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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

125 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gericht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 00:09
@ahri

Ihr Therapeut meinte das auch das die Gerichte eher jemanden draussen lassen wollen und das sie im Moment alles richtig macht . Sie ist psychisch sehr angeschlagen was ja ganz normal ist in der Situation. Sie hat vorgestern mit dem ermittelnden Kripo Beamten gesprochen da eine Anzeige von November 2018 reinkam und sie gerne das Geld zurück bezahlen wollte.und der Kripo Beamten sagte ihr rein aus Erfahrung würde er denken sie bekäme keine Bewährung mehr .das hat sie so runtergezogen. Der Anwalt probiert es natürlich aufgrund psyche,sucht usw.

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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 00:10
@Abahatschi

Danke für die info. Hoffe Paypal zeigt sie nicht an


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 00:32
@Mami1213

Ich glaube, man darf sich da vorher gar nicht so verrückt machen. Das ist natürlich immer schön leicht gesagt, aber niemand kann vorher sagen, wie der Richter letztendlich urteilen wird. Das kommt auf die genauen Umstände der Situation an, auf seine persönliche Einstellung, das Auftreten deiner Schwester, usw. und letztendlich kann da leider niemand hellsehen. Es wäre natürlich schön, wenn es so einfach wäre und man schon vorab Gewissheit hätte, möglich ist das jedoch nicht. Also bleibt einem eigentlich nur, zu versuchen, die Situation irgendwie zu akzeptieren, wie sie ist. Das ist auch wirklich das Einzige, das man tun kann, um es sich selbst nicht allzu schwer zu machen. Aber wie gesagt, leichter gesagt, als getan..


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 00:36
@Mami1213
Es tut mir leid, wenn ich das jetzt so sage, aber ich finde, du relativierst die Taten deiner Schwägerin ganz schön. Deine Frage in Bezug auf Paypal klingt für mich nach „Den Leuten ist ja gar kein Schaden entstanden, nur dem großen Konzern Paypal, die können das verkraften“. Der Betrug ist ja nur wegen der Sucht passiert.

Einmal ganz deutlich: deine Schwägerin hat Straftaten begangen, und das offenbar nicht zu knapp. Obwohl sie bereits einen Warnschuss erhalten hatte und unter Bewährung stand. Die erste Verurteilung wird nicht vom Himmel gefallen sein, noch während des ersten Ermittlungsverfahrens hätte sie sich um Hilfen bemühen können. Für ihr Handeln ist sie verantwortlich, das gilt für die Straftaten ebenso wie für ihren Umgang mit ihrer Sucht. Und für dieses Handeln wird sie geradestehen müssen.

Wenn sie jetzt wieder Bewährung bekommt, was lernt sie daraus? „Mir passiert ja nix.“ Dann kann man das mit der Therapie vielleicht auch was lockerer sehen, und wenn aus welchen Gründen auch immer das Geld mal wieder knapp ist, kann man sich ja aushelfen, es schadet ihr ja nicht.
Ich halte eine weitere Bewährung nicht für sinnvoll.
Und als Familie solltet ihr meiner Meinung nach auch ganz klar machen, was für einen enormen Mist sie da gebaut hat und das nicht kleinreden, denn das birgt die Gefahr, dass auch deine Schwägerin das kkeinredet und die Dimensionen ihrer Taten und ihres Problems nicht klar sieht.


