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Der Begriff 'alleinerziehend'

876 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alleinerziehend Scheidungskinder Familie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Begriff 'alleinerziehend'

26.04.2018 um 14:03
@Lilith101

In meinem Beispiel Hamburg München wären es 800km.

Tatsächlich setzt ein Doppelresidenzmodell voraus, dass beide Eltern so wohnen, dass die gleiche Schule / Kita besucht werden kann. Das halte ich in vielen Fällen auch für machbar, weil die Eltern vor der Trennung ja auch regelhaft an einem Ort gewohnt und in der Nähe gearbeitet haben. Es mag auch immer Konstellationen geben, in denen das partout nicht geht, daher bin ich ja auch für ein Doppelresidenzmodell als Regelfall, was ja Ausnahmen durchaus zulässt.

Und möchtest Du gerne 8x im Monat 500km (aus Deinem Beispiel) Zug fahren, weil Dein Ex das so möchte? Ich nehme an, da hielte sich die Begeisterung auch in Grenzen. Und mit 3x Umsteigen können auch aus 500km 8x im Monat echte Zumutungen werden.

Warum soll denn ein Kind von sich aus den Wunsch haben: Ich möchte gerne an einem fremden Ort der oder die neue in der Klasse sein, meine alten Freunde weitgehend verlieren und auch einen Teil meiner Verwandten viel seltener sehen? Dass dies das Bedürfnis von Kindern aus eigenem Antrieb ist, halte ich eher für eine Toprarität. Alle Kinder, die ich kenne, möchten ihren Freundeskreis behalten und gerade kurz nach einer Trennung ist alles, was Kontinuität verspricht, für Kinder noch mal wichtiger. Zwar können 'verliebte' Elternteile Kindern auch andere Wünsche nahebringen, aber mit echtem Kindeswillen wird das dann nicht viel zu tun haben. Zumindest meine Kinder mögen ihre Freunde.

Warum sollen denn Kinder in einem Doppelresidenzmodell nicht 'zur Ruhe kommen' können? Sie wechseln eigentlich seltener den Standort als in einem Einzelresidenzmodell. Die Wohnung des Elternteils, das die gemeinsame Wohnung verlassen hat, wird dann eben nach kurzer Zeit auch ein Zuhause.

Wenn wir uns einig sind, dass Bonus Elternteile von Vorteil sein können, warum kann es ein Bonus Zuhause dann nicht?

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Der Begriff 'alleinerziehend'

26.04.2018 um 14:14
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Tatsächlich setzt ein Doppelresidenzmodell voraus, dass beide Eltern so wohnen, dass die gleiche Schule / Kita besucht werden kann. Das halte ich in vielen Fällen auch für machbar, weil die Eltern vor der Trennung ja auch regelhaft an einem Ort gewohnt und in der Nähe gearbeitet haben
Du argumentierst immer gleich und gehst auf Gegenargumente nicht ein. Es ist nicht so leicht möglich im selben Ort eine Wohnung zu finden. Selbst wenn der andere Elternteil drei Ortschaften weiter zieht, liegt die Zuständigkeit der Kita oder Schule schon wieder wo anders. Du stellst dir das einfacher vor als es ist. Deshalb kann man das niemals verpflichtend einführen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und möchtest Du gerne 8x im Monat 500km (aus Deinem Beispiel) Zug fahren, weil Dein Ex das so möchte
Wieso acht mal? Ich komme auf vier mal. (Alle zwei Wochenenden, je hin und zurück, gibt bei mir vier) naja wenn ich mein Kind sehen will bleibt mir entweder nichts anders übrig, oder man kann sich auch hier irgendwie einigen. Trifft sich auf halber Strecke oder ähnliches.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum soll denn ein Kind von sich aus den Wunsch haben: Ich möchte gerne an einem fremden Ort der oder die neue in der Klasse sein, meine alten Freunde weitgehend verlieren und auch einen Teil meiner Verwandten viel seltener sehen?
Weil vielleicht die Umgebung gar nicht fremd ist. Wir gehen davon aus, dass die Mutter nicht nach zwei Wochen zu ihrem neuen Freund zieht, sondern vielleicht erst nach zwei Jahren. Das bedeutet, dass das Kind sehr wohl diese Umgebung kennt und eventuell dort auch schon Freundschaften geschlossen hat. Die Verwandschaft wohnt auch nicht immer in der unmittelbaren Umgebung, bei den wenigsten ist das so. Das kann also kein Grund sein. Freundschaften kann man pflegen wenn man daran hängt. Aber wie gesagt, vielleicht hat das Kind in der neuen Umgebung schon Freundschaften geschlossen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Alle Kinder, die ich kenne, möchten ihren Freundeskreis behalten und gerade kurz nach einer Trennung ist alles, was Kontinuität verspricht, für Kinder noch mal wichtiger
Die wenigsten ziehen nach einer Trennung 500 Kilometer zum neuen Partner. Kontinuität und Stabilität ist wichtig nach einer Trennung. Das habe ich dir aber oben auch schon breit erklärt. Im Wechsel Modell bei unterschiedlichen Orten gibt es auch keine Kontinuität.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:aber mit echtem Kindeswillen wird das dann nicht viel zu tun haben
Das ist lediglich eine Behauptung von dir.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn wir uns einig sind, dass Bonus Elternteile von Vorteil sein können, warum kann es ein Bonus Zuhause dann nicht?
Aus dem verschiedensten Gründen die ich dir seit ein paar Seiten versuche zu erklären. Wo übrigens auch steht, unter welcher Bedingung ein Wechsel Modell funktionieren kann. Aber das wird niemals bei allen getrennten Paaren der Fall sein.


