Namensänderungen bei Kindern.
14.10.2014 um 17:23Anzeige
emz schrieb:Im Grund genommen geht es aber nicht um den Doppelnamen für das Kind, sondern um einen Doppelnamen für die Mutter. Und das ist ja wohl unstrittig möglich und wäre eine Lösung gewesen.Wie gesagt, ich kann nur das Beispiel aus meinem Bekanntenkreis anführen:
Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils:Entspricht dem was ich oben schon für @ripper angeführt habe.
Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten? Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB).
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/namensrecht-kind/#ixzz3G8NDG8Re
Tussinelda schrieb:geteiltes Sorgerecht ist übrigens gemeinsames SorgerechtGenau so ist es.
Tussinelda schrieb:ich weiß es nicht, wenn das Kind sowieso nicht seinen Nachnamen hatte, sondern den der Mutter, er kein Sorgerecht hat, dann ist es doch sowieso egal......da kann er dann eh nix machenKorrekt.
Tussinelda schrieb:wer weiß ob das mit dem Besuchsrecht mittlerweile geklärt ist......Kann ich Dir nicht beantworten bzw. der Diskussionsleiter. Der schreibt ja nimmer mit :(
Tussinelda schrieb:er hat wohl aufs geteilte Sorgerecht verzichtet.Ja, hat er @Tussinelda .
Tussinelda schrieb:also wird das Kind den Namen der Mutter haben, die hat geheiratet, bekommt ein neues Kind (oder hat es schon) und hat dann wahrscheinlich im Zuge der Eheschliessung den Nachnamen ihres ersten Kindes angepasst, völlig logisch und nachvollziehbar, aus meiner Sicht, er hat sich ja erst mal "nicht drum gekümmert"Richtig.
-ripper- schrieb:ja klar kann das Kind einen neuen Namen annehmen, aber eben keinen doppelnamen.Wie gesagt, ich kenne eben nur den Fall, dass es anscheinend doch möglich ist. Der Junge aus meinem Bekanntenkreis heißt (nur als Beispiel) nun Schmidt-Müller (geborener Schmidt). Die Mutter hat nen Müller geheiratet.
Tussinelda schrieb:aber beide namen sind doch nicht der Nachname des Vaters, von daher ist es doch egal, das Kind heisst immer noch wie die Mutter, jetzt eben mit dem Ehenamen.Das Kind heißt jetzt wieder wie die Mutter, die den Namen ihres neuen Ehemanns angenommen hat.
Gebühren:... das ist Berlin - ich glaube nicht, daß überhaupt jemand mit den 2,56€ davon kommt :D .
Änderung des Familiennamens - zwischen 2,56 € und 1022,58 €.
Änderung des Vornamens - zwischen 2,56 € und 255,65 €.
Die Höhe der Gebühr richtet sich gemäß § 9 Verwaltungskostengesetz nach dem Verwaltungsaufwand und den wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen) des Antragstellers.
Bei Ablehnung oder Antragsrücknahme wird 1/10 bis ½ dieser Gebühr erhoben.