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Der Fall Vera Brühne

58 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vera Brühne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Vera Brühne

10.07.2022 um 12:41
Der Fall Vera Brühne soll neu aufgerollt werden. Auf Initiative ihres 80-jährigen Adoptivsohnes dessen letzter Wunsch es ist, den Namen der Mutter zu rehabilitieren hat sich Rechtsanwalt Strate damit befasst.


https://www.bild.de/news/2022/news/der-fall-vera-bruehne-soll-aufgerollt-werden-die-exklusive-bild-doku-80489098.bild.html

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Der Fall Vera Brühne

10.07.2022 um 21:24
@margaretha
Wäre ja schön, auch wenn von den irgendwie involvierten Personen vermutlich niemand mehr lebt?


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Der Fall Vera Brühne

10.07.2022 um 21:34
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wäre ja schön, auch wenn von den irgendwie involvierten Personen vermutlich niemand mehr lebt?
Wenn man sieht, dass derzeit ja noch die letzten NS-Prozesse laufen, wäre das ja schon zumindest theoretisch noch möglich.

Aber ich denke mal, hier sind wirklich alle "heißen" Kandidaten längst tot.

Daher glaube ich eher nicht, dass es dazu kommt. Aber so hat die Bild-Zeitung halt mal wieder eine Schlagzeile und der Star-Anwalt wird auch mal wieder erwähnt....


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Der Fall Vera Brühne

11.07.2022 um 00:10
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:und der Star-Anwalt wird auch mal wieder erwähnt....
Ich glaube, Strate sucht im Moment was, um seinem Ruf wieder gerecht zu werden, nachdem die groß angekündigte "Wende" im Weimar Fall sich anscheinend als Luftnummer entpuppte.

Fände es aber gut, wenn der Fall nochmals genau analysiert werden würde.


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Der Fall Vera Brühne

11.07.2022 um 01:22
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Fände es aber gut, wenn der Fall nochmals genau analysiert werden würde.
Ja, ich auch. Wenn es ihm gelingen sollte da wirklich Licht ins Dunkle zu bringen, dann hat er eigentlich schon "gewonnen", egal ob er ihre Schuld nun falsifiziert hat oder eben verifiziert.


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Der Fall Vera Brühne

15.07.2022 um 14:33
@Photographer73 hat mich auf das Buch Mordakte Vera Brühne aufmerksam gemacht. Das ist aktuell bei Kindle unlimited für 0,00 Euro auszuleihen.

Ich kann es nur empfehlen, ich war bislang „Team unschuldig“, und durch das Lesen der Protokolle und Vernehmungen bekommt man da eine andere objektivere Sicht auf den Fall, es bleiben ganz klar Zweifel an Vera Brühnes Schuld-die ich gleich noch anspreche, aber es wird auch sehr sehr deutlich, daß und wie sie sich widersprach und verdächtig machte und das sie eine manipulative Person war. Das blonde Gift oder die femme fatale wie sie in der Presse vorverurteilt wurde, war sie aber mMn nicht.


„Im Zweifel für die Angeklagte“, ich kann echt nicht verstehen warum das hier, wenn schon nicht angewandt nicht für Wiederaufnahmeverfahren reichte.

I.)
Die Aussagen der Tochter (in dem Buch ist/sind nur die reine Aussage(n) und keinerlei Vermerke ob Sylvia Cossy vorher über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt wurde.

SpoilerParagraf 52. Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
Text des Paragraphen vom 1. April 1924–17. September 1965
§ 52
1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:
1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
3. [wer] mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch [Annahme an Kindes Statt] verbunden, oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert [ist], auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht.
(2) [1] Die bezeichneten Personen sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zur Verweigerung des Zeugnisses zu belehren. [2] Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.

Quelle: https://lexetius.com/StPO/52,9


II.
Im Bericht des Kommissar Karl R. vom 20.04.1960 (Quelle: Peta Cichos „Mordakte Vera Brühne“, Pos.33) steht:
Die Tat dürfte vermutlich in der Nacht vom 15. auf den 16. April 1960 oder auf den 17. April 1960 geschehen sein. Weil sich in einem Fach am Eingangstor zwei Frühstücksbrotportionen, vom Bäcker geliefert, befinden, die nur am Ostersamstag und Osterdienstag geliefert worden sein können. Ein zusätzlicher Bericht folgt
In der konkreten Tatortbefundaufnahme vom 20.04.1960 steht über die Leichenstarre des Dr. Praun (Quelle wie oben, aber Pos. 45)
Leichenstarre: 4.40 Uhr. Ist weitgehend gelöst, lediglich in den unteren Teilen bis zum Knie leicht vorhanden.
**Lt. Aussage seiner Sprechstundenhilfe verließ Otto Praun (OP) am Gründonnerstag gegen 19.00 Uhr seine Praxis in der Lindwurmstr., München um in seine Villa nach Pöcking am Starnberger See zu fahren (Fahrtzeit ca. 30 Minuten je nach Verkehrssituation).

-Emilie K. die etwa 350 Meter von OP’s Villa in Pöcking entfernt wohnte hörte etwa um 19.45 zwei Knallgeräusche (Schüße).

