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Peggy Knobloch

98.160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.05.2014 um 09:44
@lawine
@jaska

Euer aggressives Diskussionsverhalten missfällt mir übrigens auch sehr!

Ich nehme nur zu sachlichen Argumenten Stellung.

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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 10:10
@Marianne48
Dann geh ich mal besser zum Antiaggressionskurs :D


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 10:13
Hallo Jaska,

der Spiegelartikel wurde nicht von mir, sondern von BigMäc eingestellt. Du hast dich sicherlich verklickt =)


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 10:41
@Mao1974
Danke für den Link zum Video.
U.K. scheint also laut diesem Interview mit G.R., ein Jahr vor dem WAV nochmals begutachtet worden zu sein. Sie sagt:
ich hatte dann Bedenken, dass diese Ärztin, diese Dinge dann hier auch wieder vorträgt und die dann mit dem Prozess überhaupt nichts zu tuen haben.
. Da kann ich nur hoffen, dass diese Ärztin diese Dinge (die offensichtlich nicht für U.K. sprechen) spätestens dann vortragen darf/muss, wenn es um die Entlassung aus der Psychiatrie geht. Wenn ich das so höre, habe ich ernsthafte Bedenken, dass U.K. tatsächlich erfolgreich therapiert werden konnte. Möge man bei allem Eifer, den Schutz unserer Kinder nicht aus den Augen verlieren.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 10:49
@Xtralarge
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Möge man bei allem Eifer, den Schutz unserer Kinder nicht aus den Augen verlieren.
Besser kann man es nicht sagen!

Natürlich reine Spekulation von mir - aber einen Grund wird es wohl geben warum U. Kulac´s behandelnde Ärzte nicht für das WAV von der Schweigepflicht entbunden wurden. Vllt. hängt es ja damit zusammen?


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 10:57
Schade, dass hier immer wieder und noch auf der Nummer U.K. ; BI etc. geritten wird. Mittlerweile ist das OT bzw. eine eigenes Thema. Macht doch eine extra U.K. Gruppe auf zum darüber weiter diskutieren.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 11:30
@Schimpanski
Warum sollte das bitte OT sein?


@Mao1974
Hier mal die für mich interessanteste Passage aus dem von Dir eingestellten Video, ab 3:55:
Reporter: Eine spannende Frage im Prozess wäre natürlich auch gewesen, wenn die Ärzte von Ulvi Kulac hätten aussagen dürfen. Das haben Sie allerdings nicht zugelassen, Sie haben sie von ihrer Auskunftspflicht quasi nicht entbunden, warum Frau Rödel?

Rödel: Ja das haben wir besprochen mit Herrn Euler zusammen. Es ist im Jahr vorher ist ein Gutachten erstellt worden als ich die Gesundheitsfürsorge für Herrn Kulac noch beantragt habe. Und dort wurden Dinge vorgelegt, ja die mich sehr bitter aufgestossen haben. Die ich eigentlich, mit denen ich keinesfalls einverstanden war und ich hatte dann Bedenken, dass diese Ärztin diese Dinge hier auch wieder vorträgt und die dann überhaupt nichts mit dem Prozess überhaupt zu tun haben.

Reporter: Gibt es wohl Zweifel irgendwie an Ulvi Kulac, dass er vielleicht rückfällig werden könnte und Kinder sexuell belästigen könnte?

Rödel: Nein, das hat mit Rückfälligkeit nichts zu tun. Aber auf jeden Fall sind das Dinge gewesen, die so nicht gewesen sind oder die widerlegt worden sind, wie sie dort dargelegt worden sind. Und deshalb möcht ich mich da jetzt auch net unbedingt eräußern oder gegen das Krankenhaus da mich äußern. Aber es sind schon Dinge, die ich da hätte zu kritisieren. Es hat jetzt nichts damit zu tun, dass wir da Angst hatten, aber das hat einfach dann möglicherweise in diesem Verfahren nichts zu tun.
Frau Rödel weist den Reporter übrigens nicht wegen den Missbräuchen zurecht, die negiert sie hier nicht. Und warum hätte diese Ärztin falsche Begebenheiten, die zudem längst widerlegt sind, im Prozess aussagen sollen?
Deutlich wird allemal, dass man Angst vor negativen Enthüllungen hatte und dass hier doch wohl noch Dinge passiert sind, die das Bild vom harmlosen Tatverdächtigen trüben.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 11:49
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Schade, dass hier immer wieder und noch auf der Nummer U.K. ; BI etc. geritten wird. Mittlerweile ist das OT bzw. eine eigenes Thema
Da kann ich mich Jaska nur anschließen. Warum sollte U.K. Off Topic sein?
U.K. ist nach wie vor ein Tatverdächtiger.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 11:54
Zitat von jaskajaska schrieb:Und warum hätte diese Ärztin falsche Begebenheiten, die zudem längst widerlegt sind, im Prozess aussagen sollen?
Ja, das wäre doch komplett ohne Sinn und auch ohne jeglichen Verstand, in einer Situation wo es vor Juristen nur so wimmelt.
Schade dass sie das Kind nicht beim Namen nannte, so bleibt nur die Spekulation.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 11:55
eine Mutmaßung von mir, daher keine Quellenangabe möglich: UK war wegen Mordes verurteilt. Das KÖNNTE mehrfach Thema in Therapiegesprächen gewesen sein. (ich hätte es an Stelle der Ärzte thematisiert)
nicht auszudenken, wenn uk der Ärztin gegenüber womöglich auch eingeräumt hätte, die Peggy erstickt zu haben. das hätte gar nicht gut in den Prozess gepasst :-(


