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Der Fall Vera Brühne

58 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vera Brühne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Vera Brühne

28.10.2017 um 04:17
@anniz

Ich glaube nicht, daß Du wirklich verstanden hast, was ich mit meinem Beitrag ausdrücken wollte. Ich glaube, aus vielerlei Gründen, an VBs Unschuld, weil die Indizien für mich keine Verurteilung hergeben. Und mach Dir bitte keine Sorgen darum, welche Quellen ich zu Rate ziehe, das kannst Du getrost mir überlassen. Im übrigen halte ich die thematische Ausbreitung des Sexuallebens von VB in keinster Weise für seriös, geschweige denn sachlich, da für das Verfahren nicht relevant. Diese Stimmungsmache hatte nur einen Zweck - die angebliche "Lebedame" soweit zu dikreditieren, daß die hauchdünnen Indizien übersehen wurden, weil man ja "so einer" alles zutrauen kann, auch einen Doppelmord, bzw. die Anstiftung dazu.

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Der Fall Vera Brühne

28.10.2017 um 08:48
@Photographer73

Die Ausbreitung des Privatlebens ist leider teilweise heute immer noch Stand der Dinge. Da werden Leute teilweise geladen,die auch über das Wesen eines Angeklagten Auskunft geben sollen. Eigentlich sollten aus meiner Sicht solche Dinge überhaupt nicht in die Beurteilung einfließen. In den meisten Fällen ist es einfach so, dass derjenige doch bei einer Anklage von vornherein von den Meisten für schuldig gehalten wird und somit meist von den Zeugen nur die negativen Seiten aus dem Gedächtnis geholt wird. Ja, ich finde das Gerichtsverfahren, was man auch heute veranstaltet, sind immer noch sehr archaisch  Man hat manchmal den Eindruck, dass man in manchen Teilen sich da noch nicht weit vom Mittelalter wegbewegt hat. Das was Du bemängelst, hat eigentlich Einfluss bei jedem Verfahren, man müsste eigentlich fast jeden Verurteilten - allein mit dieser Argumentation - für unschuldig halten.

Ich verstehe nicht, warum Du Deine Ansicht hier nicht mehr ausführen willst und nur pauschal auf die "hauchdünnen" Nachweise Dich beziehst.Wenn man "aus vielerlei Gründen" an die Unschuld glaubt,kann man das auch konkret mal darlegen.

Es ist natürlich jedem überlassen zu sagen, ob er sich auf einen Diskussion beteiligen will, aber es ist dann immer sinnlos, immer wieder zu beteuern, dass man sie Brühne für unschuldig hält.

Ich persönlich weiß nicht, ob Frau Brühne unschuldig war, es spricht aber vieles dagegen, auf die Hinweise habe ich im groben mal weiter oben hingewiesen. Mit einer Unschuld Brühnes (dass sie nicht beteiligt war) ist das eigentlich kaum vereinbar.


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Der Fall Vera Brühne

22.01.2018 um 11:38
Habe mir jetzt auch einmal die o.g. Vernehmungstonbänder mit Vera Brühne angehört. Ein Zeitdokument, in dass sich das hineinhorchen lohnt.

Aber ich finde sie schwer erträglich.

Zum einen ist da die Verdächtige, die viel zu viel redet, die sich um Kopf und Kragen redet, die sich in Widersprüche verwickelt, deren Beteuerungen unglaubwürdig klingen, weil sie sie fortlaufend theatralisch bekräftigt. Ich frage mich, wer sie verteidigt hat. Sie hätte schweigen sollen. Doch Frau Brühe verteidigt sich immer wieder, versucht zu erklären, zu überzeugen. Vergeblich.

Auf der anderen Seite ein Staatsanwalt, der von der Schuld der Verdächtigen felsenfest überzeugt zu sein scheint. Er will ein Geständnis, weil er sonst nichts in der Hand hat. Immer und immer wieder der Vorwurf, sie habe dies und sie habe das getan. Immer wieder. Letztlich ohne Beweise oder auf Grund diffuser Zeugenaussagen.

