Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

35 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindergarten, Erzieherin, Aufsichtspflicht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 08:27
Hat die Kollegin die Aufsichtspflicht bei folgender Situation verletzt und gar grob fahrlässig gehandelt?

Erzieherin ist mit 3 Krippenkindern ( sind ca 2.5 bis 3 Jahre Alt) allein in der Gruppe. 2 Erzieher sind 2 Räume weiter in der Schlafwache. Jetzt lässt die Erzieherin die 3 Kinder alleine und geht ohne bescheid zu sagen nach oben in die Küche und holt sich ein Kaffee. Die Küche ist am anderen ende der Einrichtung. Die 3 Kinder sind also ca. 3 bis 5 Minuten alkeine.


Meiner auffassung nach ist das ein no go besonders weil es Krippenkinder sind.

Anzeige
2x zitiertmelden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 08:55
@querdenker2016
Naja, in anderen Einrichtungen, in denen Kinder von 2-6 Jahren betreut werden, sind diese auch immer mal für kurze Zeit alleine. Manchmal ist das nicht anders möglich, beispielsweise wenn man alleine im Dienst ist und ein Kind im Waschraum gewickelt werden muss. Da sind dann auch mal 19 Kinder mehrere Minuten alleine.

In der Krippe sollte die Erzieherin auf jeden Fall den Kindern sagen, dass sie jetzt kurz in die Küche geht und auch den Kolleginnen im Schlafraum bescheid geben.

Ich bin nicht sicher, ob das ne Aufsichtspflichtverletzung ist. Ich tendiere zu nein, allerdings gebe ich dir recht, dass das in der Krippe wirklich nicht sein muss.

Es waren ja "nur" drei Kinder. Ich hätte sie wohl zum Kaffee holen mitgenommen und mit einbezogen.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 09:05
Zitat von querdenker2016querdenker2016 schrieb:Hat die Kollegin die Aufsichtspflicht bei folgender Situation verletzt und gar grob fahrlässig gehandelt?
Es gibt keine konkreten gesetzlichen Vorschriften, wie eine ordnungsgemäße Aufsicht gegenüber anvertrauten Kindern zu führen ist.

Nach einer Verletzung der Aufsichtspflicht wird seitens der Behörden nur gefragt, wenn ein Kind zu Schaden kommt, oder ein Kind einen Schaden verursacht.

Waren alle Kinder sowohl beim Abmarsch der Betreuerin, als auch bei deren Rückkehr bei bester Gesundheit und haben die Bude nicht zerlegt kann man nur sagen:

Es liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 09:07
@querdenker2016

Das könnte dich interessieren.

https://www.familienhandbuch.de/familie-leben/recht/ehe-familie/Kinderalleinlassen.php

Allerdings steht hier, dass Kinder in dem Alter nicht allein im Haus sein sollen. Wie sieht es aber aus, wenn die Aufsichtsperson kurz in den anderen Raum geht?. Und warum hat sie nicht einen der Erzieher in der Schlafwache gebeten, dass er kurz auf die wachen Kinder aufpasst?


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 10:21
@querdenker2016
Ich denke nicht, dass man da von Aufsichtspflichtverletzung sprechen kann. Die Kita hat bestimmt auch ein Aussengelände, da wird Aufsicht ja auch sehr weit gefasst, weil man gar nicht alle Kinder ständig im Blick haben kann.

Aufsichtspflicht ist auch nicht klar definiert, sondern kommt auch auf das Kind selbst an. Wie viel Aufsicht beispielsweise ein Achtjähriger benötigt, ist individuell, der Achtjährige mit ADHS wird anders beaufsichtigt werden müssen als der ohne zum Beispiel.

Warum man zu zweit in der Schlafwache sitzen muss ist natürlich ne andere Frage.


1x zitiertmelden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 10:56
@querdenker2016
Bearbeitungszeit abgelaufen, schau mal hier: https://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html

Ich denke mal, man kann das Alleinlassen in dem von dir beschriebenen Fall nicht in Ordnung finden, aber rechtlich wird man der Erzieherin nix draus drehen können.


1x zitiertmelden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 11:03
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:https://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html
Deutlich wird, dass die Aufsichtspflicht keine Dauerbeobachtung und ständige Verhaltenskontrolle der Kinder verlangt.
Tja ...


