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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Erlebnispädagogik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:13
@emanon

Es ist ja nicht nur eine Freizeit, das ist ja schon mehr als eine bloße Reise, und es ist NICHTS exklusives.
Es ist ja nich so, als würde danach die Betreuung enden.

Zudem gibt es solcherlei Maßnahmen nach weiterer Recherche wohl kaum noch:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region/justiz-jugendstrafvollzug-foerderplaene-und-zielvereinbarungen-statt-erlebnispaedagogik-1176739.html

Nach Auskunft des hessischen Justizministeriums haben die Amtsgerichte in den vergangenen zwei Jahren keine kriminell gewordenen Jugendlichen mehr aus pädagogischen Gründen auf teure Auslandsreisen geschickt. Einen Erlaß aus dem Jahr 1997, in dem solche Therapien empfohlen worden seien, habe Justizminister Christean Wagner (CDU) relativ schnell nach der Amtsübernahme 1999 aufgehoben. Aber auch aus den Jugendämtern, die solche Touren für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche anbieten können, ist zu hören, in den vergangenen Jahren sei, nicht zuletzt aufgrund der geringeren finanziellen Mittel, die Zahl solcher Reisen stark zurückgegangen.

Angesichts weiterhin hoher Rückfallquoten und steigender Gewaltbereitschaft bei jugendlichen Straftätern will Hessens Justizminister nicht auf ein Bundesgesetz warten. Etwa drei von vier Jugendlichen, die eine Gefängnisstrafe verbüßen müssen, werden wieder straffällig. Seit Beginn der achtziger Jahre hat sich die Kriminalitätsrate bei jungen Menschen in Deutschland verdoppelt, bei Delikten wie Raub oder gefährlicher Körperverletzung ist sogar ein Anstieg bis auf das Vierfache zu verzeichnen.

Das hessische Justizministerium will die Möglichkeiten ausschöpfen, die dem Land bleiben, insbesondere die Jugendstrafe effektiver zu vollziehen. Nach den Erkenntnissen einer Arbeitsgruppe werden jugendliche Straftäter in Hessen fortan schon zu Beginn der Haft einer intensiveren "Zugangsdiagnostik" unterzogen. Pädagogen, Psychologen, Sozialarbeiter und Vollzugsbedienstete sollen gemeinsam einen Förderplan erstellen. Fähigkeiten und Schwächen, welche Bildungs-, Therapie- und Freizeitangebote für den Delinquenten geeignet seien, wie er am ehesten in den Alltag einer Vollzugsanstalt zu integrieren sei: All dies muß eruiert und in "Zielvereinbarungen", die der Inhaftierte gegenzeichnet, zusammengefaßt werden. Zudem sollen speziell geschulte Sozialarbeiter den jungen Straftätern als Bewährungshelfer zur Verfügung stehen. Bei der Opposition herrscht freilich Skepsis: Sie argwöhnt, Wagner wolle wie im Erwachsenen-Vollzug weniger Therapie anbieten und mehr verwahren


Der Artikel ist von 2004.
Wenn schon damals in Hessen kein einziger Jugendlicher mehr auf solche Reisen geschickt worden ist, dann wird das in Gesamtdeutschland wohl nicht nur unter 1000, sondern wohl unter 100 Menschen betreffen.

Wenn heute sogut wie niemand mehr auf solche Therapiereisen geschickt wird, größtenteils aus ermangelung an Geld (obwohl solche Therapiemöglichkeiten ja durchaus von seiten einiger Leute empfohlen werden, die mit Jugendlichen Straftätern zu tun haben), dann kann man auch kaum Studien und Statistiken dazu finden (wie auch ohne Probanden).


Man kann also nur Rätselraten und Theoretikern vertrauen, oder sich alte Wuoten zur Resozialisierung von vor 10 oder mehr Jahren ansehen.

Das ist keine wirkliche Diskussionsgrundlage.


Eine Diskussionsgrundlage bietet, warum diese Reisen, die offenbar nur ein paar dutzend Leute pro Jahr betreffen, so hochstilisiert werden und so getan wird von seiten vieler leute, als müsse man nur nen typen abstechen um ne reise in die Südsee zu bekommen.

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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:14
@emanon

Ach, danke, aber so schwer ist das eigentlich nicht.
ich bin nur manchmal zum lernen ungeeignet.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:16
@praiseway

Ich will in beiden Fällen dafür sorgen, dass ein positiver Effekt auf eine Einzelperson erzielt wird und im weiteren sinne beim bestrafen auch die Quote von Straftätern insgesamt senken durch Abschreckung.

Für Abschreckung braucht man aber, wie man weiß, keine höheren oder hohen strafen.

Allerdings muss wohl offenbar von einem Amtsgericht eine solche reise bewilligt werden, allerdings im allgemeinen bewilligt, wie es scheint, nicht die einzelne Person bei der Beurteilung betreffend.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:20
@shionoro
Ich seh ja dein hereres Ziel. Nur sind Juristen eher pragmatisch drauf.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:22
@praiseway

Ja aber wie gesagt wird es ja ab und an bewilligt, und wurde es früher sogar häufiger.

Dass das heute seltener der Fall ist liegt nicht zuletzt auch daran, dass seit der Agenda 2010 und danach darauffolgend seit der CDU/FDP Regierung konstant Gelder für soziale Maßnahmen gekürzt worden sind.