-in der Tasche des Doktors befanden sich u. a. 2 Süddeutsche Zeitungen vom 13. und 14. April 1960, 1 Sendlinger Anzeiger vom 14. April 1960, 2 Frankfurter Zeitungen vom 13. Und 14. April, 1 Päckchen Vollkornbrot, 2 Scheiben Fleisch (Bei der Annahme daß er doch wenigstens das [verderbliche] Fleisch von der Tasche in den Kühlschrank getan hätte, hätte er doch auch die Zeitungen die er ja vermutlich zum lesen mitgebracht hatte auf einen Tisch gelegt)


-Leichenstarre beginnt sich nach 2-3 Tagen zu lösen und ist nach 3-4 Tagen vollständig gelöst. Quelle. Dr. Praun lag neben einer aufgedrehten Heizung, was das Einsetzen der Starre mutmaßlich beschleunigte, da Hitze die Ausprgung beschleunigt Quelle, zu Elfriede Kloo (EK) die im Keller bei etwas kühleren Temperaturen gefunden wurde istin den ersten Tatortberichten leider nichts über den Zustand der Leichenstarre vermerkt. Da existiert „nur“ eine späterer Aktenvermerk vom 21.0.1962 über Komm. Karl, der sich erinnert, daß bei EK die Leichenstarre ausgeprägter war als bei OP, was den Umgebungstemperaturen geschuldet sein dürfte (Keller vs: neben laufender Heizung)
Was hier absolut fehlt, aufgrund der ursprünglichen (erweiterten) Suizidannahme ist ein „richtiger“ Tatortbericht. Zimmertemperatur Praun, Zimmertemperatur Kloo, Obduktionen die sich unmittelbar an die Spurensicherung anschließen, usw.!

Weil wenn man sich das mal anschaut und zurückrechnet, kann der Mord unmöglich am Donnerstag Abend passiert sein, auch wenn die restlichen Hinweise genau dieses nahelegen.

·Dr. Praun fährt am Gründonnerstag wenige Minuten vor 19.00 von München nach Pöcking und Emilie K. hört ca. um 19.45 zwei Schüsse

·Im Kühlschrank der Villa befand sich Fisch (für Karfreitag?)

Die Leichenstarre widerspricht dem aber eindeutig, Frau Kloo möchte ich dabei nicht überbewerten, denn wenn der Keller sehr sehr kalt war dann mag das ja schon Einfluß gehabt haben.


calendar



III.)
Das Einbringen der Beweismittel von Dr. Praun junior, die einmal am Tatort sichergestellt wurden (Uhr) und einmal von ihm dort selbst gefunden wurden (blauer Brief). Und mehr oder weniger von ihm in das Verfahren eingebracht wurden.


Der „blaue Brief“ (geschrieben auf blauem Luftpostpapier) zu sehen HIER auf Seite 5 wurde von Dr. Prauns Sohn Günter in der Villa im oder auf dem Sekretär gefunden.
Aussage Günter Praun, 10.1.1961 (Petra Cichos „Mordakte Vera Brühne, Pos. 628)
Der blaue Brief lag auf dem kleinen tisch neben dem Kamin. Dort habe ich ihn unter der Lesebrille von Frau Kloo gefunden.
Aus dem Ermittlungsbericht zum möglichen Tathergang vom 07.07.1961(Petra Cichos „Mordakte Vera Brühne, Pos. 561)
Osterdienstag 1960 suchten die Kriminalbeamten nach Schriftstücken. In keinem Raum hätte etwas rumgelegen. Nach Erinnerung des Polizeiinspektors H. wurde der „blaue Brief aus dem Sekretär entnommen. Inspektor H. kann sich gut an diesen Brief erinnern, da er sich die Redewendung: „Ich habe Dich als meine Frau ausgegeben" gemerkt hat. Und weil in diesem Brief von einem Dr. Schmitz die Rede ist, den die anwesende Zeugin Frau Renate M. (Sprechstundenhilfe) bereits genannt hatte. Der Brief wurde auf den bewussten Tisch gelegt. Er dürfte daher mit der Tat nicht im unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Da Dr. Praun seiner Sprechstundenhilfe am Gründonnerstag von diesem Dr. Schmitz erzählte und dem anstehenden Treffen mit Dr. Schmitz und Vera B., wurde der Brief ja dann als Eintrittskarte in die Villa gewertet, nur Frage: hätte Frau Kloo den reingelassen und den Brief dann [bin[/b] in den Sekretär gelegt? Ist es nicht wahrscheinlicher, daß sie den irgendwo außen, also auf den Sekretär oder auf ein Tischen etc. abgelegt hätte als in einen Schrank? Oder geht ihr mit Eurem völlig fremden Besuch direkt an die Schränke?

Die Uhr des OP: Am 13. April 1961 übergab Günter Praun den Ermittlern die Armbanduhr seines Vaters den Ermittlern, er hatte sie nach Auffindung der Leichen von der Polizei bekommen (man ging ja von Suizid aus)
Das Glas fehlte und die Zeiger standen auf 8.45 Uhr. Das der Tote eine Armbanduhr trug an der das Glas fehlt steht auch in dem 1. Polizeibericht, allerdings nicht wieviel Uhr die Uhr angezeigt hat.
27. April 1961: Die Mordkommission schickt die Armbanduhr des Ermordeten zur Untersuchung ins Bayerische Landeskriminalamt. Die Uhr befand sich seit einem Jahr in Günther Prauns Besitz. Beim Sturz Otto Prauns scheint die Uhr gegen den Heizkörper geschlagen zu sein. Jedenfalls ist das Glas herausgebrochen, und die Zeiger sind verbogen. Am 14. April 1960 soll die Uhr um 19.45 Uhr stehen geblieben sein. Als Günther Praun sie der Polizei aushändigte, standen die Zeiger allerdings auf 20.45 Uhr, und jetzt, im Landeskriminalamt, wird 21.48 Uhr protokolliert. Dass sich die Zeiger fortbewegten, wird mit Erschütterungen beim Transport erklärt. Weiterhin gilt 19.45 Uhr als Tatzeit.
Quelle: https://www.dieterwunderlich.de/Vera_Bruehne.htm (c) Dieter Wunderlich

