht keine Alleinstellungsmerkmale aufweist
Entschuldigung, aber was soll das?

Dass die Augenpartie eines Menschen einen Wiedererkennungswert besitzt, haben Dir schon mehrere zu erklären versucht und das sollte auch außer Frage stehen.

Deiner Argumentation folgend wäre es so, dass wir ja alle Augen, Nase, Mund und Ohren besitzen und man deshalb niemanden an seinem Gesicht wieder erkennen könnte. Merkst Du was? Ein Ausschnitt eines Gesichts, wie die Augenpartie, kann reichen.

Ich empfinde Deine Beiträge hier ganz klar als Opferbashing, insbesondere in ihrer Hartnäckigkeit.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.05.2024 um 09:49
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Jura ist keine exakte Wissenschaft und hat dazu auch gar keinen Anspruch. Insofern gilt die Behauptung nicht, dass Wiedererkennen oder sonstiges Wiedersehen vor Gericht irgendwelchen wissenschaftlichen Standards genügen muss. Es geht lediglich um die Glaubwürdigkeit und Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit von Zeugenwahrnehmungen.
Genau. Leider wird sich an diesen kleinen Pseudo Strohhalm geklammert....


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23.05.2024 um 09:56
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Auch Nordeuropäer sehen nicht alle gleich aus und erkennen sich zuvorderst an den Augen. Irrtum ist dabei nicht ausgeschlossen, aber das behauptet hier ausser den Irisionisten wirklich niemand.

Die Augenpartie ist unstreitig ein sehr wichtiger Faktor der Wiedererkennbarkeit von Personen.

Das zu Leugnen grenzt hier fast schon an Opferbashing.
Leider nicht nur fast. Erstaunlicherweise darf das bei den Verteidigern und dem TV nicht so gehandhabt werden. Bei den Opfern schon. Hier ist nur ein kleines unwichtiges mit Hobbyermittler. Das bittere ist das auch ein kleiner Teil der Öffenlichkeit so agiert


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23.05.2024 um 10:09
@SimSalaDim


Ich möchte nochmal daran erinnern, dass ich hierfür um eine Quelle gebeten hatte.
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Der Gutachter, Harald Dern, übrigens vom BKA sollte gehört werden, worüber sich die Verteidigung maßlos im Gericht aufgeregt hat. Dann verunglückt der Gutachter und der Termin muss verlegt werden. Jetzt stand der neue Termin fest - und was folgt?

Richtig - die Verteidigung lehnt ihn wegen Befangenheit ab.
Denkst du noch daran bitte.
Oder hab ich übersehen, dass du die Quelle schon gepostet hattest?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.05.2024 um 13:19
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Auch Nordeuropäer sehen nicht alle gleich aus und erkennen sich zuvorderst an den Augen. Irrtum ist dabei nicht ausgeschlossen, aber das behauptet hier ausser den Irisionisten wirklich niemand.

Die Augenpartie ist unstreitig ein sehr wichtiger Faktor der Wiedererkennbarkeit von Personen.
Ich verstehe schon was du meinst. Aber wir bzw. ich schreibe von Identifizierung. Zudem sind wir hier vor Gericht und nicht irgendwo auf dem Marktplatz, wo ein Irrtum bei der Wiedererkennung nicht weiter problematisch ist. Hier gehts um die Identifizierung einer Person. Nicht mehr und nicht weniger.

Natürlich hat das Gericht die Aussagen von HB zur Kenntnis genommen. Das wird auch seine Bedeutung haben. Aber nochmal: Wir waren bei einer Identifizierung.
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Das zu Leugnen grenzt hier fast schon an Opferbashing.
Zitat von MaiaMaia schrieb:Ich empfinde Deine Beiträge hier ganz klar als Opferbashing, insbesondere in ihrer Hartnäckigkeit.
Tut mir leid das ihr das so empfindet.


