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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

2.670 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gedicht, Erdogan, Böhmermann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

13.04.2016 um 20:22
Zitat von Layer8Layer8 schrieb:Na ja, er hatte ja schon recht, das muss man ihm lassen. Mich hatte nur irritiert, dass er blöd zitiert hatte
Natürlich.
Aber meine Argumentation auf einen "Rechtschreibfehler" zu reduzieren ist ziemlich lächerlich gewesen.

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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

13.04.2016 um 20:23
Unbenommen. Ich meinte, lass ihm doch den Triumph, wenn er sich schon in allem anderen irrt. :D


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

13.04.2016 um 20:42
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Herr Recep Tayyip Erdoğan wird im Gedicht nicht einmal namentlich genannt. Von daher ist die Klage schon abzuweisen.
Stimmt, es ist ein großes Rätsel, an wen diese Schmähkritik gerichtet war! War ja nur ein Bild von Erdogan im Hintergrund im Disclaimer (Kontext!). Dazu noch das:
Sackdoof, feige und verklemmt,
Ist Erdogan der Präsident.
Zitat von putzkraftputzkraft schrieb:Recep Fritzl Priklopil.
bis der Schwanz beim pinkeln brennt,
das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident."
Die Klage wird bestimmt nicht aus dem Grund abgewiesen, weil der Adressat dieser Beleidigungen nicht herauszufinden ist.
Wahrscheinlich bist du eher der, der den ach so heiligen "Kontext" nicht verstanden hat. ;)
Zitat von NerokNerok schrieb:Natürlich.
Aber meine Argumentation auf einen "Rechtschreibfehler" zu reduzieren ist ziemlich lächerlich gewesen.
Dreiste Lüge! Du hast mir unterschwellig Homophobie vorgeworfen. Auf meine Argumentation - dass eher genau das Gegenteil der Fall war - hast du nicht mehr geantwortet.
Beitrag von Sauffenberg (Seite 14)
Stattdessen hast du deine Antwort selbst auf deine schlechte Rechtschreibung reduziert:
Beitrag von Nerok (Seite 15)

So und jetzt wäre es schön, wenn wir dieses persönliche HickHack lassen könnten. Das bringt den Thread nicht weiter. Falls noch was zu klären ist, dann gerne per PN.


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

13.04.2016 um 20:45
Ich hoffe er wird bestraft -.- aber nicht wegen seinem Kindergarten Gedicht sondern wegen dem hier:

http://www.gamestar.de/community/gspinboard/showthread.php?p=16041335

Spoiler über Game Of Thrones gehen gar nicht -.-


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

13.04.2016 um 20:48
Zitat von SauffenbergSauffenberg schrieb:Stimmt, es ist ein großes Rätsel, an wen diese Schmähkritik gerichtet war! War ja nur ein Bild von Erdogan im Hintergrund im Disclaimer (Kontext!). Dazu noch das:
Kontext zählt ja nicht. Hast du selbst gesagt. ;)
Und nun hast du wirklich genug gerollt.


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13.04.2016 um 20:54
Zitat von SauffenbergSauffenberg schrieb:Dreiste Lüge! Du hast mir unterschwellig Homophobie vorgeworfen. Auf meine Argumentation - dass eher genau das Gegenteil der Fall war - hast du nicht mehr geantwortet
Und der ganze Streit umsonst! "Schwul" ist so ziemlich das einzige im Schmähgedicht, das keine Beleidigung darstellt, da "sich das Strafrecht in einen Widerspruch zu dem verfassungsrechtlich begründeten Antidiskriminierungsansatz begeben würde, wenn die Bezeichnung als „homosexuell“ als ehrmindernd und herabsetzend bewertet würde. Darin käme gerade die Diskriminierung zum Ausdruck, die von Rechts wegen nicht mehr sein soll." http://www.juraexamen.info/lg-tubingen-bezeichnung-eines-polizeibeamten-als-homosexueller-keine-beleidigung/
:troll:


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

13.04.2016 um 20:55
Also wenn Herr Erdogan Herrn Böhmermann nach § 185 "üble Nachrede" verklagen will, dann kann er das meiner Meinung nach gerne tun, soll sich aber wie jeder Kläger in Deutschland hinten anstellen und warten bis seine Klage dran is. Deutsche Gerichte haben weiß Gott wichtigeres zu tun.