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26.04.2018 um 14:25
@Lilith101

Wenn Du so sicher bist, dass man ein Doppelresidenzmodell bei uns nicht einführen kann, warum können es dann die meisten anderen EU Staaten? Was ist hier so komplett anders? Und warum hat das EU Parlament das dann mit 49:0 Stimmen (incl Deutschland) beschlossen, wenn das so undurchführbar ist, wie Du behauptest? Warum existiert dieses System in Frankreich schon seit langer Zeit, wo es doch überhaupt nicht durchführbar ist?

8 Fahrten kommen so Zustande:

Freitag von München nach Hamburg : Kinder abholen

Freitag abend: von Hamburg nach München zum Umgangswochenende

Sonntag abend: mit Kindern zurück zur Mutter nach Hamburg

Sonntag nacht: von Hamburg zurück nach München

und das jedes zweite Wochenende macht minimal 8, zwischendurch auch 12 Fahrten im Monat, im Mittel wären das bei der Konstellation von Orten dann minimal 6400km lustiger Zugfahrt im Monat, der sich der Umgangselternteil unterziehen muss, von denen maximal die ersten 50 km 'lustig' sind und noch mal 3200km oder mehr für die Kinder, von denen maximal die ersten 25km lustig wären. Richtig?

Also ich kann verstehen, wenn jemand sich und die Kinder nicht der Selbstverwirklichung eines anderen komplett unterordnen möchte.

Die Erfahrungen aus den USA haben auch gezeigt: Ein gutes Einvernehmen der Eltern ist nicht Voraussetzung eines Doppelresidenzmodells, sondern oft ist ein Doppelresidenzmodell eher Grundlage einer besseren Kommunikation, einfach weil sie erforderlich ist. Solange Dinge extrem asymmetrisch in einem Regelfall verteilt sind, fühlen sich Menschen gar nicht besonders in der Verpflichtung gut zu kommunizieren.


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26.04.2018 um 14:29
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn Du so sicher bist, dass man ein Doppelresidenzmodell bei uns nicht einführen kann, warum können es dann die meisten anderen EU Staaten? Was ist hier so komplett anders? Und warum hat das EU Parlament das dann mit 49:0 Stimmen (incl Deutschland) beschlossen, wenn das so undurchführbar ist, wie Du behauptest? Warum existiert dieses System in Frankreich schon seit langer Zeit, wo es doch überhaupt nicht durchführbar ist?
Nochmal, ich habe dir vor ein paar Seiten erklärt, unter welchen Bedingungen es funktionieren kann. Jeder kann doch das wechsel Modell fahren, wenn er das möchte und umsetzbar ist. Warum machen es so wenige?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Freitag von München nach Hamburg : Kinder abholen

Freitag abend: von Hamburg nach München zum Umgangswochenende

Sonntag abend: mit Kindern zurück zur Mutter nach Hamburg
In deinem Beispiel wäre es wohl günstiger dort ein Hotelzimmer zu buchen, oder?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Also ich kann verstehen, wenn jemand sich und die Kinder nicht der Selbstverwirklichung eines anderen komplett unterordnen möchte.
Ich auch. Aber komplett muss das jemand nie. Dafür gibt es Institutionen, die eine Lösung mit den Eltern ausarbeiten.


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26.04.2018 um 14:34
@sacredheart
Vielleicht kann ich das alles auch ein bisschen entschärfen: grundsätzlich finde ich die Idee eines wechsel Modells super. Nur sehe ich an uns und auch an getrennten Paaren in meiner Umgebung, dass das in den seltensten Fällen funktioniert.