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23.05.2024 um 16:43
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Hier gehts um die Identifizierung einer Person.
Richtig, aber die Entscheidung, ob eine Täterschaft von CB hier überzeugend indiziert ist, trifft nicht die Geschädigte, sondern das Gericht, das dabei noch weitere Aspekte würdigen wird.

Es ist also mit Sicherheit nicht so, dass CB verurteilt wird, weil die Geschädigte sagt „der war‘s, ich erkenne die Augen“.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.05.2024 um 16:46
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Aber wir bzw. ich schreibe von Identifizierung. Zudem sind wir hier vor Gericht und nicht irgendwo auf dem Marktplatz, wo ein Irrtum bei der Wiedererkennung nicht weiter problematisch ist. Hier gehts um die Identifizierung einer Person. Nicht mehr und nicht weniger.
Der Fund von anderen Identitfizierungsmerkmalen (z. B. DNA) am Tatort hat genauso Schwächen wie die Wiedererkennung des Täters durch das Opfer. Bei der DNA müssen eine DNA-Übertragung oder eine andere Transfergelegenheit als die Tat ausgeschlossen werden können, beim Wiedererkennen müssen ein Irrtum oder eine Falschbeschuldigung ausgeschlossen werden. Beides ist nie restlos sicher. Beides muss näher geprüft werden. In jedem Fall müssen Pro und Contra gegeneinander abgewogen werden. Das Gericht muss versuchen, die Wahrheit herauszufinden und am Ende von einem Sachverhalt überzeugt sein und es muss seine Überzeugung revisionsfest begründen können.

Die Augenpartie hat einen hohen Wiedererkennungswert, nicht allein wegen der Augenfarbe, sondern durch das Gesamterscheinungsbild. Hazel Behan konnte auch die Augenbrauen des Vergewaltigers sehen, also einen größeren Bereich.

Es ist daher abwegig und befremdlich, dem Gericht bereits jetzt pauschal eine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten abzusprechen, weil es angeblich unmöglich sei, einen Maskenträger wiederzuerkennen.
Ich denke, so viel sollte jetzt klar geworden sein.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.05.2024 um 22:55
Zitat von MaiaMaia schrieb:Richtig, aber die Entscheidung, ob eine Täterschaft von CB hier überzeugend indiziert ist, trifft nicht die Geschädigte, sondern das Gericht, das dabei noch weitere Aspekte würdigen wird.

Es ist also mit Sicherheit nicht so, dass CB verurteilt wird, weil die Geschädigte sagt „der war‘s, ich erkenne die Augen“.
Das sehe ich auch so. Die Geschädigte bzw. das Opfer macht ihre Aussage und diese ist selbstverständlich von Relevanz. Wir werden sehen was am Ende rauskommt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Fund von anderen Identitfizierungsmerkmalen (z. B. DNA) am Tatort hat genauso Schwächen wie die Wiedererkennung des Täters durch das Opfer. Bei der DNA müssen eine DNA-Übertragung oder eine andere Transfergelegenheit als die Tat ausgeschlossen werden können, beim Wiedererkennen müssen ein Irrtum oder eine Falschbeschuldigung ausgeschlossen werden. Beides ist nie restlos sicher. Beides muss näher geprüft werden. In jedem Fall müssen Pro und Contra gegeneinander abgewogen werden. Das Gericht muss versuchen, die Wahrheit herauszufinden und am Ende von einem Sachverhalt überzeugt sein und es muss seine Überzeugung revisionsfest begründen können.

