Warum muss ich als Atheist die christlichen Feiertage mitmachen?
18.06.2019 um 14:55Anzeige
emanon schrieb:Ist ja OK wenns an Argumenten fehlt, aber dann auch noch so ein Abgang?Sorry, aber du reagierst nicht auf Argumente. Da kann ich mich auch mit einer Wand unterhalten.
borabora schrieb:Das ganze Tamtam für ein paar Tage, wo man meint, die Arbeitnehmer könnten diese frei nutzen, wann immer sie wollen?Das wurde doch schon besprochen. Etwa ein viertel der abhängig Beschäftigen und viele Selbstständige müssen an Feiertagen bzw. manchen Feiertagen arbeiten. Auch damit die Versorgung derjenigen, die frei haben, gesichert ist. Das reicht vom Bäcker, über das Hotel- und Gaststättengewerbe bis zum Unfallchirurgen.
Ist doch eine Illusion.
emanon schrieb:Si tacuisses.....-- . .-. / -.- . .. -. . / .- .-. --. ..- -- . -. - . / .... .- .-.. - / .-- .. . -.. . .-. .... --- .-.. - / ... .. -.-. .... / -.. .- ..- . .-. -. -..
cejar schrieb:Das gilt für längere Urlaubszeiten am Stück, wenn jetzt aber über das Jahr verteilt analog zur jetzigen Feiertagsregelung ab und zu mal ein bis zwei Mitarbeiter einen Tag haben wollen, um evtl das Spaghettimonster zu feiern, ist die Argumentation doch schon wieder Mumpitz. Oder glaubst Du das zufällig die halbe Belegschaft am selben Tag frei haben will?Ich habe in meinem Betrieb zwei fixe Vertreter. Je einen für ein Arbeitsgebiet. Die müssen beide meinen Urlaubsantrag unterschreiben und umgekehrt. Ob 90% des anderen Betriebs aus den anderen Abteilungen da ist, ist für mich unerheblich, weil die nicht als Vertreter für meinen Urlaub unterschreiben können.
cachalot schrieb:abar abar du hast doch dann mehr freie Urlaubstage und Weihnachten wird eh überschätzt ;)Fatal wird es dann, wenn deine Arbeitskollegen nicht kollegial sind. Ich kenne einen Fall, da hat die überwiegend kinderlose Belegschaft dafür gestimmt, dass sie keine Rücksicht mehr auf Familienväter und -mütter nehmen müssen. Bisher war es in dem Betrieb so, dass die zuerst den Urlaub legen durften und dann der Rest. Das Betriebsklima ist seither übelst schlecht. Wir hatten auch schon an Brückentagen (die ich glücklcherweise frei hatte) bis zu fünf Kinder von Freunden da, die nicht mehr frei bekamen.
cejar schrieb:Sorry - über die Brücke gehe ich nicht. Ich kann als Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeiten berechnen, und kann je nach Geschäftsfeld ja reagieren. Wenn alle Mitarbeiter Weihnachten frei haben wollen, mache ich halt dicht, wäre ja nicht anders als zuvor. Aber vielleicht sagen sich ja auch ein paar, ich brauche den Weihnachtshype nicht, hätte aber gerne mehr Tage im März und diese können ja durchaus über Weihnachten arbeiten, zumindest im Büro, also bei mir, wäre es möglich.Siehst du, bei mir wäre das nicht möglich. Mein Arbeitgeber kann das Büro zumachen (gilt dann aber ausnahmslos für alle). Sobald aber ein paar Leute arbeiten kommen, gilt das nicht mehr als "offiziell" geschlossen und es greifen wieder die entsprechenden Vertretungsregeln für die, die nicht kommen wollen.
cejar schrieb:, er würde gerne über Weihnachten arbeiten, und dafür im März zwei Tage mehr haben - was wäre mein Nachteil? Und was wäre Dein Nachteil?Kommt mit drauf an, in welcher Branche gearbeitet wird.
cejar schrieb:Hilf mir zu verstehen - momentan gehe ich als Arbeitgeber davon aus, da sich Weihnachten komplett dicht mache - wenn nun einer der Mitarbeiter aus deinem 3er Team sagt, er würde gerne über Weihnachten arbeiten, und dafür im März zwei Tage mehr haben - was wäre mein Nachteil? Und was wäre Dein Nachteil?
borabora schrieb:Kommt mit drauf an, in welcher Branche gearbeitet wird.Da macht es z. B. wenig Sinn, wenn Du über Weihnachten arbeitest u. die Firmen, mit denen zusammengearbeitet wird, frei machen.Zum einen das. Zum anderen, wenn du mit Publikumsverkehr im öffentlichen Dienstes zu tun hast, kannst du nur sagen, wir haben heute geschlossen oder wir haben heute geöffnet, mit den entsprechend besetzten Stellen (entweder durch dich selber oder durch deinen Vertreter). So "semi-geöffnet" gibt es da nicht. Wenn du schließt, ist das Amt tatsächlich auch zu. Wenn du an den Tagen geöffnet hast, nützen auch die drei Leute nichts, die dann vielleicht da sind, da nicht jeder jeden in allen Bereichen vertreten kann (und will).