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26.04.2018 um 14:36
@Lilith101

Dein Argument bezüglich der Schulen scheint mir auch etwas an den Haaren herbeigezogen. Wenn ein Kind auf einer Schule ist, wird es doch von dort nicht abgeschoben, wenn eine Elternteil ein Dorf 7 Stadtteil weiter wegzieht.

Warum es so wenige machen? Weil sich die allermeisten Hauptbetreuenden Elternteile dem verweigern und dies ja auch aktuell nach geltender Rechtslage dürfen. Da spielen auch finanzielle Interessen eine Rolle. Ich kenne nicht wenige Väter, die mit der Mutter problemlos einen 52:48 Umgang hinkriegen. aber 50:50% gefährden dann plötzlich das Kindeswohl? Ein Schelm, wer denkt, das hätte mit Geld zu tun.

Tolle Idee: ein Hotelzimmer ist ein idealer Ort, um mit dem Umgangselternteil wenigstens für zwei Wochenenden im Monat das ganz normale Leben teilen zu können, oder doch nicht? Das halte ich für einen Scherz, oder soll ich das ernst nehmen?
Ich stelle mir gerade so einen Kindergeburtstag mit vielen Freunden in einem Doppelzimmer eines Ibis Hotels am Hauptbahnhof vor. Das wird ein Spaß. Auch wenn man 3 Kinder hat, die beispielsweise 16, 9 und 4 Jahre alt sind, ist so ein Hotelzimmerchen ein idealer Ort für unbeschwerten Umgang. So erleben sie den Umgangselternteil und den mitgebrachten Bonus Elternteil dann ja richtig nah. Das war doch ein Scherz, oder?


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26.04.2018 um 14:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dein Argument bezüglich der Schulen scheint mir auch etwas an den Haaren herbeigezogen. Wenn ein Kind auf einer Schule ist, wird es doch von dort nicht abgeschoben, wenn eine Elternteil ein Dorf 7 Stadtteil weiter wegzieht
Das stimmt, Schule vielleicht nicht. Aber Kita.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum es so wenige machen? Weil sich die allermeisten Hauptbetreuenden Elternteile dem verweigern und dies ja auch aktuell nach geltender Rechtslage dürfen.
Da hätte ich gerne eine Quelle in der steht, dass man kein wechsel Modell führen darf.

Vielleicht ist es einfach kurz nach der Trennung emotional noch so frisch, dass man sich dem Vorschlag verwehrt. Wir alle sind glaube ich einer Meinung wenn wir sagen, dass in den meisten Fällen ein paar Jahre ins Land gehen müssen Ehe ein normaler Umgang von getrennten Eltern möglich ist.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Tolle Idee: ein Hotelzimmer ist ein idealer Ort, um mit dem Umgangselternteil wenigstens für zwei Wochenenden im Monat das ganz normale Leben teilen zu können, oder doch nicht?
Wenn es eh einzige Möglichkeit ist? Besser als überflüssige Strecken zu pendeln. Außerdem übernimmt der Betreuungs Elternteil in der Regel eh was mit den Kindern, Zoo, Kino, keine Ahnung. Außerdem sind die Wochenenden unabhängig davon wo sie stattfinden, nie ganz normal. Weil der Alltag fehlt. Der Stress, die Konflikte.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:ch stelle mir gerade so einen Kindergeburtstag mit vielen Freunden in einem Doppelzimmer eines Ibis Hotels am Hauptbahnhof vor
Das Kind hat einen Haupt erziehenden Elternteil, schon vergessen?


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26.04.2018 um 14:49
@Lilith101

Aus meiner Erfahrung: Ich habe zwar kein richtiges Wechselmodell und werde die Büchse der Pandorra bei dieser Rechtslage auch nicht öffnen, aber dennoch einen sehr ausgedehnten Umgang, der zeitlich einem Wechselmodell nahekommt.

Die Kinder scheinen das zu mögen, sie mögen auch ihre Zimmer. Auch meine Wohnung ist ein richtiges Zuhause für sie geworden. Sie sind dadurch nicht gehetzt. Wirklich schlecht ging es ihnen vorher, als der Umgang vor vielen Jahren von der Mutter abgebrochen wurde und in der Anfangszeit der Wiederherstellung waren sie auch noch ein wenig mitgenommen.
Aber jetzt: Sie kommen damit gut klar.

