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Der Begriff 'alleinerziehend'

876 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alleinerziehend Scheidungskinder Familie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Begriff 'alleinerziehend'

26.04.2018 um 06:17
@schtabea
Also ich muss sagen, ich finde deine Fragestellung ziemlich frech und dazu noch als Kinderlose/er. Als nicht Betroffener hat man immer leicht reden, betrifft ja auch generell die Kindererziehung und ich liebe es wenn kinderlose einem erzählen möchten wie sie es nicht besser machen würden. Ein Kind ist nun einmal auch eine Verantwortung die man nicht einfach so „abschieben“ kann, außer man scherrt sich einen Dreck drum.

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26.04.2018 um 07:07
@schtabea
Weil der Vater innerhalb eines Dreiviertel Jahres quasi aus dem Nichts zwei akute psychotische Episoden hatte und nicht mal in der Lage war, sich vernünftig um sich selbst zu kümmern (so eine Psychose schwingt ganz erheblich nach). Wir haben uns erstmal aus begleitetem Umgang herausgearbeitet, aber nachdem ich zwei Mal erlebt habe, wie schnell er völlig überschnappen kann, habe ich nach wie vor selbst bei Urlauben, die glücklicherweise von der Oma mitbegleitet werden, ein mulmiges Gefühl, auch wenn er inzwischen mehrere Jahre rückfallsfrei ist.
Der Mensch, den ich mal kennen und lieben gelernt hatte, ist weg durch diese Erkrankung. Meine Tochter liebt ihn, aber mir ist er fremd seit der Erkrankung.
Ich hatte ihm bei der Trennung übrigens angeboten, dass wir unser Heim entsprechend umbauen und beide hier wohnen bleiben, zwei Zimmer Küche Bad wären möglich gewesen für jeden von uns, ohne großen Aufwand, dann hätten wir unser Kind gemeinsam betreuen können. Auch wenn das für mich schwer gewesen wäre. Das war nicht gewünscht. Dann eben nicht.
Aber hey, er kann arbeiten und verdient gut, und er zahlt doch, alles gut also.


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26.04.2018 um 10:50
Die Diskussion der letzten Seiten zeigt doch auf, dass ein Doppelresidienzmodell (bis auf Ausnahmen) für alle Beteiligten sinnvoll sein kann.

Dann haben beide Eltern die Chance, sich beruflich einzurichten, beide werden vielleicht kein Vermögen verdienen, haben aber auf dem Weg auch die Chance, sich ein Leben aufzubauen, dass die Zeit, nachdem die Kinder aus dem Haus sind, miteinschließt.

So können Kinder von beiden Eltern erzogen werden, verlieren niemanden und haben eben 2 Zuhause. Ich verstehe nicht, warum das von Einigen grundsätzlich negativ bewertet wird, unter anderem auch von Menschen, die ohne Bedenken Kinder einen so großen Teil von beispielsweise Großeltern betreuen lassen, dass es auch einem zweiten Zuhause gleichkommt.

Beide Eltern können so auch eine Alterssicherung erwirtschaften. Verstehe auch nicht, warum sehr viele Mütter sich dagegen sperren (aktuell noch mit dem Recht auf ihrer Seite) und dann im Nachgang klagen, sie müssten alles alleine machen. Das ist sinnfrei.

Es gibt natürlich auch Lebensgeschichten, wie von @Becky beispielsweise skizziert, wo das nicht geht, weil einer sich 'aus dem Staub macht', was ich nie nachvollziehen kann.

Und mit einem Doppelresidenzmodell fallen dann auch erhebliche Teile von juristischen Umgangsstreitigkeiten weg und auch viele Unterhaltsstreitigkeiten. Die Entlastung, die Menschen dadurch erleben, dass sie kein juristischen Langzeitauseinandersetzungen führen, kann man auch nicht hoch genug einschätzen. Und von dadurch entlasteten Eltern profitieren auch die Kinder.

Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass ich mich in einem Modell mit aufgeteilter Zeit (kein echtes Wechselmodell) sehr gut um Kinder kümmern kann, weil ich die Zeit ohne Kinder dann mit Arbeit und Erledigungen vollpacke und die Kinderzeit (nicht nur Wochenenden) eben mehr präsent bin und auch wirklich Zeit habe. Davon würden Mütter doch genauso profitieren.