Die Augenpartie hat einen hohen Wiedererkennungswert, nicht allein wegen der Augenfarbe, sondern durch das Gesamterscheinungsbild. Hazel Behan konnte auch die Augenbrauen des Vergewaltigers sehen, also einen größeren Bereich.
Na ja, restlos sicher ist nichts. Aber DNA ist schon eindeutiger als eine Augenpartie oder nur die Augen. Selbstverständlich geht es immer um das Gesamtbild. Deswegen wird ja auch niemand nur wegen seiner Augen für irgendetwas verurteilt. Die Aussage der Zeugen oder Opfer haben natürlich Relevanz. Aber vor Gericht wird alles bewertet. Man nimmt nichts einfach so hin.
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist daher abwegig und befremdlich, dem Gericht bereits jetzt pauschal eine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten abzusprechen, weil es angeblich unmöglich sei, einen Maskenträger wiederzuerkennen.
Ich denke, so viel sollte jetzt klar geworden sein.
Deine Aussage klingt aber auch ziemlich befremdlich. Vielleicht verstehe ich dich da auch falsch, aber das klingt ja so, als wenn es deiner Meinung nach eine Vorverurteilung gäbe und das auch noch richtig sei. Vielleicht hast du das auch nur missverständlich formuliert. Aber Gerichte bilden sich am Ende des Prozesses ein Urteil und nicht mittendrin.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.05.2024 um 07:20
Das ist der erste Artikel, in dem ich was über die gestrige Zeugenaussage vom BKA-Chefermittler Rainer G ohne Bezahlschranke lese. Er sagte u.a. zu dem Fund auf dem Fabrikgelände aus.
Bei einer Durchsuchung der verfallenen Kistenfabrik in Neuwegersleben habe die Polizei 2016 Kinderwäsche, Kinderbadeanzüge und Bikinis „im dreistelligen Bereich“ sichergestellt, sagte BKA-Chefermittler Rainer G. (55) am Donnerstag vor dem Landgericht Braunschweig.
Quelle:
https://m.bild.de/regional/niedersachsen/bka-maddie-verdaechtiger-hortete-hunderte-kinder-bikinis-664df57d2e35ed5ad2b1ffa6

Warum liest man davon bisher so wenig. Auch von der Verhandlung am Mittwoch ist kaum etwas zu finden. Sonst überschlagen sich Zeitungen doch eher mit Schlagzeilen. Warum ist es jetzt so ruhig?


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24.05.2024 um 07:24
Zitat von ThiraThira schrieb:Warum liest man davon bisher so wenig. Auch von der Verhandlung am Mittwoch ist kaum etwas zu finden. Sonst überschlagen sich Zeitungen doch eher mit Schlagzeilen. Warum ist es jetzt so ruhig?
Weil das mit den aktuell verhandelten Fällen nichts zu tun hat. Zudem ist es aktuell ja auch ruhig. Die Presse wird berichten, wenn es was Wichtiges oder Spektakuläres zu berichten gibt. Zudem ist ja schon lange bekannt, was damals bei der Untersuchung gefunden wurde. Das ging auch schon mehrmals durch die Presse.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.05.2024 um 07:48
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Weil das mit den aktuell verhandelten Fällen nichts zu tun hat. Zudem ist es aktuell ja auch ruhig.
Es wird schon irgendwie mit den aktuell verhandelten Fällen zu tun haben, sonst würde man den BKA Chefermittler ja nicht als Zeugen anhören. Außerdem rede ich doch von der Berichterstattung über die beiden letzten Verhandlungstage. Da ist einfach kaum was zu finden


