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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

58 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Notwehr, Kunshan ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
otternase Diskussionsleiter
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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 16:39
Hallo

ich will im Folgenden mal einen recht aktuellen Kriminalfall vorstellen.

Ich stelle diesen bewusst nicht in das "Kriminalfälle-Forum", sondern in das "Gesellschaft-Forum", weil der Fall aufgeklärt ist und ich weniger den Fall selbst, sondern die diversen Wendungen in diesem Fall interessant finde.

Zur Quelle: das meiste findet man hier https://www.whatsonweibo.com/victim-of-violence-or-rage-driven-killer-bmw-owner-attacking-a-bike-driver-stabbed-to-death-with-own-knife/

Der Fall:

Am Abend des 27. August in Kunshan, Jiangsu Provinz (nahe Shanghai) befuhr der Fahrer eines BMW eine Straße in der Innenstadt. Kurz vor einer Kreuzung wechselt er hinter einem an der Kreuzung bei roter Ampel wartenden Bus plötzlich von dem rechten Fahrstreifen auf den Fahrradweg (meine persönliche Vermutung ist, dass er rechts abbiegen wollte, was in China an sehr vielen Kreuzungen auch bei Rot erlaubt ist, etwa vergleichbar mit dem deutschen "Grünen Pfeil" und daher den auf Grün in Geradeausrichtung wartenden Bus auf dem Fahrradstreifen umfahren wollte...)

Auf dem Fahrradstreifen befindet sich jedoch der Fahrer eines E-Bikes, mit dem der BMW bei geringer Geschwindigkeit kollidiert.
Zwei Beifahrer aus dem BMW steigen aus und sprechen mit dem Radfahrer, heben sein Rad auf den Bürgersteig, die Situation scheint dort noch entspannt.

Plötzlich aber steigt der Fahrer aus dem BMW aus, sein Beifahrer versucht noch vergeblich ihn zurückzuhalten, und geht unmittelbar mit den Fäusten auf den Radfahrer los, es kommt zu einem kurzen Gerangel. Der Fahrer des BMW rennt zu seinem Wagen zurück und holt ein langes Messer (ich würde aus dem Bild der Videoüberwachung von mindestens 25cm Klinge ausgehen) aus dem Auto, welches er offenbar in der Türablage aufbewahrte und attakiert den Radfahrer damit.

Der Radfahrer verteidigt sich, wehrt ab. Dann fällt dem Angreifer das Messer aus der Hand. Der Radfahrer schnappt sich das Messer und geht nunmehr auf Gegenangriff über. Der Autofahrer flieht nun, der Radfahrer läuft ihm nach und sticht fünf- oder sechsmal auf ihn ein.

Als die Polizei eintrifft, ist der Autofahrer bereits tot.

Der Radfahrer befindet sich derzeit in U-Haft, Bilder des Radfahrers zeigen, wie er zugerichtet wurde:

https://www2.pic-upload.de/thumb/35881734/WechatIMG5397-270x360.jpg

Spätere Untersuchungen belegen, dass der Autofahrer betrunken war.

Erstmal hat sich daraus eine Debatte in chinesischen Onlinemedien ergeben, ob dies gerechtfertigte Notwehr oder ein Notwehrexcess war.

Aber dann hat sich noch eine weitere Wendung ergeben:

Der BMW Fahrer namens Liu Hailong hatte bereits ein ansehnliches Vorstrafenregister, war aber gerade erst im März von der Lokalregierung ausgezeichnet und gelobt worden für seine Rolle bei der Zerschlagung einer Gruppe von Drogenhändlern. Nun wird auch Kritik an Polizei und Justiz laut, warum jemand mit einem solchen Vorstrafenregister überhaupt noch frei rumlaufen durfte, ja sogar noch ausgezeichnet wird... Manche vermuten Korruption, Schiebung...
https://www2.pic-upload.de/thumb/35881726/1535533007323406-286x360.jpg

Worüber ich diskutieren möchte:
War das Notwehr oder ist der Radfahrer deutlich darüberhinausgegangen?
Hätte jemand mit einer Vorstrafenhistorie wie der BMW Fahrer hier nicht früher aus dem Verkehr gezogen werden müssen?
Ist es richtig, jemanden zu belobigen für die Mithilfe, eine Straftat aufzudecken, wenn er gleichzeitig selbst immer wieder Straftaten begeht?