Alleine das sich die Uhr schon seit einem Jahr im Besitz des Sohnes befand und denoch als Beweismittel zugelassen wurde ist schon very strange!


Was mich stutzig macht, ist folgendes:

Die Selbmordthese wurde zunächst wohl „akzeptiert“ und erst nach der Testamentseröffnung bei der nun herauskam, daß VB die spanischen Besitztümer erben sollte wird der Verdacht eines mögl. Mordes geäußert ( Der Sohn erbt zwar auch, aber er hat wohl gegenüber Frau Kloo gewisse Verpflichtungen [Nießbrauch, Wertpapiere usw.])

Der Anwalt von VB war es übrigens der dem Anwalt von Praun Sohn Günther dann die Exhumierung vorgeschlagen hat

Es gibt da auch eine sehr interessante Aussage vom Sohn unterm 10.01.1961:
Im Dezember 1959 kam es zu einer Verstimmung mit meinem Vater. Er rief mich eines Tages in der Klinik an und sagte, zu Weihnachten würden keine Geschenke ausgetauscht werden und mein Besuch in Pöcking sei unerwünscht. Ich wusste wirklich nicht warum und fragte nach und mein Vater sagte, dass ich es genau weiß. Später erfuhr ich, glaube ich, von Frau Brühne, dass mein Vater darüber verärgert sei, dass meine Mutter in der Nähe seiner Praxis einen Spielsalon eröffnen wolle. Er war der Meinung, ich hätte es verhindern müssen. (…) Frau Brühne wollte das Einvernehmen zwischen meinem Vater und mir wieder herstellen. Ich solle nach Ostern in einem Lokal auftauchen, wo mein Vater mit der Brühne ist. Das weitere wolle dann Frau Brühne machen, um mich mit meinen Vater wieder auszusöhnen. Der Tod meines Vaters hat das verhindert.
(Quelle: Cichos, Mordakte Brühne, Pos. 592-604)

Zerrüttestes Verhältnis zur Tatzeit, evtl. mit der Befürchtung der Enterbung?


Obwohl er die ursprüngliche Annahme des erweiterten Suizids bis zur Testamentseröffnung offenbar akzeptierte schließt er diese nun kategorisch aus! (Quelle wie oben, Pos. 604-616)
Persönlich war er durchaus kein Held, eher ein Feigling, der sich vor dem Sterben ungemein fürchtete. Daraus erklärt sich auch, warum er sich eine Pistole kaufte. (...)Auch eine seelische Erkrankung meines Vaters ist völlig ausgeschlossen. Er war übervorsichtig und ängstlich, vielleicht etwas zwiespältig. Aber völlig in der Schwankungsbreite des Normalen. Pathologisch, also krankhaft, war sein Verhalten nie. Vor allem nicht depressiv. Einen Selbstmord zu erklären, halte ich für unmöglich. Außerdem ist bis heute kein Motiv für einen Selbstmord zu erkennen. Bezüglich der Erkrankungen, angeblichen Selbstmorde in meiner Familie ist das mehr als übertrieben bzw. stimmt das nicht.



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15.07.2022 um 21:53
@margaretha

Zu der Leichenstarre müsste man die Begründung der Ablehnung des WAV kennen.

Ob sich VB mehrfach wiedersprach, sehe ich nicht als entscheidend an, das wird häufig überbewertet.

Außer der Totenstarre-Frage gibt es jedoch einen Vielzahl von Indizien, welche die Täterschaft nahelegen.

So hate VB schon im April 1960 versucht, von der Putzfrau der Mutter ein Alibi zu erhalten, zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch einen erweiterten Suizid annahm.

Ähnlich sieht es mit dem Alibi-Absprache mit dem Zahnarzt aus. Wann diese Absprache erfolgte, kann ich leider den mir zur Verfügung stehenden Dokumenten nicht entnehmen.

Ein sehr schweres Indiz ist für micht die Schreibmaschine des Untermieters, mit dem wohl der "der blaue Brief" aufgesetzt wurde. Die Ansicht der Verteidigung, dass dass VB nicht gewesen sein konnte, weil sie das Schreibmaschinenschreiben nicht beherrschte, ist natürlich Unsinn. Auch mit den damaligen mechanischen Schreibmaschinen war das 10-Finger-Suchsystem möglich. Wo man selber diesen Brief hingelegt hätte, wird auch nicht wichtig sein, welche Geflogenheiten dort waren, weiß man nicht.

Dann wie Du schon schriebst, der Zeuge der den Schuss um 19:45 hörte, einen Zeit, welche dann auch die Uhr belegte.