Die Beweislage ist dünne. Zeugen vom Hörensagen, keine einziges tatortbezogenes Indiz, konstruierte Szenarien, die eigentlich keiner kritischen Überprüfung stand halten. Angesichts der lange zurückliegenden Ereignisse (über ein Jahr ist vergangen), ist jedoch Vera Brühne den fortlaufenden Fragen nach Alibis, nach Schreibmaschinen, nach Briefen, nach Auto- und Zugfahrten ziemlich hilflos ausgeliefert. Allein auf sich gestellt kann sie mit der Persönlichkeit, die sie hat, Polizei und Justiz nichts entgegensetzen.

Beispiele:

Der "blaue Brief", der angeblich dazu diente, dass Fehrbach als ein Dr. Schmitz in Pöcking auftreten sollte. Es ist in dieser Zeit kaum vorstellbar, dass ein Arbeiter wie Fehrbach in der Lage gewesen sein soll, erfolgreich einen Akademiker zu mimen.

Oder der Tag, an dem Brühne angeblich mit Fehrbach nach Pöcking gefahren ist, um Dr. Praun zu erschießen. Brühne will aber den Zug nach Bonn genommen haben. Ließ sich hier nichts ermitteln? Sie beteuert, noch eine Fahrkarte zu haben. Der Staatsanwalt geht darauf nicht ein.

Er spricht zwar davon, der Tatbeitrag Brühnes könne Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft sein, behautet aber unmittelbar anschließend mit felsenfester Überzeugung, Fehrbach sei schon immer abhängig von ihr gewesen und damit sei es eigentlich egal, ob Anstiftung oder Mittäterschaft.

Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, ob dieser Staatsanwalt noch im Dritten Reich ausgebildet worden ist. Diese Frau Vera Brühne ist so unangepasst, so merkwürdig, so egozentrisch, sie kann "Mörderin" sein, also ist sie "Mörderin" (täterbezogenes Strafbild wie in § 211 StGB). Merkwürdig, dass man nie in Betracht gezogen hat, dass sie selbst geschossen hat, sondern einen "Vollstrecker" wie Fehrbach gebraucht hat. Gegen Fehrbach hatte man gar nichts in der Hand. Doch das Frauenbild des Adenauer-Biedermeier ließ vermutlich eine eigenhändige Tat einer Frau noch nicht zu. Es brauchte die Hexe.

Die Frage, wer ansonsten Dr. Praun und seine Lebensgefährtin ermordet hat, die ist auf jeden Fall noch offen. Ich werfe mal in den Ring, dass es neben Waffenschiebern (sehr wahrscheinlich), BND-Agenten (sehr viel unwahrscheinlicher) auch eine Person aus dem familiären Umfeld des Dr. Praun gewesen sein könnte.


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Der Fall Vera Brühne

22.01.2018 um 13:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Oder der Tag, an dem Brühne angeblich mit Fehrbach nach Pöcking gefahren ist, um Dr. Praun zu erschießen. Brühne will aber den Zug nach Bonn genommen haben. Ließ sich hier nichts ermitteln? Sie beteuert, noch eine Fahrkarte zu haben. Der Staatsanwalt geht darauf nicht ein.
Das ist ein Missverständnis. Nach Brühnes und Fehrbachs Schilderung ist Brühne morgens zu Fehrbach gefahren, hat ihm dort Dr. Prauns alten Käfer übergeben, den er ihr (leihweise) überlsaaen hatte und für den Brühne einen Kaufvertrag für Praun mit Fehrbach ausgehandelt hatte.

Dann ist sie weiter mit dem Zug nach München gefahren, wo sie einen neuen Käfer bei einem VW-Händler abgeholt hat (was unstrittig ist). Nach ihrer Aussage ist sie dann mit dem neuen Wagen direkt zurück gefahren.

Das Gericht ist davon ausgegangen, dass Fehrbach sie mit dem Zug nach München begleitet hat und die beiden dann gemeinsam oder auch zeitlich versetzt (ggf. ist Fehrbach mit der Bahn vorgefahren) den mörderischen Ausflug nach Pöcking unternommen haben.