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 16:46
Die NOtwehr ist spätestens da zu Ende, wo er ihm hinterherläuft und auf ihn einsticht.
Das ist ne ziemlich klare Kiste.

Selbst wenn er Angst gehabt hätte, dass der fahrer als nächstes ne schusswaffe holt und nur scheinbar flieht kann man mit notwehr keine 6 Messerstiche rechtfertigen.

Dass da wieder Leute argumentieren wollen, dass der Fahrer ja selber schuld ist ist mir schon klar, und ob man mitleid mit ihm haben muss, darüber kann man sich auch streiten.

Aber juristisch (und ich finde auch moralisch) ist es für mich ne ziemlich klare kiste, dass es verboten und verpöhnt sein sollte einen fliehenden Menschen umzubringen egal was er vorher getan hat, wenigstens wenn die person keine gefahr mehr darstellt.


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otternase Diskussionsleiter
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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:08
@shionoro
Ja, das ist die eine Argumentationsrichtung.

Die dem gegenüberstehende Frage ist, welchen Anspruch darf man die richtige Einschätzung der Situation durch eine Person stellen, die Sekunden zuvor mit einer todbringenden Waffe angegriffen wurde? Muss man nicht vermuten, dass in einem solchen Moment der Angegriffene nur noch seinen Selbsterhaltungsinstinkten folgt und zu einer Abwägung wie von Dir aufgeführt gar nicht fähig ist, er die ihn gerade noch bedrohende Situation solange weiterhin als bedrohlich empfindet, solange er nicht sich sicher fühlt, dass der Angreifer unschädlich gemacht wurde?
Könnte das unter die Definition des "nachzeitiger extensiver Notwehrexzess" fallen, dessen Beurteilung ja durchaus nicht so glasklar ist? Könnte das unter Erlaubnistatbestandsirrtum fallen?

Auch moralisch halte ich die Sache nicht für glasklar. Der BMW Fahrer hat sich ja nicht ergeben, also zB. mit ausgestreckten Händen auf den Boden gelegt, sondern ist zu seinem Auto gelaufen, wo er zuvor bereits das Messer als Waffe hergeholt hat. Ich denke, der Radfahrer hatte guten Grund zur Annahme, dass der BMW Fahrer von dort eine weitere Waffe holen würde! Den Moment der Überlegenheit als Verteidiger auszunutzen, um den Angreifer kampfunfähig zu machen, halte ich für legitim. Bei einem Messer ist der Effekt grundsätzlich schwer vorhersagbar. Jeder einzelne Stich kann prinzipiell folgenlos sein, aber genausogut tödlich! Um gezielt jemanden kampfunfähig zu machen, aber nicht lebensbedrohlich zu verletzen, ist ein Messer ausgesprochen ungeeignet, eine Gummikeule zB. kann da besser dosiert eingesetzt werden! Aber dem Radfahrer stand ja nur die von dem BMW Fahrer eingebrachte Waffe zur Verfügung, dass er daher auch die einsetzte, kann ihm daher kaum zum Vorwurf gemacht werden...

Ich halte die Sache nicht für eine so "klare Kiste", weder juristisch noch moralisch...


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:15
@otternase
Prinzipiell hat @shionoro nicht ganz unrecht, ich halte es aber für möglich, dass diese extreme Ausnahmesituation dazu führte, dass die Affekttat immernoch zum Selbstverteidigungsprozess dazugehörte.
Bzw. die Psyche in dieser Situation suggerierte, dass ein Gegenangriff immernoch zur (Selbst-)Verteidigung zählt.