Wenn er allerdings § 103 "Majestätsbeleidigung" dabei anzieht, dann muss ihn die Kanzlerin endlich mal abblitzen lassen, wenn sie sich vorm Volk nich vollkommen lächerlich machen will.

Is eigentlich eine einfache Entscheidung, wie ich finde. Was gibt's da lange zu überlegen?

Gruß greenkeeper


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

13.04.2016 um 21:57
Die Regierung bittet um Geduld für eine Entscheidung. Muss ja ziemlich kompliziert sein, diese Entscheidung...
Verfahren gegen Satiriker: Bundesregierung bittet im Fall Böhmermann um Geduld
Die Bundesregierung hat nach Angaben eines Regierungssprechers noch nicht entschieden, ob sie auf Betreiben der Türkei ein besonderes Strafverfahren gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann zulässt. "Die Prüfung der türkischen Verbalnote und des sich daraus ergebenden weiteren Vorgehens dauert noch an", teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch mit.

Die türkische Regierung hatte in einer sogenannten Verbalnote an das Auswärtige Amt ein Strafverfahren nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs gegen Böhmermann gefordert, weil dieser in einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beleidigt habe. Paragraf 103 stellt die "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" unter besonders hohe Strafe.

Erdogan hat auch persönlich einen Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs gestellt; hierbei bedarf es keiner zusätzlichen Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung. Es werde eine Entscheidung der Bundesregierung herbeigeführt, sagte Seibert. "Die Bundesregierung drückt sich nicht um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote. Diese Entscheidung wird getroffen." Wann, sagte er nicht. Es werde jedoch keine Entscheidung über die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit geben.

Die SPD hatte vorgeschlagen, aus dem Strafgesetzbuch eine Sonderregelung für die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter zu streichen, nach der die Regierung nun zur Entscheidung aufgerufen ist.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-bundesregierung-hat-bisher-nicht-entschieden-a-1086963.html


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

14.04.2016 um 00:04
@greenkeeper
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Is eigentlich eine einfache Entscheidung, wie ich finde. Was gibt's da lange zu überlegen?
Zu überlegen wäre vielleicht, wie man es begründet - oder hast du das schon parat?


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

14.04.2016 um 00:27
Zitat von emzemz schrieb:Zu überlegen wäre vielleicht, wie man es begründet - oder hast du das schon parat?
In dem Paragraph 103 StGB steht wörtlich, dass sich die zu beleidigende Majestät im deutschen Inland aufhalten muss, während sie ihrer Ehre beraubt wird.
Vll sollte Klein-Erdofaz also mal ins ZDF-Neostudio kommen damit ihm die Ehre auch tatsächlich live und direkt auf deutschem Boden geraubt wird, sonst klappt's am Ende nicht mit der Strafverfolgung. Wär bitter.


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

14.04.2016 um 00:34
@putzkraft

Das steht da nicht, das was du meinst bezieht sich auf ein Mitglied einer ausländischen Regierung. Kann man auch hier nachlesen
Anmerkung zu § 103 von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam: "Beim Lesen von § 103 StGB könnte man über die Formulierung 'im Inland aufhält' stolpern und denken: Erdogan war doch gar nicht in Deutschland, die Vorschrift passt gar nicht. Sie passt aber doch. In den juristischen Kommentaren zum Strafgesetzbuch ist ausdrücklich klargestellt: Der Aufenthalt im Inland bezieht sich nur auf die zweite Alternative 'Mitglied einer ausländischen Regierung', nicht auf das zuerst genannte 'ausländische Staatsoberhaupt'."
https://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-juristisch-103.html


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14.04.2016 um 00:38
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Wenn er allerdings § 103 "Majestätsbeleidigung" dabei anzieht, dann muss ihn die Kanzlerin endlich mal abblitzen lassen, wenn sie sich vorm Volk nich vollkommen lächerlich machen will.
richtig! aber es kocht immer wieder das alte Thema hoch...Deutschland darf keine Stärke demonstrieren, vermutlich auch aufgrund seiner Vergangenheit...