Als alternatives Handlungsgeschehen wäre es auch denkbar, dass Fehrbach und Brühne gemeisnam mit dem alten Käfer nach München gefahren sind und dann mit zwei Wagen zurück. Hierrauf bezog sich wohl ihre Bemerkung der Fahrkarte.

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Zitat von monstramonstra schrieb:Ich werfe mal in den Ring, dass ... auch eine Person aus dem familiären Umfeld des Dr. Praun gewesen sein könnte.
An wen denkst Du da?


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Der Fall Vera Brühne

22.01.2018 um 15:35
Dass die Indizien- und Beweislage nach rechtlichen Kriterien für das Zustandekommen des Urteils ausreichend waren, ist sehr fraglich.

Dass Brühne und ihr "irgendwie" Lebensgefährte als Hauptverdächtige angesehen und angeklagt wurden, ist aber durchaus nachvollziehbar.

Brühne, die ihrem Sugardaddy Dr. Praun schon eine Menge aus dem Ärmel oder sonst woher geschüttelt hatte, sah offenbar die Früchte ihrer "Arbeit" bedroht.

Ihr Motiv, Aussageverhalten, ihre nachvollziehbaren Aktivitäten, falsche Alibis zu bekommen und die Tatsache, dass der Brief an Elfriede Kloo, die diese nach Pöcking rief, auf der Schreibmaschine eines ehemaligen Untermieters von Brühne geschrieben wurde, reichten als Verdachtsmomente mehr als aus.

Der "Entlastungszeuge" Roger Hentges war mindestens so unglaubwürdig wie der "Belastungszeuge" Siegfried Schramm.

Ich glaube es waren letztendlich weniger juristische, als(kultur)politische Gesichtspunkte, die den u-Turn der Berichterstattung und der öffentlichen Meinung über den Prozess veranlassten.

Eine vermeintliche Rolle Brühnes als Sündenbock einflußreicher Waffenhändlerkreise um konservative Gruppierungen unter Beteiligung von FJ Strauss war vielen Kreisen in Deutschland sehr sympathisch. Und die Rolle als Sündenbock aufgrund ihres "libertären Lebensstils", während die offensichtliche Promiskuitivität des Mordopfers übergangen wurde, auch.

Brühne war allerdings weniger libertär als semiprostituierend...wenn auch nicht so klar wie die Nitritibitt. Praun nahm dieses Angebot gerne wahr, unterschätzte aber eindeutig den Preis und die Willenskraft Brühnes, es dauerhaft ganz nach oben zu schaffen.

ich halte Brühne für schuldig, aber sie hätte nicht verurteilt werden dürfen.


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Der Fall Vera Brühne

22.01.2018 um 16:46
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Brühne war allerdings weniger libertär als semiprostituierend...wenn auch nicht so klar wie die Nitritibitt. Praun nahm dieses Angebot gerne wahr, unterschätzte aber eindeutig den Preis und die Willenskraft Brühnes, es dauerhaft ganz nach oben zu schaffen.
Das hätte das Gericht 1962 ähnlich diffamierend festgestellt.

Aber aufgrund welcher Tatsachen?

Insbesondere die Frage, wer wann mit wem schlief, die machte damals die Gemüter heiß, stellte die Angeklagten auf unterste sittliche Stufe und war doch durch fast nichts zu beweisen (düster erinnere ich mich an Liebesbriefe, die Brühne Praun geschickt haben soll, aber auch die beweisen noch nichts, v.a. keine Semiprostitution).

Der deutsche Jurist war zumindest damals von einer voyeuristischen Lust besessen, das Sexualleben von Angeklagten und Zeugen zu thematisieren. So als ob ein einmal getätigter Geschlechtsverkehr Aussagen über Verhältnisse, Wiederholungen und Motive zuließ. Einmal ehebrecherisch, immer ehebrecherisch usw.