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26.04.2018 um 11:13
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:okay, kommt jetzt auf die Anzahl der Kinder an. Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, für „kleine Kinder“ würde dieser Mann pro Nase 366€ Minus das halbe Kindergeld (97€) zahlen. Allerdings müsste man seine 2000€ erst mal um die Abzüge bereinigen. Altersvorsorge, private Krankenversicherung, Werbungskosten, selbst Schulden können geltend gemacht werden. Dein 2000€-Verdiener wird vermutlich nach Abzug aller Posten nicht mal den Mindestunterhalt zahlen müssen, weil er das Geld einfach nicht hat.
Im Normalfall wird dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle die Hälfte Kindergeld abgezogen. In deinem Beispiel wäre er dann bei einem Unterhalt von 260 Euro ungefähr. Andere Schulden werden nicht angerechnet, da der Unterhalt immer Vorrang hat. Bedeutet, er wird den Unterhalt voll bezahlen und der Rest an die Gläubiger verteilt. Nicht der Unterhalt richtet sich nach der Höhe der Schulden, sondern die Tilgung nach dem zu zahlenden Unterhalt.

@Eya
Danke, ich habe genau dasselbe gedacht. So viel Stress und Anstrengung, Verantwortung und Druck es bedeutet: Wir reden hier nicht von einem Auto das bezahlt werden muss. Sondern von meinem eigenen Fleisch und Blut. Da liegt die emotionale Lage dann doch ein bisschen anders.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Doppelresidienzmodell
Das scheitert doch teilweise auch an der Distanz. Mein Ex hat sich dafür entschieden fast 100 Kilometer weit weg zu ziehen. Muss ich meinem Kind jetzt zumuten, dass wenn die Zeit beim Papa kommt, die Schule zu wechseln, ihre Freunde nicht mehr zu sehen, in eine weit entfernte Umgebung zu geben. Sorry, aber das ist einfach quatsch. Diskussionen wirst du immer haben. Die Leute die sich jetzt schon über den anderen aufregen, was er an seinem Betreuungswochenende falsch macht, wird das auch nicht anders sehen, wenn das Kind ein halbes Jahr beim anderen Elternteil ist. Ich sehe daraus nur einen Vorteil, wenn es eine Konstellation ist, die einfach wirklich funktioniert. Wo kein schlechtes Wort über den anderen verloren wird, man in Fragen der Erziehung einig ist, man nicht weit auseinander wohnt und man einen entspannten Umgang miteinander hat.


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26.04.2018 um 11:14
@sacredheart

Du übersiehst da eine Kleinigkeit: selbst mit Wechselmodell würde sich für manche in beruflicher Hinsicht nichts ändern. Man hätte trotzdem für zwei Wochen im Monat das Problem, wo man das Kind während der Arbeitszeit unterbringen soll. Oder muss man in der Zeit, in der das Kind aufgrund des Wechselmodells da ist, nicht arbeiten?

Ich weiß, nicht überall ist die Betreuungssituation so bescheiden wie auf dem platten Land, aber trotzdem. Das Wechselmodell ist nicht für jedes Problem die Lösung.

Dazu kommen noch zig andere Dinge, an denen es scheitern kann.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

26.04.2018 um 11:17
Es kommt ja immer auf den Einzelfall ein. Ich habe ein Partner mit Kind und bei uns würde das Wechselmodell einfach nicht gehen. Wir arbeiten beide bis abends und er kann seine Arbeitszeiten nicht kürzen.
Das Kind hat von Mo-Fr sämtliche Vereine und sonstiges, da könnte mein Partner ihn nicht hinbringen. Er wäre nur ein Schlüsselkind das von der Schule kommt und auf uns warten.
Solche Entscheidungen kann man nicht pauschal entscheiden, sondern muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Ein Bekannter von uns praktiziert das Wechselmodell und das klappt auch nur, weil er und seine Frau noch Kinder dazubekommen haben und sie dadurch weniger arbeitet.


