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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 14:22
@HappyMossad Danke für die Info. Das heißt, es bleibt die Habgier?! Kann das etwas ändern? Nein, oder?
Also ich meine, was kann das für einen Grund haben, dass man das gestrichen hat? Um das mögliche Schuldurteil revisionssicherer zu machen?
Weil so lange die Habgier bleibt wird es ja auch bei Mord bleiben.
Rein subjektiv gedacht gehört doch vermutlich alles zusammen. Jemand, der einen anderen Menschen schätzt/liebt wird ihn nicht töten.

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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 14:24
Zitat von sensibellasensibella schrieb:Danke für die Info. Das heißt, es bleibt die Habgier?!
Und was ist mit Heimtücke?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 14:25
@KonradTönz1 danke, hab ich vergessen, deshalb fragte ich! Mich interessiert einfach, was der Grund gewesen sein könnte, das zu streichen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 14:28
@sensibella


Würde mich auch interessieren.
Vielleicht geht es weniger um das Urteil, als dass man in der Hinsicht nichts gravierendes vorwerfen konnte?

Es deshalb weg lässt damit es weniger Gegenargumente oder Zweifel gibt die vielleicht zu einem Freispruch führen könnten?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 14:48
@Katinka1971
Ursprünglich wurde der Mordvorwurf über drei sog. "Mordmerkmale" begründet: "Habgier", "Heimtücke" und "sonstige niedrige Beweggründe".

Sobald nur ein Mordmerkmal gegeben ist gilt die Tat als "Mord".

Wenn man nun die "niedrigen Beweggründe" nicht mehr anklagt hat das wahrscheinlich den Grund, dass man nicht glaubt damit durch zu kommen. Notwendig ist es sowieso nicht.

An den Vorwürfen "Habgier" und "Heimtücke" ändert das natürlich nichts; gerade die "Habgier" würde in diesem Fall wohl gegeben sein - sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass die HS die Tat begangen hat. Wenn man jemanden umbringt, den man beerbt bzw. fürchtet das bislang geleisteten finanziellen Zuwendungen in Zukunft ausbleiben, wird das regelmässig als "Habgier" ausgelegt und damit zu "Mord".

Da stecken interessante Problematiken dahinter, aber das führt leider hier zu weit. Nur soviel: Mit dem Mordparagrafen sind die Juristen aus vielerlei Gründen seit Jahrzehnten ziemlich unzufrieden.

Ob "Heimtücke" hier, im Falle eines (für mich halbwegs wahrscheinlichen) Schuldspruchs, auch angenommen wird halte ich für fraglich. Wobei ich hier eher daran denke, welche Möglichkeiten das Gericht nutzen wird um der Staatsanwaltschaft zu signalisieren was es von der Qualität ihrer Arbeit hält...

Das macht aber am Ende nichts aus - die strafverschärfende "besondere Schwere der Schuld" käme zB. über den Doppelmord ins Urteil.

@camper99
Mit Dir unterhalte ich mich nicht.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:15
@HappyMossad

Meines Wissens hat bis auf eine Zeugin keiner die Sreichung der Zuwendungen bestätigt .
Erbe und Nutzniesser war/ist und bleibt ausschliesslich B.S.
Des weiteren sind die Zuwendungen in den fraglichen Jahren wohl alle ausschliesslich in den gescheiterten Versuch der Selbstständigkeit des Sohnes geflossen.
Woraus sollte man schliessen das sie aus Habgier gehandelt haben soll.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:25
@HappyMossad
ich verzichte auf eine Unterhaltung mit dir doch gerne.
Lauf weiter in deinem Hamsterad.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:29
@Willy

Das Habgier als Motiv hier gegeben ist, ist relativ eindeutig. Die schlechte finanzielle Lage der Familie ist bekannt und aktenkundig. Die erhebliche Erbschaft für BS war zu erwarten. Da kann das Gericht ohne weiteres von Habgier ausgehen, wenn es HS für die Täterin hält.

Dass die StA jetzt auf die niederen Beweggründe verzichtet erscheint, mir einleuchtend. Wie ich bereits mehrfach ausführte, hat Schwenn ja nachweisen können, dass die Juniors einschließlich HS zum Geburtstag eingeladen waren. Das Verhältnis mag nicht das beste gewesen sein, aber ein Beweis für Hass wird schwierig, zumal das auch kein Motiv für den Mord am Schwiegervater gewesen wäre.

Heimtücke ist problematisch, weil das Arg- und Wehrlosigkeit voraussetzt und wann die (noch) vorliegt ist umstritten. Wie @HappyMossad schon richtig anmerkte, ist der Mordparagraf in seiner Konstruktion und systematischen Stellung in der Rechtswissenschaft höchst umstritten.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:31
@Willy

Es würde für die "Habgier" reichen, dass die Angeklagte mit Kürzung, Streichung, Testamentsänderung oä. rechnet bzw. diese befürchtet. Dies nimmt die Staatsanwaltschaft wohl an.