Die Motivkonstruktion des Gerichts hängt extrem vom mutmaßlichen Verhältnis Brühne<->Fehrbach und Brühne<->Praun ab. Letztlich wird eine Form der "Hörigkeit" impliziert und auch zur Grundlage der Verurteilung gemacht, ohne dass es hier unmittelbare Wahrnehmungen gibt. Brühne als Femme Fatale ist einfach notwendig. Sie dagegen streitet vehement ab, nicht glaubwürdig, wohl auch wahrheitswidrig, aber aus ihrer Sicht die einzige Verteidigung, die ihr bleibt. Man glaubt ihr nicht.

Und spekuliert.


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Der Fall Vera Brühne

22.01.2018 um 19:08
Es gab keine Motivkonstruktion, sondern ein klares Motiv. Dass zur Einschätzung der Motivlage sowie der Handlungsmotive der Beteiligten die Psychodynamik zwischen den Beteiligten zu kennen hilfreich ist, beschreibst Du ja selber sehr schön. Dass Brühne ihren Lebensunterhalt und sozialen Status als “Hostess“ sicherte, ist unbestritten. Mit Praun drohte ihr der größte Fisch vom Haken zu gehen, da galt es zu handeln. Und Fehrbach war ihr williges Werkzeug. Banal, aber nicht diffamierend.
Praun war ein Hurenbock und Brühne die Hure. Es gab allerdings unterschiedliche Vorstellungen über die Perspektiven der Verbindung. Das ging wie so oft nicht gut aus.


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Der Fall Vera Brühne

22.01.2018 um 22:17
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Es gab keine Motivkonstruktion, sondern ein klares Motiv.
Vorab: Die apodiktische Selbstsicherheit Deiner Behauptungen und Bewertungen gefällt mir gar nicht.

Ein KLARES Motiv? Habgier?

Die Villa in Spanien? Otto Praun vermachte (Vermächtnis) zwar die Villa an Vera Brühne, setzte jedoch seinen Sohn als Nacherben ein. Die Vermächtnisnehmerin durfte zwar die Villa auf Lebenszeit nutzen, aber nicht zum Nachteil des Nacherben handeln und diese veräußern. Brühne hätte auch für den Unterhalt der Villa aufkommen müssen. Denn verletzt der Vorerbe zum Nachteil des Nacherben seine Verpflichtungen, macht er sich diesem gegenüber schadensersatzpflichtig.

Das ist jetzt nicht der große Fisch, von dem sich sorglos leben ließe. Zudem besaß Brühne in München schon zwei Eigentumswohnungen, in der einen lebte sie nach ihrer Entlassung bis zum ihrem Tod. Zudem war sie aufgrund ihrer zwei Ehen mit nicht gerade erfolglosen Männern nicht unvermögend.

Lexikon der Justizirrtümer (Google-Books)
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Dass Brühne ihren Lebensunterhalt und sozialen Status als “Hostess“ sicherte, ist unbestritten.
Vera Brühne hat das bestritten. Es wurde behauptet - aber nie bewiesen worden.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Praun war ein Hurenbock und Brühne die Hure.
Da fällt mir nicht mehr viel dazu ein. Zu viel "Stern" und "Abendzeitung" von 1961/62 gelesen? Wortwahl und Bewertung werden vermutlich für das Urteil von 1962 mit ausschlaggebend gewesen sein.


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Der Fall Vera Brühne

23.01.2018 um 15:41
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Villa in Spanien? Otto Praun vermachte (Vermächtnis) zwar die Villa an Vera Brühne, setzte jedoch seinen Sohn als Nacherben ein. Die Vermächtnisnehmerin durfte zwar die Villa auf Lebenszeit nutzen, aber nicht zum Nachteil des Nacherben handeln und diese veräußern. Brühne hätte auch für den Unterhalt der Villa aufkommen müssen. Denn verletzt der Vorerbe zum Nachteil des Nacherben seine Verpflichtungen, macht er sich diesem gegenüber schadensersatzpflichtig.
Das ist so nicht richtig.