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26.04.2018 um 11:24
Zitat von BeckyBecky schrieb:Du übersiehst da eine Kleinigkeit: selbst mit Wechselmodell würde sich für manche in beruflicher Hinsicht nichts ändern. Man hätte trotzdem für zwei Wochen im Monat das Problem, wo man das Kind während der Arbeitszeit unterbringen soll. Oder muss man in der Zeit, in der das Kind aufgrund des Wechselmodells da ist, nicht arbeiten?
Gerade wenn die Eltern weiter auseinander wohnen: Wie soll das auch mit den entsprechenden Einrichtungen funktionieren`? Ich kenne das nur so, entweder hast du den Kita-Platz , dann hast du ihn auf unbestimmte Zeit. Kündigst du diesen, so wird es sehr schwer werden dort wieder reinzukommen, weil du ihn ja gekündigt hast. Also Doppelresidienzmodell zieht auch wahnsinnige Komplikationen mit sich.
Zitat von BeckyBecky schrieb:Dazu kommen noch zig andere Dinge, an denen es scheitern kann.
Sehe ich ganz genauso. Bleiben wir dabei, dass die Eltern weiter auseinander wohnen. Das Kind muss zum Flötenunterricht, zum Sport, in die Jungschar, und und und . Wie soll das umsetzbar sein. Außerdem braucht jeder eine Meldeadresse bzw. festen Wohnsitz. wo soll die des Kindes sein, oder muss man die dann ständig bei der zuständigen Stadt ändern lassen?
Zitat von EleonoreEleonore schrieb:Solche Entscheidungen kann man nicht pauschal entscheiden, sondern muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Richtig. Es müssen einfach die Fakten angeschaut werden. In vielen Fällen würde das Modell nicht funktionieren. Bei uns im Übrigen auch nicht. Und das würde dann auf Lasten des Kindes gehen.


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26.04.2018 um 11:47
@Lilith101
@Becky
@Eleonore

Heute wird doch aber auch a priori das Einzelresidenzmodell erst mal allen aufgezwungen, die sich nicht einigen können und es passt heute genau so gut oder schlecht und führt nun auch nicht gerade zu einem System, das alle glücklich macht: siehe die vorangegangenen 36 Seiten

Insofern klingt Betrachtung des Einzelfalls zwar gut, aber da die Beteiligten den Einzelfall oft sehr unterschiedlich betrachten, besteht da auch die Gefahr von ewigen Dauerverfahren, was auch nicht erträglich ist.

Tatsächlich ist eine große räumliche Entfernung der Eltern nicht mit einem Doppelresidenzmodell vereinbar. In Frankreich zB ist es Elternteilen daher gar nicht erlaubt, einfach so wegzuziehen. Schließlich haben die Eltern vor der Trennung ja auch an einem Ort gewohnt und dort wohl auch ihr beruflichen und privates Umfeld. Das klingt zwar nach einem starken Einschnitt in persönliche Rechte, aber wenn man Kinder hat, muss man halt auch mal auf freie Entfaltung der eigenen Wünsche verzichten.


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26.04.2018 um 11:55
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Frankreich zB ist es Elternteilen daher gar nicht erlaubt, einfach so wegzuziehen. Schließlich haben die Eltern vor der Trennung ja auch an einem Ort gewohnt und dort wohl auch ihr beruflichen und privates Umfeld
Naja dann verstößt Frankreich gegen das Grundrecht auf freie Wohnorts Wahl und freie Entfaltung. De eine Regel einzuführen halte ich für nicht zielführend. Es müsste zum Beispiel auch innerhalb eines bestimmten Zeit eine geeignete Wohnung gefunden werden, die auch bezahlt werden sollte. Da fängt es doch schon an.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das klingt zwar nach einem starken Einschnitt in persönliche Rechte, aber wenn man Kinder hat, muss man halt auch mal auf freie Entfaltung der eigenen Wünsche verzichten
Nur dass man das andere Modell fahren kann? Manche Elternteile wollen diese Verantwortung doch gar nicht. Mal abgesehen davon, dass du hierzu aufgrund verschiedener Dinge die Eltern dazu nicht zwingen kannst. Mal angenommen, der Alleinerziehende lernt seine große Liebe kennen. Wohnt 500 Kilometer weit weg. Möchtest du jetzt verbieten, dass daraus eine vernünftige, Familien ähnliche Beziehung entsteht, nur weil die Eltern dann verpflichtet wären in einem bestimmten Umkreis umeinander zu wohnen?


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26.04.2018 um 12:12
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Andere Schulden werden nicht angerechnet, da der Unterhalt immer Vorrang hat.
Ich kann da nicht aus eigener Erfahrung sprechen, das trifft bei uns nicht zu, aber hier zum Beispiel
https://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-news/129-familienrecht/676-beruecksichtigungsfaehige-schulden.html
lese ich das anders. Auszug aus dem Link:
Beim Kindesunterhalt spielen besondere Kriterien eine Rolle. Hier ist es nicht maßgebend für die Abzugsfähigkeit von Schulden, ob Schulden vor oder nach der Trennung gemacht wurden. Zudem hat ebenso nicht die Kindesunterhaltszahlung absoluten Vorrang vor den Kreditverpflichtungen.