Objektiv muss das gar nicht zutreffen. Zudem das auch nur ein Aspekt der "Habgier" ist, der andere ist der finanzielle Zugewinn. Der ist hier über das Erbe gegeben.

Dass die HS nur mittelbar, also über BS, an den Genuss des Erbes kommt macht nichts aus.
Um einen bekannten Fall zu nehmen:
Beim "Doppelmord von Krailling", als ein Onkel seine kleinen Nichten tötete, tat er das um seiner Frau zum Erbe zu verhelfen und dann davon zu profitieren.

Wie geschrieben:
Tötet man und profitiert finanziell vom Tod des Opfers kommt man vom Vorwurf "Habgier" nur sehr schwer fort.
Das kann man kritisieren, und das wird auch kritisiert. Aber die Gesetzeslage und Rechtsprechung sind hier recht eindeutig.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:36
Falls sie es war, fände ich es befremdlich auf Heimtücke zu verzichten.

Was kann denn Heimtücke sonst sein? Wehrlose Opfer in einer geschlossenen Wohnung umbringen, wenn sie bereits zu Bett gegangen waren?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:39
Warum Heimtücke hier problematisch sein soll, verstehe ich auch nicht. Wenn es nicht Heimtücke ist, wenn jemand nachts unbemerkt in eine Wohnung eindringt und zumindest ein Opfer im Schlaf überrascht, was ist dann Heimtücke???


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:47
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass das Gericht auch von Heimtücke ausgeht. Bei WS kann diese gegeben sein, wenn das Gericht annimmt, dass WS noch beim zumindest ersten Stich geschlafen hatte. Bei ihrem Mann wird das schwieriger, weil der den Angriff eventuell hatte kommen sehen. Auch hier ist die Annahme von Heimtücke durchaus möglich.

Aber ich gehe mal davon aus, dass das Gericht sich auf die Habgier zurückzieht und die Heimtücke offen lässt. Die Habgier ist unproblematisch und die Heimtücke liefert dann nichts zusätzliches. Der Strafrahmen bleibt ja immer der gleiche.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:51
@Katinka1971
Das ist so ein Fall wo das allgemeine Sprachverständnis und die Fachsprache des Juristen auseinander gehen.

Wie @DerGreif gerade schrieb wird die Heimtücke im Mordvorwurf als "Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers durch den Täter" angesehen.
Nun sind aber sowohl der Begriff der "Arglosigkeit" sowie die "Wehrlosigkeit" durch die Jahrzehnte der Rechtssprechung immer enger definiert und mit Inhalt aufgeladen worden, dass man im Einzelfall sehr genau hinschauen muss ob beides gegeben ist.

Tötet man jemanden der schläft (womöglich der Ausgangspunkt der StA im Falle WS, wobei ich ihre Begründung nicht genau genug kenne), ist es noch am Einfachsten - das Opfer "nimmt die Arglosigkeit mit in den Schlaf", und darauf beruht seine Wehrlosigkeit = "Heimtücke" = "Mord".

Ansonsten ist aber vieles umstritten, und gerade deswegen gibt es hier auch Spielraum.

Für mich ist nach den Darstellungen des Prozesses jedenfalls die "Heimtücke" in diesem Fall, anders als die Habgier, nicht sehr gut nachvollziehbar.
Zudem habe ich die private Auffassung, wie angedeutet, dass auch im Falle eines Schuldspruches das Gericht die "Qualität" der Arbeit der StA zwar nicht offen, aber mittelbar, kritisieren wird.
Eine Möglichkeit ist eben, trotz Verurteilung, nicht alles durchzuwinken was beantragt wurde. Die "Heimtücke" nicht zu übernehmen wäre eine Möglichkeit. Aber ist natürlich meine Spekulation.

->

Immer vorausgesetzt, das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die HS zur Tatzeit am Tatort war und die Tat begangen hat - was auch nicht für jeden Prozessbeobachter schlüssig nachgewiesen wurde.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:54
@HappyMossad
Zitat von HappyMossadHappyMossad schrieb:Zudem habe ich die private Auffassung, wie angedeutet, dass auch im Falle eines Schuldspruches das Gericht die "Qualität" der Arbeit der StA zwar nicht offen, aber mittelbar, kritisieren wird.
Eine Möglichkeit ist eben, trotz Verurteilung, nicht alles durchzuwinken was beantragt wurde. Die "Heimtücke" nicht zu übernehmen wäre eine Möglichkeit. Aber ist natürlich meine Spekulation.
Guter Hinweis! So könnte das Gericht in der Tat vorgehen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 15:57
Zitat von HappyMossadHappyMossad schrieb: Die "Heimtücke" nicht zu übernehmen wäre eine Möglichkeit. Aber ist natürlich meine Spekulation.
Interessant - aber müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht damit rechnen, dass sie "etwas weggenommen" bekommt und infolge dessen gerade bemüht sein, so viel wie möglich hinzuzufügen damit am Ende auch genug übrig bleibt?