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 01:16
Zitat von Mami1213Mami1213 schrieb:Ja aber Paypal zeigt sie nicht an sondern übermittelt es ans Inkasso Büro.
Da wäre ich nicht so sicher.
Dinge zu verkaufen die man nicht hat und das auch noch in diesem Umfang dürfte Paypal als Beweis genügen, dass sie sich bei den Verkäufen nicht irgendwie geirrt hat bzw es nach dem Verkauf über ebay zu Problemen kam, sondern dass bei ihr von Anfang an eine Betrugsabsicht vorlag (sie wusste ja beim Erstellen des Angebotes bereits, dass sie für das Geld keinerlei Gegenleistung erbringen wird und hat nicht erst im Nachhinein Probleme bekommen auch zu liefern).
Wenn es dann noch mehr Fälle bzw höhere (Gesamt)beträge sind, dann würde ich mich nicht darauf verlassen, dass von Paypal keine Anzeige kommt.
Sobald der Käuferschutz greift geht Paypal ja gewissermaßen in Vorleistung und da dürfte es schon einen Unterschied machen ob jemand nachträglich "Lieferschwierigkeiten" bekommt, weil die Ware beschädigt wird oder verloren geht, es zwischen Käufer und Verkäufer Unstimmigkeiten ob des Zustandes gibt usw oder ob gleich mehrere Angebote in betrügerischer Absicht erstellt wurden.
Vielleicht kann der Anwalt Paypal kontaktieren und gucken ob sich diese Kuh noch vom Eis schaffen lässt.
Zitat von ahriahri schrieb:Was die Kids angeht, eine psychische Erkrankung ist kein Grund für das Jugendamt, automatisch die Erziehungsfähigkeit abzusprechen oder von einer akuten Gefahr für die Kids auszugehen.
Das ist schon klar, aber sich da gar nicht einbringen und sei es nur um sich einen Überblick zu verschaffen, kann sich das Jugendamt auch nur bis zu einem bestimmten Punkt erlauben.

Und wenn da nicht nur bereits eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, sondern jetzt aufgrund erneuter Straffälligkeit eine Haftstrafe im Raum steht, dann würde ich mir sowas:
Zitat von Mami1213Mami1213 schrieb:Der Anwalt probiert es natürlich aufgrund psyche,sucht usw.
sehr gut überlegen, denn wenn die psychischen Erkrankungen, Süchte als Begründung für die Straffälligkeit so weit in den Vordergrund getragen werden wie es nötig wäre um eine Haftstrafe über "verminderte Schuldfähigkeit" oder gar "Schuldunfähigkeit" abzuwenden, dann hieße das, dass festgestellt würde, dass die Betroffene psychisch derart belastet ist, dass sie auf ihre Straffälligkeiten keinen oder einen stark verminderten Einfluss hatte und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass das Jugendamt sich dann noch heraushält und keinerlei Prüfung ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte durchführt.

Das bedeutet ja auch nicht, dass die Kinder mit Blaulicht abgeholt werden aber ich würde definitiv den Anwalt dazu befragen ob er sich auch hinreichend sicher ist, dass solch eine Argumentation vor Gericht kein ungewolltes Echo seitens des Jugendamtes zur Folge hat bzw ob es nicht sinnvoll ist zu klären ob man das Erziehungsrecht temporär auf ein anderes Familienmitglied oder enge Freunde übertragen kann und zwar nicht nur für den Falle eines Haftantritts sondern auch für den Fall, dass das Jugendamt da meint aktiv werden zu müssen.
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Ich halte eine weitere Bewährung nicht für sinnvoll.
Ich hoffe, dass der Richter sich da halt gut überlegt wie er warum urteilt.
Wenn er nicht nur den Eindruck hat, dass @Mami1213 s Schwägerin alles auf ihre Sucht bzw psychische Probleme schiebt (und das Risiko sehe ich als sehr groß an, wenn da schon die Rede davon ist auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinzuarbeiten) sondern ernsthaft davon überzeugt ist, dass die Betroffene verstanden hat, dass sie anderen Menschen gewaltig geschadet hat und das weit über Einzelfälle hinaus und des Weiteren begriffen hat, dass das eine solche Erklärung nicht ausreicht, sondern sie sich selbst und anderen eingesteht, dass sie ihr Unrechtsbewusstsein ganz gewaltig überdenken muss, dann kann ein Absehen von einer Haftstrafe sogar sinnvoll sein, denn wer im Gefängnis sitzt kann zwar in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begehen, aber eben auch kein Geld erwirtschaften mit dem sie der Tilgung ihrer Schuld näher kommt.
Wäre ich unter den Opfern wäre mir ein Täter auf freiem Fuß, der Geld verdienen kann um den angerichteten Schaden zurückzuzahlen lieber als Einer der im Gefängnis sitzt, wodurch ja eher weitere Kosten entstehen (was in der Zeit aus der Wohnung wird ist fraglich und Geld erwirtschaftet man im Gefängnis auch nicht nennenswert).
Zumindest dann, wenn ein Richter echten Grund zu der Annahme hat, dass keine weiteren Straftaten begangen werden.