Die Überlegungen mit dem Sohn führen hier nicht weiter. Man glaubt zuerst, was einem die Ermittler sagen (Autoritätsperson), wobei ein Unverständnis sicher von Anfang an da war. Und dann kann eine solche Testamenteröffnung bewirken, dass die Zweifel überhand nehmen. Die obigen Indizien hätte der Sohn auch niemals generieren können, allenfalls wäre einen Uhrenmanipuklation möglich gewesen, aber die angezeigten Zeiten wurden auch anfangs notiert.

Dass da ungünstiger Weise wichtige Indizien in die Hände des Sohnes kamen ist auf die fehlerhafte Diagnose der Todesursache zurück zu führen, dass ist einfach so, dumm gelaufen, aber dafür darf man nicht den Sohn verantwortlich machen.


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Der Fall Vera Brühne

15.07.2022 um 23:00
Zitat von LentoLento schrieb:Zu der Leichenstarre müsste man die Begründung der Ablehnung des WAV kennen.
Ich such da gerne mal in dem Buch ob da was dazu enthalten ist.
Zitat von LentoLento schrieb:Außer der Totenstarre-Frage gibt es jedoch einen Vielzahl von Indizien, welche die Täterschaft nahelegen.
Ja, das sehe ich ja auch so, daß wird einem erst richrig klar wenn man eben liest, daß sie kein Alibi hatte und sich dieses durch Beeinflußung von Zeugen beschaffen wollte.
Zitat von LentoLento schrieb:Dass da ungünstiger Weise wichtige Indizien in die Hände des Sohnes kamen ist auf die fehlerhafte Diagnose der Todesursache zurück zu führen, dass ist einfach so, dumm gelaufen, aber dafür darf man nicht den Sohn verantwortlich machen.
Nein! Ich meine ja, -dumm gelaufen-, der Sohn kann da ja nichts dafür, dennoch sind doch diese Beweismittel doch dann aufgrund der fehlenden Sicherstellung anders zu bewerten. Den blauen Brief kann man sicher strenger sehen als die Uhr, die ja laut LKA durch Erschütterungen beim Transport weiter gelaufen ist. (wer garantierte, daß die für ein Jahr irgendwo rugig im Schrank gelegen hatte)
Zitat von LentoLento schrieb:allenfalls wäre einen Uhrenmanipuklation möglich gewesen, aber die angezeigten Zeiten wurden auch anfangs notiert.
in den ersten Tatortberichten ist keine Uhrzeit vermerkt, nur die Armbanduhr am Handgelenk mit gebrochenem Glas. Eine bewusste Manipulation muss man ja gar nicht unterstellen, (z. B. Rein- und Rausnehmen aus dem Schrank, mgl. Transport zu Uhrmacher wg. Reparatur).



Ich ging bis zu diesem Buch mit den abgeduckten Akten wirklich davon aus, daß sie unschuldig ist, aber das Lesen der Vernehmungen erlaubt einfach einfach mehr Objektivität und gerade was die Alibibeschaffung betrifft, ist das schon krass was sie versucht hat,/angefangen bei der Putzfrau über ihren Zahnarzt bis hin zu den Krankenschwestern in Bonn). Und mind. ein abgefangener Brief aus der JVA an ihre Tochter zeigt mir halt, daß sie extrem manipulativ war.


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 00:26
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich such da gerne mal in dem Buch ob da was dazu enthalten ist.
Das wäre interessant, denn auch ein Wiederaufnahmegericht kann so etwas nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Ich kenne den Fall nicht so gut, war der WAA für zulässig erklärt worden, aber nicht begründet oder fehlte schon die Zulässigkeit? Wenn er zulässig war, erfolgte schon eine Beweisaufnahme im WAV, bei dem möglciherweise noch weitere Sachverständigengutachten vom Gericht beauftragt wurden. Es muss danach seine Entscheidung begründen und sie darf nicht willkürlich sein, sonst hätte einen Beschwerde beim BVerfG Erfolg.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Nein! Ich meine ja, -dumm gelaufen-, der Sohn kann da ja nichts dafür, dennoch sind doch diese Beweismittel doch dann aufgrund der fehlenden Sicherstellung anders zu bewerten. Den blauen Brief kann man sicher strenger sehen als die Uhr, die ja laut LKA durch Erschütterungen beim Transport weiter gelaufen ist. (wer garantierte, daß die für ein Jahr irgendwo rugig im Schrank gelegen hatte)
Ja, das muss in die Bewertung einfließen, aber das bedeutet nicht automatisch, dass das Indiz anders zu bewerten ist. Wie es dann insgesamt zu bewerten ist, ist Aufgabe des Gerichts und gehört zur freien Beweiswürdigung. Sie fallen damit nicht automatisch unter den Tisch. Ich gehe davon aus, dass das Gericht das auch entsprechend untersucht hat, erst wird Zeugen gehört haben etc.. Bei der Uhr kommt es sicher noch mehr auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an. Beim blauen Brief gibt es kaum eine realistische Möglichkeit, wenn die Schreibmaschine dazu 100te von Kilometern entfernt beim Untermieter von CB war, möglicherweise dort sogar inzwischen vernichtet.