(Jetzt mal laienhaft ausgedrückt...)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 16:00
@DerGreif
Wo Du gerade hier bist:

Was hälst Du eigentlich von der Idee (der Angeklagten) kurz vor Schluss über eine Begutachtung eventuelle Schuldminderungs-, ausschliessungsgründe zu suchen wenn die Verteidigung eigentlich darauf abzielt schon die Tatbegehung in Abrede zu stellen?

Sehr beeindruckend war ich von dieser Idee nicht, und wäre ich ihr Verteidiger hätte ich mich über diese Art Zuarbeit meiner Mandantin auch nicht gefreut...


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 16:10
@HappyMossad

Schwer zu sagen, mein Schwerpunkt liegt im Zivilrecht, Strafverteidigung habe ich nie gemacht, ich stand für kurze Zeit nur mal auf der anderen Seite (StA). Aber mich hat die primäre Zielrichtung des Gutachtens - Feststellung der Schuldfähigkeit - auch überrascht. Ich war davon ausgegangen, dass es darum ging, ihre suizidalen Tendenzen und Depressionen nachzuweisen, um die zumindest mal im Raum stehende Alibigeschichte zu untermauern. Das ist wohl nur ansatzweise geglückt. So ganz habe ich das Gutachten daher auch nicht nachvollziehen können.

Aber man weiß ja auch nicht, was konkret zwischen Mandantin und ihren Verteidigern besprochen wurde.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 16:17
@HappyMossad

Müsste HS dazu nicht erstmal ihre Schuld eingestehen?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 16:33
@KonradTönz1

Bin mir nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstehen:

Da die Rechtsfolge bei Mord (in der Regel) "lebenslängliche Freiheitsstrafe" bedeutet, die Erfüllung schon eines einzelnen Mordmerkmals zu dieser Rechtsfolge führt, und die "Habgier" in diesem Falle (sollte man die Täterschaft annehmen) unproblematisch ist hat die StA hier nicht zu befürchten, dass es zB. Abstriche im Strafmass gibt. Zudem: Mehrfachmord, damit eventuell "besondere Schwere der Schuld" = ca. fünf Jahre obendrauf.

Die StA hat sich selbst ja schon gewissermassen "etwas weggenommen", man denke an die Zurücknahme der "niederigen Beweggründe" oder auch die fanatastische (sic) Zeugenaussage, die Hunde und vieles mehr. Sie hat dermassen viel zurück genommen bzw. nicht eingebracht, dass man sich fragen kann wieso man die HS damals überhaupt verhaftet hat. Was an Belastendem ins Plädoyer floss ist schliesslich zum überwiegenden Teil erst nach der Verhaftung ermittelt worden.

Falls ich an Deiner Frage vorbei rede, melde Dich.


@DerGreif
Danke, das fand ich (um zur Schuldminderung zu kommen) auch sehr überraschend und kaum nachvollziebar. Aber Du hast schon Recht: Wenn man die Strategie nicht versteht kann das viele Ursachen haben.

@wolf2
Sagen wir mal so:
Wenn ich sage "Ich war es nicht. Auf keinen Fall. Habe damit nichts zu tun", und suche dann nach Gründen die mich entschuldigen/die Schuld mindern für den Fall, dass man zu dem Schluss kommt man sei es doch gewesen ist das ein Vorgehen, dessen Logik und Sinn sich mir nachhaltig verschliessen.
Darum habe ich auch den Greif nach seiner Meinung gefragt, denn so wie es geschildert wurde (als Gutachten zur Schuldfähigkeit) macht das mMn in dieser Situation nicht viel Sinn, und ich würde es rein subjektiv als nervöses Verhalten werten, geradezu verzweifelt (na, das freut doch sicher den ein oder anderen...).


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

30.06.2013 um 17:58
"Ich war es nicht. Auf keinen Fall. Habe damit nichts zu tun", und suche dann nach Gründen die mich entschuldigen/die Schuld mindern für den Fall, dass man zu dem Schluss kommt man sei es doch gewesen ist das ein Vorgehen, dessen Logik und Sinn sich mir nachhaltig verschliessen.
Warum soll das unlogisch sein?

Im Falle eines Fehlurteils hätte man dann bei einer angenommenen Unzurechnungsfähigkeit u.U. je nach Ausgang keine Strafe zu befürchten. Die Alternative ist natürlich auch nicht toll (Mollath) aber hier ist vielleicht doch die Möglichkeit gegeben früher rauszukommen.

Auch als Unschuldiger muss man mit allem rechnen.


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