Ich befürchte sie wird klein beigeben.


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14.04.2016 um 00:39
@aseria23
Danke, hatte vermutet dass ich das zu laienmassig interpretiert habe.
Dann empfehl ich Plan B, Zeit schinden, Richter und Staatsanwälte kurz vor der Pensonierung mit dem Fall betrauen, die den Krempel solange verbummeln, bis Reciwan kein Kalif mehr ist.


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14.04.2016 um 00:43
@putzkraft

Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt
oder
wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,
oder
einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung

beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Hab's anschaulich aufgegliedert


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

14.04.2016 um 00:52
Schwierig ist, dass hier der Inhalt dieses Gedichtes relativiert wird, weil es eben gegen Erdogan gerichtet ist. Ich finde man sollte beides voneinander trennen.
Das ist schon ein sehr niedriges Satireniveau und generell finde ich es sehr peinlich, wenn ein erwachsener Mann solche Gedankeninhalte hat und sie auch noch öffentlich äußert.

Dann wird ja gerne gesagt dass Erdogan es einfach hätte ignorieren sollen. DAs ist aber keine Lösung. Man kann natürlich auch jede Beleidigung ignorieren, man kann kann auch drüber weg sehen wenn man eine Tracht Prügel bekommt. Damit bestärkt man aber Leute wie Böhmermann. Es sollte schon mal klargestellt werden wo Satire aufhört, denn viele der heutigen Hobbysatiriker sehen auch eine Art Spoirt darin, die Grenzen immer weiter zu setzen.


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

14.04.2016 um 00:54
Is eigentlich eine einfache Entscheidung, wie ich finde. Was gibt's da lange zu überlegen?

Zu überlegen wäre vielleicht, wie man es begründet - oder hast du das schon parat?
Eigentlich hat Erdogan durch Stellen des Strafantrags nach $185 der Bundesregierung doch eine tolle Möglichkeit geboten, sich schadlos zu halten und schlicht darauf zu verweisen, dass dem Rechtsersuchen Erdogans ja bereits Genüge getan wird, da die Staatsanwaltschaft Mainz auch ohne Ermächtigung durch die Bundesregierung tätig werden muss. Wär doch eine galante Methode sich aus der Affäre zu ziehen und dem Dilemma zu entgehen, entweder das türkische Staatsoberhaupt zu brüskieren oder sich dem Vorwurf eines Ausverkauf der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit auszusetzen.


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

14.04.2016 um 01:10
@Layer8

Das glaube ich jetzt nicht, dass man mit dem Hinweis auf die bereits erfolgte Anzeige nach §185 eine weitere Anzeige nach §103 ausschließen könnte, leider.


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14.04.2016 um 01:16
@emz
Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie eine Ermächtigung zur Strafverfolgung nach §103 zulässt oder nicht. Lässt sie diese nicht zu mit dem Verweis, dass ein Strafverfahren ja längst eingeleitet ist, dann wäre sie fein raus, ohne eine Erklärung abgeben zu müssen, die alle zufriedenstellt oder besser gesagt niemanden verbrämt.


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14.04.2016 um 01:32
@Layer8

Wenn das dann auf ein entweder / oder rausläuft, dann wäre das natürlich sehr bequem. Kann mir aber nicht denken, dass Erdogan bzw. seine Anwälte so einen Fehler machen.


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Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...

14.04.2016 um 01:38
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Gehirn einschalten
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Herr Recep Tayyip Erdoğan wird im Gedicht nicht einmal namentlich genannt.
Sackdoof, feige und verklemmt,
Ist Erdogan der Präsident.

putzkraft schrieb:
Recep Fritzl Priklopil.

bis der Schwanz beim pinkeln brennt,
das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident."
Nun mein lieber Freund, ich verweise auf das hin, was du anderen gerne zuwirfst, den wie es scheint steht sehr wohl der Name von Erdogan im Gedicht, wodurch es auf ihn bezogen ist.


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