Die Abzugsfähigkeit der Schulden beim Kindesunterhalt muss hinsichtlich der Kreditverpflichtungen und dem Kindesunterhalt optimal ausbalanciert werden.

So gilt beispielsweise, dass ein Immobilienkredit dann mit berücksichtigt wird, wenn zumindest der Mindestunterhalt für das jeweilige Kind sichergestellt ist. Der Mindestunterhalt ist in der Düsseldorfer Tabelle je nach Altersstufe und Einkommensgruppe angegeben. Ein Mangelfall sollte jedoch aufgrund des Schuldenabzugs vom Einkommen vermieden werden.

Hat jedoch der Ehegatte, bei dem das Kind nach der Trennung lebt, bereits vor der Trennung einen Kredit zugestimmt, so ist dieser voll abzugsfähig. Nicht oder besser gesagt sehr schwierig abzugsfähig sind Kredite, die nach der Trennung trotz Kenntnis über eine Unterhaltspflicht und der wirtschaftlichen Engpässe abgeschlossen wurden. Eine Ausnahme hiervon sind alle Schulden, die einen Wert unter 100 Euro pro Monat darstellen. Diese sind nicht zu berücksichtigen.


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26.04.2018 um 12:16
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb: Hier ist es nicht maßgebend für die Abzugsfähigkeit von Schulden, ob Schulden vor oder nach der Trennung gemacht wurden. Zudem hat ebenso nicht die Kindesunterhaltszahlung absoluten Vorrang vor den Kreditverpflichtungen.
Ich habe die andere Erfahrung gemacht. Vielleicht hat es aber auch mit dem Titel zu tun. Unsere Sachbearbeiterin beim Jugendamt hat damals gesagt, sowie er wieder anfängt zu arbeiten, wird der Unterhalt gezahlt werden müssen, der im Titel steht. Andere Schulden die bezahlt werden müssen, müssen hinten anstehen.


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26.04.2018 um 12:35
@Lilith101
Das kommt offenbar auf die Art bzw den Grund der Schulden an. Nimmt er reine Konsumkredite auf, also für den neuen Fernseher etc, wo also das „Habenwollen“ im Vordergrund steht, sind die wohl nicht abzugsfähig. Andere Sachen wohl schon.


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26.04.2018 um 12:38
@Ilvareth
Bei uns war es das Finanzamt und Krankenkasse aus der Selbständigkeit. Auch die mussten hinten anstehen. Aber ok, dann bin ich nun auch etwas schlauer. Danke dir


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26.04.2018 um 12:42
@Lilith101
In dem Fall würde ich sagen, Schwein gehabt. Denn das liest sich so, als wären das abzugsfähige Schulden. Beziehungsweise, wenn es da schon ne Ratenvereinbarung gab, eben die Raten.
Also generell kann man wohl bei allen Fixkosten darüber nachdenken, ob man die in Abzug bringt. Im Einzelfall muss dann geguckt werden, ob überhaupt und in voller Höhe, oder eher nicht.


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26.04.2018 um 12:56
@Lilith101

Eine Einschränkung der Umzugsmöglichkeiten besteht ja auch jetzt schon zumindest bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dennoch wird die Möglichkeit von machen Hauptbetreuern gerne als Drohung / Druckmittel verwendet.

Warum sollen denn Kinder ihres Lebensmittelpunktes beraubt werden, nachdem sie schon den Zerfall ihrer Primärfamilie erleben mussten? Wegen der 'neuen Liebe'? Finde ich nicht so einsehbar. Erstens hat auch die 'neue Liebe' oft ein Verfallsdatum, das dann den Umzug für die Kinder noch unverhältnismäßiger macht. Und warum soll der Wunsch eines Elternteils Vorrang vor den berechtigten Interessen der Kinder und des anderen Elternteils haben? Wenn die 'neue Liebe' so groß ist, kann auch die 'neue Liebe' umziehen, oder?

Das sind halt die Grenzen von Freiheit, die sich automatisch dadurch ergeben, dass man Kinder hat, nicht aus einem Doppelresidenzmodell.