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otternase Diskussionsleiter
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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:16
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Bzw. die Psyche in dieser Situation suggerierte, dass ein Gegenangriff immernoch zur (Selbst-)Verteidigung zählt.
ja, das hast Du gut ausgedrückt, das wollte ich mit meinem langen Text sagen, Du hast das schön knackig zusammengefasst


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:16
@otternase

Du kannst dich immer auf den standpunkt 'ich wusste nicht was ich tue und hatte einen blackout' stellen. Ob man es dir glaubt ist ne andere Frage.

Ich würde durchaus annehmen, dass man davon ausgeht, dass der radfahrer sich seiner umgebugn bewusst war wenn er das Messer aufhebt.
Soweit ich weiß sagt man vor gericht bei sowas gerne dinge wie 'plötzlich hab ich irgendwie das messer zu wassen bekommen und dann wie von selbst zugestochen' oder sowas, damit man deutlich macht, dass man das ja alles eigentlich gar nicht wollte.

Aber wenn der Radfahrer ihn entwaffnet und dann das Messer aufhebt, der andere wegrennt und er ihm dann hinterherrennt und ihn umbringt, dann erscheint es mir ziemlich sicher, dass man ihm den Blackout nicht abkaufen wird (jedenfalls nicht in D, in China mag das anders sein).

Wenn es so einfach wäre könnte ja jeder bei überzogener Notwehr sagen, er sei so unter schock gewesen dass er nicht herr seiner sinne war und straffrei ausgehen.


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31.08.2018 um 17:25
@shionoro
Gedankenbeispiel: wie verhält es sich bei einem Polizisten, der einen Verdächtigen festnehmen möchte, welcher daraufhin in seine Jackentasche greift. Genügt hier nicht auch die Annahme, er könne jetzt gleich eine Waffe ziehen, um die Situation seinerseits mit einem Schuss unter Kontrolle zu bringen?

Der Radfahrer hat ganz unverhofft extreme Gewalt erfahren müssen, wurde überrumpelt und sieht seinen Peiniger jetzt abermals zum Auto spurten. Beim ersten Mal kam das Messer zum Einsatz:
Zitat von otternaseotternase schrieb:Ich denke, der Radfahrer hatte guten Grund zur Annahme, dass der BMW Fahrer von dort eine weitere Waffe holen würde! Den Moment der Überlegenheit als Verteidiger auszunutzen, um den Angreifer kampfunfähig zu machen, halte ich für legitim. Bei einem Messer ist der Effekt grundsätzlich schwer vorhersagbar
So glasklar finde ich das nämlich auch nicht.


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31.08.2018 um 17:33
@Kältezeit

So wie du es da beschreibst hat der radfahrer also volles bewusstsein, wenn er darüber nachdenkt, dass der andere eine waffe holen könnte.
Ganz ganz schlecht für ihn vor gericht, denn dann kann er keinen blackout mehr geltend machen.

Dann hätte er sowohl weglaufen können als auch meinetwegen einen einzigen Stich oder schlag um den gegner kampfunfähig zu machen nutzen können. Hat er aber nicht. Wenn er dann auf ihn einsticht, dann ist da auch ne tötungsabsicht.

Bei der Polizei gibt es soweit ich weiß für solche fälle regularien und protokolle, nach denen man verfährt.
Wenn ein Verdächter plötzlich in die Jackentasche greift ohne dass der polizist ne pistole gezogen hat, dann wird der polizist ihn ja sowieso nicht mehr erschießen können. der kann höchstens zurücktreten und die eigene waffe ziehen. Sofort schießen darf er ohne de facto gefahr im verzug jedenfalls keinesfalls.


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:39
Zitat von shionoroshionoro schrieb:So wie du es da beschreibst hat der radfahrer also volles bewusstsein, wenn er darüber nachdenkt, dass der andere eine waffe holen könnte
Dafür muss man nicht "denken", wenn man davon ausgeht, dass während eines Selbstverteidigungsprozesses der Mechanismus der Abwehr weiterer Gefahren inkludiert ist.