Grundsätzlich bin ich ja wie bereits geschrieben @Ilvareth s Meinung, dass die Familie wirklich aufpassen sollte, dass sie @Mami1213 s Schwägerin eher schaden als nutzen, wenn sie dabei behilflich sind die Straftaten klein zu reden und auf die Süchte und Depressionen zu schieben.
Nicht nur weil das nicht bei der Einsicht hilft, sondern weil ein Richter ohne diese Einsicht zu Recht kaum eine Möglichkeit haben wird von einer Prognose auszugehen die es ihm ermöglicht von der Vollstreckung einer Haftstrafe abzusehen und das gilt ja hier nicht nur für die Entscheidung ob die "alte" Bewährung widerrufen wird, sondern ja auch im Bezug darauf wie die Strafe für die neuen Vergehen aussieht.
Denn wenn ich das richtig verstanden habe würde die Entscheidung die laufende Bewährung nicht zu widerrufen noch lange nicht bedeuten, dass eine Haftstrafe die für die neuen Vergehen angeordnet wird ebenfalls ausgesetzt wird.
Für mich persönlich liest sich das eher als sei es gar nicht möglich eine Haftstrafe, die für Taten verhängt wird die während der Bewährung verübt wurden, zur Bewährung auszusetzen, es sei denn es sind psychische Probleme im Spiel die zu einer ganz erheblichen Herabsetzung der Schuldfähigkeit führen.
Aber ich bin was Juristisches angeht ein Laie und kann das auch völlig fehlinterpretieren.

@Mami1213 verstehe ich das richtig, dass die Spielsucht in dem ersten Verfahren aus Scham gar nicht zur Sprache kam?
Wenn doch würde es mich wundern, dass die Sperre für Spielcasinos nicht bereits eine der Bewährungsauflagen war.
Gab es außer des Sozialstunden gar keine weiteren Bewährungsauflagen?
Auch wenn damals nur die Kaufsucht zur Sprache kam, wäre es da nicht üblich den umgehenden Antritt einer entsprechenden Therapie in die Bewährungsauflagen aufzunehmen?
Hast Du selbst das Gefühl, dass Deine Schwägerin sich ihrer Schuld in einem realistischen Umfang bewusst ist?
Also kommt dieses "kleinreden", was hier ja durchaus immer wieder durchscheint primär von Deiner Schwägerin selbst oder handelt es sich eher um den (dann echt unguten) Versuch seitens der Familie es ihr leichter zu machen?


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 01:16
@ahri

Wir hoffen auf milde. Es ist im übrigen ein schöffengericht.also da entscheidet nicht nur der Richter allein.der mag sie glaube ich nicht weil sie zu der Anhörung damals wegen ihrer nicht Absolvierten sozialstunden "Gut gelaunt" kam.dabei ist sie einfach nur ein freundlicher Mensch und immer am Lächeln.


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 01:19
@Ilvareth
Es mag schon sein das sie in einer Art und Weise denkt den Leuten ist kein Schaden entstanden. Gerade das mit Paypal. Paypal zahlt es zurück, das Inkasso Unternehmen meldet sich ,sie zahlt es ab. Da hast du recht.aber gut,diese sucht ist einfach scheisse.sonst würde sie es nicht tun .