Und tatsächlich gibt es Voraussetzungen: Die Mutter und ich wohnen 10km auseinander, das geht problemlos. Ich musste eine Wohnung mieten, die eigentlich über meine Verhältnisse geht, in denen jedes Kind aber ein vollwertiges Zimmer hat. In einem Mehrzweckzimmer hat man kein richtiges Zuhause. Dass ich Unterhalt zahle, als hätte ich viel weniger Umgang, nehme ich in Kauf und muss dann halt bei mir Abstriche machen. So findet man heraus, wie wenig im Leben man wirklich 'braucht'. Ich hatte auch mal vor vielen Jahren eine Partnerin, die nicht in ein Leben mit Kindern hineingepasst oder gewollt hätte.
Da musste ich dann auch zwischen 'neue Liebe' und berechtigten Bedürfnissen der Kinder abwägen. Die Entscheidung war nicht schwierig. Jetzt haben die Kinder eine echte Bereicherung durch meine Partnerin, die ich glücklicherweise seit vielen Jahren an meiner Seite habe und jeden Tag meines Lebens dafür dankbar bin.

Also meine Kinder wollten auch ein paar Vorteile durch die Trennung, eine dieser Privilegien sind doppelte Kindergeburtstage. Ich fand das klasse, dass sie aus Zitronen wenigstens ein bißchen Limonade gemacht haben. Und ich finde die Alltagserfahrung mit dem anderen Elternteil auch sehr wichtig, das geht halt im Hotel nicht. Von daher sehe ich es eben sehr kritisch, dass sich alle anderen einer 'neuen Liebe' eines Elternteils unterordnen sollen.


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26.04.2018 um 14:55
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Aus meiner Erfahrung: Ich habe zwar kein richtiges Wechselmodell und werde die Büchse der Pandorra bei dieser Rechtslage auch nicht öffnen, aber dennoch einen sehr ausgedehnten Umgang, der zeitlich einem Wechselmodell nahekommt.
Darum geht's nicht. Du schriebst, es sei Eltern aufgrund bestimmter Rechtslage verboten das wechsel Modell zu fahren. Ich möchte wissen wo das steht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und tatsächlich gibt es Voraussetzungen: Die Mutter und ich wohnen 10km auseinander, das geht problemlos. Ich musste eine Wohnung mieten, die eigentlich über meine Verhältnisse geht, in denen jedes Kind aber ein vollwertiges Zimmer hat. In einem Mehrzweckzimmer hat man kein richtiges Zuhause. Dass ich Unterhalt zahle, als hätte ich viel weniger Umgang, nehme ich in Kauf und muss dann halt bei mir Abstriche machen.
Ich finde das beachtlich und respektiere dich zu 100% dafür. Es sollte mehr Väter geben, die eine Einstellung haben wie du. Gibt's aber nicht. Vielleicht gehen wir deshalb in unserer Diskussion so auseinander. Du tust "alles" für deine Kinder und kämpfst für mehr Rechte. Ich habe die Erfahrung anders gemacht. Der Vater ist weit weg gezogen, so dass man kurzfristig auf ihn nicht zurück greifen kann. Die Wochenenden alle zwei Wochen nimmt er wahr, die Ferien mit viel Kampf.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich hatte auch mal vor vielen Jahren eine Partnerin, die nicht in ein Leben mit Kindern hineingepasst oder gewollt hätte.
Da wäre für mich auch klar geworden, dass sie gegen muss.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Jetzt haben die Kinder eine echte Bereicherung durch meine Partnerin, die ich glücklicherweise seit vielen Jahren an meiner Seite habe und jeden Tag meines Lebens dafür dankbar bin.
Das finde ich sehr schön und auch wichtig für dich und deine Kinder.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Also meine Kinder wollten auch ein paar Vorteile durch die Trennung, eine dieser Privilegien sind doppelte Kindergeburtstage. Ich fand das klasse, dass sie aus Zitronen wenigstens ein bißchen Limonade gemacht haben. Und ich finde die Alltagserfahrung mit dem anderen Elternteil auch sehr wichtig, das geht halt im Hotel nicht. Von daher sehe ich es eben sehr kritisch, dass sich alle anderen einer 'neuen Liebe' eines Elternteils unterordnen sollen.
Nicht jeder Vater gewährt den Kindern aber einen zweiten Geburtstag.


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26.04.2018 um 15:12
@Lilith101