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31.08.2018 um 17:42
@Kältezeit

Doch dafür muss man denken. Wenn du einen so klaren gedanken fasst, dann verstehst du, was du tust und kannst dich nicht mit der extremsituation so einfach rausreden.

Und wenn du echt denkst, dass der da gleich ne pistole vorzieht, dann kannst du immer noch nicht begründen, warum du um ihn daran zu hindern 6 Messerstiche brauchst. Wäre es einer vielleicht.
Sobald du klar genug bist um zu wissen, dass der ne waffe holen könnte, bist du auch klar genug, um nicht mehr weiter auf ihn einzustechen wenn er am boden liegt bzw du verstehst was du da machst.

Wenn du an dem Punkt ne Tötungsabsicht hast dann wirst du verurteilt.


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:44
Meiner Meinung nach keine Notwehr mehr. Der Fahrer wich von dem Mann ab und versuchte zu seinem Auto zu gelangen, was erstmal als Rückzug gewertet werden kann. Selbst wenn noch davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrer eine weitere Waffe im Auto hat, mit der er erneut angreifen wollte, so wäre es eher verhältnismäßig ihn gefechtsunfähig zu machen, sprich ihn so zu verletzen, dass ein weiterer Angriff nicht möglich wäre. Es war immerhin kein einzelner Messerstich, der ihn dann nicht nur verletzt, sondern getötet hat, sondern mehrere. Damit ist die Notwehr nicht mehr gegeben.


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31.08.2018 um 17:47
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wenn du einen so klaren gedanken fasst, dann verstehst du, was du tust und kannst dich nicht mit der extremsituation so einfach rausreden.
Der Gedanke muss nicht klar sein; darum geht es mir ja.
Der Radfahrer sieht, dass sich die Situation, die er eben erlebt hat, erneut wiederholt und handelt womöglich rein instinktiv.


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:50
Lies dir z.B. mal das hier durch:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-ich-habe-noch-nie-so-viel-angst-gehabt-a-659320.html

Da hat jemand, der angegriffen worden ist und angst hatte seinem angreifer ein messer in den hals gerammt.

Was hier sowohl dem ersten richter als auch dem höherinstanzlichen richter klar war, war, dass beispielsweise das zielgerichtete zustechen klarheit beweist.

Der angegriffene hat gesagt, er habe solche angst gehabt, dass er nicht klar gedacht hat. Die richter haben gesagt, nope, wer angst hat der sticht nicht so zielgerichtet in den hals und er hätte ja auch zum kampfunfähig machen auf arme und beine stechen können.

Und in diesem fall war wenigstens der angriff noch im gang als er zum messer griff.
In deinem Fall ist der Angriff vorbei und der angreifer flieht.

Juristisch ist sehr sehr klar dass wenn du hinterherläufst und auf jemanden einstichst du deine ntowehr überziehst. Das darfst du schlichtweg nicht, jedenfalls nicht nur wegen dem vagen verdacht, dass der ja vielleicht nur weggeht um noch eine waffe zu holen.

Dem fahrradfahrer würde man hier auch fragen, warum nicht auf arme und beine wenn du so klar warst um zu denken, dass er vielleicht ne waffe holt?

Und dann würde er verurteilt werden.


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:54
So sah der Radfahrer übrigens zugerichtet aus.


WechatIMG5397


Ich will nicht urteilen über richtig oder falsch. Aber ich würde nicht ausschließen, in einer Ausnahmesituation nicht ähnlich zu handeln, wenn mein Hirn mir in meinem Selbstschutz suggeriert, dass Angriff in diesem Moment die beste Verteidigung wäre.