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 01:22
Zitat von Mami1213Mami1213 schrieb:nicht nur der Richter allein.der mag sie glaube ich nicht weil sie zu der Anhörung damals wegen ihrer nicht Absolvierten sozialstunden "Gut gelaunt" kam.dabei ist sie einfach nur ein freundlicher Mensch und immer am Lächeln.
Liegt es im Bereich des Möglichen, dass sie vor Gericht den Eindruck erweckt, dass sie den Ernst ihrer Taten gar nicht wirklich begreift und der Richter sich eher daran stört?

Wenn es ein guter Richter ist wird er seine persönliche Sympathie oder Antipathie nicht in das Urteil einfließen lassen, aber eine Strafe zur Bewährung auszusetzen, wenn der Betroffene nicht nur bereits erneut straffällig wurde, sondern auch davon überzeugt ist, dass das alles gar nicht so schlimm war, das dürfte auch einem sehr objektivem Richter schwer fallen.


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06.05.2019 um 01:23
@Fraukie

Eine Prüfung durch ein Jugendamt ist ja auch vollkommen in Ordnung und richtig. Das ist nur absolut nicht gleichzusetzen mit "meine Kinder kommen weg" und ich finde es auch nicht gut, wenn dieses Bild immer weiter suggeriert wird. Jede einzelne der Mütter, die ich betreue, hatte regelrecht Panik davor, zum Jugendamt zu gehen, jede hatte eine komplett falsche Vorstellung davon und gerade deshalb finde ich es durchaus wichtig, Leuten klarzumachen, dass da generell kein Grund zur Angst besteht. Inzwischen ist jede froh, dass sie die Unterstützung und Hilfe von dort hat. Ganz ohne als "erziehungsunfähig" abgestempelt zu werden.

Und ob eine eventuelle Schuldunfähigkeit da einen maßgeblichen Einfluss haben könnte, sollte definitiv ihr Anwalt wissen und sie dementsprechend beraten.

@Mami1213

Selbst wenn es nicht gut ausgeht, das wird ihr Leben nicht für immer zerstören. Klingt hart, aber manchmal muss man Dinge für eine bestimmte Zeit dann auch einfach aushalten, auch wenn sie sicherlich durch ihre Erkrankung getrieben war und keine böse Absicht hatte oder deswegen gar ein schlechter Mensch wäre, die Konsequenzen muss sie irgendwie tragen. Sie hat im Anschluss trotz allem die Möglichkeit, etwas zu ändern und ihr Leben in den Griff zu bekommen.


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06.05.2019 um 01:25
@Fraukie

Das kleinreden kommt von ihr.wir als Familie kennen sie und sehen das Problem.die spielsucht ist erst seit 4 Jahren vorher war sie nicht kriminell.da ist was im Kopf.viele Belastungen.
Bei der ersten Verhandlung erwähnte sie die spielsucht nicht. Auflagen hatte sie wie zb Schuldnerberatung, Therapie. Alles erledigt.


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 01:29
@Fraukie
Genau so ist es.er hatte definitiv den Eindruck sie nimmt es nicht ernst. Das sagte ihr der Bewährungshelfer auch. Sie war aber wirklich einfach nur sehr freundlich mit Lächeln.das ist ihre Art.das wurde in Therapien schon erkannt das sie alles weglächelt.das sagten Psychologen zu ihr. Als sie aus der Anhörung raus ging mit ihrem Bewährungshelfer flossen die Tränen.. und der Richter sagte noch zu ihr wortwörtlich ob sie damals eine auf die Fresse von ihrem Freund bekommen hätte.der mag sie nicht der Richter .


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06.05.2019 um 01:30
@ahri
Sie wird in Berufung gehen wenn sie zum Gefängnis verurteilt wird


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06.05.2019 um 01:31
Das Problem ist sie wollte eine Ausbildung machen . Sie hat diese nicht angetreten da sie ja nicht weiss was bei der Verhandlung raus kommt und die das überfordert hat .