Deine Frage richtig rum formuliert beantwortet: Bis 02/2017 gab es keine gesetzliche Möglichkeit, ein Doppelresidenzmodell gegen den Willen des anderen Elternteils zu bekommen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 1. Februar 2017 – XII ZB 601/15 – entschieden, dass das paritätische Wechselmodell als Umgangsregelung auch gegen den Willen eines Elternteils möglich ist. Darin hat der BGH auch die Voraussetzungen benannt, unter denen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das paritätische Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen darf. Entscheidendes Maßstab bei der Anordnung des Umgangsrecht ist und bleibt das Kindeswohl. Beim paritätischen Wechselmodell handelt es sich um die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Elternteile.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Antragsteller und Antragsgegner sind die geschiedenen Eltern eines im April 2003 geborenen Sohnes, für den sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Im Jahre 2012 trafen die Eltern eine Umgangsregelung, nach der der Sohn, der sich bislang überwiegend bei seiner Mutter aufhielt, alle vierzehn Tage jeweils am Wochenende nach dem sogenannten Residenzmodell den Vater besuchen durfte. Das war dem Vater nicht genug, sodass er im vorliegenden Verfahren als Antragsteller die Anordnung einer neuen Umgangsregelung anstrebte. Ziel war das paritätische Wechselmodell, nach dem sich der Sohn im wöchentlichen Turnus eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater aufhalten soll. Die Beschwerde des Antragstellers vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg blieb ohne Erfolg. Der BGH hat den Beschluss des OLG Nürnberg aufgehoben und die Rechtssache unter Beachtung bestimmter Leitsätze an das OLG zurückverwiesen.

Das BGH hat aber auch klar gemacht, dass eine gute Kommunikation der Eltern Voraussetzung eines Doppelresidenzmodells sei.
Daraus kann man jetzt folgende Idee ableiten: Wenn ich als Hauptbetreuer kein Wechselmodell will, kommuniziere ich schlecht, dann brauche ich keines zu befürchten. Und wie wahrscheinlich ist es wohl, dass ein Elternpaar gut kommuniziert, das mittlerweile beim BGH gelandet ist? Nahezu 0, oder?

Und noch mal zu Deinem Vorschlag mit dem Hotel: Dass die Kinder (um im selben Beispiel zu bleiben) nun mit ihrem Vater ein Wochenende im Ibis Hotel in Hamburg verbringen, obwohl sie bei ihrer Mutter in derselben Stadt ein eigenes Zimmer mit allen ihren Sachen haben, halte ich mit zunehmendem Alter der Kinder für unwahrscheinlich. In einer Wohnung des Vaters könnten sie eine eigene Welt haben und sei es nur für 2 Wochenenden im Monat, aber nicht in einem Hotel. Ich kenne einen Vater, der sich für eine ähnliche Konstellation über beide Ohren verschuldet hat. Hotels sind jetzt auch nicht immer spottbillig und Fahrten auch nicht. Der steigt jeden zweiten Montagmorgen unausgeschlafen aus einem Zug um dann direkt zur Arbeit zu fahren. Da wird Leben für den einen schnell zur Qual, damit der andere sich völlig frei entfalten kann.

Some get shit and some get lobster


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26.04.2018 um 15:20
@Lilith101

Um mich geht es in der Diskussion aus meiner Sicht nicht mehr. Ich bin mit der Situation, die ich habe, überwiegend glücklich, die Kinder sind es auch, die harten Zeiten liegen hinter uns und Glück ist für mich halt nicht sehr mit materiellen Dingen verbunden. Aber so ein 2. Kindergeburtstag macht ja nicht nur die Kinder glücklich, sondern mich auch und auch meine Partnerin. Die kann Deko halt besser als ich und mag ein volles lebendiges Haus.

Was mich anhaltend wütend macht sind die Geschichten anderer. Wenn man die Väter sieht, die vielleicht das Gleiche gerne machen würden wie ich, aber nach einer Umgangsverweigerung durch die Mutter zum Teil ihre Kinder jahrelang nicht mehr gesehen haben und nun vergeblich durch die Justizmühlen irren, nur weil vielleicht mal einer ihrer Anwälte einen eher dummen Antrag gestellt hatte. Das Leiden dieser Menschen ist sehr groß, das Leiden ihrer Kinder wird auch gegeben sein. Ich kann das nachvollziehen, wobei mein Leidensweg und der meiner Kinder nach einem halben Jahr zu Ende war, noch immer wie ein Kriegstrauma an mir hängt, aber eben das Leiden anderer gar nicht absehbar ein Ende finden wird.


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26.04.2018 um 15:21
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:halte ich mit zunehmendem Alter der Kinder für unwahrscheinlich. In einer Wohnung des Vaters könnten sie eine eigene Welt haben und sei es nur für 2 Wochenenden im Monat, aber nicht in einem Hotel.
Je älter die Kinder, desto einfacher für sie mit dem Zug zum Vater zu fahren.

Danke für die Quelle. Das bedeutet aber, dass seit 2017 sehr wohl die Möglichkeit eines wechsel Modells besteht, auch wenn ein Elternteil sich sträubt. Was also ist dein Problem damit? Was mich wieder zu der Frage führt: wenn das Modell gewollt wäre, es leicht umzusetzen wäre, und so viel Interesse da wäre, warum fahren es dann nicht mehr Eltern?