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 12:03
mit welcher Begründung bekam GR eigentlich die Gesundheitssorge vom Betreuungsgericht? Gesundheitssorge bei einem Mann, der in der forensischen Psychiatrie lebt?
erschließt sich mir nicht ganz.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 12:14
meine Mutmaßung gründet sich einzig und allein darauf, dass GR etwas "bitter aufgestoßen" ist und sie sagt :
Zitat von jaskajaska schrieb:Nein, das hat mit Rückfälligkeit nichts zu tun. Aber auf jeden Fall sind das Dinge gewesen, die so nicht gewesen sind oder die widerlegt worden sind, wie sie dort dargelegt worden sind.
und da kann man drüber nachdenken, was GR meint mit "Dinge, die so nicht gewesen sind....".
Quelle weiterhin das eingestellte Interview


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 12:18
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:mit welcher Begründung bekam GR eigentlich die Gesundheitssorge vom Betreuungsgericht? Gesundheitssorge bei einem Mann, der in der forensischen Psychiatrie lebt?
erschließt sich mir nicht ganz.
Ich kenne mich damit nicht aus, es gibt aber einige Webseiten zum Thema.

Aus einer daraus (eventuell erspart das einfach Diskussionen und klärt ein für alle Mal die Lage. Zudem kann eben auch Einfluss genommen werden):

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/vertreter.htm (Archiv-Version vom 20.01.2017)
Patienten steht grundsätzlich gegenüber dem behandelnden Arzt ein Anspruch auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten bzw. Einsichtnahme in ärztliche Krankenunterlagen zu. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 34 Bundesdatenschutzgesetz, aus dem Standesrecht und dem Behandlungsvertrag sowie indirekt verfassungsrechtlich auch aus dem Recht auf Selbstbestimmung und der personalen Würde des Patienten.

Patienten, für die ein Betreuer gemäß § 1986, 1987 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gerichtlich bestellt wurde, machen diese Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt meist nicht selbst geltend. Statt dessen nimmt der Betreuer diese Rechte im Namen des Patienten wahr.

Ob durch die Auskunftserteilung an einen Betreuer die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB verletzt wird, hängt im Einzelfall davon ab, ob der Betreuer befugt ist, die gewünschten Informationen zu verlangen und zu erhalten.

Ein gerichtlich bestellter Betreuer nimmt gemäß § 1902 BGB in seinem Aufgabenkreis die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Betreuten wahr. Dies bedeutet, dass ihm insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters zukommt. Da die Betreuung aber gemäß § 1896 Abs. 2 BGB nur für diejenigen Bereiche angeordnet wird, in denen eine Betreuung erforderlich ist, beschränkt sich die Vertretungsmacht des Betreuers auf die Aufgabenkreise, für die er bestellt wurde.

Wird ein Betreuer (u. a. auch) für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge bestellt, dann ist für die Aufgabenerfüllung eine umfassende Kenntnis des Betreuers über den Gesundheitszustand des Betreuten erforderlich. Der Betreuer ist in diesem Fall generell befugt, Informationen über ärztliche Behandlungen des Betreuten zu erhalten. Diese Befugnis ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 1902, 1896 BGB über die Aufgaben eines Betreuers.

Gehört die Gesundheitssorge nicht zum Aufgabenkreis des Betreuers, fehlt es in der Regel an einer gesetzlichen Befugnis des Betreuers, Informationen über den Gesundheitszustand des Betreuten zu erlangen, so dass die Offenbarung solcher Informationen an den Betreuer eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht darstellt. Wird in solchen Fällen dennoch eine Auskunft begehrt, muss der Patient hierzu seine Einwilligung erteilen. Von einem Einverständnis des Patienten ist dann auszugehen, wenn eine entsprechende Vollmacht des Patienten vorliegt.