Und dieser Brief ist für mich eines der schwerwiegensten Indizen der Mittäterschaft und damals hatte jede mechanische Schreibmaschine quasi einen Fingerabdruck und der konnte aus der Examensarbeit des Untermieters ermittelt werden. Heute ist das ähnlich, die Hersteller versehen des Ausdruck bewusst mit für das Auge nicht erkennbare Fehlern, aus denen sich die Seriennummer ermitteln lässt. Das bewahrte Kachelmann vermutlich vor einer Haftstrafe.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:gerade was die Alibibeschaffung betrifft, ist das schon krass was sie versucht hat,/angefangen bei der Putzfrau über ihren Zahnarzt bis hin zu den Krankenschwestern in Bonn).
Noch schwerwiegender, weil das teilweise zu einem Zeitpunkt erfolgte, als man noch von einem erweiterten Suizid ausging. Wäre das später gewesen, würde ich das nicht ganz so schwerwiegend ansehen, aber so ...


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 01:30
@margaretha

Sobald ich das Buch nochmals gelesen habe, werde ich genauer auf deinen Post eingehen, mir sind da auch viele Ungereimtheiten aufgefallen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, da es zum ersten Mal Einblicke in die Akten gestattet.

Für mich war es immer ein Fehlurteil, oder wie irgendeine Zeitung vor Jahren mal titelte - Doppelmord mit drei Opfern. Es hätte, trotz aller Ungereimtheiten, mMn, keine Verurteilung geben dürfen, auch wenn die Brühne definitiv kein Unschuldslamm war. Dennoch hätte es auf In dubio pro reo rauslaufen müssen.

Die Rolle von Sylvia Cossy war mir auch nie so ganz klar, das naive Dummchen, was von einem gewissenlosen Sensationsreporter, (der früher ein Klassenkamerad war, wenn ich das richtig in Erinnerung habe) über den Tisch gezogen wurde, hab ich ihr nie ganz annehmen können. Makaber fand ich allerdings auch, dass sie, die ihre Mutter mit ihren Lügen schwer belastete, später an Zungenkrebs starb. Ihr Buch "Gebrandmarkt" ist übrigens auch ganz interessant zu lesen.


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 01:30
Zitat von LentoLento schrieb:Das wäre interessant, denn auch ein Wiederaufnahmegericht kann so etwas nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Ich kenne den Fall nicht so gut, war der WAA für zulässig erklärt worden, aber nicht begründet oder fehlte schon die Zulässigkeit? Wenn er zulässig war, erfolgte schon eine Beweisaufnahme im WAV, bei dem möglciherweise noch weitere Sachverständigengutachten vom Gericht beauftragt wurden. Es muss danach seine Entscheidung begründen und sie darf nicht willkürlich sein, sonst hätte einen Beschwerde beim BVerfG Erfolg.
Alle Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren wurden abgelehnt,
im Buch „Mordakte Vera Brühne vom Petra Cichos“ wird mehrfach erwähnt, daß alle Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt wurden, also Plural. Leider sind die Anträge und wann diese erfolgten nicht gebauer thematisiert, bzw. abgedruckt. Hier mal alles was ich dazu finden konnte.

I.
Ein Aktenvermerk vom 06.04.1969 über den angeblich mysteriösen Tod der Sprechstundenhilfe (Pos. 3253)
„Angeblich hat Renate M. am 28. Januar 1969 einem Journalisten, einem Herrn 0., gestanden, dass ihre damaligen Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen. Und sie würde dies dem Herrn 0. nur sagen, weil sie dem Dr. Praun Junior „eins auswischen” wolle. Dieser Herr 0. war laut eigener Aussage in der Wohnung der der Sprechstundenhilfe. Schon vorher hätte er immer versucht sie zu erreichen bzw. konnte sie wohl auch einmal auf der Straße ansprechen. Der Rechtsanwalt von Johann Ferbach sieht diesen Herrn 0. als wichtigen Zeugen im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens.


Anm.: dem wurde nachgegangen, Praun junior sowie der Lebensgefährte wurden hierzu befragt und schlossen aus, daß Renate M. mit diesem Herrn O. sprach. (Begründung: RM ging es am 28.01.69 bereits schlecht, sie wurde am 31.01.69 notfallmäßig ins KH eingeliefert und verstarb in der Nacht auf den 01.02. an einem Kreislaufschock der sich nach einem Darmdurchbruch mit Bauchfellentzündung entwickelte); außerdem ließ sie Dr. Praun junior zu sich heim ans Krankenbett kommen, bzw. nach ihm rufen was ja gegen „ihm eins auswischen“ spricht.


II.

15.06.1973 Neues Gutachten der Verteidiger über Leichenstarre (Pos. 3591-3602)
„Der Tod muss mindestens zehn Stunden später eingetreten sein. Wahrscheinlich noch weitere Stunden später. Das Gutachten basiert auf Kommissar Karls Einschätzung: „Die Leichenstarre ist in den unteren Partien noch stark ausgeprägt. Oberkörper, Arme. Oben beginnt sie sich zu lösen." (Anmerkung Autorin: Achtung: Im Bericht von Kommissar Karl steht es anders. Falls seine Einschätzung überhaupt richtig war). Weiter steht im Gutachten: „Die Leichenstarre dauerte dann angeblich bei Dr. Paun und Elfriede Kloo dann 130 bis 132 Stunden? Unter normalen Umständen und bei Zimmertemperatur löst sie sich jedoch in 36 bis 60 Stunden. Zumindest Elfriede Kloo ist erst 48 Stunden später als zum fraglichen Todeszeitpunkt erschossen worden. Da am Tag der Auffindung der Leichen keine Zimmertemperatur gemessen wurde, wurden Mittelwerte errechnet (Wetter, Außentemperatur, Häuser mit gleichwertigen Räumlichkeiten). Fazit: Das reicht für ein Wiederaufnahmeverfahren." (Anmerkung Autorin: Alle Anträge auf Wiederaufnahmeverfahren wurden abgelehnt.)