Das betrifft ja nicht nur diese Maßnahme, sondern alle Therapiemaßnahmen.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:25
@praiseway
Nope. Ich denke, es macht hier keinen Sinn, mit Dir eine juristische Diskussion zu führen.
Warum? Bist du Jurist?
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Verstößt halt gegen den elementarsten Paragraphen, den wir haben: Art. 1 GG.
Das hattest du schon mal geschrieben. Ich warte noch immer auf eine Erklärung, inwiefern es das tut? 
Selbstverständlich kann man in Deutschland nicht sagen: In vier Tagen musst du ein Lied geschrieben haben. Aber ähnliche Bewährungsauflagen wären nach meiner Einschätzung durchaus im Bereich des Möglichen. Ein Jugendgericht kann ja auch entscheiden, in welcher Einrichtung Sozialstunden als Bewährungsauflage abgeleistet werden sollen.
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Einen Juristen überzeugt das im Leben nicht.
Ich denke nicht, dass du das so verallgemeinern kannst. In Jugendstrafverfahren legt man heutzutage normalerweise mehr Wert auf Pädagogik, als auf Sühne.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:27
@raitoningu
@shionoro
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Ich denke nicht, dass du das so verallgemeinern kannst. In Jugendstrafverfahren legt man heutzutage normalerweise mehr Wert auf Pädagogik, als auf Sühne.
In welcher brave new world lebt ihr?


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:30
Die Tatsache, dass Menschen anderen Menschen helfen wollen ist schön aber na ich weiß nicht so recht...man sollte lieber mit anderen Wegen jemandem eine 2. Chance geben.. Aber vll. kann man ja auch positive Sachen verzeichnen... ich denke, nicht jeder Kriminelle ist gleich...einem hilft sowas den anderen aber nicht.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:32
@praiseway
Ich war jahrelang Schöffin beim Jugendgericht und durfte einigen Dutzend Jugendstrafverfahren beiwohnen. ;)
Was in deiner Welt so abläuft weiß ich nicht, aber bei unserem Amtsgericht ist das definitiv so.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:35
@raitoningu
Mag sein. Dann hast Du das Amtsgericht erwischt, das mehr Sozialpädagogik als Jura in seine Urteile einfließen läßt. Repräsentativ ist das nicht.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:49
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Mag sein. Dann hast Du das Amtsgericht erwischt, das mehr Sozialpädagogik als Jura in seine Urteile einfließen läßt.
Auch nicht wirklich. Aber das eine schließt ja das andere nicht aus. Ist nicht das deutsche Jugendstrafrecht an sich primär auf Resozialisierung und nicht auf Sühne ausgelegt? Und der psychosoziale Hintergrund des Angeklagten muss doch grundsätzlich berücksichtigt werden - sonst bräuchten wir ja auch keine Jugendgerichtshilfe.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 21:57
Muahaha
Ja klar macht voll Sinn.
Jugendliche die eigentlich anständig sind und mal Blödsinn gebaut haben, werden durch Sozialstunden und einer Moralpredigt der Eltern sicher mehr abgeschreckt als von einem Erlebnisurlaub.
Wiederholungstäter lachen sich höchstens nen Ast über das System.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 22:04
@praiseway

Tut mir Leid aber Farron hat einfach recht damit.
unser heutiges justizsystem ist großteils gerade im Jugendstrafrecht auf Resozialisierung ausgelegt.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 22:06
@Fenris

nein


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 22:07
@shionoro
Du hast schlichtweg Unrecht. Unser Jugendstrafrecht ist einerseits auf Resozialisierung ausgelegt, andererseits aber auch auf Vergeltung (Da klingeln jetzt bei euch sicher wieder alle Alarmglocken, aber so ist es. )


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 22:38
@praiseway

Du hast eben behauptet Juristen würden keine resozialisierenden Maßnahmen genehmigen oder nur extrem selten.
Das stimmt nunmal nicht.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 22:40
@praiseway

Und auch dass im Jugendstrafrecht mehr wert auf Resozialisierung als auf 'sühne und strafe' gelegt wird ist nunmal ganz einfach wahr.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 23:18
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Du hast schlichtweg Unrecht. Unser Jugendstrafrecht ist einerseits auf Resozialisierung ausgelegt, andererseits aber auch auf Vergeltung (Da klingeln jetzt bei euch sicher wieder alle Alarmglocken, aber so ist es. )
Erhelle uns doch endlich mal mit Fakten, woher du dein großes Wissen beziehst. Das deutsche Strafrecht ist allgemein grundsätzlich primär auf Resozialisierung ausgelegt. Und im Jugendstrafrecht findet dieser Grundsatz nochmal in besonders hohem Maße Anwendung.
Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass man Jugendliche deshalb anstatt zu strafen zum "Skiurlaub" schickt. Aber die Zielsetzung der Strafe sollte immer der erzieherische Effekt sein und normalerweise wird das von jedem halbwegs fähigen Jugendrichter auch so angewandt.
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Bist du Jurist?
Euer Ehren, ich ziehe die Frage zurück...

Aus dem deutschen Strafvollzugsgesetz:
Grundsätze
§ 2 Aufgaben des Vollzuges
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Primär Resozialisierung, weiterhin Schutz der Allgemeinheit. Nicht Vergeltung; die Sühnefunktion spielt im deutschen Recht glücklicherweise nur eine untergeordnete Rolle.


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

12.03.2014 um 23:31
Na toll, jetzt ist er ausgeschlossen. Dann kann ich das ja auch eine Runde meinem Kühlschrank erzählen...


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Erlebnispädagogik - wo macht sie Sinn?

13.03.2014 um 09:08
@raitoningu
Der freut sich auch über etwas Zuneigung ;)


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