Ich kenne einige Elternteile, die nun den Großteil ihrer Freizeit im Zug verbringen, um wenigstens als Umgangselternteil da sein zu können, nachdem sehr weite Umzüge stattgefunden hatten. Und auch die Kinder verbringen dann oft große Anteile ihrer Freizeit in der Bahn oder auf der Autobahn. Das ist doch nicht sinnvoll. Warum soll denn das Leben von mehreren Menschen (Kindern und anderer Alternteil) der freien Entfaltung eines anderen geopfert werden? Sehe ich nicht ein.


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26.04.2018 um 13:05
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum sollen denn Kinder ihres Lebensmittelpunktes beraubt werden, nachdem sie schon den Zerfall ihrer Primärfamilie erleben mussten?
Eben, wie viel willst du einem Kind denn noch zumuten? Es muss zur Ruhe kommen, dafür spricht das wechsel Modell ja nicht gerade. Der Lebensmittelpunkt würde immer wieder verschoben, weil das Umfeld sich ändern würde.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wegen der 'neuen Liebe'? Finde ich nicht so einsehbar. Erstens hat auch die 'neue Liebe' oft ein Verfallsdatum, das dann den Umzug für die Kinder noch unverhältnismäßiger macht. Und warum soll der Wunsch eines Elternteils Vorrang vor den berechtigten Interessen der Kinder und des anderen Elternteils haben?
Von verfalls Daten brauchen wir glaube ich nicht sprechen. Das ist weder belegbar, noch steht es irgendjemandem zu. Warum würde das für die Kinder unverhältnismäßig machen? Wenn sie den neuen Partner voll akzeptieren und ihn Lieben lernen, wird es auch eine wichtige Person in deren Leben sein. Wenn das Kind bereit ist den Umzug mitzumachen, was also spricht dagegen. Ich möchte nur nochmal erwähnen dass es ein Grundrecht ist. Wenn der Vater die Kinder trotzdem alle zwei Wochenenden sieht, ist doch alles in Ordnung.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn die 'neue Liebe' so groß ist, kann auch die 'neue Liebe' umziehen, oder?
In manchen Fällen sicher, in anderen Fällen aufgrund verschiedenster Dinge vielleicht nicht. Vielleicht auch solcher Dinge, warum der leibliche Vater 100 Kilometer weg von seinem Kind zieht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist doch nicht sinnvoll. Warum soll denn das Leben von mehreren Menschen (Kindern und anderer Alternteil) der freien Entfaltung eines anderen geopfert werden? Sehe ich nicht ein.
Auto und Zug Fahrten können sehr lustig sein. Worin liegt deine Qualifikation um das beurteilen zu können? Nur weil du es nicht einsehen magst, wird es nicht verboten werden. Gott sei dank.


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26.04.2018 um 13:12
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Von verfalls Daten brauchen wir glaube ich nicht sprechen. Das ist weder belegbar, noch steht es irgendjemandem zu. Warum würde das für die Kinder unverhältnismäßig machen? Wenn sie den neuen Partner voll akzeptieren und ihn Lieben lernen, wird es auch eine wichtige Person in deren Leben sein. Wenn das Kind bereit ist den Umzug mitzumachen, was also spricht dagegen. Ich möchte nur nochmal erwähnen dass es ein Grundrecht ist. Wenn der Vater die Kinder trotzdem alle zwei Wochenenden sieht, ist doch alles in Ordnung.
Das sehe ich genauso. Es kommt immer darauf an wie die Beziehung auch zum Kind ist. Mein Bonuskind zum Beispiel ist darüber froh. Er sagt, seine Familie ist nun halt größer und kommt auch damit sehr gut klar. Funktioniert aber nur, weil beide Elternteile sich zusammenreißen und auch, wenn es sein muss, an einem Strang ziehen. Aber dennoch muss ich als "neue Liebe" mich nicht irgendwo "hinten anstellen". Jedes der Elternteile hat auch ein Privatleben. Die Ex und auch mein Partner. Wenn man einem Kind von Anfang an klare Regeln gibt, dann kommt es auch damit klar, das es bei Mama und Papa Zuhause jeweils anders abläuft.


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26.04.2018 um 13:18
@Eleonore
Ja richtig. Soll das heißen, nur weil ich eine Fehlentscheidung mit meinem ex Partner getroffen habe und daraus einzige hervor gegangen ist, darf ich nicht mehr glücklich sein? Darf ich nicht mehr leben? Das klingt doch ehrlich unfair. Nur um das wechsel Modell umsetzen zu können? Das wäre genauso pauschal wie das Modell, das wir jetzt haben. Ändert und verbessert also gar nichts. Das wechsel Modell kann ja freiwillig durchgezogen werden. Nur wie viele schaffen das? Die wenigsten. Und dann soll man sie dazu zwingen? Zwang hat noch nie gut funktioniert.