Kurz Version:
Vera Brühne hätte die Villa jederzeit verkaufen können, ohne dass sie Prauns Sohn zu ihren Lebzeiten einen Pfennig hätte herausgeben müssen oder dieser sich nach ihrem Tod an ihre Tochter hätte halten können (hätte diese sie überlebt).

Lange Version:
Erbe und Vermächtnis schließen einander aus. Wenn VB Vermächtnisnehmerin war, war Prauns Sohn nicht "Nacherbe" sondern bestenfalls Nachvermächtnisnehmer.

Ein Vermächtnis ist ein schuldrechtlicher, kein dinglicher Anspruch. Ein Vermächtnisnehmer handelt daher grundsätzlich nicht strafbar oder sonstwie rechtswidrig, wenn er das Vermächtnis (hier also die Villa) trotz Existenz eines Nachvermächtnisnehmers verkauft. An die Stelle des Vermächtnisses tritt dann das Surrogat (also der Verkaufserlös).

Wie das Vermächtnis selbst, ist aber auch das Surrogat natürlich erst bei Eintritt des Nachvermächtnissfalles an den Nachvermächtnisnehmer herauszugeben. Hier also bei VBs Tod. Wenn dann vom Vermächtnis oder dem Surrogat nichts mehr übrig ist, ist das eben so. Der Nachvermächtnisnehmer kann das nur unter "dumm gelaufen" verbuchen, sich aber z.B. nicht an den Erben des Vorvermächtnisnehmers schadlos halten, sofern das Surrogat durch Vermengung und Vermischung (z.B. von Geld auf dem Konto des Vorvermächtnisnehmers), bei Eintritt des Nachvermächtnisfalles nicht mehr ausscheidbar vorliegt.

In Deutschland hätte sich Praus Sohn sein Nachvermächtnis 1962 vermutlich gar nicht, nach neuerer Rechtssprechung aber immerhin dann doch durch Eintragung einer bedingten Auflassungsvormerkung ins Grundbuch sichern können.

Aber nicht in Spanien.

Das spanische Grundbuchrecht kennt keine Auflassungsvormerkungen. Es kennt regelmäßig nur "den Stand am Schluss des Bürotages". Damit hätte Prauns Sohn keinerlei Möglichkeit gehabt, einen Verkauf der Villa durch VB zu verhindern und hätte auch keine Möglichkeit gehabt, sie daran zu hindern, über den Verkaufserlös zu verfügen.


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Der Fall Vera Brühne

23.01.2018 um 17:07
@OpLibelle:

Vielen Dank! Wenn Praun jun. tatsächlich Nachvernächtnisnehmer war... Gibt es das Testament irgendwo im Original zu lesen?

Es gibt mir zu viel Sekundärliteratur über den Prozess, in denen Behauptungen und Bewertungen der Befürworter und Gegner der Verurteilung munter durcheinander gehen, so wie es dem Autor passt oder es verstanden hat, aber kaum gute Primärquellen (die Tonbänder beim Bayerischen Rundfunk mal als Ausnahme).

Wenn dem so war, dann war die Villa ein MÖGLICHES Motiv. Aber kein "klares", wie behauptet.

Noch ein paar Worte zu den Tonbändern:

Ohne mich hier an Ferndiagnosen versuchen zu wollen, scheint Vera Brühne unüberhörbar "histrionische" Elemente in ihrer Persönlichkeit aufzuweisen. Zusammen mit dem merkwürdigen Aussageverhalten ihrer Tochter frage ich mich schon, ob hier nicht bei Mutter und Tochter ein gewisses grundsätzliches Problem mit der Wahrheit besteht. Weniger im Hinblick auf ein so massives Ereignis wie die zwei Morde, aber dem, was man als spielerische Diskrepanz zwischen "objektiver" und "subjektiver" Wahrheit bezeichnen kann. Damit meine ich keine krankhafte Lügnerin, aber der Hang, sich ins rechte Licht rücken zu wollen und die Dinge zu verdrängen oder wegzulassen, die nicht ins Bild hineinpassen. Da mal eine Beschönigung, dort mal eine Flunkerei, ein bisschen Koketterie - durchaus ein Frauentypus, der in den 1920er bis 1960er Jahren beliebt war.