6 Messerstiche sind 6 zu viel, das ist klar. Um Mordlust zu unterstellen müssten es, meines Erachtens nach, aber einige mehr sein. ;)


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 17:56
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Dem fahrradfahrer würde man hier auch fragen, warum nicht auf arme und beine wenn du so klar warst um zu denken, dass er vielleicht ne waffe holt?
Nochmal: diese Annahme setzt kein klares Denken voraus, wenn Sekunden vorher die gleiche Situation bereits aufgetreten ist und sehr ungünstig für den Fahrradfahrer verlief.


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31.08.2018 um 17:58
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Um Mordlust zu unterstellen müssten es, meines Erachtens nach, aber einige mehr sein. ;)
Von Mordlust würde ich da gar nicht reden. Notwehr ist es aber nunmal auch nicht mehr. Natürlich ist das eine lebensbedrohliche Situation gewesen und ich verstehe durchaus, was du meinst, wenn du sagst in dem Moment handelt man instinktiv und versucht einfach so gut wie möglich, zu überleben. Aber sechs Messerstiche, als der Fahrer schon von ihm abgelassen hatte (selbst wenn er möglicherweise eine weitere Waffe aus dem Auto holen wollte) können (zumindest auf jeden Fall juristisch) nunmal auch keine Notwehr mehr sein.


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 18:00
@Kältezeit

Doch, das setzt sie vorraus. Du kannst nicht behaupten, dass du einen blackout hast und nicht herr deines handelns bist wenn du darüber nachdenken kannst, dass einer der vor dir wegläuft sich ne waffe holen will.
Das funktioniert so nicht.

Wenn du in der lage bist über unwarscheinliche fälle nachzudenken, dann bist du in der lage, dein handeln zu kontrollieren.

In dem Artikel den ich verlinkt habe konnte der betreffende ja auch nicht einfach sagen, ich musste zustechen weil der andere ja auch ein messer hätte haben können.
Und der fall wäre wohl warscheinlicher als dass einer der dich vorher schon abstechen wollte lieber zum messer als zur pistole griff, obwohl er ne geladene waffe in seinem auto hat.


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

31.08.2018 um 18:06
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Doch, das setzt sie vorraus. Du kannst nicht behaupten, dass du einen blackout hast und nicht herr deines handelns bist wenn du darüber nachdenken kannst, dass einer der vor dir wegläuft sich ne waffe holen will.
Das sage ich doch garnicht, instinktiv zu handeln, das bedeutet nicht, völlig weggetreten zu sein. Es bedeutet aber auch nicht, vollends bei klarem Verstand zu sein.

Würde sich herausstellen, dass betreffender Radfahrer öfters einmal zu diversen Gewaltexessen neigt, wäre ich ganz bei dir. Was aber, wenn die Angst hier so groß war (schau dir sein Gesicht an), dass er im Angriff einfach die beste Möglichkeit zur Verteidigung sah?


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

01.09.2018 um 01:47
Opfer oder Täter...
Man, habt ihr keine anderen Diskussionen?
Täter haben eine Tat vollzogen. Ich bin Täter, wenn ich die Gabel in die Hand nehme. Was habe ich getan? Eine Gabel in die Hand genommen.

Warum, weshalb, wieso auch immer. An der Tat ändert es nichts.
Das Motiv ist das Entscheidende.
Warum habe ich etwas getan?

Ich denke, wenn jemand Schnittverletzungen erlitten hat und sich unter Adrenalin befindet, also im Fightmode oder Fluchtmode, dann handelt der Körper nur noch instinktiv. Nicht mehr rational.
Das Opfer, das auch Täter ist, ist für mich weiterhin ein Opfer und ich weiß nicht, was ich getan hätte.