Ich komme auch aus einer Scheidungs Familie und es ist nett, dass du dasselbe Wort verwendest. Ich bin immer dankbar um meine Bonus Eltern gewesen. Ich hatte ein gutes Verhältnis, habe "Freunde" dazu gewonnen und auch Vertrauens Personen. Sie haben nie meine Eltern ersetzt, ich war aber immer froh sie zu haben. Vor allem, weil sie meine Eltern positiv verändert haben. Weil sie sie einfach glücklich gemacht haben. Und das finde ich auch ein wesentlicher Punkt: den Eltern muss es gut gehen, dass sie auch gut mit den Kindern umgehen können. Lebens Freude vermitteln, Vertrauen aufbauen. Diesen Teil sollte man schon auch berücksichtigen.
Zitat von EleonoreEleonore schrieb:Wenn man einem Kind von Anfang an klare Regeln gibt, dann kommt es auch damit klar, das es bei Mama und Papa Zuhause jeweils anders abläuft
Kann ich nur zustimmen


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26.04.2018 um 13:41
@Lilith101

Ich habe doch gar nichts gegen Bonus Eltern, das kann für Kinder ein großer Gewinn sein.

Ich habe nur etwas dagegen, wenn ein Elternteil dann wegen eines Umzugs plötzlich zB zwischen Hamburg und München unterwegs ist und die Kinder dann 4 von den 8 Fahrten im Monat mitmachen müssen, nur wegen der freien Entfaltung einer einzelnen anderen Person. Da ist dann auch 'ab und zu Zugfahren' bestimmt nicht mehr lustig.

Zumal in aller Regel auch gerichtlich solche Regelungen getroffen werden, bei denen das Umgangselternteil sämtliche Fahrten übernimmt und diese Last alleine trägt. Das mag bei 100km noch angehen, aber auch manch einer der 'gerade so verliebt' ist würde eine Umzugsentscheidung überdenken, wenn er/sie dann die Hälfte der Fahrten Hamburg / München übernehmen müsste und sich dann ein eigenes urteil bilden können, ob das sooo lustig ist.

Von daher sehe ich gar nicht das Doppelresidenzmodell als Begrenzer des Umzugswillens, sondern sehe auch das zentrale Bedürfnis von Kindern, neben der Primärfamilie nicht auch noch Freundeskreis, Verwandte und Schule zu verlieren, weil Mutti oder Vati 'gerade so verliebt' sind. Und auch der Umgangselternteil, der dann häufig nächtelang im Zug oder auf der Autobahn verbringt, um seine Kinder mal zu sehen, findet das mit der Zeit eher nicht 'soooo lustig'.

Warum soll denn dem Wunsch einer Einzelperson die Bedürfnisse aller anderen untergeordnet werden?


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26.04.2018 um 13:47
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Von daher sehe ich gar nicht das Doppelresidenzmodell als Begrenzer des Umzugswillens, sondern sehe auch das zentrale Bedürfnis von Kindern, neben der Primärfamilie nicht auch noch Freundeskreis, Verwandte und Schule zu verlieren, weil Mutti oder Vati 'gerade so verliebt' sind
Aber wenn das wechsel Modell eingeführt werden würde, würde das Kind auch immer wieder alles verlieren wenn Mr zwischen Vater und Mutter pendelt, die 100 Kilometer auseinander wohnen. Darauf bist du bislang null eingegangen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:mgangselternteil, der dann häufig nächtelang im Zug oder auf der Autobahn verbringt, um seine Kinder mal zu sehen, findet das mit der Zeit eher nicht 'soooo lustig'.
Jetzt übertreiben wir es mal nicht. 500 Kilometer bei geeigneter Zug Verbindung können durchaus in vier Stunden oder weniger zurückgelegt werden.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum soll denn dem Wunsch einer Einzelperson die Bedürfnisse aller anderen untergeordnet werden?
Weil nicht pauschal die neue Liebe 500 Kilometer weit weg wohnt, sondern vielleicht nur 200. Dann ist das durchaus eine zumutbare Strecke. Sind die Bedürfnisse eines einzelnen nicht wichtig? Abgesehen davon, gehen wir davon aus dass das Kind das möchte. Dann sind es zwei Bedürfnisse.


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