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 12:55
Kinder müssen ja vielleicht auch nicht ständig unter Beobachtung / Bewachung stehen. Ich finde 5 Minuten durchaus noch vertretbar, auch wenn die Kinder natürlich sehr klein sind. Ich als Erzieherin würde mir das auch zweimal überlegen oder vielleicht wenigstens den Kollegen Bescheid sagen, aber so schlimm finde ich das jetzt auch nicht. Wir kennen ja auch die Umgebung, die Kinder, die äußeren Gegebenheiten nicht.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 13:48
Bei älteren Kindern würde ich das ja auch nicht so eng sehen aber ich finde Krippenkinder sollte man nicht einfach alleine lassen. Naja aber vielleicht sehe ich das auch einfach zu eng^^
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Warum man zu zweit in der Schlafwache sitzen muss ist natürlich ne andere Frage.
Einer bringt 8 Kinder in einen Raum zum schlafen. Ein weiteres Kind benötigt ein Extra Raum und halt auch ein weiteren Erzieher der es ins Bett brignt weil es sonst die anderen Kinder wachhält und selbst nicht einschläft.


1x zitiertmelden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 14:48
Zitat von querdenker2016querdenker2016 schrieb:Einer bringt 8 Kinder in einen Raum zum schlafen. Ein weiteres Kind benötigt ein Extra Raum und halt auch ein weiteren Erzieher der es ins Bett brignt weil es sonst die anderen Kinder wachhält und selbst nicht einschläft.
Du siehst aber daran selbst, spätestens bei zwei Kindern mit solchen oder ähnlichen Special Effects wird es bei einem durchschnittlichen Personalschlüssel eng mit der Aufsichtspflicht.
Ersetz doch mal bei der Erzieherin mit den U3-Kindern „Kaffee holen“ durch „ein Kind wickeln“. Fühlt es sich dann anders an? Sie kann dann entweder
a) die Kids kurz allein lassen und eine Kind wickeln gehen oder
b) alle Kinder beaufsichtigen und dafür eins davon in ner vollgekackten Windel sitzen lassen, bis ein weiterer Erzieher Zeit hat. Also nach dem Mittagssschlaf, wenn von denen auch keiner ein oder mehrere Kinder unbeaufsichtigt lassen soll.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 15:37
Dann lässt man die Tür auf so das man die Kinder zumindest noch hört und geht Wickeln. Der Wickelraum ist im gegen Satz zur Küche aber auch direkt um die Ecke.

Durchs halbe Gebäude zu marschieren nur um sich ein Kaffee zu holen oder kurz um die Ecke zum Wickeln gehen ist auch nicht wirklich ein guter Vergleich.


1x zitiertmelden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 15:49
@querdenker2016
Dadurch, dass man die Kinder noch hört, verhindert man aber auch keinen Unfall. Den hörst du erst, wenn es passiert ist. Aus der Perspektive der Aufsichtspflicht gesehen macht das keinen Unterschied.
Wenn was passiert und die Erzieherin war nicht da und könnte es deshalb nicht verhindern, ist es egal, ob sie in der Küche, beim Wickeln oder aufm Klo war.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 16:21
Zitat von querdenker2016querdenker2016 schrieb:Dann lässt man die Tür auf so das man die Kinder zumindest noch hört und geht Wickeln
Und wenn die Erzieherin sich keinen Kaffee geholt hätte, sondern selber auf die Toilette musste? Sie hätte ja wohl nicht die Klotür auflassen müssen


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

15.07.2018 um 16:36
@querdenker2016
Ja hat sie.

Kaffee gibt es in der mittertagspause und nicht während der Arbeitszeit.

Letztendlich hätte sie die Kids sogar mit nehmen können, es waren nur 3.

Ich kenne solche Situationen selbst aus unserem kiga und würde zwar kein Fass aufmachen aber darauf hinweisen, dass die Kids alleine zu lassen um Kaffee zu holen, nicht geht.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

16.07.2018 um 12:36
Schon ein schwieriges Thema, gerade wenn es um Fremdbetreuung unserer Kinder geht.
Aber mal anders herum gefragt ( an die Eltern unter uns): habt Ihr Eure Kids stets und ständig im Blick?
Also, ich für meinen Teil habe das nie geschafft. Mir wäre auch im Traum nicht eingefallen, meine Kinder keine Sekunde aus den Augen zu lassen.
Und andersherum hatte meine Tochter im Kindergarten eine Unfall, obwohl eine Erzieherin im Raum war.
Es gibt also so oder so keine Garantie, dass nie etwas passiert.
Und manchmal muss man den Fachkräften einfach vertrauen, dass sie eine Situation wohl einschätzen können.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

16.07.2018 um 14:34
Zitat von querdenker2016querdenker2016 schrieb:Hat die Kollegin die Aufsichtspflicht bei folgender Situation verletzt und gar grob fahrlässig gehandelt?
Das kann man nicht beantworten, ohne die konkreten Umstände zu kennen. Gibt es besondere Risiken, können die Kinder irgendwo hin (z.B. Küche, oder gar nach draußen).