Auf der Seite von Dieter Wunderlich ist zu lesen, daß es bereits 1963 den ersten Wiederaufnahmeantrag gab.


Hier noch in chronologischer Reihenfolge die gemachten Angaben über die Leichenstarre:


20.04.1960 Konkrete Tatort-Befundaufnahme (Pos. 45)
Leichenstarre : 4.40 Uhr. Ist weitgehend gelöst, lediglich in den unteren Teilen bis zum Knie leicht vorhanden.
(betrifft Dr. Praun)
31.04.1962 Echte Totenschädel im Prozess (Pos. 3304)
Dr. Otto Praun und Elfriede Kloo werden für alle sichtbar auf einem Tisch im Gerichtssaal platziert. Der Gerichtsmediziner zeigt die Einschüsse und erklärt: „Dr. Otto Praun muss mit dem Rücken zum Spiegel gestanden haben. Das erklärt die rechten Schusslöcher und die Auffindungslage der Leiche. Sein Fußende zur Eingangstür. Der Hut selbst hatte keine Schmauchspuren, so dass ein Nahschuss, ein Selbstmordschuss unmöglich scheint. Falls er den Hut auf dem Kopf hatte. Die Faustregel für die Leichenstarre: 72-84 Stunden Beginn bis Ende. Das hängt jeweils von der Temperatur ab. Wärme beschleunigt den Leichenstarrevorgang. Im Flur war wohl die Heizung an. Dr. Praun zeigte auch eine stärkere Verwesungserscheinung als bei Elfriede Kloo. Im Keller soll es fühlbar kühler gewesen sein. Elfriede Kloo hat einen direkten Nahschuss im Genick. Einen scheinbar aufgesetzten Schuss."
21.05.1962, Aktenvermerk zu Komm. Karl (Pos. 3375)
Kommissar Karl sagt: „Ich kann heute nicht mehr mit Sicherheit sagen, bei welchen Teilen der beiden Leichen die Leichenstarre vorhanden war. Welchen Umfang und welche Stärke sie noch hatte. Ich weiß heute noch, dass die Leichenstarre bei der Leiche der Frau Kloo ausgeprägter war. Sicher entsprechen meine damaligen Feststellungen der Tatortbefundaufnahme. Es war ein starker Verwesungszustand vorhanden. Praun war stark aufgedunsen."
4.12.1962, Revisionsgründe der Brühne Verteidiger (Pos. 3457)

5. Warum gab es bei den Leichen noch einen Rest von Leichenstarre? Zeichen dafür, dass beide viel später verstarben. Neue Berechnung Todeszeitpunkt wird beweisen, dass eine viel spätere Tatzeit vorhanden war.



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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 01:53
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Die Rolle von Sylvia Cossy war mir auch nie so ganz klar, das naive Dummchen, was von einem gewissenlosen Sensationsreporter, (der früher ein Klassenkamerad war, wenn ich das richtig in Erinnerung habe) über den Tisch gezogen wurde, hab ich ihr nie ganz annehmen können.
Kann es sein, daß die einerseits von der Mutter das "flunkern" abgeschaut hatte? Und gleichzeitig vielleicht auch unter ihr litt? In ihrem Schatten stand? Man weiß ja auch nicht wie sich das Leben der VB auf die Tochter auswirkte, ich meine das Mädchen erlebte die Trennung der Eltern, die erneute Heirat der Mutter und Scheidung von Brühne, kam dann in ein Internat an den Starnberger See. Da sind i. d. R. die Kids aus besseren Häusern höchstwahrscheinlich intakte Arzt-oder Managerfamilien. Sie hatte eine alleinerziehende Mutter, die nicht arbeiten ging und hier und da mal nen männl. Bekannten hatte. Ich will das keinesfalls verurteilen, aber im Deutschland der 50-er Jahre war das un-oder außergewöhnlich.

Vielleicht wollte sie ihr zunächst wirklich nur eins auswischen als sie mit dem Internatsfreund die Täterschaft diskutiert und erahnte die Tragweite nicht, weil sie nicht im Traum daran dachte das der zur Polizei gehen würde (Vertrauensverhältnis?)
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Makaber fand ich allerdings auch, dass sie, die ihre Mutter mit ihren Lügen schwer belastete, später an Zungenkrebs starb
Uia, jetzt wo Du's sagst!
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es hätte, trotz aller Ungereimtheiten, mMn, keine Verurteilung geben dürfen, auch wenn die Brühne definitiv kein Unschuldslamm war.
Japp! Es gibt „gerechtere“ Urteile auch wenn nur Indizien vorliegen, in dem Fall reichen die mMn nach eben nicht für ein gerechtes Urteil