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06.05.2019 um 01:35
@Mami1213

Das ist ihr Recht und das kann sie natürlich nutzen. Ob es was bringt würde sich dann ja zeigen. Am Ende ist ihr sowieso nur geholfen, wenn sie selbst einsieht, dass sie ein Problem hat und bereit ist, daran zu arbeiten.


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 01:35
Ich sag es so.ziel ist es unter 2 Jahre Strafe zu kommen. Dann gibt es nochmals eine Bewährung.da gibt es so Berechnungen aber das ist uns leider zu hoch :)
Also bei 40 Taten gibt es pro Fall zb 1 Monat Strafe. So das sind 40 Monate zb.dann wird aber irgendwie noch was abgezogen da das Gericht immer die geringste Strafe verhängt.
Sie hat ja im November und Dezember nochmal extrem gespielt . Einen Schaden von 4000€ angerichtet jedoch 3000 schon zurück gezahlt .
Und das ist bei den 40 Fällen noch nicht dabei! ABER davon wurde einiges eingestellt schon letzten Monat da sie zurück gezahlt hat.


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06.05.2019 um 01:37
@ahri
Sie versucht es


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06.05.2019 um 01:37
@Mami1213

Was für Hilfsangebote nutzt sie denn aktuell?


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06.05.2019 um 01:55
Zitat von Mami1213Mami1213 schrieb:diese sucht ist einfach scheisse.sonst würde sie es nicht tun .
Ich glaube ihr tut ihr wirklich keinen Gefallen, wenn ihr das so Kleinredet.
Fakt ist einfach mal, dass es durchaus Menschen gibt die psychisch kaputt sind, irgendwelche Süchte haben, finanziell gewaltig in der Sch... sitzen und trotzdem niemals auf die Idee kämen andere Leute um ihr Geld zu betrügen, einfach weil sie wissen, dass das falsch ist.
Vor allem der Umfang indem Deine Schwägerin anderen Menschen einen finanziellen Schaden zugefügt hat spricht ganz klar dafür, dass da mehr im Argen liegt, sie hat sich in einem ganz erheblichen Ausmaß auf Kosten anderer bereichert und das auch noch nach einem Warnschuss.
Das ist einfach nicht mehr mit einer psychischen Ausnahmesituation alleine zu erklären sondern spricht dafür, dass ihr Unrechtsbewusstsein ganz gehörig zurecht gerückt werden muss.
Ihr zu helfen sich einzugestehen, dass sie da ganz gehörig Mist gebaut hat wäre sinnvoller als ihr dabei zu helfen Entschuldigungen für ihr Verhalten vorzubringen.
Zitat von ahriahri schrieb:Eine Prüfung durch ein Jugendamt ist ja auch vollkommen in Ordnung und richtig. Das ist nur absolut nicht gleichzusetzen mit "meine Kinder kommen weg" und ich finde es auch nicht gut, wenn dieses Bild immer weiter suggeriert wird.
Ich habe doch extra betont, dass das nicht heißen muss, dass die Kinder direkt mit Blaulicht aus der Familie gerissen werden.
Aber spätestens wenn es wirklich zu einem Haftantritt kommt, wird das Jugendamt sehr wahrscheinlich schon prüfen was aus den Kindern wird und das nicht weil das Jugendamt ein kindesentführender Verschwörungsverein ist, sondern weil es der notwendige und wichtige Job des Jugendamtes ist zu bewerten ob sie den Kindern wirklich gerecht werden kann.
Nicht jede psychische Störung steht dem im Wege, aber es gibt eben Störungen bei denen dem doch so ist.
Zitat von ahriahri schrieb:Und ob eine eventuelle Schuldunfähigkeit da einen maßgeblichen Einfluss haben könnte, sollte definitiv ihr Anwalt wissen und sie dementsprechend beraten.