Zur Vermeidung einer strafbaren Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht sollte der Arzt vor einer Auskunftserteilung an einen gerichtlich bestellten Betreuer daher feststellen, ob dieser für den Aufgabenbereich Gesundheitssorge bestellt wurde. Hierfür sollte er sich von dem Betreuer die Bestellungsurkunde vorlegen lassen. Gehört die Gesundheitssorge zum Aufgabenbereich des Betreuers, kann eine Auskunft an diesen erteilt werden. Ist dies nicht der Fall, sollte sich der Arzt vergewissern, dass der Patient in die Einholung der Auskunft durch den Betreuer eingewilligt hat. Hierzu sollte sich der Arzt von dem Betreuer eine Erklärung des Patienten vorlegen lassen. Diese sollte den Anforderungen an eine Schweigepflichtentbindungserklärung genügen. Liegt einer der o.g. Fälle vor, ist die Auskunftserteilung nicht nur zulässig, sondern auch rechtlich geboten.



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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 12:19
Da fehlt aber die Quelle zu der Quelle, mal ganz lieb gefragt. Was meint sie, was denn nicht so wie dargestellt gewesen wäre?
Wer hat was widerlegt?


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 12:25
@jaska danke
verstehe. möglicherweise brauchte GR die Gesundheitssorge für die Suche nach einer Wohngruppe. geht in Ordnung. ich nehm sie ihr diese Aufgabe nicht weg :-)
Zitat von jaskajaska schrieb:Da die Betreuung aber gemäß § 1896 Abs. 2 BGB nur für diejenigen Bereiche angeordnet wird, in denen eine Betreuung erforderlich ist,
muss wohl erforderlich gewesen sein.

ich dachte bislang, dass das hauptsächlich auf Menschen zutifft, die zB wegen Demenz nicht mehr in der Lage sind, ärztliche Befunde zu verstehen, Aufklärungsgespräche zB vor Operationen zu verstehen und in Therapien éinzuwilligen


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 13:12
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:U.K. ist nach wie vor ein Tatverdächtiger.
U. K. war's trotzdem:

Er saß auf der Bank und wartete auf Peggy, um sich bei ihr wegen der Vergewaltigung zu entschuldigen. Peggy aber rannte weg und schrie. U.K. rannte ihr hinterher. Als Peggy über einen Stein stolperte hatte er sie eingeholt. Er packte sie von hinten und hielt ihr den Mund und die Nase zu, bis sie reglos zusammensank. Anschließend holte U.K. seinen Vater zu Hilfe. Der hatte ein große grüne Decke mitgebracht und wickelte Peggy darin ein. Anschließend brachten sie Peggy fort - wohin wissen sie leider nicht mehr.

Quelle: Urteil von Hof.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 13:27
@lawine
@Frau.N.Zimmer
@jaska
@Blondi23
@Mao1974

Ich kann mir vorstellen, dass das, was die Ärztin in der Beurteilung festgehalten hatte, mit den Übergriffen auf Mitpatienten , was ja mal an ansatzweise an die Öffentlichkeit gelangte, zu tun hat.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 13:30
26. Mai 2014 - Pressemitteilung 5/14

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom 26.05.2014
- nur für Medien, die über den Brief von Frau Gudrun Rödel vom 19.05.2014 berichtet haben -


Nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens hinsichtlich des Angeklagten K. hat dessen Betreuerin Gudrun Rödel in einem an einige Medien verbreiteten Brief die Ausführungen der Sitzungsstaatsanwältin in ihrem Plädoyer kritisiert und ihre eigene Sichtweise dargestellt. Sie ist der Meinung, Peggy Knobloch sei vom Angeklagten K. am 03.05.2001 nicht sexuell missbraucht worden.
Die Feststellungen zu den Sexualstraftaten des Angeklagten K. waren durch den Vorsitzenden der Strafkammer, der das Urteil des Landgerichts Hof vom 30.04.2004 hinsichtlich dieser Taten verlesen hatte, in die Verhandlung eingeführt worden. Die Verurteilung und die ihr insoweit zugrunde liegenden Feststellungen zum sexuellen Missbrauch an mehreren Kindern bleiben unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren unverändert rechtskräftig.
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft schilderte im Schlussvortrag den Hergang der Ermittlungen, weil im Jahr 2002 seitens der Ermittler davon ausgegangen wurde, dass die Verdeckung der Sexualstraftat an Peggy Knobloch ein Motiv für den damals erhobenen Mordvorwurf war.
Letztlich endgültig entschieden hat das Gericht. Die Strafkammer hat in ihrer Begründung weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten K. festgestellt, sondern als abschließendes Ergebnis der Urteilsberatung zum Ausdruck gebracht, dass der Angeklagte vom Mordvorwurf aus tatsächlichen Gründen freizusprechen sei.

http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2014/04382/index.php


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 13:48
@Schimpanski
Wie im WAV angedeutet, könnte es doch auch ein grüner Vorhang gewesen sein, welcher offenbar auch als Rauch- und / oder Staubverzehrer fungiert haben könnte...(laut Aussage des früheren Anwalt Kulacs´ sei diesem, das Fehlen des Vorhangs, doch durch einen, sich "dahinter", befindlichen, dunklen Streifen aufgefallen..


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 13:50
@tüftler
@Schimpanski

Überlegt ihr gerade, ob es UK doch gewesen ist?


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