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 08:27
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Da am Tag der Auffindung der Leichen keine Zimmertemperatur gemessen wurde, wurden Mittelwerte errechnet (Wetter, Außentemperatur, Häuser mit gleichwertigen Räumlichkeiten). Fazit: Das reicht für ein Wiederaufnahmeverfahren." (Anmerkung Autorin: Alle Anträge auf Wiederaufnahmeverfahren wurden abgelehnt.)
Das ist einfach das Problem, wenn man nur auf Mittelwerte angewiesen ist, es sind Schätzwerte, dann haben die natürlich einen hohe Streubreite. Wie weit die Heizung im Flur aufgedreht war, wird man nicht rekonstruieren können. Wenn es da andere verlässlichere Indizien gibt, welche die Tatzeit belegen (Zeugin welche die Schüsse gehört hat), dann werden die vermutlich höher gewichtet werden. Es ist eben auch dumm, dass die Leichenstarre nicht von einem Arzt begutachtet wurde. Das bringt Ungewissheit. Wäre die wirklichen Zimmertemperaturen ermittelt worden und hätte eine Mediziner die Leichenstarre begutachtet, dann wäre der Fall vielleicht eindeutiger, ob anders als geurteilt, wage ich zu bezweifeln. Es ist in vielerlei Hinsicht einfach dumm, dass ursprünglcih von einem Suizid ausgegangen wurde.

VB muss aus meiner Sicht zumindest mehr gewusst haben, sonst hätte sie sich nicht versucht sich Alibis zu verschaffen, als noch von einem Suizid ausgegangen wurde. Zusätzlich zeigt das der blaue Brief. Sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest involviert gewesen sein. Und wenn dann derjenige dieses seltsame Verhalten nicht glaubwürdig erklären kann oder gar abstreitet (wie beim Brief), dann ist das für denjenigen sehr ungünstig. Ob wirklich die Wahrheit ans Tageslicht gekommen ist, kann niemand wissen. Sollte es wirklich ein Fehlurteil sein, dann hat sie es selbst hauptsächlich zu verantworten.


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 14:16
Zitat von LentoLento schrieb:Es ist in vielerlei Hinsicht einfach dumm, dass ursprünglcih von einem Suizid ausgegangen wurde.
Absolut
Zitat von LentoLento schrieb:wenn man nur auf Mittelwerte angewiesen ist, es sind Schätzwerte, dann haben die natürlich einen hohe Streubreite. Wie weit die Heizung im Flur aufgedreht war, wird man nicht rekonstruieren können.
Das stimmt, aber man kann mglw. anhand der alten Baupläne bzw. der Bausubstanz u. Energieversorgung des Hauses, Wetterkarten etc. die goldene Mitte finden, bzw. anhand von Studien den Tatzeitpunkt ausschließen oder eben verifizieren. In den USA gibt es Bodyfarmen, die sich auf postmortalen Veränderungen an Menschen spezialisiert haben (z. B. in Knoxville, University of Tennessee). Guten Forensikern ist es anhand der o. a. Daten, der Tatort-bzw. Leichenfotos und Eckdaten zu Außentemperaturen durchaus möglich die Tatzeit verlässlich zu rekonstruieren.

Es ist ja nicht so, daß es bei der Leichenstarre und deren Lösung temperaturbeeinflusst um (mehrere) Tage geht. Dr. Praun hatte lt. den Angaben des Komm. Karls noch Reste von der Leichenstarre, und Dr. Praun lag in einer wärmeren Umgebung als Frau Kloo.

Da Wärme den Prozess der Leichenstarre beschleunigt es also bei ihm schneller hätte gehen müssen, er sich aber am 20.04. um 04.40 noch zum Teil in der Leichenstarre befand, passt das nicht.
Wenn sich bei „normaler“ Umgebungstemperatur die Leichenstarre nach nach 2-3 Tagen zu lösen beginnt, bzw. nach 3-4 Tagen vollständig gelöst ist. Dann kann man bei Dr. Praun neben der Heizung wohl bei 2-3 von „2“, bzw. bei 3-4 von „3“ ausgehen. Aber selbst mit 4 Tagen haut es nicht hin.

Vom 14.04. um 19.45 bis zum 20.04. um 04.40 ist es zu lange um noch Reste der Leichenstarre zu haben. Leider sind in dem Buch ja nicht die ganzen Antraege zu den WAV und deren begründete Ablehnungen abgedruckt, aber mglw. ist da mittlerweile auch die Forensik einfach weiter und beweiskräftiger?!
Zitat von LentoLento schrieb:VB muss aus meiner Sicht zumindest mehr gewusst haben, sonst hätte sie sich nicht versucht sich Alibis zu verschaffen, als noch von einem Suizid ausgegangen wurde.
Sie begann sehr zeitig mit Briefe schreiben, die ich übrigens sehr manipulativ bewerte.


Ich bin gespannt wann RA Strate da was einreicht, bzw. ob das offiziell über ein Gericht läuft oder "nur" privat. Ich meine VB ist tot, und hatte ihre Strafe bis zur Begnadigung abgesessen, weiß jemand wie so ein WAV zur Rehabilitation posthum abläuft?


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 17:16
@margaretha

Ich kann Dich Voll und Ganz verstehen. Ich würde auch gern wissen, wie das vom LG und OLG im WAV gesehen wurde.

Man darf auch nicht vergessen, auch wenn das Opfer in der Nähe einer Heizung gelegen hat, kann es am Boden trotzdem kalt sein. Damals waren die Fenster nicht sehr dicht, die Temperaturunterschide zwischen in einem raum weitaus größer als heute.

Nachfahren können ein WAA auch posthum stellen und auch nach Verbüßung der Tat. Es gibt dann die gleichen Regeln wie zu Lebzeiten des Betroffenen.