Zugleich wird ein Verteidiger hier große Probleme haben, eine Mandantin steuern zu können, die sich in ihrem Rechtfertigungsdrang dazu hinreißen lässt, sich fortwährend in Widersprüche zu verwickeln.


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Der Fall Vera Brühne

23.01.2018 um 19:09
Zitat von monstramonstra schrieb:Vielen Dank! Wenn Praun jun. tatsächlich Nachvernächtnisnehmer war... Gibt es das Testament irgendwo im Original zu lesen?
Falls ja, wäre ich ebenfalls für einen Link dankbar. Ich habe mir schon vor einiger Zeit erfolglos die Finger danach wundgegoogekt. Auch Protokolle von Zeugenaussagen werden von mir gerne genommen...
Zitat von monstramonstra schrieb:Es gibt mir zu viel Sekundärliteratur über den Prozess, in denen Behauptungen und Bewertungen der Befürworter und Gegner der Verurteilung munter durcheinander gehen, so wie es dem Autor passt oder es verstanden hat, aber kaum gute Primärquellen
Da gebe ich Dir völlig Recht. Das ist leider bei vielen angeblichen oder tatsächlichen "Justizskandalen" der Fall. Im Fall Brühne kommt hinzu, dass Augstein den Fall damals im Spiegel exemplarisch herangezogen hat, um politisch für eine Reform des Berufungs- und Wiederaufnahmerechts zu kämpfen. Immerhin war er aber damals ehrich genug, um dass auch so ganz offen zu schreiben.

In einem anderen, gern diskutierten ;-) (Selbst-)Mordfall gibt es übrigens eine ganz brauchbare Sammlung von Primärquellen: Sebastian Knauer: "Barschel - Die Akte: Originaldokumente"


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Der Fall Vera Brühne

23.01.2018 um 21:06
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Im Fall Brühne kommt hinzu, dass Augstein den Fall damals im Spiegel exemplarisch herangezogen hat, um politisch für eine Reform des Berufungs- und Wiederaufnahmerechts zu kämpfen. Immerhin war er aber damals ehrich genug, um dass auch so ganz offen zu schreiben.
Augsteins Serie von 1970 habe ich gelesen. Die ist besser als das meiste Andere zum Thema und absolut lesenswert (wenn die Texterkennung des "Spiegel" nicht so lausig wäre...). Augstein sieht zwar einen Verdacht gegen Brühne gegeben, meint aber, sie hätte aufgrund der vorliegenden Indizien nie verurteilt werden dürfen. Er nutzt das Urteil zu einem Plädoyer für eine Reform des Revisionsrechts und fragt - zu Recht - was die Revision beim BGH wert ist, wenn dieser noch nicht mal kontrolliert, ob seine eigenen Maßstäbe der strafprozessualen Wahrheitsfindung ("Denkgesetze") befolgt worden sind.

Auch hier hätte ich mal gerne das Urteil im Original gelesen.

Heute ist es mit den Revisionen nicht besser. Strafprozesse sind v.a. deshalb heute ein unerträgliches Gehänge und Gewürge, weil die Verteidiger vorrangig versuchen formale Revisionsgründe zu produzieren. Deshalb Befangenheits- und Beweisanträge bis zum Erbrechen, in der Hoffnung, dass das Gericht bei der Ablehnung einmal einen beim BGH angreifbaren Fehler machen würde. Das stelle ich mir eigentlich etwas anders vor.


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Der Fall Vera Brühne

18.05.2019 um 23:13
Um besser Bescheid zu wissen, werde ich mir das einte erwähnte Buch kaufen.

Zwei Fragen hab ich dennoch und vielleicht kann mir ja diesbezüglich jemand weiter helfen.

1. Diese Finca in Spanien. Ist da mehr darüber bekannt? Adresse ect.? Existiert das Gebäude überhaupt noch?

2. Was wurde aus dem "neuen" VW Käfer den sich die VB abholte, was unstrittig zu sein scheint?


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Der Fall Vera Brühne

19.05.2019 um 01:51
@Nikto

Mal eben auf die Schnelle:

Die Villa soll in LLoret de Mar gewesen sein.