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Opfer oder Täter - ein Kriminalfall mit diversen Wendungen

01.09.2018 um 06:50
Zitat von otternaseotternase schrieb:Worüber ich diskutieren möchte:
War das Notwehr oder ist der Radfahrer deutlich darüberhinausgegangen?
Hätte jemand mit einer Vorstrafenhistorie wie der BMW Fahrer hier nicht früher aus dem Verkehr gezogen werden müssen?
Ist es richtig, jemanden zu belobigen für die Mithilfe, eine Straftat aufzudecken, wenn er gleichzeitig selbst immer wieder Straftaten begeht?
Na, Du hast Dir hier ja sehr viel vorgenommen :) Ich gehe mal davon aus, dass Du zumindest den ersten Punkt unter dem Aspekt des deutschen Rechts diskutieren willst, nicht unter dem des chinesischen usw. "Notwehr" gibt es vermutlich in jedem Rechtssystem der Welt, aber die Details können sehr unterschiedlich sein. Jeder deutsche Jurastudent weiss, wieviele Fussangeln allein im deutschen Recht existieren und einen im Examen schnell zu Fall bringen können.

Hier allein gibt es also bestimmt viel zu diskutieren. Ich schlage allerdings vor, die weiteren beiden Punkte davon komplett losgelöst zu betrachten. Der konkrete Notwehr-Fall hier hat juristisch gesehen wohl nichts mit dem Vorleben des späteren Opfers noch mit irgendwelchen Korruptionsproblemen der chinesischen Behörden zu tun. Fatal wäre es aus juristischer Sicht, wenn man sagen würde: ja, dieser Typ hier hatte es verdient, was ihm am Ende passiert ist, er hätte eh nicht mehr am Steuer sein sollen... usw. Auch das dritte Thema hat mit dem Notwehr-Problem gar nichts mehr zu tun, obwohl es sicherlich auch interessant ist.

Bleiben wir also mal bei der Notwehr nach deutschem Recht und dem damit einhergehenden Begriff des Notwehrexzesses. Beides findet man im deutschen Strafgesetzbuch unter den §§ 32 und 33.

Ich versuche die Prinzipien mal so einfach wie möglich zusammenzufassen. In den Beiträgen oben wurde bereits sehr intuitiv der "wunde Punkt" in diesem Fall gefunden:

1. Notwehr liegt dann vor, wenn ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff eine Verteidigungshandlung notwendig macht, die in der vorliegenden Situation geeignet ist, als relativ mildestes Mittel den Angriff abzuwehren. Diese Notwehrhandlung ist dann nicht rechtswidrig und somit straffrei.

Ohne langes drumherum kann man hier, denke ich, die Schlüsse ziehen, die meine Vorredner hier in den Beiträgen oben schon gezogen haben: es lag ein rechstwidriger Angriff auf den Radfahrer vor, sein Zustand legt nahe, dass eine Verteidigungshandlung geboten war. ...

Ups, schon kommen wir in die Bedrouille: war die Handlung geeignet und als relativ mildestes Mittel geboten, den rechtswidrigen Angriff zu beenden? Und vor allem: war der Angriff überhaupt noch "gegenwärtig?"

Diese beiden Punkte sind diskutabel.

Da Zweifel bestehen daran bestehen, muss also auch noch der Notwehrexzess betrachtet werden. Um einen solchen handelt es sich, wenn der Täter die oben gesetzten Grenzen aus Furcht, Verwirrung oder Schrecken überschreitet. Juristen unterscheiden dabei zwischen mehreren Elementen:

A. Hat der Täter die Grenzen der Notwehr zeitlich überschritten, oder sich allgemein hinsichtlich der Lage geirrt, oder erwies sich seine Handlung aus bestimmten Affekten heraus als über das gebotene Mass hinausgehend? Um das deutlicher zu machen, die Fragen mal mit eher alltäglichen Worten: a) War die Verteidigung überhaupt noch notwendig, oder war der Angriff auf den Täter hier schon längst vorbei, gab es also keine Gefahr mehr für ihn? b) Hat er weit mehr Gewalt angewandt, als notwendig gewesen wäre, um den Angriff abzuwehren, und wenn, dann c) weil er Angst hatte, vollkommen erschrocken und verwirrt war, oder aber aus Wut, Hass usw?