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24.05.2024 um 08:23
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Das sehe ich auch so. Die Geschädigte bzw. das Opfer macht ihre Aussage und diese ist selbstverständlich von Relevanz.
Genau so ist es. Sie hätte aber keine Relevanz nach deiner anfänglichen Aussage:
Zitat von AhmoseAhmose schrieb am 20.05.2024:Weil das nun mal wissenschaftlich betrachtet Unsinn ist. Man kann niemanden lediglich an seinen Augen erkennen. Das geht einfach nicht.
Die Behauptung war falsch. Es geht. Man kann jemandes Augenpartie wiedererkennen, weil es dabei auf die Kombination der Merkmale Farbe, Form und Zusammenstellung ankommt, die durchaus individuell ist. Dabei sind noch andere Faktoren entscheidend wie Zeit, Nähe und Intensität der Betrachtung und das Erinnerungsvermögen sowie eventuell weitere Erkennungsmerkmale wie die Stimme, Größe und Körperhaltung. Es besteht allerdings eine größere Irrtumsmöglichkeit, als wenn man das gesamte Gesicht gesehen hätte. Daher muss der Wahrheitswert des subjektiven Erkennens geprüft werden, er kann aber nicht pauschal abgestritten werden. Aus diesem Grund wurde Anklage auf der Basis der Wiedererkennung durch die Zeugin erhoben und daher war die Aussage der Zeugin im Prozess auch so lang - weil ein Wiederkennen möglich, aber schwierig ist.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Deine Aussage klingt aber auch ziemlich befremdlich. Vielleicht verstehe ich dich da auch falsch, aber das klingt ja so, als wenn es deiner Meinung nach eine Vorverurteilung gäbe und das auch noch richtig sei. Vielleicht hast du das auch nur missverständlich formuliert. Aber Gerichte bilden sich am Ende des Prozesses ein Urteil und nicht mittendrin
Ja, dann hast du mich falsch verstanden. Wenn ich es für dich missverständlich geschrieben habe, dann ergänze ich an dieser Stelle, dass es mir darum ging, die Opferaussage nicht per se und im Vorfeld für unbrauchbar zu halten und sich im nächsten Atemzug über Anklage und Staatsanwaltschaft zu echauffieren, weil das ziemlich nah an Verschwörungsdenken ist:
Zitat von JustreadingJustreading schrieb am 20.05.2024:Ich persönlich glaube jedoch das C.B. in diesem Prozess vorgeführt werden soll und hier für dinge angeklagt wird auf die sein Profil passt, die er jedoch nicht begangen hat.
Die Entrüstung wegen der Anklage und die durchscheinende Hoffnung, dass CB freigesprochen wird, damit der Staatsanwalt scheitert, kann ich hier echt nicht nachvollziehen.
Das Gericht klärt gerade u. a. auf, ob Hazel Behan den Angeklagten wiedererkannt hat und ob insgesamt ausreichende Beweise und Indizien gegen CB in ihrem und den anderen Fällen vorliegen.

Natürlich hat Brückner ein Recht auf Verteidigung. Aber keine Sorge, der Mann weiß sich und seine Anliegen in den Strafverfahren hartnäckig und kreativ zu verteidigen, sofern er sich nicht ins Ausland absetzt. Da wird nicht vorschnell aufgegeben, sondern alles rausgeholt, wie der Überblick über die beschrittenen Rechtswege und ein Blick in die einzelnen Urteile eindrucksvoll demonstrieren:

IMG 5492Original anzeigen (0,4 MB)

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Braunschweig&Datum=18.11.2020&Aktenzeichen=50%20StVK%20418/20

Ich habe nochmal die Anklagen rausgesucht, um die es aktuell geht.
Konkret werden dem Angeschuldigten mit der Anklage drei Taten der jeweils schweren Vergewaltigung und zwei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen und zwar im Einzelnen:
https://staatsanwaltschaft-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/anklageerhebung-wegen-mehrerer-sexualstraftaten-gegen-den-verdachtigen-im-fall-madeleine-maddie-mccann-216151.html

Es gibt also insgesamt vier sehr ähnliche Vergewaltigungsfälle in Portugal, die ihm zur Last gelegt werden. Zwei davon wurden von Zeugen auf Video gesehen, bei einem hat das Opfer (Hazel B.) ihn nachträglich erkannt, für eine wurde er verurteilt, weil ein Haar von ihm am Tatort gefunden wurde.

Darüber hinaus gibt es mehrere Kindesmissbrauchsfälle, früher und aktuell angeklagt. Für diese sind auch seine diesbezüglichen Neigungen, u.a. belegt durch die oben erwähnten Funde auf seinem Gelände von Interesse.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.05.2024 um 09:14
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Zudem ist ja schon lange bekannt, was damals bei der Untersuchung gefunden wurde. Das ging auch schon mehrmals durch die Presse.
Das ist gelogen .
Da mit den Bikinis ging niemals durch die Presse


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.05.2024 um 09:56
Auch wenn es mit dem aktuell in Verhandlung befindlichen Fall nichts zu tun hat - mich entsetzt dieser Satz aus dem o.g. Bild Artikel:
„Umfeld und Gebäude wurden damals nur oberflächlich durchsucht“
Quelle: Bild, siehe Link oben

Man durchsucht in der Annahme, er könnte etwas mit dem Verschwinden von Inga zu tun haben, findet ein Womo voller Kinderkleidung und schaut nicht weiter/näher hin…!? wtf!?!