Rasenmayer schrieb:Wenn man sagt, das Amt ist offiziell geöffnet, bekommt der Geschäftsführer einen Anschiss, weil es nicht besetzt ist, weil er allen Urlaub gegeben hat.Ein Geschäftsführer, der allen, oder zu vielen, Urlaub gibt ist offensichtlich ungeeignet. Das ist dann ein personelles Problem und keines der freihen Tage.
emanon schrieb:Komplettschliessungen gibt es jetzt bereits und wird es auch nach Umstellung geben könnenSobald aber eine Firma Konkurrenten hat (das haben sie ja meistens), dann befürchte ich wird es früher oder später darauf hinauslaufen, dass es keine Komplettschließungen mehr geben würde. Natürlich gibt es wenige Ausnahmen, aber ich habe persönlich noch nie in einer Firma gearbeitet, in dem es tatsächlich mal Betriebsurlaub gab. In größeren Konzernen sowieso schon 3x nicht.
emanon schrieb:Komplettschliessungen gibt es jetzt bereits und wird es auch nach Umstellung geben könnenDann können die Feiertage bestehen bleiben. Zumal dann der AN nicht davon abhängig ist ob der AG nun Weihnachten schließen will oder nicht
emanon schrieb:aber das betrifft nun mal nur einen geringen Teil der AN.Schau dir mal die Zahlen der Arbeitnehmer an. Das betrifft die Masse der arbeitenden Bevölkerung
emanon schrieb:Ein Geschäftsführer, der allen, oder zu vielen, Urlaub gibt ist offensichtlich ungeeignetDeswegen wird an Weihnachten ohne Feiertag eben auch nur noch ein Teil frei haben.
Areela schrieb:Der Nachteil der Regelung wäre für Viele an Weihnachten tatsächlich am meisten spürbar denke ich.Es gibt genügend AN die sich aus Weihnachten nicht gar so viel machen, sei es weil sie wenig/keine Familie haben, anderer Kultur entstammen oder was auch immer. Sollte man sehen, dass das nicht ausreicht, dann könnte man immer noch Weihnachten als Feiertag festschreiben. Bliebe immer noch die Flexibilität bei den anderen Feiertage. Bei Brückentagen musst du doch eh den Freitag 8z. B. ) freinehmen um ein langes WE zu haben. Die Möglichkeit hast du doch bei der Alternative auch. Nimmst du halt 2 freie Tage und hast nichts dabei verloren, da die Feiertage ja zuvor dem Jahresurlaub zugeschlagen wurden.
Brückentage würden auch wegfallen.
emanon schrieb:Ein Geschäftsführer, der allen, oder zu vielen, Urlaub gibt ist offensichtlich ungeeignet. Das ist dann ein personelles Problem und keines der freihen Tage.Deswegen das Problem, dass nicht immer alle Urlaub nehmen können, wie sie wollen...die Urlaubstage also nicht wirklich frei wählbar sind.
emanon schrieb:Zu normalen Urlaubszeiten ist das Amt naturgemäss auch nicht voll besetzt und läuft trotzdem. Warum sollte das bei einzelnen freien Tagen anders sein?Auch zu normalen Urlaubszeiten läuft es, weil darauf geachtet wird, dass alle Arbeitsbereiche besetzt sind. Wie gesagt, wenn nicht durch mich, weil ich Urlaub habe, dann durch meinen Vertreter. Daher: Wahl der freien Tage eingeschränkt bzw. Verhandlungssache mit Kollegen.
emanon schrieb:Komplettschliessungen gibt es jetzt bereits und wird es auch nach Umstellung geben können, aber das betrifft nun mal nur einen geringen Teil der AN.Komplettschießungen sind in bestimmten Branchen nicht spontan möglich, weil organisatorisch schwierig. Absprache mit übergeordneten Stellen (wird den Mitarbeitern der Tag "geschenkt", müssen alle Urlaubsanträge ausfüllen, ist es noch eine Komplettschließung, wenn doch einer arbeiten will, etc.), Information der Bürger, dass sie an dem Tag eben nicht die Behörde aufsuchen können, etc.