Die Antworten auf diese Fragen ergeben dann ob ein Notwehrexzess vorliegt, der zwar die Rechtswidrikeit der Tat bekräftigt, den Täter aber straffrei lässt.

Wie wir schnell feststellen, werden beide Fragenkomplexe hier betroffen: Hat der Radfahrer unter einem gegenwärtigen Angriff auf ihn selbst gehandelt, sich also gegen eine gegenwärtige Gefahr verteidigt? Wenn nein, wenn der Angriff auf ihn bereits abgeschlossen war, wenn keine Gefahr mehr für ihn bestand, dann liegt, wenn überhaupt, nur ein sogenannter extensiver Notwehrexzess vor, und dann kann er nicht straffrei bleiben. Wenn er aber unter einem gegenwärtigen Angriff gehandelt hat, aber mit unangemessener Gewalt, dann kann ein intensiver Notwehrexzess vorliegen, aber nur wenn entsprechende Affektgründe vorliegen. In diesem Fall also: wenn man z.B. argumentiert, dass 6 Messerstiche viel zu viele gewesen sind, und wenn überhaupt einer genügt hätte, dann ist zu fragen, warum der Radfahrer sechs mal zugestochen hat: aus Furcht? Aus Verwirrung? Aus Schrecken? Dann wäre das ein Notwehrexzess und er bliebe straffrei. Handelte er aber z.B. aus Wut, was in diesem Fall sicherlich eine nachzuvollziehende Emotion wäre, dann würde der Exzess nicht mehr straffrei bleiben, usw.

Kompliziert? Bestimmt. Intuitiv ist aber bereits hier sehr gut eingestiegen worden. Zuerst einmal ist bemerkt worden, so z.B. von @shionoro, dass es zumindest den Anschein hat, als sei der Angriff auf den Radfahrer bereits abgeschlossen gewesen. Das würde die Anwendung des Notwehrexzess-Paragrafen ebenso ausschliessen wie die Beurteilung der Tat als Notwehr überhaupt.

@Kältezeit hat allerdings sehr interessante Bedenken angemeldet: Im augenblicklichen Bewusstsein des Radfahrers, ist es realistisch anzunehmen, dass er den Angriffsvorgang auf sich selbst bereits als "abgeschlossen" erkannt hat? Ist es nicht eher plausibel, dass er noch in Furcht vor einer Fortsetzung des Angriffs gehandelt hat? Und ist diese Furcht deshalb plausibel, weil er auch anhand der gesamten Situation verwirrt war?

Und weitergehend kann man auf diesen Denkansatz diskutieren: wie weit spricht scheinbar "geplantes" Verhalten für die eine oder andere Antwort?

Dabei wurde das Urteil im Münchner Radfahrer-Prozess erwähnt, das m.E. ein hervorragendes Beispiel für ein krasses Fehlurteil ist, obwohl der BGH es in wichtigen Punkten bestätigt hat. Als kleiner Jurist ist meine Meinung natürlich gegenüber solch hochrichterlicher Meinung nicht ausschlaggebend, aber ich erlaube sie mir doch anzubringen. Ich halte dieses und ähnliche Urteile für extrem weltfremd.

So genug geschrieben. Ich finde diese Diskussion spanned.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Der Radfahrer sieht, dass sich die Situation, die er eben erlebt hat, erneut wiederholt und handelt womöglich rein instinktiv.
Ich kann dieser Argumentation sehr gut folgen. Kann man also jetzt sagen, zumindest für den Radfahrer stellt sich das Ganze als ununterbrochener Angriff auf ihn dar? Kann man verlangen, dass er in dieser Situation eine klare Unterscheidung in "1. bereits geschehener Angriff und 2. eventuell möglicher weiterer Angriff" machen kann? Ist ihm zuzumuten, dass er abwarten soll, ob sich 2. als weiterer Angriff entpuppt oder ob der Autofahrer nichts als weg vom Tatort will?


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