Aber grundsätzlich würde ich sagen, eher nicht. Auch zuhause und unter der Maßgabe, dass ein 3jähriger nicht einfach nach draußen auf die Straße kann oder dass er Zugriff auf giftige oder sonst gefährliche Mittel bekommt, muss man ein Kind im Alter von drei Jahren nicht ununterbrochen unter Beobachtung haben.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

16.07.2018 um 18:43
Also ich finde man muss auch zwischen Privat und Einrichtung unterscheiden. Mir ist klar das man die Kinder nicht immer in Blick haben kann. Ist mir auch schon passiert das neben mir ein Kind hingefallen ist und sich ne Platzwunde am Regal zugezogen hat obwohl ich keine 30 cm entfernt auf den Boden saß.

Ich sag ja auch nichts wenn man mal kurz den Raum verlässt oder so aber die Krippe komplett verlassen und durchs halbe Gebäude rennen nur um sich ein Kaffee zu holen finde ich persönlich falsch.

Jetzt mal eine gegen Frage an die Leute die Kinder haben. Wie würdet ihr es finden wenn ihre eure Kids kurzfristig mal früher abholt, in die Gruppe kommt und weit und Breit ist kein Erzieher zu sehen und die Kinder sind alleine?


2x zitiertmelden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

16.07.2018 um 18:50
Zitat von querdenker2016querdenker2016 schrieb:Jetzt mal eine gegen Frage an die Leute die Kinder haben. Wie würdet ihr es finden wenn ihre eure Kids kurzfristig mal früher abholt, in die Gruppe kommt und weit und Breit ist kein Erzieher zu sehen und die Kinder sind alleine?
Ich bin Erzieherin und Mutter. Je nachdem, wie lange es dauert, fänd ich es schon.... naja... ungünstig. Aber sieh es mal so: Sie kennt die Kinder und kann sie einschätzen. Spielen alle drei und sind beschäftigt, spricht nichts dagegen den Kindern bescheid zu geben, dass sie mal eben in die Küche geht und sich nen Kaffee holt. Vielleicht hat sie ja auch gefragt, ob die Kinder mitkommen wollen aber sie haben abgelehnt und lieber gespielt.
Du weißt es nicht.
Vielleicht wussten auch die Erzieherinnen in der Nachtwache bescheid und hatten ein offenes Ohr.

Ich hätte mich da jetzt nicht so aufgeregt...


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

16.07.2018 um 19:18
@querdenker2016
Auch wenn das ja im Prinzip nichts zur Sache tut, würde mich ja schon interessieren, ob du Mitarbeiter in der fraglichen Kita bist oder Elternteil eines Kitakindes da.


melden

Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe

16.07.2018 um 19:33
Mitarbeiter, weshalb ich auch weiß das keiner der Kollegen aus der Schlafwache Bescheid wusste das sie sich nen Kaffee holt und die Kinder allein lässt.

Ich war einer von den in der Schlafwache und als die Kinder alle eingeschlafen sind ist eine Kollegin im Schlafraum geblieben und ich bin hochgegangen um noch ein paar Sachen zu erledigen. Später auf den Weg nach unten in die Krippe sah ich die Kollegin dann in der Küche und als ich unten ankam waren die Kinder alleine und sie kam erst ein paar Minuten Später mit ihrem Kaffee wieder runter.

Ansprechen hab ich mir gespart weil ich sie schon so oft auf Sachen hingewiesen hab die meiner Meinung nicht gehen z.b. Beim Wickeln die Kinder regelmäßig nicht festhalten und sich vom Wickeltisch entfernen. Ständig die Kinder aus Überforderung anbrüllen, Kinder grob anfassen. Spricht man sie darauf an dreht sie nur mit den Augen oder redet die nächsten 2 Stunden nicht mehr mit einen.


Anzeige

2x zitiertmelden