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.05.2024 um 10:12
Zitat von MaiaMaia schrieb:Man durchsucht in der Annahme, er könnte etwas mit dem Verschwinden von Inga zu tun haben, findet ein Womo voller Kinderkleidung und schaut nicht weiter/näher hin…!? wtf!?!
bei der Schilderung des Zeugen gestern habe ich mir auch gedacht, wie jetzt???

man bekommt den Eindruck, was nehmen die wann wahr und handeln ernsthaft?

sehr verwunderlich alles.


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24.05.2024 um 10:34
Zitat von MaiaMaia schrieb:Man durchsucht in der Annahme, er könnte etwas mit dem Verschwinden von Inga zu tun haben, findet ein Womo voller Kinderkleidung und schaut nicht weiter/näher hin…!? wtf!?!
Ja, darüber bin ich auch gestolpert. Zu dem Zeitpunkt war er doch auch schon im Fall MM verdächtig, oder? Da wäre doch naheliegend gewesen das Gelände näher zu betrachten


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.05.2024 um 10:53
Zitat von ThiraThira schrieb:Ja, darüber bin ich auch gestolpert
Ja, ich auch
Zitat von ThiraThira schrieb:Zu dem Zeitpunkt war er doch auch schon im Fall MM verdächtig, oder
Nein, soweit ich die Timeline überblicke, war das vor dem Verdacht bezüglich MM
Zitat von ThiraThira schrieb:Da wäre doch naheliegend gewesen das Gelände näher zu betrachten
Bei so einem Fund, wäre es aber auf jeden Fall naheliegend gewesen, das Gelände zu durchsuchen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.05.2024 um 13:12
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Behauptung war falsch. Es geht. Man kann jemandes Augenpartie wiedererkennen, weil es dabei auf die Kombination der Merkmale Farbe, Form und Zusammenstellung ankommt, die durchaus individuell ist. Dabei sind noch andere Faktoren entscheidend wie Zeit, Nähe und Intensität der Betrachtung und das Erinnerungsvermögen sowie eventuell weitere Erkennungsmerkmale wie die Stimme, Größe und Körperhaltung. Es besteht allerdings eine größere Irrtumsmöglichkeit, als wenn man das gesamte Gesicht gesehen hätte. Daher muss der Wahrheitswert des subjektiven Erkennens geprüft werden, er kann aber nicht pauschal abgestritten werden. Aus diesem Grund wurde Anklage auf der Basis der Wiedererkennung durch die Zeugin erhoben und daher war die Aussage der Zeugin im Prozess auch so lang - weil ein Wiederkennen möglich, aber schwierig ist.
Na ja, aber im Grunde behauptest du jetzt ja auch nichts anderes. Ich habe geschrieben das man niemanden lediglich an seinen Augen erkennen kann. Das hast du sogar zitiert! Dann schreibst du etwas, was dem doch sehr nahe kommt. Auch bei dir müssen ja einige Faktoren zusammenkommen um jemanden wiederzuerkennen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ja, dann hast du mich falsch verstanden. Wenn ich es für dich missverständlich geschrieben habe, dann ergänze ich an dieser Stelle, dass es mir darum ging, die Opferaussage nicht per se und im Vorfeld für unbrauchbar zu halten und sich im nächsten Atemzug über Anklage und Staatsanwaltschaft zu echauffieren, weil das ziemlich nah an Verschwörungsdenken ist:
Keine Aussage ist per se unbrauchbar. Jede Aussage ist wichtig, je mehr, desto besser. Und wenn dich Justreadings Aussagen über die StA stören, dann klär das bitte mit ihm.


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