Wobei ich bei Strate etwas vorsichtig bin. Man hat mittlerweile den Eindruck, dass er "Star"-Anwalt für Wiederaufnahmefälle geworden ist. Ich vermute, dass er in einigen Fällen nicht mehr pro bono arbeitet. Er hat auf seiner Homepage mal einen eigenen interessanten Artikel gehabt, ob er selber bei all diesen Fällen immer noch diese Empfehlung beherzigt? Da empfahl er Kollegen sich nur die große Arbeit eines Wiederaufnahmeantrags zu machen, wenn sie selbst auch wirklich von der Unschuld der Betroffenen überzeugt sind. Leider habe ich diesen Artikel nicht mehr gefunden, ist schon lange her, dass ich den gelesen habe, es war glaub ich nicht lange nach dem Mollath-Fall. Die Seite hat sich seitdem total gewandelt.


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 17:31
PS

Zur Heizung fällt mir noch etwas ein. Wenn das Opfer in der Nähe einer Heizung gelegen hat, dann bedeutet das nicht automatisch, dass diese den Körper erwärmt hat. Das Gegenteil kann sogar der Fall sein. Denn durch die themische Konvektion bewegt sich kalte Luft am Boden in Richtung Heizkörper. So kann sogar diese Konvektion (Luftstrom) zu einer rascheren Abkühlung des Körpers führen. Vielleicht waren es solche Überlegungen, welche dazu führten, dass der WAA abgelehnt wurde.


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 20:44
Zitat von LentoLento schrieb:Vielleicht waren es solche Überlegungen, welche dazu führten, dass der WAA abgelehnt wurde.
Das kann durchaus eine der Begründungen sein, die damals zur Ablehnung führten. Hinzu kommt, daß Praun, wenn auch in Heizkörpernähe aufgefunden in der Diele des Hauses gelegen hat, die in den meisten Häusern für gewöhnlich eh kühler ist.

Frau Kloo wurde im Keller gefunden, allerdings ist da meist vom Soutterain die Rede was ja suggeriert es handelt sich um was ausgebautes bewohnbares und nicht um den Keller den ich habe, also einer der halt auch richtig kalt ist! Gefunden wurde sie in einem „möbilierten Vorraum zum Fremdenzimmer“.

Überspitzt gesagt wird es da unten jetzt keine Minusgrade gehabt haben, aber auch keine angenehmen 21°C Zimmertemperatur.
Ich fand leider nichts darüber ob die Türe in das Soutterain bei der Auffindung offen stand oder ob sie geschlossen war, aber nur mal hypothetisch, wenn die offen war hätte sich die Temperatur in der Diele trotz des Heizkörpers ja quasi ausbalancieren können, da durch die kühlere Luft des Soutterain und der Diele (Haustür -Dichtung- etwaige Schlitze) eine gewisse Zirkulation da gewesen ist. Und eben fällt mir noch ein, daß die der Haustür gegenüberliegende Terassentür nicht verriegelt war, sondern nur zugezogen war (meine z. B. ist dann nicht hundertpro dicht)

Ich hab die Tatortskizze aus dem Spiegelbericht mal ausgeschnitten, damit man da mal ne Übersicht hat.

Haus Otto Praun Spiegel Serie Original anzeigen (0,2 MB)
Bildquelle: https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/44944182


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Der Fall Vera Brühne

16.07.2022 um 21:17
Oh Danke für die Skizze. Damit wird es klarer. Es war also so ein Haus mit einem Schrägdach. Die Fenster waren damals keinesfalls so dicht wie heute, die hatten noch keine Gummi-Dichtungen, Erdöl war noch billig. Auch hat das Haus keinen Windfang! Und – wie Du sagst - Praun lag in der Diele, wo die Haustür direkt nach außen führte. Auch die war damals alles andere als dicht. Damals gab es in vielen Häusern einen Windfang, damit die kalte Luft nicht von der Haustüre in die Wohnbereiche gelangte, der fehlt hier.

Wenn dann möglicherweise die Türen zu den hinteren Räumen offen geblieben waren (so wie es in der Skizze zu sehen ist), die durch die Dachschräge eine sehr hohe Raumhöhe haben, gibt es eine Art Kamineffekt. Dadurch wird kalte Luft an der Haustür angesaugt, gelangt in die Diele, von da in die hinteren Räume, dort wird sie weiter erwärmt, steigt auf und strömt durch die Undichtigkeiten der oberen Fenstern nach draußen. Am Boden in der Diele kann es daher - trotz Heizkörper - sehr kalt gewesen sein. Die Tageshöchsttemperatur war damals rund 7°C!

Zum Souterrain kann ich nicht viel sagen, aber wenn irgendwo ein Fenster schräg stand, kann bei geöffneten Türen dieser Kamineffekt sich auch im Keller bemerkbar gemacht haben.

Ich kann das natürlich nicht beurteilen, ob das dann dazu geführt hat, dass der WAA abgelehnt wurde. Einfach ist es jedenfalls nicht zu beurteilen, Standardwerten durfte man bei dieser Lage vermutlich nicht annehmen. Ob das dann reicht, damit die noch nicht ganz aufgehobene Leichenstarre zu erklären, dazu fehlt mir jegliches Wissen Ich könnte es mir jedoch vorstellen.


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