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26.04.2018 um 15:23
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man die Väter sieht, die vielleicht das Gleiche gerne machen würden wie ich, aber nach einer Umgangsverweigerung durch die Mutter zum Teil ihre Kinder jahrelang nicht mehr gesehen haben und nun vergeblich durch die Justizmühlen irren, nur weil vielleicht mal einer ihrer Anwälte einen eher dummen Antrag gestellt hatte
So einfach ist das heute aber nicht mehr. Die Mutter hat heute nicht mehr einfach so das recht den Umgang zu verweigern. Das meinte ich mit den gestärkten Rechten der Väter. Und ganz ehrlich wenn es so ist, muss der Väter sich ja irgendwas geleistet Haken. Ohne Grund bekommt kein Mensch den Umgang entzogen.


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26.04.2018 um 15:25
@Lilith101

Erst mal besteht für so einen Antrag gegen des Willen des anderen erst seit 2017 überhaupt erst eine vage Aussicht auf Erfolg. Daher kann das noch nicht weit verbreitet sein.

Außerdem gibt es den gewaltigen Haken, dass das BGH gesagt hat, 'wenn die Kommunikation der Eltern gut ist'. Das ist eigentlich ja schon durch das Stellen eines Antrags gegen den Willen des anderen nahezu widerlegt. Von daher würde ich aktuell niemandem raten, nach dieser Rechtsprechung zu klagen.

Warum Hauptbetreuer das nicht wollen: Ein sehr relevanter Grund wird wohl sein, dass dann mit großer Wahrscheinlichkeit der Unterhalt wegfällt.

In der Summe: Wenn ich Kindesunterhalt will, muss ich nur sicherstellen, dass die Kommunikation nicht gut ist.

Und noch mal meine Gegenfrage: Wenn ein Doppelresidenzmodell in der Praxis so schwierig ist, warum ist es dann in der Mehrzahl der EU Staaten gängige Praxis? Ich glaube, weil die Schwierigkeiten wohl doch nicht unüberwindbar sind.


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26.04.2018 um 15:28
@Lilith101

Warum muss der Vater sich was geleistet haben? Ich kenne einige Urteile, deren Inhalt folgender war:

Die Verweigerung der Kinder ist laut Gutachten das Ergebnis massiver Manipulation. Die Verweigerungshaltung ist aber laut Gutachten so fest internalisiert, dass sie einem echten Kindeswillen gleichgesetzt werden muss und daher kann aktuell kein Umgang widerhergestellt werden.

Das, was sich ein Vater 'geleistet' hat, war eine Frau zu heiraten, die einen schweren Hagelschaden in der Birne hat, dumm aber kein Verbrechen.


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26.04.2018 um 15:31
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum Hauptbetreuer das nicht wollen: Ein sehr relevanter Grund wird wohl sein, dass dann mit großer Wahrscheinlichkeit der Unterhalt wegfällt.
Ach so ein Quatsch. Die finanziellen Verpflichtungen sind ja auch weniger, wenn das Kind nur noch zwei Wochen im Monat da ist.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und noch mal meine Gegenfrage: Wenn ein Doppelresidenzmodell in der Praxis so schwierig ist, warum ist es dann in der Mehrzahl der EU Staaten gängige Praxis? Ich glaube, weil die Schwierigkeiten wohl doch nicht unüberwindbar sind.
Das hab ich nicht behauptet. Es ist wirklich witzig, dass das Urteil besagt, dass das Verhältnis der Eltern gut sein muss. Dasselbe habe ich dir schon viele Beiträge früher gesagt. Aber ja... frag den Gesetzgeber warum das bei uns anders gehandelt wird. Wahrscheinlich weil du als Beispiel nicht das Maß der Dinge bist, sondern eher andere Beispiele. Und dem Gesetzgeber klar ist, was das an Einschnitten bedeutet, bzw. Nicht weiß nie man Eltern örtlich binden will und Verantwortung auferlegen kann.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum muss der Vater sich was geleistet haben? Ich kenne einige Urteile, deren Inhalt folgender war:

Die Verweigerung der Kinder ist laut Gutachten das Ergebnis massiver Manipulation. Die Verweigerungshaltung ist aber laut Gutachten so fest internalisiert, dass sie einem echten Kindeswillen gleichgesetzt werden muss und daher kann aktuell kein Umgang widerhergestellt werden.
Das ist nicht der Standard. Mag Einzelfälle geben, wie es sie immer gibt, und ist sicherlich nicht in Ordnung aber nicht jede Mutter manipuliert ihr Kind was den Vater betrifft.