Nichts anderes wollte ich damit ausdrücken, dass ich es in diesem Zusammenhang wichtig finde den Anwalt noch einmal ganz explizit darauf anzusprechen ob er sich wirklich sicher ist, dass man derart mit psychischen Begründungen als alleinige Ursache für einen derartigen Umfang an Straftaten argumentieren kann ohne das das Jugendamt nicht nur prüft was Sache ist, sondern auch Grund hat anzunehmen, dass die Betroffene ihren Kindern momentan nicht wirklich gerecht werden kann (denn das setzt ja durchaus auch voraus, dass die Mutter "richtig" von "falsch" unterscheiden kann und ihren Kindern das entsprechend vorlebt).
Zitat von Mami1213Mami1213 schrieb:Bei der ersten Verhandlung erwähnte sie die spielsucht nicht. Auflagen hatte sie wie zb Schuldnerberatung, Therapie. Alles erledigt.
Wenn sie sich an die Bewährungsauflage mit der Therapie gehalten hat, warum kam es dann erst zur Casinosperre nachdem wieder ein derartiger Schaden angerichtet war?
Seit ihr Euch sicher, dass sie Euch wirklich alles offenlegt und nicht einen Teil verschweigt, damit es für Euch weiterhin so aussieht als sei alles gar nicht so schlimm?
Zitat von Mami1213Mami1213 schrieb:Genau so ist es.er hatte definitiv den Eindruck sie nimmt es nicht ernst.
Hast Du Dir selbst mal die Frage gestellt ob die erneute Milde die ihr Euch vor Gericht erhofft nicht eher dazu führen würde, dass so etwas bei nächster "Gelegenheit" wieder passiert, sie sich und/oder ihre Opfer dann ggf noch tiefer reinreitet und es für sie (und somit auch für die Kinder) besser sein könnte die Haft antreten zu müssen, damit sie begreift was sie da eigentlich angerichtet hat?
Einen Menschen lieb zu haben bedeutet manchmal auch, dass man ihn auf die Nase fallen lassen muss, damit er wach wird und erkennt, dass er was ändern muss.
Deine Schwägerin hat es vor sich rechtfertigen können sehr viele Menschen finanziell auszunehmen und das ist wie gesagt keinesfalls normal, auch nicht mit Spielsucht und auch nicht mit psychischen Problemen.
Glaubst Du wirklich, dass ihr ihr helft, wenn ihr sie nun dabei unterstützt davon überzeugt zu sein, dass sie dennoch Milde vor Gericht verdient hat, weil alles ja gar nicht so schlimm war und sowieso nur wegen der Sucht passiert ist?
Ich rede ja nicht davon sie fallen zu lassen, sondern wirklich nur davon, dass ihr ihr offenbar dabei helft vor dem echten Ausmaß und er Schwere ihrer Taten die Augen zu verschließen.
Hand aufs Herz:
Ist sie ohne ernsthafte Konsequenzen wirklich in der Lage ihren Kindern zu vermitteln, dass man für gemachte Fehler grade stehen muss?
Hat sie sich für Therapie und Rückzahlungen entschieden, weil sie anderen Menschen nicht mehr schaden will, oder weil sie sich bessere Chancen vor Gericht erhofft?


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 02:06
@Fraukie

Die TE erzählte von der Angst ihrer Schwester bezüglich einer möglichen Inobhutnahme ihrer Kinder und ich habe ihr gesagt, dass das nicht einfach so schnell passiert. Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass sich ein JA komplett raushalten würde und das soll es auch gar nicht in Anbetracht der Situation. Zum Rest soll sie sich fachlich beraten lassen und natürlich soll ihr Anwalt da auch Rücksicht drauf nehmen.
Ich wollte lediglich der Angst entgegenwirken, dass Kinder wegen so etwas automatisch aus der Familie geholt werden und dass es oftmals besser ist, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.


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Betrug Paragraph 236 Bewährung ja oder nein

06.05.2019 um 02:08
@ahri

Sie ist bei der suchtberatung wegen der spielsucht


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