Quelle:
https://www.dieterwunderlich.de/Vera_Bruehne.htm

Grundsätzlich ein sehr interessanter Fall, habe immer im TV alles verfolgt.


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Der Fall Vera Brühne

21.05.2019 um 14:39
Man schreibt von der Finca Casavana ... ich glaube, vermutlichhiess die Villa, wie eher üblich,
Casa Vana ... und soll an den Sohn, Günther Praun übergegangen sein.


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Der Fall Vera Brühne

21.05.2019 um 14:55
Was wurde aus dem neuen VW Käfer den did Brühne abholte?
Wie lässt sich der Verbleib eines solchen Fahrzeugs heutzutage recherchieten?


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Der Fall Vera Brühne

22.05.2019 um 11:43
@Nikto
Da Prauns Sohn Alleinerbe war, wird er auch die Fahrzeuge seines Vaters geerbt haben. Was später aus dem Wagen wurde? Wenn Du es recherchieren willst, müsstest Du wohl bei der KFZ-Zulassungsstelle München anfangen. Die Telefonnummer dürfte sich googeln lassen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dort keine Daten mehr aus dem Vor-Computerzeitalter exisitieren. Und falls in irgendeinem Keller doch noch 60 Jahre alte Karteikarten lagern, wird man von Dir den Nachweis eines berechtigten Interesses verlangen. Aber probier es, dank Flatrates kostet ein Anruf dort ja nichts.


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Der Fall Vera Brühne

22.05.2019 um 12:11
@OpLibelle

Ein guter Ansatz, danke schön.
Ich überlege mir gerade, wenn Prauns Sohn Günther noch lebt, vielleicht ihn als erstes zu befragen.
Und dann weiter zu forschen.
Vielleicht könnte dann allenfalls eine Autozeitschrift daran intetessiert sein am Verbleib des Wagens, und recherchieren um dann einen Artikel darüber zu schreiben, wer weiss?


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Der Fall Vera Brühne

01.08.2019 um 10:15
@Nikto:

Würde mich interessieren, ob Du diesbzgl.'weitergeforscht' hast bzw was dabei herausgekommen ist!?
Also sowohl bei der Kontaktaufnahme mit Praun jun als auch das Auto betreffend.
Zitat von jana36jana36 schrieb am 03.06.2012:Erwiesen sind einige ungeklärte Todesfälle, darunter tatsächliche oder mögliche Morde, im Kreis von Zeugen und Mitwissern.
Habe darüber bisher nichts detailliertes finden können, abgesehen von dem Posting eines Users hier, dass ein (Entlastungs-?)Zeuge sich im Wald verirrt haben und dann verhungert sein soll.
Weiß jmnd genaueres darüber und auch über die anderen ungeklärten Todesfälle im Zeugen-/Mitwisserkreis?
Zitat von BuchfinkBuchfink schrieb am 21.10.2017:Im Verhörprotokoll hört man dann immer wieder ihre Beteuerung von Brühne dass sie gar nicht mit einer Schreibmaschine umgehen könne und vorgelegte Schreibmaschinenschreiben mit ihrem Absender seien von ihrer Tochter getippt worden. wurden.
Könnte ja durchaus so gewesen sein, dass die Tochter diese Briefe getippt hat.
Hier wurde ja auch erwähnt, dass die Tochter offensichtlich über Täterwissen verfügte - evtl wäre doch auch denkbar, dass sie dieses jedoch nicht durch ein ihr gegenüber abgegebenes Geständnis ihrer Mutter erlangt hat, sondern weil sie selbst mit in den Fall verwickelt war bzw (eher indirekt) an der Tat beteiligt.


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Der Fall Vera Brühne

31.08.2019 um 00:51
Hier noch ein interessanter Podcast zum Thema, u a mit der recht bekannten Gerichts-Reporterin Sabine Rückert:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-06/historischer-doppelmord-moerderin-motiv-unschuld-kriminalpodcast


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