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26.04.2018 um 15:41
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und noch mal meine Gegenfrage: Wenn ein Doppelresidenzmodell in der Praxis so schwierig ist, warum ist es dann in der Mehrzahl der EU Staaten gängige Praxis? Ich glaube, weil die Schwierigkeiten wohl doch nicht unüberwindbar sind.
Könnte vielleicht damit zusammenhängen, dass dort die Vereinbarkeit von Kindern und Job sehr viel besser funktioniert als hierzulande. Ganztagsbetreuung ist in Frankreich oder Schweden selbstverständlich, gut erreichbar und bezahlbar.


Um die Eltern, die sich nen Dreck um ihre Kinder scheren, dazu zu kriegen, sich auch mal zu kümmern, hätte ich übrigens auch nen Vorschlag: den Unterhalt massiv hochsetzen. Muss also beispielsweise ein Elternteil sämtliche Verpflichtungen auf sich nehmen, hat dadurch Verdienstausfall oder kann gar nicht arbeiten usw, weil der andere Elternteil meint, er könnte sich mal einfach so davonmachen, muss das irgendwie ausgeglichen werden. Momentan gleicht das der Steuerzahler aus, weil beispielsweise aufgestockt werden muss.

Nebenbei könnte auch mal am ganzen Betreuungssystem geschraubt werden. Dadurch, dass ich (ich nehm mich einfach mal als Beispiel, weil ich meine Situation nunmal am besten kenne) monatlich mindestens 50 Euro an die Schule zahlen muss, fehlt Geld, um das Kind zumindest stundenweise noch anderweitig danach in Betreuung zu schicken, beispielsweise AGs. Die sind per se kostenfrei, aber es fallen halt wieder Materialkosten und co an. In anderen Ländern ist sowas kostenlos.

Wäre mein Kind pro Tag nur 1-2 Stunden länger aus dem Haus, könnte ich zumindest 75% arbeiten. Aber da das nicht geht, weil zu teuer und Vater nicht greifbar...

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es einige Elternteile gibt, die so in der Luft hängen, weil eben alles alleine an ihnen hängen bleibt, ob sie wollen oder nicht.


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26.04.2018 um 15:49
@Becky
Vielen Dank für deinen Beitrag. Genauso sieht es aus.
Zitat von BeckyBecky schrieb:Muss also beispielsweise ein Elternteil sämtliche Verpflichtungen auf sich nehmen, hat dadurch Verdienstausfall oder kann gar nicht arbeiten usw, weil der andere Elternteil meint, er könnte sich mal einfach so davonmachen, muss das irgendwie ausgeglichen werden. Momentan gleicht das der Steuerzahler aus, weil beispielsweise aufgestockt werden muss.
Finde ich eine gute Idee. Normal wären zum Beispiel dass der Vater die Hälfte der Ferien übernimmt. Tut er dies nicht, bin ich gezwungen das Kind in eine Betreuung zu geben. Warum das nicht finanziell ausgleichen?
Zitat von BeckyBecky schrieb:monatlich mindestens 50 Euro an die Schule zahlen muss, fehlt Geld, um das Kind zumindest stundenweise noch anderweitig danach in Betreuung zu schicken, beispielsweise AGs. Die sind per se kostenfrei, aber es fallen halt wieder Materialkosten und co an. In anderen Ländern ist sowas kostenlos.
Verstehe ich so gut. Ich bezahle 350 Euro Betreuungs Kosten, die AGs sind bei uns alle kostenpflichtig, weil sie von verschiedenen Trägern angeboten werden. Ich finde das müsste bei uns vom Bund einheitlich geregelt werden, was die Betreuungs Kosten betrifft.


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26.04.2018 um 16:36
@Lilith101

Na ja, wenn schon vor einem Doppelresidenzmodell wie bei mir die Betreuung ca 60:40 war und danach 50:50 sein soll, ist die Kostenersparnis für die Mutter durch die 10% weniger Zeit sehr gering, aber der Wegfall des kompletten Unterhaltes fiele dann stark ins Gewicht. Insofern ist das dann schon eine starke Motivation, eben kein Doppelresidenzmodell zu wollen.

Und 'den Gesetzgeber' kann ich nicht fragen, denn Deutschland hat das Doppelresidenzmodell als Regelfall in der EU mit auf den Weg gebracht und dafür gestimmt und hat bisher vermieden, das selbst eingeführte EU Recht umzusetzen. Insofern handelt 'der Gesetzgeber' in Deutschland unzurechnungsfähig, in dem er erst ein EU Recht auf den Weg bringt, um es dann auf nationaler Ebene nicht umzusetzen.

@Becky
Kann mich Deinen Ausführungen nur anschließen. In Sachen öffentlicher Kinderbetreuung ist Deutschland im Vergleich zu Frankreich ein Entwicklungsland. Das hat schon auch Auswirkungen auf die Geburtenrate.

Deinen Wunsch nach einem finanziellen Ausgleich für Mütter, bei denen sich der Vater dem Umgang komplett verweigert, finde ich völlig richtig. Wer 100% betreuen muss, hat natürlich sehr wenige Möglichkeiten zu verdienen, keine Möglichkeiten, sich jemals zu erholen.

Laut Gesetz sind beide Eltern zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Insofern wäre neben einem höheren Unterhalt auch ein Strafe möglich. Nicht sinnvoll hingegen finde ich es, umgangsunwillige Menschen zu einem aktiven Umgang über ein gewisses Maß hinaus zu zwingen: Was bringt es Kindern, wenn sie mit einem völlig desinteressierten Elternteil Stunden absitzen? Nicht weil ich diese Menschen nicht zwingen wollte, aber die Kinder hätte nicht wirklich etwas davon.

Ich glaube aber, dass Eltern, die sich dem Umgang mit den eigenen Kindern komplett verweigern, häufig auch sozial sehr abgerutscht sind. Von daher nehme ich an ohne es zu wissen, dass da in vielen Fällen einfach nichts zu holen ist, allenfalls Flaschenpfand. Das bedeutet nicht, dass es nicht wenigstens versucht werden darf. Gelingt es nicht, sollten 100% betreuende Elternteile dann vom Staat wesentlich besser unterstützt werden, vor allem auch mit kostenlosen Betreuungsangeboten. Das würden sich sogar nicht wenige Ehrenamtler für finden, es müsste nur öffentlich organisiert sein.


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26.04.2018 um 17:54
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:@Lilith101

Na ja, wenn schon vor einem Doppelresidenzmodell wie bei mir die Betreuung ca 60:40 war und danach 50:50 sein soll, ist die Kostenersparnis für die Mutter durch die 10% weniger Zeit sehr gering, aber der Wegfall des kompletten Unterhaltes fiele dann stark ins Gewicht. Insofern ist das dann schon eine starke Motivation, eben kein Doppelresidenzmodell zu wollen.
Oftmals sind einem aber auch die Hände gebunden. Nur als hypothetisches Beispiel: würde mein Ex das Kind 60:40 betreuen und ich würde sagen, ok, zahlt er halt (nur als Beispiel) 100 Euro Unterhalt statt dem, was im Titel steht, komme ich schon wieder in Schwierigkeiten. Denn das Jobcenter rechnet mit dem, was offiziell vereinbart ist. Das würde also nur noch mehr Hickhack bedeuten.

Nen weiteres Problem ist die Schule bzw der Schulweg. Das Kind wird von einem festen Punkt aus abgeholt, das kann man nicht alle paar Wochen ändern.

Das nur mal als kleine Beispiele, was das Wechselmodell so schwierig machen kann. Das muss individuell geregelt werden, anders kann das nicht funktionieren.

Ich befürchte auch, wäre das Wechselmodell der Regelfall, würden Kinder wie meins wieder mal untergehen. Ich habs schon so oft bemerkt bei allem, was mit Ämtern und offiziellen Entscheidungen zu tun hat, dass es im Prinzip vollkommen egal ist, ob über ein gesundes Kind entschieden wird oder über ein Kind mit autistischen Zügen. Für letzteres ist das Wechselmodell pures Gift.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich glaube aber, dass Eltern, die sich dem Umgang mit den eigenen Kindern komplett verweigern, häufig auch sozial sehr abgerutscht sind. Von daher nehme ich an ohne es zu wissen, dass da in vielen Fällen einfach nichts zu holen ist, allenfalls Flaschenpfand. Das bedeutet nicht, dass es nicht wenigstens versucht werden darf. Gelingt es nicht, sollten 100% betreuende Elternteile dann vom Staat wesentlich besser unterstützt werden, vor allem auch mit kostenlosen Betreuungsangeboten. Das würden sich sogar nicht wenige Ehrenamtler für finden, es müsste nur öffentlich organisiert sein.
Und ich glaube, dass das gar nicht so klar ausdefiniert ist. Mein Ex hat beispielsweise nen festen Job, nen einigermaßen gutes Verhältnis zu seiner Familie, nen großen Freundeskreis usw. Das einzige, was ihm fehlt, ist Interesse am Kind. Er will schlicht nicht am Leben seines Kindes teilnehmen. Wir haben es ne Weile versucht, regelmäßig zu skypen. Schon beim zweiten Mal kamen Ausreden, warum es nicht klappt.

Er kommt nur in die Puschen, wenns an etwas geht, das ihm wehtut. Geld.

Das Paradoxe: mein letzter Stand was seine berufliche Tätigkeit angeht war, dass er mit behinderten Menschen arbeitet.


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